Was bewegt das Franchiserecht aktuell? Lieferantenzuschuss: Verpflichtung des Franchisegebers zur Auskunft?

Fragen die immer wiederkehrend auftauchen. Fragen die uns, der Geschäftsstelle des DFV, immer wieder gestellt werden und ganz aktuell beschäftigen. Die folgenden Blog-Beiträge beschäftigen sich genau mit diesen Fragen. Heute starten wir mit:

Keine Verpflichtung zur Weitergabe von „kick-backs“

Die Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über  lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet. Eine Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn der Franchisevertrag selbst eine solche regelt. Weiterlesen „Was bewegt das Franchiserecht aktuell? Lieferantenzuschuss: Verpflichtung des Franchisegebers zur Auskunft?“

Neues Vollmitglied begrüßt: Reifenservice vor Ort für Jeden! ab sofort Teil der DFV-Qualitätsgemeinschaft

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. heißt ein weiteres zertifiziertes Franchisesystem, Reifenservice vor Ort für Jeden! der Delticom AG aus Hannover, in seinen Reihen herzlich willkommen. Aus diesem Anlass wurde dem Franchise Manager Tobias Ansel das System-Check Zertifikat heute in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin persönlich überreicht. Weiterlesen „Neues Vollmitglied begrüßt: Reifenservice vor Ort für Jeden! ab sofort Teil der DFV-Qualitätsgemeinschaft“

Chance für die Franchisewirtschaft: BMWi und Europäischer Investitionsfonds stocken Start-up-Finanzierung um eine Milliarde Euro auf

Vergangene Woche berichteten wir in unserem Blog: Wagniskapital in der Franchisewirtschaft ist kein Widerspruch. Nun ist die Ankündigung auch amtlich. Es wird mehr Unterstützung bei Wagniskapital für Unternehmen geben.

Für die erfolgreichen Wagniskapitalinstrumente ERP/EIF-Dachfonds und European Angels Fonds stehen künftig eine Milliarde Euro mehr Mittel zur Verfügung. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen – vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) – haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt. Zusammen mit den Mitteln für die im März gestartete Wachstumsfazilität stehen künftig rund 3,2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Start-ups, HighTech-Unternehmen und Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial bereit.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine dynamische Gründerszene und auch hier gilt dies im verstärkten für die Franchisewirtschaft ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Hier muss Deutschland noch attraktiver werden.

ERP/EIF-Dachfonds

Seit seinem Start im Jahr 2004 hat der ERP/EIF-Dachfonds eine wichtige Rolle in der Start-up-Finanzierung übernommen, indem er sich bei Wagniskapitalfonds beteiligt, die in Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase investieren. Der ebenfalls durch die Mittel der ERP/EIF-Fazilität finanzierte European Angels und bietet Ko-finanzierungen für Investitionen ausgesuchter und erfahrener Business Angels. Komplettiert wird dieses Förderangebot seit März dieses Jahres durch die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Segment der Anschlussfinanzierungen abdeckt. Zusammen mit den Mitteln für die Wachstumsfazilität beträgt das Gesamtvolumen dieser drei Wagniskapital-Instrumente künftig 3,2 Milliarden Euro. Da die Investments immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren erfolgen, ist mit diesem Engagement ein erheblicher Hebeleffekt verbunden.

 

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: DFV trifft Staatssekretär Laumann

Zu Beginn der Woche trafen die Vertreter des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle den Staatssekretär Karl-Josef Laumann, der unter anderem mit dem Finanzstaatsekretär Jens Spahn für die CDU die Erarbeitung eines Reformpapiers der Altersvorsorge in Deutschland verantwortet.

Selbständige sollen besser für das Alter vorsorgen

Im Kampf gegen Altersarmut will die Koalition dafür sorgen, dass Selbständige besser für das Alter vorsorgen. Allerdings sind CDU, CSU und SPD uneins darüber, wie eine Pflicht zur Altersvorsorge aussehen könnte. Die SPD hegt Sympathie für den Vorschlag, die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Für sie wäre das ein Schritt in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Bürger einzahlen.

