DFV-Round-table zum Thema Digitalisierung in Franchisesystemen bei Google

Der Siegeszug von Smartphones und immer mehr internetfähigen Produkten ist unaufhaltbar. Kunden und potenzielle Franchisepartner gehen nicht mehr nur online, sie leben mittlerweile im Netz. Sie haben somit die Möglichkeit, sich jederzeit an jedem Ort über Produkte, Dienstleistungen, aber auch über eine Karriere, bzw. Selbstständigkeit zu informieren.

Was dies für die deutsche Franchisewirtschaft und für Franchisesysteme aus verschiedenen Branchen bedeutet und welche Herausforderungen durch die Digitalisierung entstehen, diskutierten Vertreter von DFV-Mitgliedssystemen gestern mit Google in Hamburg.

Nach einer kurzen Vorstellung von Google wurden u.a. folgende Fragestellungen erörtert:

– Wie erreichen Franchisesysteme ihr Kunden am besten online?
– Wie können Franchisegeber ihren Partnern den Einstieg in die digitale Welt am unkompliziertesten
ermöglichen und welche Freiheiten lassen sie ihnen dabei?
– Welches sind die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen und Konsequenzen?
– Wie wird Online-Werbung in Franchisesystemen finanziert (regional/überregional)?
– Erfahrungen bei der Franchisenehmer-Gewinnung mittels Onlinetools

Eine Fortsetzung dieses ersten erfolgreichen Round-tables bei Google ist in den kommenden Monaten geplant. Dabei soll noch stärker auf die Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Google-Produkte, wie z.B. mobiles Payment oder Apps eingegangen und spezifische Fragenstellungen von Franchisesystemen aus verschiedenen Branchen sollen in Gruppen-Workshops näher beleuchtet werden.

Weitere Informationen zu diesem und zum nächsten Veranstaltung bei Google erhalten DFV-Mitglieder in der DFV-Geschäftsstelle bei Frau Denise Hockarth unter 030-278902-20 oder hockarth@franchiseverband.com sowie in den nächsten Wochen per E-Mail.

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Vorvertraglichen Aufklärungspflicht: Urteil bekräftigt die Qualitätsstandards des DFV

Aktuelles Urteil bestätigt eine Pflichtverletzung des Franchisegebers bei der Angabe unzutreffender Umsatzprognosen

Sachverhalt

Der Franchisegeber macht dem Franchisenehmer-Interessenten eine Rentabilitätsvorschau anhand einer möglichen Umsatzerwartung während des vorvertraglichen Schuldverhältnisses bzw. der Vertragsanbahnung. Auf Grundlage dieser Information schließt der Franchisenehmer den Franchisevertrag ab. Wie sich später herausstellt entsprachen die dargelegten Zahlen nicht der Realität. Der Umsatz des Franchisenehmers konnte nicht einmal die Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes decken. Daraufhin kündigt der Franchisenehmer den Vertrag und verlangt Schadensersatz.

Begründung des Gerichts

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes. Auf Grund der unzutreffenden Umsatzprognose hat der Franchisegeber seine vorvertragliche Pflicht verletzt und sich schadensersatzpflichtig gemacht.

Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 05.09.2014 – 4 U 10/14

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Welche richtigen Schlussfolgerungen müssen daraus gezogen werden: der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchisevertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Das Urteil zeigt auf, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Die vom DFV e.V. entwickelten und verfassten Dokumente stehen exklusiv für die Mitglieder zur Verfügung.

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Chance für die Franchisewirtschaft: Gründer mit Migrationshintergrund

Es gibt immer weniger Unternehmensgründungen in Deutschland. Das ist keine gute Nachricht, weder für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, und auch nicht für den deutschen Mittelstand. Doch es gibt Lichtblicke. So kommen immer mehr Gründer mit Migrationshintergrund zur Industrie und Handelskammer (IHK), um sich zur Selbstständigkeit beraten zu lassen.

