DFV wirkt an Bürokratieentlastung des Mittelstandes mit – heute Maßnahmen vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat heute weitere Bürokratieentlastungsmaßnahmen, insbesondere für mittelständische Unternehmen, in Höhe von jährlich 360 Millionen Euro verabschiedet. Damit wird der im vergangenen Jahr mit dem ersten Gesetz zum Bürokratieabbau eingeschlagene Kurs konsequent fortgeführt. Weiterlesen „DFV wirkt an Bürokratieentlastung des Mittelstandes mit – heute Maßnahmen vom Bundeskabinett verabschiedet“

Chance für die Franchisewirtschaft: BMWi und Europäischer Investitionsfonds stocken Start-up-Finanzierung um eine Milliarde Euro auf

Vergangene Woche berichteten wir in unserem Blog: Wagniskapital in der Franchisewirtschaft ist kein Widerspruch. Nun ist die Ankündigung auch amtlich. Es wird mehr Unterstützung bei Wagniskapital für Unternehmen geben.

Für die erfolgreichen Wagniskapitalinstrumente ERP/EIF-Dachfonds und European Angels Fonds stehen künftig eine Milliarde Euro mehr Mittel zur Verfügung. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen – vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) – haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt. Zusammen mit den Mitteln für die im März gestartete Wachstumsfazilität stehen künftig rund 3,2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Start-ups, HighTech-Unternehmen und Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial bereit.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine dynamische Gründerszene und auch hier gilt dies im verstärkten für die Franchisewirtschaft ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Hier muss Deutschland noch attraktiver werden.

ERP/EIF-Dachfonds

Seit seinem Start im Jahr 2004 hat der ERP/EIF-Dachfonds eine wichtige Rolle in der Start-up-Finanzierung übernommen, indem er sich bei Wagniskapitalfonds beteiligt, die in Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase investieren. Der ebenfalls durch die Mittel der ERP/EIF-Fazilität finanzierte European Angels und bietet Ko-finanzierungen für Investitionen ausgesuchter und erfahrener Business Angels. Komplettiert wird dieses Förderangebot seit März dieses Jahres durch die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Segment der Anschlussfinanzierungen abdeckt. Zusammen mit den Mitteln für die Wachstumsfazilität beträgt das Gesamtvolumen dieser drei Wagniskapital-Instrumente künftig 3,2 Milliarden Euro. Da die Investments immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren erfolgen, ist mit diesem Engagement ein erheblicher Hebeleffekt verbunden.

 

Wagniskapital: ein Finanzierungsmodell für die Franchisewirtschaft

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

INVEST – Zschuss für Wagniskapital: ein staatliches Förderprogramm

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Eine Zwischenbilanz

Durch INVEST soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Das Programm hat laut eine Bewertungserhebung dabei einen beachtlichen Hebel gezeigt: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird.

Bereits im Herbst diesen Jahres wird INVEST weiter ausgebaut. Es soll insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppelt und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

 

 

 

Digitalisierung im Mittelstand: Wettbewerbsnachteile durch unterschiedliche Ausprägungen?

Gut 3.000 Mittelständler wurden in einer repräsentativen Umfrage von der Ernst & Young GmbH zur Digitalisierung in Unternehmen befragt. Es wurde analysiert, welche Rolle digitale Technologien in mittelständischen Unternehmen in Deutschland spielen und in welchen Bereichen sie eingesetzt werden. Auch beleuchtet die Studie die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Jahre. Zudem wurden auch Hemmnisse auf dem Weg zur Digitalisierung, wie beispielsweise begrenzte finanzielle Mittel oder fehlendes Personal, ermittelt. Unter den Teilnehmern waren mehr als ein Drittel kleine und mittlere Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen einen Unterschied zwischen kleinen (Umsatz < 30 Mio. Euro) und großen Unternehmen (> 100 Mio. Euro): Digitale Technologien spielen bei gut 40 Prozent der kleineren und bei schon mehr als 60 Prozent der großen Unternehmen eine Rolle. Auch weisen verschiedene Branchen unterschiedliche Resultate auf: So spielen digitale Technologien im Handel- und Dienstleistungsbereich schon heute eine deutlich größere Rolle als beispielweise im Bau- oder Energiesektor.

