Aktuelles Urteil: Fristlose Kündigung des Franchisenehmers aufgrund imageschädigenden Verhaltens

Sachverhalt

Ein Franchisenehmer aus der Systemgastronomie schenkt eindeutigen Standardisierungsvorgaben aus dem Franchisevertrag respektive aus dem Franchisehandbuch keine Beachtung. Dieses Fehlverhalten (im Konkreten: Verstoß gegen die Kleiderordnung, nicht durchgeführte Temperaturmessungen der Lebensmittel und teilweise Nichtbeachtung der Mindesthaltbarkeitsdauer) wird durch Betriebsprüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung des Franchisegebers wiederholt aufgedeckt. Daraufhin wird der Franchisenehmer abgemahnt. Als diese Abmahnung keine Früchte trägt, kündigt der Franchisegeber dem Franchisenehmer, mit der Begründung des imageschädigenden Verhaltens und eben genannten Pflichtverstößen gegen den Franchisevertrag, fristlos. Daraufhin klagt der Franchisenehmer auf Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung.

Begründung des Gerichts

Das OLG München entschied als Berufungsinstanz, dass die Kündigung des Franchisenehmers im Ergebnis wirksam war. Der Verstoß der Kleiderordnung selbst würde wohl alleine nicht als Kündigungsgrund reichen. Im Zusammenhang mit den anderen Pflichtverstößen dient dies aber als Beweis für das grundsätzliche Fehlverhalten des Franchisenehmers und ist somit in die Gesamtbeurteilung mit einzubeziehen.
Im Ergebnis würde isoliert betrachtet also jede einzelne Pflichtverletzung wohl nicht eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Gesamtschau aller Verstöße lässt aber die fristlose Kündigung vertretbar erscheinen.

OLG München, Urteil vom 14.10.2014 – 7 U 2604/13

Fazit

Mithin ist abschließend festzuhalten, dass das Gericht die Rechte des Franchisegebers zur Durchsetzung seiner Qualitätsvorgaben durch dieses Urteil stärkt.
Dabei ist zu beachten, dass eine bloße Gefährdung des Images im konkreten Fall ausgereicht hat.
Gegenstand war nämlich nicht eine Pflichtverletzung gegenüber etwaigen Gästen, sondern das Verhalten gegenüber dem Franchisegeber. Die Pflichtverletzung des Franchisenehmers lag nämlich darin, den Franchisegeber der Gefahr der Rufschädigung ausgesetzt zu haben.

Dieses Urteil ist in Anbetracht des Ende vergangenen Jahres der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen „Burger King Falles“ von Bedeutung und kann als beispielhaftes Abbild für die Durchgriffmöglichkeit des Franchisegebers zum Schutze der Marke und der Qualitätssicherung dienen.

Nähere Informationen können Sie in den beigefügten Blog-Beiträgen nachlesen:

Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko

Die politische Arbeit des DFV: eine Übersicht für das erste Quartal 2015

Das politische Berlin ruhte nicht in den Weihnachtsferien. Auch wenn der Bundestag sich in die sitzungsfreie Zeit der Winterferien begab, so arbeiteten die Ministerien rege weiter. Diese Woche startete nun wieder der Bundestag in das erste politische Quartal 2015.

Der folgende Beitrag soll eine kleine Übersicht über die politische Arbeit des DFV e.V. in den vergangenen und zukünftigen Wochen verschaffen.

Ein Überblick

• Enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit elf Verbänden, um auf eine Novellierung im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO hinzuwirken. Kommunikation mit den politischen Entscheidern: Gemeinsame Stellungnahme von elf Verbänden zur Insolvenzanfechtung.

• Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der EU-Kommission zur Konsultation der EU-Kommission zum Zwecke der Evaluierung der Handelsvertreter-Richtlinie. Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie.

• Fachgespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), um franchiserelevante Fragen zu erörtern und den Sachstand abzugleichen (bspw. die Wiedereinführung des Gründungszuschusses, Franchisenehmergewinnung und Gründungsentwicklung).

• Impressumspflicht: Konsultation im BMJV zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Positionspapier an das BMJV zur Impressumspflicht und anstehende Fachgespräche mit politischen Entscheidern.

• Kommunikation und Koordinierung von Information der Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnes seit dem 01.01.2015 auf die Franchisewirtschaft. Round-table zu diesem wichtigen Thema fand in Köln statt.

• Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BDV, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und setzt sich aktuell mit folgenden Themen auseinander: Gründungszuschuss, Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verbraucherrechte-RL, Konsultation der EU-Kommission zur Handelsvertreterrichtlinie, Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber, Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag, steuerliche Behandlung von Zuzahlungen für die Altersversorgung von selbständigen Vertriebspartnern, Initiative der Tankstellenhalter beim BMWi ( § 92a HGB ). Der Arbeitskreis „Selbstständigkeit im Vertrieb“ tagt beim DFV.

• Sammel-/Gruppenklagen: 1. Lesung des Gesetzesvorschlags der Grünen, geplante Konsultation der Bundesregierung

• Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag. Treffen mit Vertretern des Ergebnisse für Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Fazit

Die obige Auflistung an Aktivitäten soll nur eine kleine Übersicht und einen Eindruck verschaffen, welche politische Themen den Spitzenverband der deutschen Franchisewirtschaft derzeit beschäftigen. Die Themensetzung zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit und die Heterogenität der Franchisewirtschaft auf. Der DFV e.V. ist damit auf unterschiedlichsten Entscheiderstellen tätig – seien sie auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das einzelne Fachgespräch mit einem Abgeordneten ist dabei ebenso wichtig, wie die Kontaktpflege und der Wissenstransfer bzw. -austausch zu den entsprechenden Ministerien und Verbänden.

Insolvenzanfechtung: die Bemühungen des DFV zeigen Wirkung

Die politische Arbeit des DFV

Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJV) die Verhandlungen über Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern am gestrigen Mittwoch wieder aufgenommen und entsprechende Eckpunkte besprochen.

Aus Kreisen der Koalition ist zu vernehmen, dass im Mittelpunkt der Reform eine zielgenaue Begrenzung der sogenannten Vorsatzanfechtung stehen wird. Rückforderungen eines Insolvenzverwalters können künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweggeholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.

Hintergrund

Seit nunmehr vier Jahren werden immer mehr Unternehmen – darunter auch Franchisesysteme – von Insolvenzverwaltern aufgefordert, Zahlungen für Warenlieferungen oder Gebühren von Vertragspartnern, im speziellen Franchisenehmern, zurückzuzahlen, die mittlerweile insolvent geworden sind. Diese angefochtenen Zahlungen können nach geltendem Recht bis zu zehn Jahre zurückliegen. Die Grundlage für dieses sich rasant ausweitende Phänomen bilden der offene Wortlaut der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung seit dem Jahr 2010. Danach kann z.B. die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Lieferanten mit ihren Kunden dazu führen, dass der Tatbestand der Vorsatzanfechtung bejaht wird mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Zahlungen Jahre später an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen können Sie im verlinkten Blog-Beitrag nachlesen:
DFV intensiviert Bemühungen zur Änderung der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung

Die Forderung und Aktivitäten des DFV

Das Anliegen des DFV ist es, die Dringlichkeit einer Korrektur der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften vor Augen zu führen, damit sich die Vorsatzanfechtung nicht noch weiter zu einem Massenphänomen ausweitet. Deshalb muss das Gesetz wieder auf seinen Zweck beschränkt werden, „vorsätzliche Benachteiligung“ (so die amtliche Überschrift zu § 133 Insolvenzordnung) mittels Insolvenzanfechtung rückgängig zu machen, so dass es nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, wie es bis 2010 der Fall war. Ziel ist es, die für den Geschäftsverkehr notwendige Planungs-, Kalkulations- und Rechtssicherheit wiederherzustellen.

Der DFV begrüßt, dass die politischen Entscheider nun an den Verhandlungstisch zurückkehren. Das Bundesjustizministerium ist nun gefordert, so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche Formulierungen auszuarbeiten. Die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, wonach die Bundesregierung „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs (…) auf den Prüfstand stellen“ wird der Maßstab für die politische Bewertung der Arbeit der großen Koalition sein.

Sobald diese Formulierungen vorliegen, werden wir als DFV diese bewerten und uns entsprechend positionieren.

