Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne (“Roadmaps”), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem “Ampelprinzip” gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten “EU-ex-ante-Verfahrens”, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

Kommentare

Mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer können 2014 finanzielle Unterstützung erfahren

Das Darlehensvolumen des ERP-Gründerkredits wurde 2014 um insgesamt 300 Mio. EUR erhöht

Das Regionalförderprogramm der EU

Mit dem ERP-Gründerkredit fördert das BMWi gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen und junge Unternehmen bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.

Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert. Der “ERP-Gründerkredit – Universell” richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.

Kleinere Existenzgründungen werden besonders gefördert

Das Ziel des “ERP-Gründerkredit – StartGeld” ist die Förderung von Existenzgründungen und jungen Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für gewerbliche Investitionen und Betriebsmittelaufwand, die einer mittel- oder langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen. Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” können unter anderem gefördert werden:

1. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inkl. gewerblicher Baukosten),
2. die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Finanziert werden dabei bis zu 100 Prozent des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel; der Anteil für Betriebsmittel darf maximal 30.000 Euro nicht übersteigen.

Die Gründungsfinanzierung ist für die Banken ein risikoreiches Geschäft. Deshalb entlastet das ERP-Sondervermögen die durchleitenden Banken beim “ERP-Gründerkredit – StartGeld” zu 80 Prozent von den Kreditrisiken. Diese Risikoübernahme erleichtert Existenzgründern den Zugang zum Kredit. Zudem sorgen die Mittel des ERP-Sondervermögens für einen günstigen Zinssatz. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit (maximal zehn Jahre) – das schafft Planungssicherheit. Die Besicherung der Darlehen ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren.

Der “ERP-Gründerkredit – Universell” gilt für die gleichen Förderzwecke wie der “ERP-Gründerkredit – StartGeld”, allerdings liegt hier der Kredithöchstbetrag bei zehn Millionen Euro. Im Unterschied zum “ERP-Gründerkredit – StartGeld” sind die Zinsen in diesem Förderprogramm risikoabhängig. Das Risiko eines Kreditausfalls trägt hier allein die Hausbank des Kreditnehmers. Sie ermittelt die Höhe des Risikos und legt die Höhe der Zinsen fest. Bei ihrem Rating berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bonität des Gründers oder des Unternehmens sowie den Wert der verfügbaren Sicherheiten. Dabei gilt: Je besser die Bonität und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger fällt der Zinssatz aus.

Der Weg zur Förderung geht über die Hausbank

Das Programm ERP-Gründerkredit wird von der KfW Bankengruppe durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Der ERP-Gründerkredit muss vor Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank beantragt werden.
Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Bankengruppe.

Kommentare

Mikromezzaninfonds: davon profitiert auch die deutsche Franchisewirtschaft

Kleinstbeteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Existenzgründer und kleine und junge Unternehmen finden nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Hausbanken lehnen mangels Sicherheiten eine Finanzierung ab.

Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen einen Mikromezzaninfonds aufgelegt.

Mit 35 Millionen Euro unterstützt der Fonds:
– Existenzgründer,
– Unternehmen, die in Wachstum investieren sowie in
– neue Arbeitsplätze investieren

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Allerdings bekommt der Kapitalgeber weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein. Die Vorteile:
– Der Unternehmer muss keine Sicherheiten bringen.
– Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht sich.
– Das Rating verbessert sich.
– Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.
– Der Unternehmer verbessert seine Chancen auf neue Kredite.

Wer bekommt Geld aus dem Mikromezzaninfonds?

– kleine und junge Unternehmen
– Existenzgründer
– ausbildende Unternehmen
– Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Wichtig ist: ein Erfolg versprechendes Vorhaben. Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle bekommen keine Finanzierung aus dem Mikromezzaninfonds.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 50.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit. Zurückgezahlt wird jährlich in gleich großen Raten, erstmals nach sieben Jahren.

Was kostet die Förderung?

– Einmalig 3,5 % Bearbeitungsgebühr vom Beteiligungsbetrag
– 8 % vom Beteiligungsbetrag pro Jahr
– variable Gewinnbeteiligung von 1,5 Prozent p.a.
– Sicherheiten braucht der Unternehmer nicht.

Wo können Anträge gestellt werden?

Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im jeweiligen Bundesland. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Finanzierungen und arbeitet eng mit unseren Kooperationspartnern, den Bürgschaftsbanken der Länder, zusammen.
Kontaktdaten und weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt es unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

***

Wissenswertes

Was ist der ESF?
Der „Europäische Sozialfonds“ (ESF) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union. Aus dessen Mitteln werden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU finanziert. Der ESF unterstützt Menschen, verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Was ist das ERP-Sondervermögen?
Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen aus dem European Recovery Programm. Dies wurde 1948 auf Grundlage des Marshallplans bereitgestellt. Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt der Bund Unternehmen in Deutschland.

Kommentare

3. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Glauben Sie, dass über alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen übersichtlich und transparent informiert wird?

Transparenz-FördermöglichkeitenZusammenfassung:
– Diese Zahlen bedürfen keiner weiteren Interpretation. Hier muss gegengesteuert werden.
– Denn: Nicht nur gute Ideen sind für Existenzgründungen notwendig, sondern auch eine effektive Unterstützung (die allerdings nicht gegeben ist; s.o.) sowie finanzielle Mittel. Schließlich werden die wenigsten Existenzgründer ihre Vorhaben komplett aus der eigenen Tasche bestreiten.
– Wenn ein Gründungsinteressent aber nicht weiß, wo er transparent, umfassend und unkompliziert über finanzielle Fördermöglichkeiten informiert oder über deren Veränderungen wird (bspw. aktuelle Situation beim Gründungszuschuss), braucht es sehr viel Enthusiasmus und Durchhaltevermögen.

Kommentare

Doppelt gut: DFI-Doppelseminar für künftige und junge Franchisegeber

Neues Format klärt Franchise-Eignung von Unternehmenskonzepten und bietet bestehenden Franchisegebern Aufbauworkshop mit Engpassanalyse.

„Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie?“ Während die einen Unternehmen auf diese Frage noch keine finale Antwort gefunden haben, sind andere Unternehmer bereits einen Schritt weiter und Franchisegeber. Das Deutsche Franchise-Institut (DFI) bietet beiden Zielgruppen mit dem Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ wichtige Antworten:

– Am Montag, 18. März 2013 erhalten interessierte Unternehmen ein Strategieseminar zur Grundsatzfrage „Franchise – Ja oder Nein.“

– Am zweiten Tag, Dienstag, 19. März 2013, findet ein Aufbauworkshop für bestehende junge und kleine Franchisegeber statt. Im Mittelpunkt stehen maßgebliche Aspekte wie Strategiebildung, Partnergewinnung und -bildung, Motivation, Finanzierung sowie individuelle Engpassanalysen für die Systeme.

Das Schwerpunktthema des zweiten Tages richtet sich selbstverständlich auch an die Unternehmen, die sich noch nicht final für Franchising als Wachstumsstrategie entschieden haben. Denn sie erhalten Einblicke, worauf bei einem Systemaufbau zu achten ist und können sich mit bestehenden Franchisegebern austauschen.
Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFI erklärt: „Mit diesen zwei Seminaren geben wir einerseits am Franchising interessierte Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage, ob der Franchiseweg beschritten werden sollte. Andererseits beobachten wir besondere Herausforderungen bei kleinen und jungen Franchisenetzwerken. Diese profitieren dann am zweiten Tag von dem etablierten Aufbauworkshop mit Engpassanalysen. Es überzeugen DFI-Referenten, die von den Teilnehmern stets mit Bestnoten bewertet werden.“

Das DFI-Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ findet in Berlin statt und kostet für beide Tage 580,00 € (zzgl. MwSt.) für Nichtmitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. bzw. 460,00 € (zzgl. MwSt.) für DFV-Mitglieder. Die Themenschwerpunkte können auch einzeln besucht werden. Dann liegen die Kosten pro Tag bei 300,00 € (zzgl. MwSt.) für Nicht-Mitglieder bzw. 240,00 € für DFV-Mitglieder.

Der Flyer mit Detailinformationen ist abrufbar unter www.franchise-institut.de/franchise-veranstaltungen.html. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Denise Gendola vom Deutschen Franchise-Institut zur Verfügung (Tel. 030/ 278902-20 oder info@franchise-institut.de).

Kommentare