Relevanz für die Franchisewirtschaft: die Kernbotschaften aus der Studie

„Bei mehr als jedem zweiten Mittelständler spielen digitale Technologien für das eigene Geschäftsmodell inzwischen eine mittelgroße bis sehr große Rolle. Ihre Bedeutung steigt dabei mit zunehmender Unternehmensgröße.“

„Bei mehr als jedem fünften Mittelständler, der derzeit eine gute Geschäftslage aufweist, spielen digitale Technologien eine sehr große Rolle für das eigene Geschäftsmodell. Bei Unternehmen, die aktuell eine schlechte oder eher schlechte Geschäftslage berichten, liegt der Anteil bei 17 Prozent.“

„Gut jeder dritte Mittelständler rechnet damit, dass die Bedeutung digitaler Technologien mittelfristig deutlich steigen wird. Bei großen Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als 100 Millionen Euro, geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Im Handel rechnen 4 von 5 Befragten mit einer steigenden Bedeutung digitaler Technologien im Laufe der nächsten 5 Jahre. Bei Dienstleistern geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Unternehmen, die sich aktuell in einer schwierigen Lage befinden, setzen deutlich seltener auf eine weitere Digitalisierung ihres Geschäftsmodells als Unternehmen mit guter Geschäftslage.“

Die gesamte Studie finden Sie hier: EY-Mittelstandsbarometer-Digitalisierung-2016

Bei Kai Enders nachgefragt…

DFV-Präsident Kai Enders (Foto: Engel & Völkers)
DFV-Präsident Kai Enders (Foto: Engel & Völkers)

Seit Mai diesen Jahres hat der Deutsche Franchise-Verband e.V (DFV) einen neuen Vorstand. An seiner Spitze steht Präsident Kai Enders, Mitglied des Vorstands-Franchise der Engel & Völkers AG. Lesen Sie nun im Interview mit ihm, was Mitglieder von der neuen Verbandsführung zu erwarten haben. Fest steht schon jetzt, auch künftig wird zu aktuellen Themen der Franchise-Wirtschaft beim DFV-Vorstand nachgefragt… Weiterlesen „Bei Kai Enders nachgefragt…“

Franchisenehmer-Zufriedenheit als Bindemittel in einer Franchisepartnerschaft (Teil 1)

Die Studie „Erfolg im Franchising – Franchising als Erfolgsgarant für Existenz- und Unternehmensgründungen“, von Dr. Martin Ahlert und Inga vom Rath, M.A., zum Anlass genommen, wollen wir uns in zwei Beiträgen mit dem Verhältnis zwischen Zufriedenheit und Loyalität von Franchisenehmern sowie dem Konzept der Network Profit Chain (Verbindung von Zufriedenheit der Mitarbeiter zu Kundenloyalität und Gewinn) beschäftigen.

I. Einleitung

Die Franchisewirtschaft muss sich vor allem immer wiederkehrend einer Aufgabe stellen: Wie gewinne ich neue Franchisenehmer? Sowohl ein Wunsch nach Wachstum des Systems als auch eine notwendige Nachfolge der bestehenden Franchisenehmer fordern Lösungen. Deshalb wurde die Frage gestellt, ob eine höhere Zufriedenheit der Franchisenehmer zu einer höheren Loyalität führt und darüber hinaus vielleicht sogar zu einer Akquiseunterstützung.

II. Zufriedenheit als Bindemittel für Franchisenehmer

 Im Zuge der Studie wurden Franchisenehmer von deutschen Systemen zu ihrer Bindung zum System sowie möglichen Aufgabegründen befragt.

Dabei wurde festgestellt, dass 85% der Franchisenehmer insgesamt zufrieden sind und 81% sogar das System an Freunde und Bekannte weiterempfehlen würden. Daraus kann man die Schlussfolgerung ziehen, dass die Zufriedenheit des Franchisenehmers zu einer höheren Weiterempfehlungsquote führen kann.

