Seminar: Bundesdatenschutzgesetz – Worauf müssen sich Franchisesysteme jetzt einstellen?

Das Deutsche Franchise Institut veranstaltet ein Seminar zum Thema Datenschutz – melden Sie sich jetzt an!

Termin: Donnerstag, 14. September 2017, 12 – 18 Uhr

Ort: Berlin

Erfahren Sie mehr und melden Sie sich an auf www.franchise-institut.de

Seminarinhalte

Auch in Franchiseunternehmen führte der Datenschutz bislang ein Mauerblümchendasein: Jeder wusste, dass er zu beachten ist, tat aber nur so viel, wie gerade notwendig. Im Wissen um das in der täglichen juristischen Praxis vorhandene Vollzugsdefizit, wobei Datenschutzverstöße nur selten und nicht besonders intensiv geahndet werden, war die Bereitschaft mit der Auseinandersetzung datenschutzrechtlicher Themen eher gering.

Was ändert sich nun durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), deren Vorschriften gegenüber jedem Unternehmen unmittelbar gelten?  Was müssen Franchiseunternehmen unbedingt beachten, wenn am 25. Mai 2018 die zweijährige Übergangszeit endet und die neuen Regelungen anzuwenden sind?

Datenschutz reloaded auf allen Ebenen:
Kurze Einführung in die EU-Datenschutzgrundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Konkrete Handlungsempfehlungen mit Mustertexten: Die zehn wichtigsten Datenschutzthemen

  • Braucht unser Franchiseunternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
  • Änderungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Übermittlung von Daten ins Ausland, u.a. beim Einsatz von Marketingdatenbanken
  • Datenschutz gegenüber Mitarbeitern, Franchisenehmern und Kunden
  • Wirklich neu: Privacy by design/default, “Recht auf Vergessenwerden” und Datenportabilität
  •  Aufwendig und unbeliebt: Die Datenschutzfolgeabschätzung
  • Anpassung von Franchiseverträgen sowie anderer bestehender Verträge an die neuen Regelungen, u.a. hinsichtlich Einwilligungen
  • Zertifizierung: Braucht man das wirklich?
  •  Sanktionen und Bußgelder einschließlich Informationspflichten beim Verlust von Daten

 

 

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