Insolvenzanfechtung. Das politische Nachhaken des Franchiseverbandes zahlt sich aus

Nun ist es offiziell –  endlich hat es einen Durchbruch beim Thema Insolvenzanfechtung gegeben. Die Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf ohne Fiskusprivileg im Bundestag verabschiedet werden soll. Die Änderungen sollen heute im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz beschlossen werden. Am Donnerstag wird das Gesetz vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

Anschließend ist der Bundesrat nochmals zu beteiligten. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungsbedürftig, dennoch können die Länder Einspruch erheben und das Gesetz an den Vermittlungsausschuss verweisen. Wir werden uns erkundigen, inwiefern die Landesfinanzministerin signalisiert haben, dem Gesetz auch ohne Fiskusprivileg zustimmen zu wollen.

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben.

Aktivitäten des Franchiseverbandes

Der DFV und elf weitere Verbände haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben die Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Außerdem hat der Franchiseverband in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung bezogen.

Die dabei für die Franchisewirtschaft wesentlichen Punkte finden in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt. Die Verzögerung der Gesetzesverabschiedung von nun noch einmal fast einem Jahr war auf eine Nebendiskussion zw. den Ressorts Recht und Finanzen über das sogenannte Fiskusprivileg zurück zu führen.

Die Stellungnahme des Franchiseverbandes können Sie hier einsehen: Verbändeübergreifende Stellungnahme Regierungsenwurf Insolvenzanfechtung

Kommentare