DIHK veröffentlicht Sonderreport 2015

Die Auswertung „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ beruht auf einer Befragung der IHKs zum DIHK-Gründerreport 2015. Mit diesem Report legt der DIHK jährlich eine Einschätzung der IHK-Organisation zum Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen in Deutschland vor. Danach könnten Gründer mit Migrationshintergrund im Jahr 2015 bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Pro Existenzgründer sind das sogar etwas mehr als bei einheimischen Gründern, denn sie gründen ihr eigenes Unternehmen häufiger im Haupterwerb – und Vollzeitgründer schaffen im Schnitt mehr Stellen als diejenigen, die neben ihrem eigentlichen Beruf zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Insgesamt erwartet der DIHK in diesem Jahr 228.000 zusätzliche Arbeitsplätze durch Neugründungen, die Person des Vollerwerbsgründers mitgerechnet. Rund 22 Prozent davon dürften durch Gründer mit Migrationshintergrund entstehen (50.000). Das ist überdurchschnittlich, denn Migranten stellen insgesamt 19 Prozent aller Teilnehmer an IHK-Gründungsberatungen.

Fünf Fakten zum Gründungsgeschehen in Deutschland

• Deutschland steuert auf einen Unternehmermangel zu. Es gibt immer weniger 25- bis 45-jährige, also Personen im besonders gründungsintensiven Alter. Geht das so weiter, so wird es im Jahr 2050 rund eine Millionen Unternehmer weniger in Deutschland geben. Das wäre ein Einbruch um fast ein Drittel und damit deutlich stärker als der schleichende Bevölkerungsrückgang.
• Zudem ist die Neigung, ein Unternehmen zu gründen, hierzulande gering. Gerade sechs Prozent der Deutschen wollen in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen gründen. In den anderen G7-Staaten ist die Gründungsneigung höher (mit Ausnahme Japan).
• Das Interesse an der Unternehmensgründung sinkt weiter. Drei Prozent weniger Gespräche mit Gründern in spe verzeichneten die IHKs im Jahr 2014 (insgesamt 227.703) – der dritte Negativrekord in Folge seit Beginn der IHK-Gründungsstatistik im Jahr 2002.
• Ein Lichtblick sind Gründer mit Migrationshintergrund. Fast jeder fünfte Gründer (19 Prozent) in der IHK Gründungsberatung hat mittlerweile einen Migrationshintergrund – ein Zuwachs um fünf Prozentpunkte seit 2007 (14 Prozent).
• Gründer mit Migrationshintergrund sind in der Regel gut vorbereitet und hochmotiviert. Kulturelle oder emotionale Hürden sehen die IHKs selten als Hemmnis.

Auch die deutsche Franchisewirtschaft profitiert davon

Gerade die deutsche Franchisewirtschaft profitiert von Gründern mit ausländischen Wurzeln. Denn Gründungen von Personen mit Migrationshintergrund erfolgen häufiger als bei deutschen Gründern im Gastgewerbe und im Handel. Diese Branchen sind auch stark im Franchising vertreten. Ferner berichten die IHK Experten von einer höheren Bereitschaft in dieser Zielgruppe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Daher ist die Symbiose eine Franchisepartnerschaft, bestehend aus Know-how-Geber und dem operativ tätigen Franchisenehmer, ein lohnenswerter Türöffner in die unternehmerische Selbstständigkeit für Personen mit Migrationshintergrund.

Die Sonderauswertung des DIHK-Gründerreport 2015 „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ können Sie in Gänze hier nachlesen:
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Der Businessplan: Fahrplan in die Selbständigkeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht eine Publikation zur Erstellung eines Businessplan

Ein Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, ein ausgefeilter Regieplan, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll: zum Produkt, das man anbieten wird, zu den Kunden, die man erreichen will, zur Finanzierung der Unternehmensgründung usw.

