Basierend auf einer EU-Richtlinie von 1994, die 2009 überarbeitet wurde, müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in der Europäischen Union und mindestens 150 Mitarbeitern in mindestens zwei Mitgliedstaaten einen Europäischen Betriebsrat (EBR) einrichten, wenn die Arbeitnehmer dies verlangen. Der EBR hat das Recht auf regelmäßige Informationen und Konsultationen zu wichtigen Unternehmensfragen. Für Franchisesysteme hat diese Richtlinie bisher keine Rolle gespielt. Im vergangenen Jahr hat das Europäische Parlament die EU-Kommission aufgefordert, die Richtlinie zu überarbeiten. Daraufhin hat die Kommission einen Entwurf für eine neue Version der Richtlinie vorgelegt. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL) hat einen Bericht mit Vorschlägen zur Änderung sowie Anpassung dieses Entwurfs erstellt und beschlossen. Dabei regt er unter anderem an, dass die Kommission die Möglichkeit der Aufnahme von Franchiseverträgen in die Richtlinie prüfen soll.
Ende April hat außerdem der Deutsche Bundesrat eine Stellungnahme zur Überarbeitung der Richtlinie beschlossen und diese an die Kommission sowie die Bundesregierung übermittelt. Auch in diesem Papier wird die Notwendigkeit betont, „eine Vereinbarung zu Europäischen Betriebsräten (…) auch in transnationalen Franchise- oder Joint-Venture-Unternehmen zu treffen.“
Warum eine Einbeziehung von Franchise in die Richtlinie rechtlich nicht umsetzbar ist
Franchising bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmern, die jeweils eigenständig agieren und wirtschaften. Der Franchisenehmer hat dabei volle Kontrolle über Preisgestaltung, Personal- und Organisationshoheit gemäß den festgelegten Bestimmungen jedes Franchisevertrags. Dies steht im klaren Widerspruch zu einer möglichen Einbeziehung von Franchising in die überarbeitete EBR-Richtlinie, da die rechtliche Eigenständigkeit beider Parteien gesetzlich verankert ist. Die Voraussetzungen zur Errichtung eines Betriebsrats sind ebenfalls klar definiert und passen nicht zum Franchisemodell, da keine gemeinsamen Arbeitnehmer oder gesellschaftsrechtlichen Verbindungen bestehen. Daraus ergibt sich eine klare Unvereinbarkeit mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten des Franchisings und den Überlegungen zur Inkludierung des Geschäftsmodells in die Richtlinie über Europäische Betriebsräte.
Eine Inkludierung in die Richtlinie würde das Geschäftsmodell Franchise also massiv in Frage stellen.
Erster wichtiger Erfolg nach Übermittlung unserer Position an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Seitens der Bundesregierung fällt die Richtlinie in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches Deutschland in der Thematik auch im Europäischen Rat vertritt. Daher haben wir als direkte Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrats am 13. Juni ein Positionspapier an das Ministerium übermittelt, in dem wir eine Einbeziehung von Franchise in die Richtlinie als rechtlich nicht umsetzbar ansehen und diese daher strikt ablehnen.
In einem persönlichen Antwortschreiben durch die zuständige Staatssekretärin hat uns das Ministerium vergangene Woche mitgeteilt, dass es unsere Argumente in die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene mit einfließen lassen wird. Außerdem sieht es das Ministerium selbst nicht als realistisch an, dass Franchising seinen Weg in die Richtlinie über Europäische Betriebsräte finden wird. Ein für die gesamte Franchisewirtschaft erster großer Erfolg!
Wie es nun weitergeht
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wird seinen Bericht zeitnah dem neuen Parlament vorlegen. Wird dieser dort angenommen, fließt er in die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat ein.
Begleitend dazu werden wir weiterhin mit den zuständigen Akteuren des Parlaments, insbesondere der Mitglieder des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, in den Austausch gehen und für unser Anliegen eintreten. Hierzu stehen in der nächsten Zeit unterschiedliche Gesprächsformate an. Einige davon auch in Zusammenarbeit mit der European Franchise Federation (EFF).
Parallel dazu stehen wir weiterhin mit Rat (über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Kommission im Austausch. Beide Institutionen sehen in ihren Vorschlägen bisher keine Inkludierung von Franchise in der Richtlinie vor. Dennoch werden wir stark darauf hinwirken, dass dies über die Trilogverhandlungen hinwegsichergestellt bleibt.
Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist aktuell noch unklar. Wir informieren selbstverständlich fortlaufend weiter.