Die Stellungnahme können Sie in den folgenden beigefügten Dokumenten nachlesen:
Gemeinsame Erklärung der Verbände 11 Logos (08 07 2014)Gemeinsame Position Insolvenzanfechtung 11 Verbände (08 07 2014)

Der Arbeitskreis „Selbstständigkeit im Vertrieb“ tagt beim DFV

Ein Einblick in die politische Arbeit des DFV

Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BVK, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und war diese Woche zu Gast beim DFV. Der DFV steht seit Jahren im engen Austausch mit den oben genannten Verbänden. Eine vernetzte Zusammenarbeit bei politischen Entscheidungsfindungen und Prozessen sowie der ständige Austausch über relevante politische Entwicklungen bilden dabei das Kernstück der Arbeitsgemeinschaft.

Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda des Arbeitskreises:

1. Konsultationsverfahren / Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie

2. Novellierung des UWG / Impressumspflicht gem. § 5a UWG: aktueller Stand des Konsultationsverfahrens

3. Gründungszuschuss als Pflichtleistung: gemeinsame Stellungnahme des BDD, CDH und DFV

4. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag

5. Insolvenzanfechtung – hier Vorsatzanfechtung – was tut sich im Hinblick auf § 133 InsO?

6. Initiative der Tankstellenhalter beim BMWi ( § 92a HGB )

7. Mindestlohn: wie bereitet sich die Wirtschaft vor?

8. BSG-Urteile zur Versicherungspflicht von Syndikusanwälten

9. Sammel-/Gruppenklagen: 1. Lesung des Gesetzesvorschlags der Grünen, geplante Konsultation der Bundesregierung

10. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Vertriebsrecht: verpflichtende Angaben bei der Widerrufsbelehrung

Weitergehende Informationen zu diesen Themen bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

Die Franchisewirtschaft bereitet sich auf den Mindestlohn vor: Round-table zu diesem wichtigen Thema fand in Köln statt

Deutschland wird ab 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde.

Der DFV hat daher zur Unterstützung und zum Austausch seiner Mitglieder in Kooperation mit der ETL Franchise zu einem zweiten Round-table zum Thema Mindestlohn in Köln geladen.

Was haben die Franchisesystemzentralen zu beachten?

Nach § 13 MiLoG haften Unternehmer, die andere Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung von Mindestlohn grundsätzlich wie ein Bürge. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regelung auch analog zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern greift, ist als sehr hoch einzuschätzen. Eine Dokumentation, im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung oder im Franchisevertrag, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer darauf aufmerksam macht, dass dieser den Mindestlohn zu zahlen hat und dieser dies mit einer Unterschrift auch bekundet, genügt nicht und befreit den Franchisegeber bei einer Pflichtverletzung auch nicht von seiner Haftung. Daher ist es umso bedeutsamer, im Zuge der Qualitätssicherung und der dazugehörigen Auditierung, Standards für den Franchisenehmer zu schaffen, die die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an seine Mitarbeiter gewährleistet und diese auch für den Franchisegeber überprüfbar ist. Die Franchisesystemzentralen müssen demzufolge Ihren Franchisenehmern Handlungsempfehlungen und Richtlinien an die Hand geben, um Ihrer Fürsorgepflicht im Sinne einer gelebten Franchisepartnerschaft nachzukommen und dem Systemschutz Rechnung zu tragen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim DFV oder bei der ETL Franchise unter:

schmelzle@franchiseverband.com (Jan Schmelzle)

www.etl-rechtsanwaelte.de

Im Frühsommer 2015 wird es einen dritten Round-table zum Thema Mindestlohn
geben. Der Termin wird separat bekannt gegeben.

Der optimale Franchisevertrag: ein Seminar des DFI in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie

Von Freitag, den 28. bis Samstag, den 29. Dezember fand in Hamburg das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes „Optimale Franchiseverträge“ statt.

Optimale Franchiseverträge 2014

Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.



Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2015 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 54. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise Institut beglückwünscht 18 neue Absolventen

Die 54. Schule des Franchising fand vom 24. bis zum 27. November 2014 in Köln statt.

Seit nunmehr 27 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.

In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

54. SdF

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Prof. Dr. Eckhard Flohr, LADM)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referenten: Dr. Jürgen Karsten ETL Franchise GmbH, Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Tino Stiffel, rücken¬wind Marketing GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Ingo Otten, Bürgschaftsbank NRW)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 55. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 15.06.2015 bis Donnerstag, den 18.06.2015 in München statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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DFV begrüßt die Initiative „SCHULEWIRTSCHAFT“

Anlässlich der Gründerwoche 2014: das Fördern von Gründerkultur muss früh ansetzten und will von klein auf gelernt sein!