Erfolgsfaktoren für die Gründung

Dieser Plan sollte dabei alle Faktoren berücksichtigen, die für den Erfolg der Gründung entscheidend sein können. Mit anderen Worten: Im Businessplan legt man fest, was man vorhat und was zu tun ist, damit dieses Vorhaben gelingt.

Unterlage für das Gespräch bei der Bank

Ein Businessplan ist dabei nicht allein für das durchdachte und planmäßige Vorgehen der Gründerinnen und Gründer wichtig. Er ist auch eine entscheidende Unterlage für das Bankgespräch, um einen Kredit zu beantragen. Ein schriftlicher und sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan soll „Banker“ davon überzeugen, dass das Vorhaben auf festen Füßen steht. Dazu muss er sowohl die Chancen als auch die Risiken klar und deutlich aufzeigen. Ein „runder“ Businessplan soll dem Kreditgeber die Gewissheit verschaffen, dass er das geliehene Geld zurückbezahlt bekommt.

Businessplan nach dem Unternehmensstart

Mit dem Unternehmensstart hat sich die Aufgabe eines Businessplans nicht etwa erschöpft. Er spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Das heißt aber nicht, dass er wie in Stein gemeißelt bleibt und nie wieder verändert wird. Im Gegenteil: Er ist so etwas wie der Kompass, der die grobe Richtung für die weitere Unternehmensentwicklung vorgibt. Allerdings muss er immer wieder an neue Gegebenheiten angepasst werden: Wenn sich beispielsweise die Kundenwünsche ändern. Oder neue Konkurrenten mit einer ähnlichen Geschäftsidee auftauchen. Dann bleibt nichts anderes übrig, als über die bisherige Planung nachzudenken und den exakten Kurs neu zu bestimmen.

BMWi-Publikation und Franchise

Die sogenannte GründerZeiten-Ausgabe skizziert die klassischen Businessplan-Inhalte. Sie zeigt, wie man unternehmerische Ziele erarbeitet, formuliert und kontrolliert. Der Franchisenehmer kann in Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber diese als Anleitung nutzen, um ein mögliches Franchisekonzept erfolgreich einzusetzen und in entsprechender Form einen Businessplan erstellen, um typische Fehler, welche bei der Erstellung immer wieder vorkommen, zu vermeiden. Rund um das Thema “Startkapital” geht die vorliegende GründerZeiten-Ausgabe auf die Themen Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilität ein. Dieser Beitrag stellt eine hervorragende Ergänzung zu den Leitfäden des DFV „Franchisenehmer Finanzierung“ dar, die exklusiv den Mitgliedern des DFV zur Verfügung stehen.

Die BMWi-Publikation „Gründerzeiten Nr. 07: Businessplan“ können Sie sich hier herunterlanden:
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Franchisepartner bei Town & Country Haus: Begeisterungsfähigkeit für Immobilien und die Käuferzielgruppe der Normalverdiener

Town & Country Haus ist einer der XL-Hosts beim Franchise Matching Day am Samstag, den 14. November 2015 in Köln. Im heutigen Interview mit Benjamin Dawo, Leiter Partnergewinnung bei der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH stellt dieser sein Franchisesystem vor und erklärt, welche Franchisepartner Town & Country Haus sucht.

Torben L. Brodersen: Was bietet Town & Country Haus genau an? Bitte beschreiben Sie Ihr Franchisekonzept in ein paar Sätzen.

Benjamin Dawo: Town & Country Haus ermöglicht Menschen die Freiheit und Sicherheit der eigenen vier Wände. Ganz konkret heißt das heute, dass wir Ein- und Zweifamilienhäuser verkaufen und bauen. Wir legen den Fokus nicht nur auf das Haus, sondern auch auf die Themen rund um den Hausbau, die Finanzierung und das Grundstück. Gestartet sind wir 1997 und seit 2007 mit wachsendem Abstand der größte Anbieter in Deutschland.

