Franchiseverband beteiligt sich am Mittelstandsmonitor 2019

Welche Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2019 sind für den Mittelstand besonders wichtig? Mit dieser Frage setzt sich der EU-Mittelstandsmonitor auseinander, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem Deutschen Franchiseverband, Ende 2018 erstellt wurde.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne (“Roadmaps”), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem “Ampelprinzip” gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten “EU-ex-ante-Verfahrens”, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Die Position des Deutschen Franchiseverbandes zum Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: Bewertung_Mittelstandsmonitor_Deutscher Franchiseverband_V1

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