Eine Woche nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen. Weiterlesen “Corona-Wirtschaftshilfen: Anträge für die Neustarthilfe 2022 können gestellt werden”