Das Angebot des DFV um Krisen zu lösen

Das richtige Management bei Krisen in einer Franchisepartnerschaft

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme.

Auftretende Krisen sollten schon frühzeitig erkannt und vor allem angesprochen werden. Denn der Austausch und die Kommunikation ist entscheidend, um rechtzeitig einen möglichen Weg zur konstruktiven Lösung aufzeigen zu können. Dabei gibt es eine goldene Regel: je früher die Ansprache von Unzufriedenheit und Missstand erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung. Ein Instrument hierfür ist die regelmäßige Zufriedenheitsbefragung der Franchisepartner, die bspw. über den DFV-System-Check erfolgt.

Mit dem Gang zum Gericht ist es meistens schon zu spät, um ein bereits schon erschüttertes Vertrauen wieder aufbauen zu können. Denn eine geglückte Krisenkommunikation kann nur das Ziel verfolgen die Franchisepartnerschaft für eine gemeinsame Zukunft zu rüsten und weiter auszubauen.

Im Rahmen dieses Blogs beschäftig sich der DFV in den folgenden Beiträgen mit möglichen Krisen- und Kommunikationsstrategien in Franchisesystemen.

Das Ombudsmannverfahren

Sollten Konflikte nicht mehr eigenständig gelöst werden können, kann es sinnvoll sein, einen unparteiischen Dritten als Schlichter einzuschalten.

Das vom DFV eingerichtete Ombudsmannverfahren ist ein solch möglicher Weg zur Konfliktlösung.

Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist dabei unparteiisch und versucht durch einen Schiedsspruch ein für beide Parteien objektiv gerechtes Urteil zu fällen.

Der DFV achtet darauf, dass der Ombudsmann von hoher sachlicher Kompetenz und über langjährige Erfahrung im Bereich Franchising verfügt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Derzeit bekleidet das Ehrenamt des Ombudsmann der erfahrene Franchisepionier und Gründer des Franchise-Unternehmens OBI Prof. h.c. Manfred Maus.

Was gilt es im Vorfeld zu klären

1. Ist der Franchisegeber Mitglied im DFV?
(Dies kann unter http://www.franchiseverband.com/dfv-mitglieder/ geprüft werden; eine assoziierte Mitgliedschaft reicht aus).

2. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf eine franchisespezifische Fragestellung?
(Zu einer franchisespezifischen Fragestellung gehören u.a. Transparenzgebote, Vertrauensgrundsätze, Leistungserbringung und Kommunikationsfragen).

3. Ist der Beschwerdegegenstand noch nicht bei einem Gericht zur Klärung anhängig?

4. Ist der Beschwerdegegenstand noch nicht durch einen Vergleich beigelegt?

5. Hat es zuvor kein durch den Franchisegeber initiiertes Schlichtungsverfahren gegeben?

6. Ist der Beschwerdegegenstand seit über acht Wochen bekannt bzw. diskutiert worden?

7. Liegt der Streitwert der Beschwerde über 1000 EURO?

8. Haben Sie sich gegenüber Ihrem Franchisegeber bzw. -nehmer bereits in dieser Sache direkt bei ihm beschwert und ist diese Beschwerde erfolglos geblieben?

9. Ist seit der schriftlichen Antwort auf die Einlegung der direkten Beschwerde beim Franchisegeber bzw. -nehmer (s. Frage zuvor) nicht mehr als ein Jahr vergangen bzw. – wenn keine Antwort erfolgt ist – nicht mehr als sechs Wochen nach Einlegung der direkten Beschwerde?

Sofern alle Fragen mit „JA“ beantwortet wurden, ist der Antrag auf Durchführung eines Ombudsmannverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Gute Nachricht für die KMU: die Gründungsfinanzierung wird weiter ausgebaut

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) setzen ihre Kooperation im Bereich der Gründungsfinanzierung fort.

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 EUR. Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, die das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzen.