Das gemeinsame Treffen zwischen dem DFV und Staatsekretär Laumann sollte demnach dem Austausch der gegenseitigen Positionen und des aktuellen Verhandlungsstandes dienen.

Die Union will eine Versicherungspflicht mit einem Wahlrecht verbinden: Selbständige sollen sich entscheiden können zwischen der gesetzlichen Alterssicherung und verschiedenen Formen der privaten Vorsorge. Weiterhin sollen bestimmte Befreiungsregeln für Existenzgründer gelten, wie bspw. die Befreiung von der Pflicht zur Altersvorsorge in den ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung.

Die Position des DFV

Im Rahmen der politischen Gemengelagen zeichnet sich eine klare Mehrheit für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ab. Es geht nur noch um die Frage des „Wies“ bzw. der genauen Ausgestaltung. In diesem Kontext positioniert sich der der DFV im Sinne einer Notwendigkeit, auch diejenigen Selbständigen vor einer Verarmung im Alter schützen zu müssen, die nicht bereits schon heute obligatorisch oder aus freien Stücken für das Alter vorsorgen. Daher gilt es wirksame Maßnahmen zu treffen, die das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen reduzieren können. Wichtig ist aber auch, dass die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen besondere Berücksichtigung finden. Das Wahlrecht ist demnach eine Kernforderung des DFV.

Daher begrüßt der DFV die Überlegungen von CDU/CSU und übermittelte Staatssekretär Laumann u.a. das gemeinsame Positionspapier von BDD, CDH und DFV zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige, welches Sie sich hier herunterladen können: BDD_DFV_CDH_Positionspapier_Vorsorgepflicht 05 07 2012

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in unserem Blog auf dem Laufenden halten.

Wagniskapital: ein Finanzierungsmodell für die Franchisewirtschaft

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

INVEST – Zschuss für Wagniskapital: ein staatliches Förderprogramm

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Eine Zwischenbilanz

Durch INVEST soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Das Programm hat laut eine Bewertungserhebung dabei einen beachtlichen Hebel gezeigt: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird.

Bereits im Herbst diesen Jahres wird INVEST weiter ausgebaut. Es soll insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppelt und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

 

 

 

Profiwissen für die Franchisewirtschaft: wie baue ich einen Franchisebeirat auf?

Die Bereitschaft des Franchisegebers zur Wahrung der Interessen und Belange der Franchisepartner durch ihre Einbindung bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bei wichtigen Sachentscheidungen stellt ein wesentliches Element einer gelebten Partnerschaft dar. Es gilt der Grundsatz der Partizipation der Franchisenehmer an der Entscheidungsfindung die im Gesamtinteresse des Franchisesystems stehen. Diese Aufgabenstellung kann am besten durch die Etablierung eines Partnerbeirates verwirklicht werden. Den Mitgliedern sowie Anwärtern des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) wird empfohlen, dabei die eine im Rahmen der Franchise-Compliance Deutschland erarbeitete Richtlinie anzuwenden.

