Information über die aktuelle Entwicklung im Beihilferecht

Die De-minimis-Verordnung und die Bedeutung für die Franchisewirtschaft

Ausgangslage

Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen können nach Ansicht der EU den Wettbewerb beeinträchtigen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher überprüft die Kommission fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen.

Die sogenannte De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden und damit einem Verbot unterliegen.

Die nun neue De-minimis-Verordnung begrenzt weiterhin die an ein Unternehmen gewährte Beihilfe auf 200.000 EURO. Diese muss im zeitlichen Rahmen innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre bewilligt worden sein.

In der Praxis

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich auch für Beihilfen an Franchise-Unternehmen, sprich Franchisenehmer, wie auch Franchisegeber sind davon betroffen. Beihilfen an Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage fallen nicht darunter.

Die Höchstbeträge gelten für De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung und unabhängig davon, ob die von dem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe ganz oder teilweise aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird.

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für so genannte „transparente“ Beihilfen. Hierunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse, Darlehen bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO je Unternehmen und Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EURO je Unternehmen.

Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat.

Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 200.000 EURO innerhalb des laufenden drei Jahres Zeitraums nicht überschritten wird. Das begünstigte Unternehmen wird dann mit Bewilligung der De-minimis-Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert.

Fazit

Unser Kooperationspartner der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. muss diese Regelung bei der Prüfung einer Finanzierung im Besonderen berücksichtigen. Hierbei ist zu nennen:

• Die zwingende Anwendung bei Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierung sowie Share-deals (der Käufer erwirbt vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft)
• Die optionale Anwendung bei Investitions- bzw. Mischfinanzierungen
• Grundsätzliche Anwendung für Garantien der Bürgschaftsbanken

Die De-minimis-Verordnung Nr. 1407/2013 wurde am 24.12.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
VERORDNUNG (EU) Nr_14072013 DER EU-KOMMISSION

Das Franchise-Experten-Forum: am Mittwoch, den 19. Februar 2014 im Novotel Frankfurt City

Neben dem Tagesgeschäft haben sich Franchisesysteme immer wieder mit neuen juristischen sowie betriebsorganisatorischen Fragestellungen und deren aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzten. Eine Beschäftigung mit diesen Themen ist unumgänglich, um mit dem schnelllebigen Wettbewerb Stand zu halten.

Das Franchise-Experten-Forum des Deutschen Franchise-Instituts vermittelt einen gezielten praktischen Überblick und zeigt wesentliche Aspekte sowie Handlungsvorschläge auf.

Es bietet Franchisegebern sowie deren Beratern und Rechtsanwälten das notwendige Praxis-Know-how und eine unverzichtbare Orientierung. Das garantieren nicht zuletzt die führenden deutschen Franchise-Experten, die als Referenten gewonnen wurden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um kompaktes Fachwissen an einem Tag vermittelt und aufgefrischt zu bekommen sowie Ihre Arbeit als Franchisespezialist weiter zu professionalisieren.

Das Franchise-Experten-Forum findet statt am Mittwoch, den 19. Februar 2014 im Novotel Frankfurt City, Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Programmübersicht.

Überzeugen auch Sie sich von diesem Angebot des DFI und melden Sie sich noch heute über das Anmeldeformular an:

Programmuebersicht Franchise-Experten-Forum 2014Anmeldeformular 2014 Franchise-Experten-Forum

Das Anmeldeformular und Programmübersicht sind auch auf www.franchise-institut.de hinterlegt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zu Verfügung: schmelzle@franchiseverband.com

Gute Nachricht für die KMU: EU-Kommission stärkt die Finanzierung von Existenzgründungen!

Zu Beginn des Jahres hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Bereitstellung von Risikokapital erlassen. Diese werden am 01. Juli 2014 in Kraft treten.

Dadurch werden die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen von EU-Ländern an kleine und mittelständische Unternehmen – vor allem in der Gründungsphase – verbessert.

Deutschland und die anderen EU-Staaten bekommen dadurch einen größeren Spielraum an Finanzierungsmöglichkeiten für die Startphase. Dabei wird der notwendige Anteil für die Beteiligung privater Investoren reduziert und die Voraussetzungen für Steueranreize flexibler verfasst. Weiterhin werden Finanzierungsinstrumente mit berücksichtigt, wie etwa Beteiligungen, Darlehen, Garantien und Investitionen.
Die Leitlinien sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die Unternehmer- und Gründerfreundlichkeit in unserem Land zu stärken. Für die deutsche Politik gilt es nun diese als Grundlage zu nehmen, den eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen. Die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung wäre hierbei eine konsequente Maßnahme und würde das Gründerland Deutschland weiter stärken.