Für die Zukunft

Dank einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Garantierahmens des EIF können mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer mit einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. EUR finanziert werden. Dadurch wird die Entscheidung der Haubanken bei der Kreditvergabe erheblich erleichtert.

Der Gründerkredit – StartGeld wurde 2008 zur Verbesserung der Gründerinfrastruktur geschaffen vergeben. Die durchschnittliche Kredithöhe bei der Vergabe betrug seitdem 50.000 EURO.

Was bedeutet dies im Einzelnen:

• Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für die Gründungsförderung ist deutlich erhöht

• Stärkung des Programms ERP-Gründerkredit – StartGeld

a. Es wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt.
b. Auch Gründungen im Nebenerwerb können finanziert werden, wenn das mittelfristige Ziel der Haupterwerb ist.
c. Der Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 EUR.
d. Mit der beantragten Summe können Investitionen vollständig und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.
e. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.

Weitergehende Informationen können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abrufen.

BMWi Netzwerk Mittelstand: Internationalisierung der KMU

Die Arbeit des DFV im politischen Berlin

Das Bundeswirtschaftsministerium lud zum Thema „Internationalisierung von KMU“ ein. Frau Prof. Dr. Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn, stellte die im Dezember 2013 veröffentlichte Studie „Internationalisierung im Mittelstand“ vor.

Ein kurzer Überblick

Zwischen 2009 bis 2011 waren rund 1,3 Mio Unternehmen, darunter überwiegend KMU, im Ausland vertreten. Der direkte Internationalisierungsgrad steigt hierbei mit der entsprechenden Unternehmensgröße. Ab einem Jahresumsatz von rund 2 Mio hat mindestens jedes zweite Unternehmen Auslandskontakte.

Handel und im verarbeitenden Gewerbe tätige Unternehmen sind am stärksten international aktiv. Der personenbezogene Dienstleistungssektor (z.B. Franchising) ist eher gering vertreten.

Im Bereich des Exports sowie bei Auslandskooperation sieht die Studie ein erhebliches Potential für die KMU. Motive für eine Internationalisierung sind in der Absatzausdehnung, das Generieren von Innovationsimpulsen sowie in der diversifizierten Marktaufstellung zu sehen. Viele Zielländer werden durch KMU gleichzeitig erschlossen.

Die Risiken

Die Erschließung von neuen Märkten geht mit einem erhöhten Kosten- und Innovationsaufwand einher. Die Suche nach passenden Geschäftspartnern, unterschiedliche Rechtssysteme sowie variierende Zoll- und Verwaltungsverfahren schaffen Ressourcenengpässe. Ein weiteres bedeutendes Risiko ist in möglichen Zahlungsausfällen zu sehen.

Für die Zukunft

Die Diversifizierung der Unternehmen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund bedarf einer erhöhten Transparenz der öffentlichen Förderinfrastruktur. Die hohe Zahl international tätiger Kleinstunternehmen benötigt eine dezidierte Einsteiger- bzw. Ersteinsteigerberatung. Hingegen auslandserfahrene Unternehmen sollten besser vernetzt bzw. der Erfahrungsaustausch bei Großaufträgen erhöht werden. Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf wird in der Erleichterung der Zoll- und Außenwirtschaftsverfahren gesehen.

Fazit

Die vom Institut für Mittelstandsforschung herausgegebene Studie stärkt die Zielsetzung des DFV Ausschusses „Internationalisierung“ in seiner derzeitigen Arbeit. Denn, der Leitfaden zur Internationalisierung von Franchisesystemen befindet sich in seiner Konzeptionierung in der Schlussphase und kurz vor der Veröffentlichung. Der Standard- und Kriterienkatalog stellt eine professionelle Herangehensweise zur Internationalisierung für Franchisesysteme auf. Ein entscheidendes und wiederholt fehlerhaft, von Franchisesystemen umgesetztes Kriterium sei hierbei zu nennen: ein Pilotbetrieb zur Erschließung des Marktes eines neuen Landes ist für einen erfolgreichen Start in einem neuen Markt zwingend erforderlich. Die Vorstellung und die erste Veröffentlichung des Leitfadens sind für das diesjährige Franchise-Forum anberaumt. Dieses findet vom Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. Mai 2014 in München statt.