Torben L. Brodersen: Wer sind Ihre Kunden?

Benjamin Dawo: Unsere Kernzielgruppe sind Menschen mit durchschnittlichem Einkommen, die sicherheitsbewusst sind und meist keine Erfahrung mit Immobilien haben. Ein neuer Partner hat also mit Endkunden zu tun, das können junge Familien sein, aber auch z.B. ein älteres Ehepaar.

Torben L. Brodersen: Mit der Town & Country Stiftung helfen Sie unverschuldet in Not geratenen Bauherren. Bitte erzählen Sie uns mehr.

Benjamin Dawo: Die Town & Country Stiftung ist ein Element unserer Alleinstellung, wir bieten das sicherste Haus vor, während und nach dem Hausbau an. Durch die Stiftung ist es uns möglich, unverschuldet in Not geratene Bauherren zu unterstützen und Ihnen somit Sicherheit zu geben. Der zweite Stiftungszweck ist die Unterstützung von benachteiligten Kindern. Hiermit schaffen wir es, gemeinnützige Projekte in den Regionen, in denen Franchise-Partner aktiv sind, zu unterstützen. Das hilft, neben den Kindern, auch dem Partner vor Ort zur Netzwerk- und Imagebildung.

Torben L. Brodersen: Wie sieht Ihr idealer Franchisepartner aus?

Benjamin Dawo: Das kann im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Sie benötigen keine Immobilienerfahrung, aber Interesse an Immobilien und die Lust sich auf unsere Zielgruppe der Normalverdiener einzustellen. Wir bieten zwei unterschiedliche Modelle der Partnerschaft an, und haben somit die Möglichkeit, mit ganz unterschiedlichen Menschen zusammen zu arbeiten.
Alles Weitere klären wir gemeinsam.

Torben L. Brodersen: Wie geht es nach einem positiven Gespräch mit Ihrem Franchisesystem beim Franchise Matching Day für Franchise-Interessenten weiter?

Benjamin Dawo: Die Franchise-Interessenten, die nach dem Gespräch mehr erfahren wollen, laden wir gerne zu uns ein, um Town & Country Haus vor Ort kennen zu lernen.

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Besteht ein wichtiger Kündigungsgrund für einen Franchisegeber, wenn ein Dritter nicht mit dem Franchisenehmer zusammenarbeiten will?

Sachverhalt

Der Franchisenehmer betrieb bei Dritten, über den Franchisegeber, Betriebskantinen. Innerhalb des Franchisevertrags regelten der Franchisegeber und /–nehmer, dass der Vertrag mit einer bestimmten Frist gekündigt werden könne, wenn „der Auftraggeber eine weitere Zusammenarbeit mit dem Systempartner ablehnt“. Als Auftraggeber war hier der jeweilige Betrieb gemeint, indem die Kantine betrieben wurde. Ein solcher Auftraggeber weigerte sich nun mit dem Franchisenehmer weiter zusammenzuarbeiten, woraufhin der Franchisegeber entsprechend kündigte. Daraufhin erhob der Franchisenehmer Klage und forderte Schadensersatz wegen der entgangenen Vergütung.

Entscheidung

Das LG Baden-Baden entschied, dass die Kündigung aufgrund des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Es stellte fest, dass die oben genannte Klausel im Franchisevertrag gem. § 307 I, II Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung für den Franchisenehmer ist. Gerade das Verhältnis zwischen Franchisegeber und /-nehmer ist von solch einer besonderen Treuepflicht geprägt, dass die bloße Ablehnung eines Dritten mit dem Franchisenehmer zusammenarbeiten zu wollen nicht ausreichend sein kann, um den Franchisevertrag fristlos zu kündigen. Entsprechend wurde dem Franchisenehmer im vorliegenden Fall mangels Pflichtverstoß Recht gegeben.