Anbei können Sie die beschlossenen Leitlinien im Einzelnen nachlesen:Neue Vorschirften für Risikofinanzierung

Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:

• Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun KMU, kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.

• Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.

• Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10 % und 60 %, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10 % vorgeschrieben.

Die Arbeit der Ausschüsse des DFV auf einen Blick:

Die Gründung neuer Ausschüsse des Deutschen Franchise-Verbandes

Um die Arbeit des DFV in Zukunft weiter zu optimieren und das Know-how unserer Mitglieder zu bündeln, wurden im Jahr 2013 neue Ausschüsse des DFV ins Leben gerufen.

Der seit Jahrzehnten bestehende Rechtsausschuss wird in Zukunft von dem Ausschuss für Marketing, Social Media und PR dem Ausschuss für Internationales sowie dem Ausschuss für Qualität und Ethik ergänzt.

Marketing, Social Media und PR
Zum Einstieg wurden zunächst die Ziele, Missionen und Visionen des neuen Ausschusses festgelegt. Eines der Hauptziele soll sein, „Franchising“ noch besser als Marke wahrnehmbar zu machen und Franchiseunternehmen positiver aufzuladen. Hierzu sollen vermehrt erfolgreiche Franchisenehmer als Best Practice vorgestellt und ein offenerer Umgang mit den Schattenseiten der Franchisewirtschaft gepflegt werden.

Zielgruppen, wie Interessenten, Franchisegeber und Medien müssen besser angesprochen und der Bekanntheitsgrad des DFV gesteigert werden, beispielsweise durch die Kommunikation des Brandings mit dem DFV Logo (Beispielbilder der Nutzung des DFV-Logos von Mitgliedsunternehmen).

Franchise-Systeme bieten attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie kümmern sich um den Nachwuchs und bieten Social Impact. Auch diese Facetten der Franchise-Wirtschaft müssen stärker beleuchtet werden.

Für die Zukunft ist eine Imagekampagne zum Thema Franchising sowie ein bundesweiter Franchise-Day oder eine Franchise-Woche mit einzelnen Aktionen von DFV-Mitgliedern geplant.

Internationales
Im Zuge der Expansion von deutschen Franchisegebern ins Ausland und ausländischen Franchisegebern, die sich in Deutschland etablieren wollen, bedarf es auch im Bereich der Internationalisierung immer mehr zu beachten.

Für deutsche Franchisesysteme, die ins Ausland expandieren möchten soll es einen Leitfaden geben, der die Möglichkeit einer erfolgreiche Expansion erklärt. Zusätzlich wird es eine Matrix mit Kontaktmöglichkeiten zu anderen Franchisesystemen geben, die bereits Auslandserfahrung haben.
Des Weiteren sollen Round-tables den Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern des Ausschusses und interessierten Franchisegebern zum Thema „Internationalisierung“ ermöglichen.

Für ausländische Franchisegeber, die sich auf dem deutschen Markt etablieren möchten, soll ein Leitfaden erstellt werden, der Auskunft über Besonderheiten des deutschen Marktes, die Wettbewerbs-, Gebühren- und Preisstruktur etc. geben soll. Hierzu werden u.a. schon bestehende ausländische Systeme in Deutschland zu Ihren Strategien befragt.

Qualität und Ethik
Qualität und Ethik sind ein essentieller Bestandteil für ein funktions- und wettbewerbsfähiges Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich mit dem sogenannten Ethik-Kodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen.

Der DFV definiert mit seinen Richtlinien und Maßstäben an seine Mitglieder hohe Qualitätsstandards und wird als ein entscheidender Faktor für ethisches Handeln im Franchising in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Jedoch gilt es auch hier Know-how zu bündeln, die Wahrnehmung innerhalb der Franchiseöffentlichkeit zu erhöhen sowie die einzelnen Bestimmungen durchsetzungsfähiger zu gestalten. Dies soll unter anderem durch die Entwicklung einer „Franchise-Compliance-Deutschland“ geschehen, welche als übergeordnete Richtschnur bereits vorhandene Standards und Regeln zusammenfasst, ergänzt bzw. weiterentwickelt. Eine weitere, zentrale Maßnahme ist der Ausbau des Angebots des DFI für Franchisenehmer.