Weiterhin werden beim Franchise-Forum 2014 (vom Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. Mai 2014 in München) die Ergebnisse der vom DFV in Auftrag gegeben Studie des Franchise & Cooperation Institutes an der Westfälischen Wilhelms-Universität zum Thema „Internationalisierung von Franchisesystemen“ präsentiert.

Spezialisten diskutieren: das Franchise-Experten Forum 2014

Die Deutsche Franchise Institut GmbH hatte eine Reihe hochkarätiger Experten nach Frankfurt eingeladen, um dort die aktuellsten juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Sachen Franchising zu beleuchten und zu diskutieren.
Die Teilnehmer bestanden aus Anwälten, Beratern und Vertretern der Franchisesystemzentralen und erzeugten mit lebhaften Redebeiträgen eine überaus positive Resonanz im Plenum.

Die verschiedenen Programmpunkte und die anschließenden Diskussionen wurden von Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhard Flohr moderiert.

Die Themen
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Internetvertrieb und vertikalen Beschränkungen

Als Vortragender begann Marcel Balz, Referent der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes, mit seinen Ausführungen zum Internetvertrieb und vertikalen Beschränkungen. Anhand anschaulicher Beispiele erläuterte er nicht nur die grundsätzliche Arbeit des Bundeskartellamtes, sondern führte auch in die gängigsten kartellrechtlichen Fragestellungen ein. Im Zentrum stand die Problematik eines Doppelpreissystems, bei dem stationäre- und Internethändler mit unterschiedlichen Preisstrukturen konfrontiert werden.
Besonders diskutiert wurde die Möglichkeit der Einzelfreistellung, um dieser Problematik zu begegnen oder aber auch vorab bei der Vertragserstellung die Hilfe des Bundeskartellamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Möglichkeit für letzteres besteht noch nicht, könnte aber eine sinnvolle Aufgabenergänzung des Bundeskartellamtes in der Zukunft sein.

Controlling und Datenschutz

Anschließend folgten Dr. Hubertus Boehm von der SYNCON GmbH und Jörn Grote von der ETL Franchise GmbH mit ihrem Vortrag zu „Controlling und Datenschutz“.
Im Fokus standen hier auf der einen Seite, die rechtlichen Faktoren einer zentralen Buchhaltung, die eine Gefährdung der Selbstständigkeit der Franchisenehmer bedeutet und auf der anderen Seite aber ein hervorragendes Controlling Instrument darstellen würde.
Vortragende wie auch der Großteil der restlichen Anwesenden, stimmten überein, dass Controlling die zentrale Möglichkeit ist, mit der das unternehmerische Handeln der Franchisenehmer optimiert und somit die Vitalität des gesamten Systems erheblich gefördert werden kann.
Da eine späte Einführung neuer Controlling Mechanismen bei vielen Franchisenehmern auf Unverständnis stößt, ist es unbedingt zu empfehlen ein systematisches Controlling von Anfang an im Systemrepertoire zu haben.

Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht

Eine derzeit wiederkehrende Problematik des Franchiserechts ist die Impressumspflicht, welches in der Vergangenheit schon des Öfteren in Beiträgen des DFV diskutiert wurde. In seinem Vortrag „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“, legte RA Prof. Dr. Karten Metzlaff (Noerr LLP) nicht nur die gängigste Problematiken der Impressumspflicht dar, sondern zeigte auch die erheblichen Differenzen zwischen der Rechtsprechung und der herrschende Lehre auf.
Es wurden aktuelle Urteile und ihre Begründungen beleuchtet und analysiert: Am Ende stand die Erkenntnis, dass die aktuelle Rechtsprechungspraxis noch unbefriedigend ist. Abzuwarten bleibt weiterhin ein hoffentlich klärendes und Rechtssicherheit schaffendes EuGH Urteil zu dieser Problematik.

Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen

Direkt aus der Praxis berichtete Dr. Christoph Haag (Rechtsanwalt/ Leiter Recht Fressnapf Holding GmbH). Im Zentrum seines Vortrags „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“ erläuterte er nicht nur sehr anschaulich, wie er die Einführung eines Compliance System bei Fressnapf erlebte und begleitete, sondern er kam auch auf grundlegende Anforderungen an Compliance zu sprechen. Wesentlich ist demnach eine gute Vernetzung der Compliance Beauftragten und ein möglichst „schlanker“ Aufbau. Eindringlich war der Apell, dass Compliance nicht als Mittel zur Bekämpfung von Risiken gesehen werden sollte, sondern viel mehr der Blick auf die Chancen gerichtet werden sollte, die sich für ein Unternehmen durch Compliance bieten.
Unterschiedliche Ansichten gab es bei der Frage, ob Compliance nur ein Rechtsthema sei oder nicht vielmehr auch Management, Kommunikation und Controlling gleichermaßen einbinde und fordere. Dass die Entwicklung eher in die letztgenannte Richtung geht, ist eine Entwicklung die viele der anwesenden Experten aber bestätigen konnten.

Mögliche Nachfolgereglungen bei Franchisegebern in Franchisesystemen

Eine interessante Kombination der unterschiedlichen Betrachtungswinkel stellten die nächsten Referenten dar. Jil Blumenauer (Franchise Management 3A Immobilien) und Jörg Eckhold (Geschäftsführer Eckhold Consultants) verbanden mit ihrem Vortrag „Mögliche Nachfolgereglungen bei Franchisegebern in Franchisesystemen“ Erfahrungen aus praktischer, wie auch aus beratender Sicht. Jörg Eckhold stellte die grundsätzliche Vorgehensweise bei Nachfolgereglungen dar und legte einen besonderen Schwerpunkt bei Unternehmensbewertung, Nachfolgersuche und Informationspflicht. Jil Blumenauer konnte diese Erkenntnisse aus ihren eigenen Erfahrungen bestätigen. Aus einem, seit drei Generationen bestehenden, Familienunternehmen stammend, hatte sie vorab selbst die Verantwortung über die Unternehmensführung von ihrem Vater übernommen.
Aus diesen beiden Bestandteilen des Vortrags resultierte auch der anschließende Diskussionsschwerpunkt: Dabei wurde klar, dass es sehr hilfreich sein kann einen fließenden Übergang der Unternehmensführung zu schaffen. Die begleitende Beraterrolle des Vorgängers sollte dabei aber auf der anderen Seite auch verbindlich terminiert werden.

Internationalisierung von Franchisesystemen

Dr. Martin Ahlert (Geschäftsführer Internationales Centrum für Franchising & Cooperation) stellte die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Internationalisierung von Franchiseunternehmen dar und präsentierte anschließend die vorläufigen Ergebnisse der Umfrage: „Internationalisierung von Franchisesystemen“.
Zentral waren die Fragen nach der Vorgehensweise und den Erfahrungen in der Implementierung deutscher Franchisesysteme in ausländischen Märkten. Die Umfrage befindet sich noch mitten in der Erhebungsphase, trotzdem konnten bereits erste interessante Erkenntnisse getroffen werden. Dazu gehört z.B. der Umstand, dass auch der Gang in die (vermeintlich) deutschsprachigen Nachbarländer (D,A,CH) regelmäßig unterschätzt wird oder aber auch, dass das direktes Auslandsfranchising und das Masterfranchising die meist genutzten Expansionsvehikel deutscher Franchisegeber sind.