Es wurde außerdem innerhalb der Studie „Zufriedenheits-Gruppen“ gebildet. In der Gruppe 1 waren Franchisesysteme die eine sehr hohe Zufriedenheit der Franchisenehmer vorweisen, in Gruppe 2 waren die Franchisenehmer eher zufrieden und in Gruppe 3 war ein deutliches Verbesserungspotenzial vorhanden. Im Hinblick auf den Verbleib im System in den ersten 4 Jahren seit Einstieg hat sich etwas interessantes gezeigt: 80% der Franchisenehmer der Gruppe 1 und 2 waren nach 4 Jahren noch aktiv, hingegen nur knapp 60% der Franchisenehmer aus Gruppe 3.

Somit lässt sich hier die Schlussfolgerung ziehen, dass je zufriedener der Franchisenehmer von Anfang an war, desto sicherer sein Verbleib im System ist.

III. Ausblick

In diesem Beitrag wurde gezeigt, dass Zufriedenheit sowohl als Bindemittel sowie auch als Akquiseunterstützung dient. Im folgenden Beitrag beleuchten wir dann die Verbesserungsmöglichkeiten und erklären das Konzept der Network Porfit Chain.

Verfasser: Arne Wolf Dähn

Was passiert bei falschen Versprechungen während der Werbemaßnahmen zur Franchisenehmergewinnung?

Wenn eine Vertragspartei arglistig getäuscht wurde, ist der Franchisevertrag gem. § 123 Abs. 1 BGB anfechtbar. Eine arglistige Täuschung ist dann gegeben, wenn dem Franchisenehmer unwahre Tatsachen im Rahmen von Werbemaßnahmen für das Franchisesystem (z.B. Erstgespräch; Prospekt; Messekontakt) versprochen wurden. Zu klären wäre noch, ob diese Anfechtung auch dann gilt, wenn diese Information später im abgeschlossenen Franchisevertrag nicht enthalten ist.

Sachverhalt

Im Rahmen von Gesprächen während der Vertragsanbahnung informiert der Franchisegeber den potentiellen Franchisenehmer darüber, dass dieser auf die franchisegebereigene Infrastruktur eines Call-Centers zurückgreifen könne. In einer E-Mail Korrespondenz, die dem Beweis zugänglich gemacht wurde heißt es sinngemäß: „…der Franchisenehmer werde Kundentermine vom Call-Center des Franchisegebers erhalten“.

Das Call-Center existierte jedoch nicht. Der Franchisegeber berief sich aber darauf, diese Dienstleistung nur empfohlen zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts wurde durch die obig genannte E-Mail schon eine unwahre Tatsache verbreitet. Weiterhin kommt es nicht darauf an, ob die Vermittlung von Kundenkontakten ein Teil der vertraglich geschuldeten und mit der Franchisegebühr abgegoltenen Leistung sei. Entscheidend ist vielmehr die Versprechung und damit auch Voraussetzung, welche für den wirtschaftlichen Erfolg des Franchisenehmers notwendig ist. Dafür ist die vom Franchisegeber zugesagte Vermittlung von Kundenkontakten über ein Call-Center als erforderlich anzusehen.

Rechtsfolge

Bei der Zusicherung des Franchisegebers im Rahmen der Vertragsanbahnung handelt es sich um einen konkret überprüfbaren Umstand und nicht um eine werbende Anpreisung. Es sei dahingestellt, dass diese Zusicherung nicht im Franchisevertrag aufgenommen worden ist. Entscheiden ist vielmehr, dass der Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB eine Willenserklärung vorausgeht, welche auch kausal für die Abgabe war. Mit der Anfechtungserklärung des Franchisenehmer nach § 142 Abs. 1 BGB ist der Vertrag von Anfang an als nichtig anzusehen. Dem Franchisenehmer steht somit ein Rückzahlungsanspruch der bisher erbrachten Leistungen zu.