LG Baden-Baden, Urteil vom 18.06.2013, Az.: VII ZR 268/11

Fazit

Klauseln in dem Franchisevertrag können nicht das Erfordernis eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung aufheben und sind unwirksam.
Darüber hinaus ist die bloße Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen Dritten und Franchisenehmer kein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Verfasser: Arne Dähn

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BMWi veröffentlicht Aktionsprogramm „Zukunft Mittelstand“: bleibt es bei einer Ankündigung oder folgen Taten?

Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Sie sind unverzichtbar für Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Deutschland. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, darunter auch Franchisesysteme, stehen in Deutschland für eine Unternehmenskultur, die die Einheit von Eigentum, Haftung und Leitung verbindet. Der Mittelstand spielt damit eine entscheidende Rolle in einer modernen und zukunftsgewandten Wirtschaft und Gesellschaft. Mittelständler denken nicht in Quartalszahlen, sondern in Generationen. Sie entwickeln ihre besondere Stärke aus den langfristigen Beziehungen zu ihren Beschäftigten, Lieferanten und Kunden. Ihre traditionell starke regionale Verankerung und ausgeprägte unternehmerische Verantwortungsbereitschaft machen sie zu einer tragenden Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft.

Über 99 Prozent unserer Unternehmen zählen zum Mittelstand, über 84 Prozent aller Auszubildenden lernen dort, Mittelständler stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze. 56 Prozent unserer Wirtschaftsleistung wird in mittelständischen Unternehmen geschaffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun, um auch der Bedeutung des Mittelstandes gerecht zu werden, durchzuführende Maßnahmen in zehn Handlungsfelder untergliedert:

• Unternehmergeist fördern
• Gründungs- und Wachstumsfinanzierung verstärken, Unternehmensfinanzierung sichern
• Die Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs unterstützen
• Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vorantreiben
• Die Digitalisierung nutzen und gestalten
• Innovationskraft stärken
• Chancen der Globalisierung nutzen
• Europäische Mittelstandspolitik mitgestalten
• Mittelstand in strukturschwachen Regionen stärken
• Neue Geschäftsfelder im Rahmen der Energiewende entwickeln

Das Aktionsprogramm „Zukunft Mittelstand“ können Sie in Gänze hier nachlesen:
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Fazit

Der DFV begrüßt das Aktionsprogramm der Bundesregierung. Viele Ansatzpunkte gehen in die richtige Richtung. Doch angekündigte Maßnahmen bleiben zuerst bei einer Ankündigung. Das Handeln ist das Maß aller Dinge zur Bewertung einer geglückten Wirtschaftspolitik. Der DFV führt zahlreiche Gespräche mit den Zuständigen aus Ministerien und Parlament und beteiligt sich durch inhaltlichen Austausch und Ausarbeitung zu franchiserelevanten Mittelstandsthemen. Gerade die angekündigten Handlungsfelder und Maßnahmen wird der DFV begleiten und bei der Bundesregierung in Erinnerung rufen.

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Mit 34 ist noch lange nicht Schluss – Die zweite Karriere mit Franchising!

Martin Kree ist seit 11 Jahren Franchisenehmer von New Horizons Computer Learning Centers in Germany GmbH mit seinem Center in Dortmund. Im Interview erzählt er, wie er auf seinem zweiten Karriereweg zum Franchising kam.

Torben L. Brodersen: Herr Kree, nach 15 Jahren im Profisport als erfolgreicher Abwehrspieler sind Sie mit 34 Jahren aus dem aktiven Fußball ausgeschieden. Wie kamen Sie vom Fußballtraining zum Onlinetraining?

Martin Kree: Fußball war immer mein Hobby, genauso wie IT. Da ich mit 18 angefangen habe Profifußball zu spielen, blieb mir keine Zeit für eine weitere Ausbildung. Mir war jedoch relativ schnell klar, dass es beruflich auch eine Zeit nach dem aktiven Fußball geben muss. So habe ich auf Mannschaftsreisen Bücher zum Thema IT gelesen, um mich in diesem Bereich weiterzubilden. Nach dem Ende meiner Fußballkarriere habe ich dann einen Weg gesucht, mein zweites Hobby – IT – ebenfalls zum Beruf zu machen.