Die Verhandlung internationaler Franchise- und Masterfranchiseverträge

Abschließend referierte RA Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) zum Thema „Die Verhandlung internationaler Franchise- und Masterfranchiseverträge“.
Anhand vieler praktischer Erfahrungen und Beispiele konnte Günter Erdmann alle Anwesenden für die rechtlichen Problematiken internationaler Franchiseverträge sensibleren.
Insbesondere die rechtlich teilweise völlig unterschiedliche Herangehensweise amerikanischer Franchisegeber und die damit verbundene Problematik für deutsche Partner wurden beleuchtet.
Es standen aber nicht nur rechtliche Themen zur Diskussion, auch wurden soziokulturelle Problematiken vorgestellt, die nicht nur sehr anschaulich präsentiert wurden, sondern auch aufzeigten, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Denk- und Arbeitsmustern gibt, die regelmäßig beim Schritt ins Ausland unterschätzt bzw. nicht beachtet werden.

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Fazit

Das Franchise-Experten-Forum kann als voller Erfolg gewertet werden, wenngleich es Überlegungen gibt, die Themensetzung in Zukunft zu kanalisieren, um den Schwerpunkt auf weniger Gebiete zu legen und damit mehr Zeit und Raum für Diskussionen zu ermöglichen. Eine Fortsetzung ist schon in der Planung. Der DFV bedankt sich für die breit gefächerten und unbedingt als substantiell zu bezeichnenden Vorträge und hofft alle Referenten und Gäste auf der Nachfolgeveranstaltung begrüßen zu können.

Die Franchise-Compliance-Deutschland nimmt Gestalt an

Für den Deutschen Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft ist es ein essentielles Anliegen dieses Profil weiter zu schärfen und weiter auszubauen.

Die Schaffung einer Franchise-Comßpliance-Deutschland ist nach Auffassung des DFV der richtige Ansatz, um die strategische Ausrichtung der Franchisewirtschaft in Deutschland weiter zu professionalisieren und die Nachhaltigkeit dieses Unternehmensmodells zu stärken.

Um dieses Vorhaben umzusetzten trafen sich die Mitglieder des Ausschusses „Qualität und Ethik“ zum zweiten Mal am Montag, den 10. Februar 2014 in Hamburg. Gastgeber war die diesmal das Vorstandsmitglied des DFV sowie Ausschussvorsitzende Carsten Gerlach von der Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH. Weiterhin waren vertreten Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Mag. Waltraud Martius (SYNCON International), Alexander Mehnert (Schülerhilfe), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung), sowie DFV-Vorstandsmitglied Matthias Lehner (Bodystreet), Torben L. Brodersen (DFV) und Jan Schmelzle (DFV).

Was wird getan

Die Franchise-Compliance wird eine Richtschnur für den „Lebenszyklus“ in einer Franchisepartnerschaft sein. Dabei wird zwischen vier Phasen unterschieden: der Kennenlernphase, der Phase der Vertragsanbahnung, der Zeit während der Partnerschaft und der Zeit nach Beendigung des Franchiseverhältnisses. Entscheidend sind dabei Kriterien aufzustellen, welche unbedingt erforderlich sind, um die Franchisepartnerschaft zum Erfolg zu führen – sogenannte Muss-Vorschriften – sowie Kriterien mit zu berücksichtigen, die zwar nicht zwingend notwendig, aber für ein professionelles Qualitätsmanagement empfehlenswert sind – sogenannte Kann-Vorschriften.

Zu diesem Themenkomplex wurde der Grundstein für einen Franchisenehmer-Kodex gelegt, wie auch die Mustersatzung und die Richtlinie zum Partnerbeirat weiterentwickelt.

Auch wurden Rahmenbedingen für einen sogenannten Experten-Kodex geschaffen, da die Berater auch einen wesentlichen Teil der Franchisewirtschaft ausmachen.

Weiterhin wurde in der Sitzungen die Wichtigkeit der außergerichtlichen Konfliktbewältigung hervorgehoben und auf die schon bereitgestellten Angebote des DFV hierzu verwiesen. Das Ombudsmann-, wie auch das Mediationsverfahren sollen daher noch stärker in den Focus als Alternative gerückt werden. Daher wurden die Merkblätter in Sachen Verständlichkeit analysiert und entsprechend optimiert.
Die hier beispielhaft aufgegriffenen Themengebiete und die aufgezeigte Arbeit erfolgt in der Umsetzung in enger Abstimmung mit dem DFV Rechtsausschuss.