Unternehmensgründungen begünstigen den Fortschritt, schaffen Arbeitsplätze, beschleunigen den Strukturwandel und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollte dem Gründungsgeschehen und der unternehmerischen Kultur in Deutschland Impulse bereits an Bildungseinrichtungen geben, um den Unternehmergeist bei gerade jungen Menschen zu wecken. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) befürwortet in diesem Zusammenhang die Initiative „Gründerland Deutschland“ des BMWi und den Aktionsplan der EU-Kommission „Unternehmertum 2020“. Doch die Arbeit im Bereich unternehmerische Bildung muss für die Zukunft weiter intensiviert werden. Mit zusätzlichen Projekten und Bundesfördermitteln sollte unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen getragen werden. In diesem Zusammenhang sollten nicht nur über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, welche der Weg in die Selbstständigkeit mit sich bringen. Ein weiterer zu vermittelnder Ansatz sollte auf die Frage Antwort geben: Welche verschiedene Möglichkeiten bestehen für den Einstieg in das Unternehmertum? Die Antwort kann unterschiedliche Ansätze beinhalten – bspw. die Gründung eines Startup Unternehmens, das Zusammenführen von potenziellen Übergebern oder Übernehmern eines Betriebes sowie aber auch die Aussicht sich einem markterprobten Geschäftskonzept mit vermindertem unternehmerischen Risiko anzuschließen, in diesem Fall das Franchising.

SCHULEWIRTSCHAFT-Preis

Daher begrüßt der DFV die Initiative des BMWi „SCHULEWIRTSCHAFT-Preis“. Das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT prämiert zum dritten Mal die besten neun Unternehmen im Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“. Das Netzwerk zeichnet Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf vorbildlich engagieren. Sie öffnen ihre Türen für Schüler und stellen Lehrkräften wie Jugendlichen ihr Know-how zur Verfügung.

Mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis soll vorbildliches Engagement der Unternehmer sichtbar gemacht und gewürdigt werden.

Die prämierten Unternehmen zeigen, wie man erfolgreich auf junge Menschen zugehen und ihnen einen ermutigenden und zugleich realistischen Einblick in die Arbeitswelt bieten kann. Die Jugendlichen lernen etwas über sich selbst, über ihre Talente und ihre beruflichen Möglichkeiten. Für sie geht es schließlich darum, einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht und ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Aber von diesem Wettbewerb profitieren nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn eine frühzeitige Berufsorientierung der jungen Leute ist ein wichtiger Beitrag zur zur Fachkräftesicherung.

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT engagiert sich seit rund sechzig Jahren für die Förderung und Verbesserung der Berufsorientierung junger Menschen und unterstützt mit vielen Projekten die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.

Seit 2012 zeichnet das Netzwerk mit dem Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“ Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von Schule und Beruf in vorbildlicher Weise für junge Menschen engagieren.

Das Engagement des DFV

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Weitere Informationen zum politischen Wirken des DFV und zu seinen Forderungen finden Sie hier:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

Die Gründerwoche Deutschland rückt näher

Vom 17. bis zum 23. November 2014 stehen in vielen Regionen Deutschlands wieder Gründergeist und unternehmerisches Denken und Handeln im Mittelpunkt. Mit über 1.300 Veranstaltungen möchten Schulen und Hochschulen, Gründungsinitiativen, Kommunen, Kammern und Verbände sowie Unternehmen und viele andere Akteure einen Beitrag für mehr Gründungskultur in Deutschland leisten.

International

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week (GEW). Sie wird von der US-amerikanischen Ewing Marion Kauffman Stiftung betreut und hat allein im letzten Jahr etwa 7,5 Millionen Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert. In diesem Jahr haben sich bereits 150 Länder angeschlossen.

National

Die Gründerwoche Deutschland wird zum fünften Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet. Voraussichtlich über 800 Gründungsakteure und Förderer von Unternehmergeist beteiligen sich, um die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland mit zusätzlichen Impulsen zu stärken. Während und rund um die Gründerwoche bieten die Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen – deutschlandweit eine Vielzahl an Veranstaltungen an: In Seminaren, Workshops, Wettbewerben und vielen weiteren Veranstaltungsformaten wird das umfassende Spektrum der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und vor Ort präsent.

Franchise Matching Day

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!