Die Ausschüsse werden es ermöglichen, in allen drei Bereichen das Profil des DFV zu schärfen und seine Mitglieder noch entschiedener zu unterstützen. Damit kann der Verband der immer bedeutenderen Rolle der deutschen Franchisewirtschaft gerecht werden und die Interessen seiner Mitglieder noch stärker verfolgen.

2014: Die politische Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes. Ein kleiner Ausblick!

III. Wirtschaftspolitik

Knapp zwei Wochen ist das neue Jahr jung und die große Koalition beginnt nach einer langen Phase der Regierungsbildung mit der Umsetzung ihrer Pläne. Wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen stehen an, die auch der Deutsche Franchise-Verband (DFV) aktiv beobachtet und begleitet. Dieses sind prinzipiell alle Themen, die für mittelständische Unternehmen von Interesse sind (Mindestlohn, Rentenpolitik etc.). Darüber hinaus sind folgende Punkte gerade auch für die Franchisewirtschaft von gesteigertem Interesse:

-> Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung der Arbeitsagenturen,
-> mögliche Einführung der Altersvorsorge für Selbständige,
-> Debatte zur Schaffung eines Franchisegestzes.

Der DFV hatte sich in diesen Themenbereichen schon frühzeitig positioniert und wird auch 2014 mit Nachdruck die Interessen der Franchisewirtschaft im politischen Berlin geltend machen.

Anbei eine kleine Auswahl der angesprochenen Themen und der Standpunkte des Deutschen Franchise-Verbandes:

• Der Koalitionsvertrag steht – was bedeutet dies für die Franchisewirtschaft?
• Impuls für Gründer: DFV und CDH fordern Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung
• Vorsorgepflicht für Selbstständige nur mit Augenmaß
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?
• Zur Verbesserung des Existenzgründungsgeschehens: DFV befragt Kauder, Steinmeier, Brüderle & Co.
• DFV lehnt Überlegungen zur gesetzlichen Regelung des Franchisings ab
• Mehr Freiheit für Unternehmer
• Unternehmergeist zünden. Begeisterung wecken. Erfahrungen austauschen. Unternehmer werden.

2014: Das Jahr vieler Entscheidungen und wichtiger Weichenstellungen. Ein kleiner Ausblick!

I. Die Arbeit des DFV

Das zentrale Treffen der Franchisewirtschaft in Deutschland wird auch dieses Jahr das Franchise-Forum vom 19. bis zum 21. Mai in München sein. Die Expansion von Franchisesystemen und die dazugehörige Franchisenehmergewinnung werden hierbei im Focus stehen. Genau zu diesem Thema wird auch der Verband seinen Beitrag leisten: der zweite Franchise Matching Day befindet sich für den Herbst in Vorbereitung.

Weiterhin sind die vier Think Tanks (Ausschüsse für Recht, Ethik, Marketing/PR und Internationales) als Expertengremien geschaffen worden. Diese unterstützen die Verbandsarbeit durch ihr Expertenwissen und sind beim Know-how-Transfer an unsere Mitglieder absolut Mehrwert stiftend. Die einzelnen Projekte können Sie im folgenden Beitrag nachlesen:

Neuer Ausschuss Qualität und Ethik bringt Franchise-Compliance-Deutschland 2014 auf den Weg!
Franchising besser wahrnehmen und erleben

2014 werden verstärkt auch Systeme angesprochen, die noch nicht im Verband organisiert sind. Dabei gilt es die Unternehmen von der Wichtigkeit der verbandspolitischen Stimme in Deutschland zu überzeugen und das vielfältige Leistungsspektrum des DFV darzustellen. Aber auch hier ist entscheidend, dass Qualität vor Quantität kommt. Der Deutsche Franchise-Verband als Qualitätsgemeinschaft ist in der öffentlichen Wahrnehmung ein Garant für ethisch unternehmerisches Handeln. Gerade dies wird auch ein erhebliches Argument für die Ansprache möglicher Mitglieder sein. Denn nachhaltiges unternehmerisches Wachstum und Wirtschaften sind nur durch eine hervorragende Qualität des angebotenen Produktes, wie auch eines unbescholtenen Rufes des Unternehmens möglich. Qualität schafft Vertrauen und Vorteile bei der Franchisenehmergewinnung, wie auch bei der Finanzierung.