Die nächste Sitzung findet am Freitag, den 31. Oktober 2014 in Berlin statt.

Bei weitergehenden Fragen können Sie Jan Schmelzle kontaktieren unter schmelzle@franchiseverband.com

Der DFV positioniert sich auf EU Ebene zum Thema Beihilferecht

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung betrifft im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften (Finanzierung) gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers. Daher ist es dem DFV ein gewichtiges Anliegen auch in diesem Bereich die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft zu vertreten und Position zu beziehen.

Hintergrund

Im Rahmen der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts strebt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung [EG] Nr. 800/2008 der Kommission vom 06.08.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union an.

In diesem Zuge hatte die EU-Kommission am 08.05.2013 den ersten Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) zur Konsultation gestellt. Am 18.12.2013 hat die EU-Kommission den zweiten Entwurf der AGFVO veröffentlicht und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV nutzt die Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf, um weitere Anregungen für die Überarbeitung der Verordnung zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum zweiten Entwurf der AGFVO lauten wie folgt:

1. Der Begriff der „Unternehmens-Schwierigkeiten“ muss klar definiert werden und zu einer handhabbaren Anwendung der Verordnung führen;
2. Erleichterte Anforderungen als Anreizeffekt müssen auch für Investitionsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 17 des Verordnungsentwurfes gelten;
3. Die Übernahme von Unternehmensanteilen, sanierungsbedingte Übernahmen oder auch die Gründung von Nachfolgegesellschaften bestehender Unternehmen sollten auch als Investition i.S.v. Art. 17 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes gelten;
4. Wegfall der Laufzeitbegrenzung für Beihilfen bei Unternehmensneugründungen gemäß Artikel 21 des Verordnungsentwurfes

Der zweite Entwurf sowie die Position des DFV dazu können Sie im Detail den beigefügten Dokumenten entnehmen:

DFV_Stellungnahme_Beihilferecht_zweiter Entwurf_AGFVOENTWURF DER VERORDNUNG (EU) Nr_ DER KOMMISSION

Fragen zur strategischen Ausrichtung von jungen Franchisesystemen

Der Doppelworkshop des DFI liefert Antworten

Viele Unternehmen, die expandieren wollen, stellen sich die Frage: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie?“. Gleichzeitig stehen oftmals gerade junge und kleine Franchisesysteme vor der Herausforderung des Aufbaus einer effizienten Betriebsorganisation ihrer Systemzentrale.

Das DFI-Doppelseminar hilft beiden Zielgruppen, Antworten auf diese Fragen und Herausforderungen zu erhalten. Mit Herrn Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH) und Herrn Kai Enders (Engel & Völkers) konnten zwei erfahrene Franchisespezialisten als Referenten gewonnen werden.

Folgende Themenbereiche werden u.a. behandelt:

• Was ist das Wesen des Franchisings und welches sind die strategischen Ziele eines Franchisegebers?
• Ist das vorhandene Geschäftsmodell geeignet für das Franchising?
• Was ist bei der Partnergewinnung zu beachten?
• Wie sind franchisespezifische Krisen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen?
• Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es zur Partnerbindung/-Motivation?
• Was ist bei der Finanzierung des Systems zu berücksichtigen?

Das Doppelseminar findet von Dienstag, den 11. März 2014 bis Mittwoch, den 12. März 2014 in Berlin statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Programmübersicht oder dem beigefügten Flyer:

Aufbauworkshop 2014Anmeldung Aufbauworkshop 2014

Überzeugen auch Sie sich von den Angeboten des DFI und melden Sie sich noch heute über das Online-Anmeldeformular an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.franchise-institut.de.