Im Internet habe ich mich über mögliche Geschäftsmodelle informiert, mit denen man sich selbstständig machen kann, trotzdem aber nicht ganz alleine dasteht und Unterstützung bekommt. Mit einem guten Franchisesystem hat man den Vorteil, eine bereits etablierte Marke zu übernehmen und von dieser zu profitieren. Man kann sich wesentlich schneller um sein tatsächliches Geschäft kümmern und die Erfahrungen des gesamten Netzwerks hilfreich dabei nutzen.

Nach intensiven Gesprächen mit der Franchisezentrale und bereits bestehenden Franchisepartnern schien mir New Horizons das passende Konzept zu sein und dies ist bis heute so geblieben.

Torben L. Brodersen: Was bedeutet Ihnen diese zweite berufliche Chance?

Martin Kree: Sehr viel. Mir ist es sehr wichtig, es mir selbst aber auch meiner Umwelt zu beweisen, dass mit 34 noch lange nicht Schluss mit einer Karriere sein muss und ein weiterer Weg abseits des aktiven Profisports auch in einem ganz anderen Berufsfeld möglich ist.

Torben L. Brodersen: Die Digitalisierung schreitet immer schneller voran. Für wie wichtig halten Sie eine gute Fortbildung in diesem Bereich und wie sieht diese bei New Horizons aus?

Martin Kree: Heutzutage kommt keiner mehr um eine Ausbildung herum. Es ist immer mehr Spezialwissen gefragt und es gibt kaum noch Arbeitsplätze, die ohne IT auskommen.

Seit 2006 bieten wir sogenannte WalkIn™-Seminare (eine Kombination aus Einzelcoaching und digitaler Wissensvermittlung) und zusätzlich moderne Onlineschulungsmethoden an. Mit dem Konzept von New Horizons richten wir uns u.a. nach dem Terminkalender und dem Lernbedürfnis des jeweiligen Teilnehmers. Bei Fragen steht den Teilnehmern ein zertifizierter Trainer zur Verfügung. So kann auf jede Fragestellung individuell eingegangen werden, auch auf Problemlösungen, die eventuell nicht in der Öffentlichkeit besprochen werden sollen. Schulungen können auch von zu Hause aus oder aus dem Büro absolviert werden.

Torben L. Brodersen: Als ehemaliger Profisportler wissen Sie, was es heißt, Durchhaltevermögen zu zeigen, auch wenn es einmal nicht so rund läuft. Was haben Sie vom Fußball für Ihre Arbeit gelernt?

Martin Kree: Eine Tätigkeit als Profifußballer und Selbstständiger lassen sich zwar nicht direkt vergleichen, dennoch gibt es einige Parallelen. Bei beiden Disziplinen ist eine gute Vorbereitung Gold wert. So kommt man weder im Fußball ohne ausreichend Training aus, noch in der Wirtschaft, ohne eine für seine Position geeignete Ausbildung. Auch das Teamwork spielt eine ganz besondere Rolle. In einer eingespielten Mannschaft, in der jeder seine Position passend ausfüllt, ist der Weg zum Erfolg wesentlich leichter, als umgekehrt.

Einen großen Unterschied gibt es jedoch, an den ich mich erst gewöhnen musste. Als Fußballer hat man ein komplettes Team um einen herum, das einen versorgt und alles organisiert. Als selbstständiger Unternehmer ist man in der komplett gegenteiligen Rolle. Man muss das passende Team zusammenstellen dies richtig führen. Dabei übernimmt man die volle Verantwortung nicht nur für seine Rolle, sondern auch für seine Mitarbeiter. Man wird sozusagen zum Trainer, der seine ihm vorhandenen Ressourcen möglichst effizient planen und einsetzen muss, um zum Ziel zu gelangen. Zusätzlich muss man sich aber auch um die Wirtschaftlichkeit und die Vermarktung des Unternehmens kümmern. Als Geschäftsführer ist man somit quasi Trainer und Präsident in einer Person.

