Musterfeststellungsklage: Franchiseverband positioniert sich

Der Deutsche Franchiseverband wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) um Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage gebeten.

Hintergrund

Seit mehreren Jahren werden – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – unterschiedliche Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung diskutiert, da eine individuelle Geltendmachung von Ansprüchen häufig nicht stattfindet. Geringwertige Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht der Betroffenen unverhältnismäßig erscheint. Insbesondere bei Streuschäden (große Gruppe an Betroffenen mit jeweils kleinem Schaden) ist das Phänomen eines „rationalen Desinteresses“ der betroffenen Verbraucher an der Durchsetzung von Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen festzustellen.

Position des BMJV

Das BMJV setzt sich daher für die Einführung einer Musterfeststellungsklage ein, mit der eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht wird, die einer Vielzahl von Personen zustehen, und die zugleich einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung vorbeugt.

Zur Effektivierung der Kollektiven Rechtsdurchsetzung hat das BMJV nun einen Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vorgelegt.

Die Musterfeststellungsklage soll anerkannten Verbraucherschutzverbänden ermöglichen, zugunsten einer Mindestanzahl von Verbrauchern das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen feststellen zu lassen. Das Verfahren soll ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt werden. Die begünstigten Verbraucherinnen und Verbraucher sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung zu einem noch einzurichtenden elektronischen Klageregister anzumelden. Außerdem soll das Musterfeststellungsurteil grundsätzlich Bindungswirkung für eine nachfolgende Klage entfalten.

Die Musterfeststellungsklage könnte eventuell auch Auswirkungen auf die deutsche Franchisewirtschaft und deren Mitglieder haben. Die Betroffenheit der Franchisewirtschaft könnte sich dadurch ergeben, dass viele Kunden des Franchisesystems bei vermeintlichen Ansprüchen von den Möglichkeiten einer Musterfeststellungsklage Gebrauch machen könnten.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Franchiseverbandes hat unter Federfürhung von RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff eine Stellungnahme verfasst. Beiliegend können Sie die Positionierung in Gänze nachlesen: Stellungnahme Musterfeststellungsverfahren_Deutscher Franchiseverband_29.09.2017

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