Der DFV gratuliert achtzehn weiteren Absolventen zur bestandenen Prüfung zum Franchise-Manager (IHK)

Mit der heutigen Abschlussprüfung endet für alle achtzehn Teilnehmer erfolgreich der IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager. In den vergangenen sechs Monaten haben die Absolventen die sechs Module der Weiterbildung mit insgesamt 160 Lehrgangsstunden besucht und alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig gelernt – von den Grundlagen des Franchisings über Führung, Controlling, Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen bis hin zum internen Marketing und Franchise-Management in der Praxis.

Am heutigen Tag stand für die Teilnehmer eine eineinhalb-stündige Klausur im Multiple-Choice-Verfahren auf dem Programm. In den Wochen zuvor haben Sie eine Projekt-Hausarbeit verfasst, die sie im Anschluss an die Klausur vor dem Prüfungsgremium verteidigen mussten. Das Gremium bestand aus Jürgen Dawo, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung sowie Gründer von Town & Country-Haus, Torben L. Brodersen sowie Herrn Sebastian Meier, Weiterbildungsberaterin der IHK Erfurt.

Der DFV gratuliert:

Teilnehmer des Franchise-Manager (IHK) Lehrgangs

• Herrn Matthias Bauer
• Herrn Eik Briege
• Herrn Daniel Faatz
• Herrn Thomas Fischer
• Herrn Christoph Frommer
• Herrn Markus Hofmann
• Herrn Michael Holzem
• Frau Samina Julevic
• Herrn Thomas Kost
• Herrn Erik Nocht
• Herrn Peter H. Nöcker
• Herrn Christian Rapior
• Frau Irina Sidikh
• Herrn Johannes Schute
• Frau Gudrun Sandberg
• Frau Inken Sopha
• Herrn Henning Vetter
• Frau Kerstin Wachendorf

Der nächste Lehrgang zum Franchise-Manager beginnt mit dem ersten Modul der 53. Schule des Franchisings vom 23. bis zum 26. Juni 2014 in München.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.franchise-institut.de

Ein Finanzierungsmodell auch für die deutsche Franchisewirtschaft: Leasing-Bürgschaften

Leasing ist für kleine und mittlere Unternehmen ein attraktives Finanzierungsinstrument. Manchmal scheitern Leasinganträge aber an Refinanzierungsmöglichkeiten oder an der Bonität von Unternehmen bzw. Existenzgründern. Hier helfen Leasing-Bürgschaften. Sie ergänzen fehlende Sicherheiten.

Seit Januar 2014 vergeben die Kooperationspartner des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. – die Bürgschaftsbanken der Länder ( Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.: http://www.vdb-info.de ) – diese Leasing-Bürgschaften an Leasinggesellschaften für Finanzierungsvorhaben bis 500.000 Euro Gesamtvolumen pro Unternehmen.

Was sind Leasing-Bürgschaften?

Mit Leasing-Bürgschaften übernehmen Bürgschaftsbanken 30 oder 60 Prozent des Risikos für Leasingfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Gründer. Damit räumt das neue Programm Leasingfinanzierern zusätzliche Spielräume ein und ermöglicht mehr Unternehmen den Zugang zu Leasinginvestitionen.

In einer Pilotphase bis Ende 2016 stehen 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Verfügung. Damit können Leasinginvestitionen von mindestens 200 Millionen Euro ermöglicht werden. Die Mittel kommen aus dem CIP-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Wer kann Leasing-Bürgschaften beantragen?

– Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro
– Existenzgründer.
Ausgeschlossen sind
– „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach der EU-Definition
– Vorhaben, bei denen der Investitionsort außerhalb Deutschlands liegt
– Umschuldungen
– Leasingfinanzierungen für Gütertransportunternehmen oder Landwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung und was kostet sie?

Bürgschaftsbanken können Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten bis maximal 250.000 Euro pro Finanzierung mit 30 oder 60 Prozent verbürgen.