Torben L. Brodersen: Welche Praxistipps geben Sie angehenden Franchisenehmern mit auf den Weg, die sich mit Franchise auf dem zweiten Karriereweg selbstständig machen?

Martin Kree:

1. Man sollte sich vor Auswahl eines Franchisesystems genau bewusst sein, was man von einer Selbstständigkeit mit Franchising erwartet. Interessenten sollten sich ein Franchisesystem vor dem Einstieg genau anschauen und prüfen, ob das jeweilige Konzept ihren Vorstellungen entspricht. Diese Informationen sollten Sie sich nicht nur im Internet und in der Franchisezentrale einholen, sondern sie sollten auch die Möglichkeit haben, mit bestehenden Franchisepartnern persönlich zu sprechen. So erfährt man schon direkt vor Ort von den Herausforderungen, die einen in der Praxis erwarten.

2. Für die Investition in ein Franchisesystem sollte man immer mehr Geld als anfänglich notwendig mit ein kalkulieren, damit man bei eventuellen Nachbesserungen immer einen Puffer zur Verfügung hat. Sonst kann es dazu führen, dass man Entscheidungen gegen seinen Willen treffen muss.

3. Ein sehr wichtiger Punkt, den man besonders bedenken sollte, wenn man vom Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit wechselt, ist die Führungsaufgabe. Man sollte sich vorher genau im Klaren sein, ob man fähig ist, selbstständig Entscheidungen zu treffen, Kunden zu begeistern und vor allem, seine Mitarbeiter zu motivieren und sie richtig zu führen.

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Gründerschwund? IfM Bonn setzt sich mit dieser Frage auseinander

In regelmäßigen Abständen veröffentlicht das Institut für Mittelstandsforschung Bonn zu Themen rund um den Mittelstand (IfM) den sogenannten IfM-Standpunkt.

Diesmal analysiert das IfM den Gründerschwund in Deutschland und versucht diesen in einer ganzheitlichen Betrachtung einzuordnen.

Was sagen die Zahlen

1. seit 2005 geht die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen tendenziell zurückgeht
2. in 2014 ist die ist die Zahl von Gründungen, um etwa 28.000 (8,3 %) auf rund 309.900 weiter zurückgegangen

Welche Entwicklung ist zu beobachten

1. Abkehr vom traditionellen Gründungsgedanken (gründen, wachsen, vererben)
2. Starker Einfluss von technologischem und gesellschaftlichem Wandel auf das Gründungsgeschehen:

• Eine Gründung braucht nicht notwendigerweise, wie früher, eine hohe Kapitalquote sondern oft reichen ein Laptop, gute Kontakte, und ein Internetanschluss. Dies spiegelt auch die Zahl der Gründungen in Freien Berufen wider. Im vergangenen Jahr wagten 81.100 Personen diesen Schritt. Verglichen mit 1994 hat sich ihre Anzahl insgesamt um rund 130 % erhöht.
• hohe Nachfrage nach hochspezialisierten und individualisierten Dienstleistungen. Immer mehr Akademiker machen sich mit unternehmensnahen Dienstleistungen selbstständig.
• Kleinste Betriebsgrößen sind durch die modernen Kommunikationsmittel möglich.
• Hoher projektbezogener Vernetzungsgrad unter Start-ups.