Leitsätze

  1. Der Franchisebeirat berät die Systemzentrale bei wichtigen systemrelevanten Entscheidungen, in Fachfragen und hinsichtlich der Marketingpolitik. Er vermittelt der Franchisezentrale Erfahrungen aus dem operativen Geschäft, so dass durch den direkten Zugriff auf die Praxis der Franchisenehmer ein hohes Kreativpotential für das gesamte Franchisesystem entsteht. Der Franchisebeirat beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Systems und der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.
  2. Der Beirat ist ein wichtiger Bestandteil des jeweiligen Franchisesystems. Er ist ein Beratergremium, kein Betriebsrat, kein Sprachrohr aller Franchisenehmer, weder Aufsichtsrat noch Schlichtungsstelle.
  3. Vertreter der Franchisesystemzentrale müssen stets – sofern sie nicht Teil des Franchisebeirates sind – die Möglichkeit haben, bei den Sitzungen des Franchisebeirates anwesend zu sein. Sie sind in die Beschlüsse des Beirates involviert.
  4. Der Errichtung eines Franchisebeirates stehen grundsätzliche kartellrechtliche Bedenken entgegen. Dennoch ist die Einrichtung von Franchisebeiräten innerhalb von Franchise-Systemen nach Auffassung des Bundeskartellamts wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, solange die Franchisebeiräte nicht tatsächlich die Geschäftspolitik der Franchisenehmer bzw. des Franchisesystems bestimmen. Sogenannte Mittelstandsempfehlungen (Empfehlungen zu einem bestimmten Verhalten im Wettbewerb) für die Franchisenehmer können Franchisebeiräte nur im Rahmen der sehr engen gesetzlichen Bestimmungen aussprechen.
  5. Die Aufgaben und die Funktionsweise des Franchisebeirates werden schriftlich in einer von der Franchisesystemzentrale vorgeschlagenen Franchisebeiratssatzung niedergelegt. Die Franchisesystemzentrale muss der Franchisebeiratssatzung zustimmen.
  6. Im Franchisevertrag ist die Aufgabenstellung des Franchisebeirates niedergeschrieben. Sie ist nach der Vorstellung des Franchisegebers gestaltbar.
  7. Der Beirat wird über die Ergebnisse anderer Gremien (z.B. Arbeitskreise, Fachausschüsse, Werbebeirat) informiert, sofern er daran nicht selbst beteiligt ist.
  8. Alle Franchisenehmer sind mindestens einmal im Jahr über die Ergebnisse der Arbeit des Beirates zu informieren.

Mitglieder des DFV können exklusiv die Richtlinie zum Franchisebeirat bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com abrufen.

DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels

„Quo vadis Einzelhandel“ – unter diesem Leitmotto hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor knapp zwei Jahren eine Dialogplattform Einzelhandel in Leben gerufen, und u.a. auch DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen für dessen Beirat ernannt. Die Plattform beschäftigt sich in 16 Workshops mit den immensen Herausforderungen, die auf den Einzelhandel zukommen: der Fokus liegt dabei auf Digitalisierung, Entwicklung in den Innenstädten und im ländlichen Raum sowie auf Fachkräftegewinnung im digitalen Zeitalter. Weiterlesen „DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels“

Franchisenehmer-Zufriedenheit als Mittel für die Kundenbindung (Teil 2)

Im vergangenen Beitrag haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob Zufriedenheit bei Franchisenehmer als Bindemittel dient und darüber hinaus auch zu einer Akquiseunterstützung führt, beides haben wir bejaht. Im nun folgenden Beitrag zeigen wir kurz auf, wo Franchisenehmer noch Verbesserungsmöglichkeiten sehen (in der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber). Außerdem erläutern wir die Network Profit Chain und zeigen ihren Nutzen auf.

I. Verbesserungsmöglichkeiten

Innerhalb der Studie sollten die Franchisenehmer aufzeigen, wo sie das höchste Verbesserungspotenzial sehen. Dies war vor allem in den Bereichen „Verhältnis Gebühren/Preise und Leistungen“, „Betreuung durch den Außendienst“, „Betreuung durch die Zentrale“ sowie „Leistungen des Franchisegebers“, wobei der Bereich „Leistungen“ des Franchisegebers diverse Einzelbereiche umfasst, wie z.B. Controlling, Marketing, Standortanalysen.

II. Network Profit Chain

 Die Network Profit Chain beschreibt die Idee, dass die Zufriedenheit von Mitarbeitern einen direkten Einfluss auf die Kundenbindung sowie auf den Umsatz hat – dies wurde auch in der Vergangenheit durch viele Studien bestätigt.