Die Konditionen und Vorgehensweise sind in allen Bundesländern gleich. Ein elektronisches Verfahren garantiert schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen. Die Kosten richten sich nach Höhe und Dauer der Leasinginvestition und dem Verbürgungsgrad.

Wo können Anträge gestellt werden?

Bei Leasinggesellschaften. Sie akkreditieren sich für das Programm und stellen bei der Bürgschaftsbank im jeweiligen Bundesland einen elektronischen Bürgschaftsantrag überwww.leasing-buergschaft.de. Binnen zwei bis fünf Bankarbeitstagen entscheidet die Bürgschaftsbank über die Anträge und informiert die Leasinggesellschaft, die dann mit dem Leasingnehmer einen Vertrag schließt.

Für den Antrag bei den Leasinggesellschaften brauchen die Unternehmen für Leasingfinanzierungen bis maximal 250.000 Euro und einem Bürgschaftsvolumen von in Summe maximal 150.000 Euro

– einen Crefo-Bonitätsindex von maximal 299
– positives Eigenkapital
– ein positives Jahresergebnis

Für mehrere Leasingvorhaben von jeweils bis zu 250.000 Euro und einem Bürgschaftsvolumen in Summe von 150.000 Euro bis maximal 300.000 Euro sowie für Gründer benötigen sie

– einen Crefo-Bonitätsindex von maximal 349
– Jahresabschluss
– BWA
– Rentabilitätsvorschau
– Kapitaldienstaufstellung
– bei Existenzgründern zusätzlich eine Schufa-Selbstauskunft

Nähere Information können Sie bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH (Konsortialführer für alle Bürgschaftsbanken) abrufen:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Werastraße 13-17
70182 Stuttgart
Tel. +497111645707
Fax +49711164587707
E-Mail: eberhard.wienold@buergschaftsbank.de

Mikromezzaninfonds: davon profitiert auch die deutsche Franchisewirtschaft

Kleinstbeteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Existenzgründer und kleine und junge Unternehmen finden nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Hausbanken lehnen mangels Sicherheiten eine Finanzierung ab.

Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen einen Mikromezzaninfonds aufgelegt.

Mit 35 Millionen Euro unterstützt der Fonds:
– Existenzgründer,
– Unternehmen, die in Wachstum investieren sowie in
– neue Arbeitsplätze investieren

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Allerdings bekommt der Kapitalgeber weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein. Die Vorteile:
– Der Unternehmer muss keine Sicherheiten bringen.
– Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht sich.
– Das Rating verbessert sich.
– Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.
– Der Unternehmer verbessert seine Chancen auf neue Kredite.

Wer bekommt Geld aus dem Mikromezzaninfonds?

– kleine und junge Unternehmen
– Existenzgründer
– ausbildende Unternehmen
– Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Wichtig ist: ein Erfolg versprechendes Vorhaben. Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle bekommen keine Finanzierung aus dem Mikromezzaninfonds.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 50.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit. Zurückgezahlt wird jährlich in gleich großen Raten, erstmals nach sieben Jahren.

Was kostet die Förderung?

– Einmalig 3,5 % Bearbeitungsgebühr vom Beteiligungsbetrag
– 8 % vom Beteiligungsbetrag pro Jahr
– variable Gewinnbeteiligung von 1,5 Prozent p.a.
– Sicherheiten braucht der Unternehmer nicht.

Wo können Anträge gestellt werden?

Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im jeweiligen Bundesland. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Finanzierungen und arbeitet eng mit unseren Kooperationspartnern, den Bürgschaftsbanken der Länder, zusammen.
Kontaktdaten und weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt es unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

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Wissenswertes

Was ist der ESF?
Der „Europäische Sozialfonds“ (ESF) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union. Aus dessen Mitteln werden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU finanziert. Der ESF unterstützt Menschen, verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Was ist das ERP-Sondervermögen?
Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen aus dem European Recovery Programm. Dies wurde 1948 auf Grundlage des Marshallplans bereitgestellt. Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt der Bund Unternehmen in Deutschland.