Fazit

Das Urteil bzw. der Beschluss zeigt einmal mehr, dass gerade in der Werbephase versprochene Leistungen des Franchisegebers auch vom Franchisenehmer eingefordert werden können, auch wenn diese im späteren abgeschlossenen Franchisevertrag nicht enthalten sind. Entscheidend ist weiterhin aus praktischer Sicht, dass diese Information dem Beweis zugänglich gemacht werden muss. Das gemachte Versprechen sollte dabei in irgendeiner Form dokumentiert (z.B. Schriftverkehr, Zeuge) sein.

LG Bielefeld, Hinweisbeschluss vom 19.08.2013 – AZ 21 S 1/13

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im darauffolgenden Blog-Beitrag. Dieser setzt sich mit der Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) e.V. auseinander.

 

57. Schule des Franchising: Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 18 neue Absolventen

Die 57. Schule des Franchising fand vom 13. bis 16. Juni 2016 in München statt.

Seit nunmehr 28 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.
In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

Teilnehmer der 57. Schule des Franchising
Teilnehmer der 57. Schule des Franchising

DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg

Das viertätige Intensivseminar „Schule des Franchising“ ist die unverzichtbare Starthilfe für junge und angehende Franchisegeber, für Mitarbeiter in Systemzentralen und Franchisemanager.

Das praxisorientierte Grundlagenseminar wird zweimal jährlich angeboten und ist gleichzeitig das Einstiegsmodul des berufsbegleitenden Zertifikatslehrgangs zum Franchise-Manager (IHK).

Das Ziel:

Unseren Teilnehmern alle spezifischen Grundkenntnisse des Franchising zu vermitteln, um dauerhaft erfolgreich zu sein. Gleichzeitig bietet das Seminar den Rahmen für intensiven Erfahrungsaustausch und Networking.

Mehr als 1.500 Teilnehmer haben die „Schule des Franchising“ bislang absolviert. Und sie vergeben dafür Bestnoten: ein Durchschnitt von 1,5 nach Schulnoten.

Die Seminar-Inhalte im Überblick:

  • Aufbau eines Franchisesystems: Bausteine & Erfolgsfaktoren
  • Controlling & erfolgreiches Management in Franchisesystemen
  • Franchisenehmer: Akquirierung, Betreuung & Bindung von Partnern
  • Franchise-Recht: Grundlagen & richtige Gestaltung von Verträgen
  • Franchise-Marketing: Entwicklung & Einsatz einer starken Marke
  • Know how-Dokumentation: die Basisinstrumente

Die 57. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 28.11.2016 bis Donnerstag, den 01.12.2016 in Berlin statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

DFV startet neue Interviewreihe – Franchisenehmer in bewegten Bildern

Aktuell hat der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) eine neue Interviewreihe aufgelegt, mit der der verbandseigene Youtube-Kanal weiter ausgebaut werden soll. Unter dem Motto „Kurz nachgefragt“ geben Franchisenehmer Tipps und wissenswerte Hinweise zur Gründung unter dem gewählten Franchise-Dach.  Darüber hinaus berichten sie über die Vorteile des Franchisings und das gute Gefühl, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Aber sehen Sie selbst… Weiterlesen „DFV startet neue Interviewreihe – Franchisenehmer in bewegten Bildern“

DFV-Franchisesystem des Jahres reicht Award symbolisch an Mitarbeiter und Partner weiter

BS-DFV-Lehners_BrodersenGut vier Wochen ist es her, seit die Bodystreet GmbH als DFV-Franchisesystem des Jahres 2016 ausgezeichnet wurde. Nun hat der führende Anbieter von EMS-Trainings diesen Award in feierlichem Rahmen der gestrigen 12. ERFA-Tagung in München symbolisch an seine Franchise-Partner und Mitarbeiter weitergegeben. Schließlich wurde nicht allein die Unternehmenszentrale, sondern vielmehr das gesamte Netzwerk und damit alle Franchisenehmer und Mitarbeiter ausgezeichnet, betonte Matthias H. Lehner, Gründer und Geschäftsführer der Bodystreet GmbH. Weiterlesen „DFV-Franchisesystem des Jahres reicht Award symbolisch an Mitarbeiter und Partner weiter“