Für die Franchisewirtschaft kann das folgendes bedeuten: Ein positives Verhältnis zwischen Franchisegeber und –nehmer ist der Grundstein dafür, dass beispielsweise etwaige neue Investitionen des Franchisegebers positiv aufgenommen werden. Dies führt dann zu einer Steigerung der wahrgenommen Servicequalität des Franchisegebers und dadurch zu einer höheren Leistungsbereitschaft beim Franchisenehmer. Diese schlägt dann auf dessen Mitarbeiter durch und im nächsten Schritt auf den Endkunden. Diese „Erfolgskette“ sollte das Ziel eines jeden Franchisesystems sein, sollte aber auch als Warnung dienen. Denn im schlechtesten Fall kann diese Kette auch eine „Negativ-Spirale“ nach sich ziehen. So kann sich das schlechte Verhältnis zwischen Franchisegeber und –nehmer dann mittelbar auf den Endkunden auswirken und so zu einer sinkenden Kundenbindung und dadurch zu geringeren Umsätzen führen.

Somit bleibt festzuhalten, dass immer zu bedenken gilt, dass das eigentlich interne Verhältnis zwischen dem Franchisegeber und Franchisenehmer auch immer eine Außenwirkung entfalten kann, in positiver wie negativer Hinsicht.

III. Fazit

 Abschließend ist somit festzustellen, dass die Franchisenehmer-Zufriedenheit eine gute Chance ist für beide Parteien, um wirtschaftlichen Erfolg zu generieren. Alleine durch das positive Verhältnis zu seinen Franchisepartnern kann er deren Leistungsbereitschaft und Motivation steigern. Und dadurch wiederrum eine gesteigerte Loyalität hervorrufen.

Verfasser: Arne Wolf Dähn

DFV arbeitet an Leitfaden für die Nachfolge in Franchisesystemen

Wie sehen die Prozesse bei einem Unternehmensverkauf von einem Franchisenehmer aus?

Welche Aufgaben werden den beteiligten Personen zuteil?

Wie findet eine Unternehmensbewertung statt?

Welche Verantwortung trägt der Franchisegeber in der strategischen Ausrichtung zur Begleitung solcher Prozesse?

Zu diesen und zu vielen weiteren Fragen zum Thema „Nachfolge“ trafen sich heute Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft – Franchise), Marcus Severin (ISOTEC GmbH) und Jan Schmelzle (DFV) in der Berliner Geschäftsstelle des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) e.V.

v.li.n.re.: Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft - Franchise), Jan Schmelzle (DFV), Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Marcus Severin (ISOTEC GmbH)
v.li.n.re.: Jörn Grote (ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft – Franchise), Jan Schmelzle (DFV), Jörg T. Eckhold (Eckhold Consultants GmbH), Marcus Severin (ISOTEC GmbH)

Leitfaden für die Nachfolge in Franchisesystemen

Ziel dieses Gremiums wird es sein, einen Leitfaden für die Mitglieder des DFV zu entwickeln, um ihnen eine Richtschnur zur Professionalisierung der Nachfolgprozesse in deren Franchisesystemen an die Hand zu geben. Am heutigen Vormittag wurde das Grundgerüst bzw. die Gliederung des Leitfadens entwickelt. Die inhaltliche und tiefergehende Ausgestaltung erfolgt in den kommenden Wochen.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

 

Die Richtlinie des DFV zur vorvertraglichen Aufklärung: ein Standard für die Franchisewirtschaft

Fehlervermeidung bei der vorvertraglichen Aufklärung: dies sollten Sie wissen!

Im vorangehenden Blog haben wir über ein Urteil berichtet, welches sich mit der verfehlten vorvertraglichen Aufklärung (VA) durch einen Franchisegeber auseinandersetzt. Dieser Beitrag beschäftigt sich nun mit Grundsätzen der VA und möchte Ihnen einen kleinen Einblick in diesen Rechtsbereich geben. Was ist zu sagen:

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Die vom DFV e.V. entwickelten und verfassten Dokumente stehen exklusiv seinen Mitgliedern zur Verfügung und können bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchisevebrand.com abgerufen werden.