Kurz nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr, haben sich viele Menschen mit dem Thema Elementargefahren beschäftigt. Doch mit zunehmendem zeitlichen wie emotionalen Abstand ist das vermehrt in den Hintergrund getreten. Grund genug, sich dieses Themas einmal gezielt anzunehmen und mit Diana Cyris eine Expertin in diesem Gastbeitrag zu Wort kommen zu lassen.
Laut Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Stand Mai 2022 haben bisher nur ca. 50 Prozent der Wohngebäudebesitzer in Deutschland eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Im gewerblichen Bereich sieht es höchstwahrscheinlich nicht besser aus. Eine neue Bewertung des Risikos unter den veränderten Bedingungen des Klimawandels ist zudem notwendig. Wie die aktuellen Ereignisse im Jahr 2022 erneut aufzeigen, kann es jeden jederzeit treffen. Was also wichtig ist:
Einschluss von Elementarschäden für folgende Versicherungsbausteine:
- Gebäudeversicherung
- Inhaltsversicherung
- Ertragsausfall-/ Betriebsunterbrechungsversicherung
Achtung:
Eine Deckung für Naturgefahren umfasst nicht automatisch alle Arten von Elementarschäden
Viele Unternehmen schätzen den Umfang ihres Versicherungsschutzes falsch ein. So besteht dann zwar Deckung für Naturgefahren wie Sturm und Hagel, nicht jedoch für Starkregen, Hochwasser, Rückstau etc. Bestehende Verträge sollten aus diesem Grund also dringend geprüft.
Zudem sollte der Vertragsabschluss besser nicht auf die lange Bank geschoben werden. Immer häufiger ist mit heftigen Gewittern und damit verbundenem Starkregen zu rechnen.
Die Versicherungswirtschaft arbeitet bereits an neuen Risikobewertungen für Starkregen- und Hochwassergebiete. Für die am stärksten betroffenen Regionen ist schon kaum Deckung mehr möglich. Außerdem gilt im Allgemeinen eine Wartezeit von 30 Tagen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes.
Ein weiterer Bereich, der für viele Franchise-Unternehmen zu bedenken ist:
- Versicherungsschutz der Fahrzeuge gegen Elementargefahren
Es besteht gegebenenfalls Versicherungsschutz über die Teilkasko-Versicherung. Extra zu versichern sind jedoch alle Dinge, die nicht standardmäßig zum Fahrzeug gehören (Fahrzeugladung, Material, Werkzeuge etc.).
Eine Werkverkehrsversicherung (Transport) deckt dieses Risiko auch bei Starkregen oder Hochwasser.
Schlussbemerkung
Falls sie dies noch nicht getan haben, sollten verantwortungsvolle Franchisegeber ihre Partner ebenfalls auf die Problematik der Elementargefahren hinweisen. So können sie sicher gehen, dass im Schadenfall ausreichender Versicherungsschutz besteht und die Existenz des Franchisenehmers tatsächlich gesichert ist.
Der fachlich kompetente Rat eines Fachmanns/ -frau ist außerdem angeraten. Man sollte nicht am falschen Ende sparen oder die Augen vor der Gefahr verschließen. Die Maxime: Rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln sind angebracht.
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Zur Autorin:
Diana Cyris ist Geschäftsführerin der CYRIS SERVICE-AGENTUR E.K., die sich auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen für Franchise-Unternehmen spezialisiert hat. Bereits seit 2006 ist das Unternehmen engagiertes Fördermitglied im Deutschen Franchiseverband e. V.