Fazit des IfM

Das IfM Bonn rechnet für das laufende Jahr mit einem weiteren Rückgang der Gründerzahlen, warnt jedoch davor zu dramatisieren. Die positive Interpretation stützt das IfM auf die Qualität der Gründungen. Denn in 2014 war jede vierte gewerbliche Existenzgründung eine sogenannte “Betriebsgründung einer Hauptniederlassung”. Nach Auffassung des IfM kommt diesen Gründungen eine höhere wirtschaftliche Bedeutung zu als den Kleinstgewerbegründungen, weil sie entweder im Handelsregister eingetragen sind oder mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen. Weiterhin steigt durch die Gründungen der wettbewerbsdruck auf bestehende Unternehmen. In Forschung und Entwicklung wird bei bestehenden Unternehmen von daher kontinuierlich investiert. Das IfM stellt abschließend fest, dass das Gründungsgeschehen die Unternehmenslandschaft vielfältiger macht. Neben den klassischen Unternehmensgründungen finden sich zunehmend Soloselbstständige und technologische Start-ups. Von dieser Vielzahl an kreativen Gründern gehen wichtige Impulse und führen zu einer permanenten Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft.

Fazit des DFV

Fakt ist, seit Jahren sind Unternehmensgründungen rückläufig. Der Anstieg bei den Freien Berufen schafft meist keine Arbeitsplätze und die Zunahme bei den Nebenerwerbsgründungen leistet nur einen geringen Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland. Die vom IfM beschriebenen hochtechnologisierten Start-ups sind wichtig, bilden in der Gesamtbetrachtung der Volkswirtschaft jedoch nur einen kleinen Anteil. Klassische Unternehmensgründungen sind notwendig, gerade in unserer dienstleistungsorientierten Wirtschaft. Auf die Fragen von Entbürokratisierung, verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten, „zweite Chance“, Einbettung in das Bildungssystem – um hier nur ein paar Punkte aufzugreifen – sind bis heute keine Antworten gefunden. Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Gute zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet Ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Den IfM-Standpunkt können Sie in Gänze hier nachlesen.

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Führen viele unwesentliche Pflichtverletzungen des Franchisenehmers zu einem Kündigungsrecht?

Sachverhalt

Der Franchisegeber kündigte dem Franchisenehmer fristlos. Dabei wurde auf mehrere Mängel abgestellt, die der Franchisegeber über einen längeren Zeitraum bei diversen Betriebsprüfungen festgestellt hatte. Es lagen vor allem hygienische sowie lebensmittelrechtliche Verstöße vor.
Daraufhin klagte der Franchisenehmer auf Schadensersatz und wollte festgestellt wissen, dass die Kündigung rechtswidrig ist.

Begründung des Gerichts

Das hier zu entscheidende OLG München schloss sich an eine BGH-Entscheidung an, in der es heißt, dass im Rahmen einer Gesamtabwägung viele unwesentliche Pflichtverletzungen eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Zwar lagen hier im Einzelfall keine Mängel vor, die die Wesentlichkeitsschwelle des § 314 Abs. 1 BGB überschritten hatten. So war aber deren Summe in der Form rufschädigend und negativ für das einheitliche Erscheinungsbild des Franchisegebers, dass das Gericht die fristlose Kündigung als angemessen feststellte.

OLG München, Urteil vom 14. Oktober 2014, Az. 7 U 2604/13

Fazit

Die Qualität eines Produktes bzw. das positive Erscheinungsbild des Franchisegebers mit seinen Franchisenehmern ist immens wichtig für das jeweilige System. So können rufschädigende Handlungen zu großen wirtschaftlichen Problemen führen und sind nur sehr schwer wieder aus der Welt zu schaffen. Entsprechend muss es für den Franchisegeber möglich sein, solch ein Verhalten zügig zu unterbinden. Dieses Urteil stärkt diese Möglichkeit und stellt noch einmal fest, dass selbst für sich genommen unwesentliche Mängel zu einem fristlosen Kündigungsrecht führen können, wenn sie in einer Vielzahl auftreten.

Verfasser: Arne Dähn

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