In den letzten Jahren macht sich der demographische Wandel auf dem Arbeitsmarkt verstärkt in Form des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften bemerkbar. Dazu werden durch das wirtschaftliche Wachstum und der damit verbundenen zurückgehenden Bereitschaft der Arbeitnehmer sich selbständig zu machen einzelnen Franchisesystemen Grenzen des Wachstums aufgezeigt. Und genau hier gilt es das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu stärken, Franchise als Chance zu verstehen. Der DFV bietet hierfür den Franchisesystemen eine Plattform sich als starke Gemeinschaft zu präsentieren und dem Franchisenehmerinteressent von der Qualität und der Nachhaltigkeit ihrer Konzepte zu überzeugen.

Der Franchisegeber als Konkurrent gegenüber seinem Franchisenehmer?! Pflicht des Franchisegebers zur Auskunftserteilung

Im vorliegenden Fall verstößt der Franchisegeber gegen ein wirksam vereinbartes Konkurrenzverbot. Zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch den Franchisenehmer ist es entscheidend, Informationen über den Umsatz des Geschäftslokals zu erlangen, den der Franchisegeber mit der verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit erzielt hat. Der Umsatz ist ein relevanter Anhaltspunkt zur Darstellung des entgangenen Gewinns.

Der Franchisenehmer verlangt aber Schadensersatz auf Grund einer möglichen Vertragspflichtverletzung des Franchisegebers. Laut BGH genügt zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs für das Auskunftsverlangens auch der begründete Verdacht einer Pflichtverletzung und der Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens. Der Franchisegeber ist also zur Auskunft verpflichtet.

Sachverhalt

Dem Franchisenehmer wurde vom Franchisegeber fristlos gekündigt. Der BGH entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam war. Während des Verfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit bzw. Unwirksamkeit der Kündigung betrieb der Franchisenehmer das Geschäftslokal unter anderem Namen in Eigenregie weiter. Der Franchisegeber eröffnete in der Zwischenzeit eine eigen Filiale im exklusiven Vertragsgebiet des Franchisenehmers. Nach höchstrichterlicher Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Franchisevertrages verlangt der Franchisenehmer Schadensersatz auf Grund des Verstoßes gegen den Konkurrenzschutz durch den Franchisegeber. Hierzu verlangt der Franchisenehmer Auskunft über den Umsatz des Filialbetriebes zur Berechnung des entgangenen Gewinns.

Begründung des Gerichts

Ein Franchisegeber, der eine außerordentliche Kündigung ausspricht, die sich als unwirksam herausstellt, hat dem Franchisenehmer Schadensersatz zu leisten, wenn der Franchisegeber im Exklusivgebiet des Franchisenehmers einen Eigenbetrieb betreibt. Der Franchisegeber kann sich nicht auf die Begründung stützen, dass er nicht schuldhaft gegen das Konkurrenzverbot verstoßen habe, wenn er die ausgesprochene fristlose Kündigung als wirksam erachtet hat. Der Franchisegeber darf nicht darauf vertrauen, dass die Frage der Konkurrenzschutzklausel in einem laufenden Verfahren zutreffend geklärt ist.

FAZIT

• Dem Franchisenehmer steht ein Schadensersatz gegen den Franchisegeber wegen verbotener Konkurrenztätigkeit auch dann zu, wenn der Franchisenehmer zum betreffenden Zeitpunkt gar kein Franchise-Geschäftslokal mehr betrieben hat. Diesem Sachverhalt liegt ein unwirksam gekündigter Franchisevertrag zu Grunde.
• Der ehemalige Franchisenehmer hat einen umfassenden Auskunftsanspruch über die Umsätze der Konkurrenzfiliale. Dieser Anspruch dient der Berechnung des Schadens auf Grund entgangenen Gewinns.
• Für das Auskunftsverlangen genügt der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und der Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

Urteil des BGH vom 01.08.2013 – Az. VII ZR 268/11

Gründungszuschuss mit der Hilfe eines Anwalts durchsetzen

Bis Ende 2011 bestand für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Durch die Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung lehnt die Bundesagentur für Arbeit Anträge seit Anfang 2012 regelmäßig ab. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von 85 % im Vergleich zum Vorjahr. Sollte die Ablehnung rechtswidrig sein, kann dies mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts aufgezeigt und der berechtigte Anspruch durchgesetzt werden. Rechtsanwälte haben sich genau auf diese Fälle spezialisiert ( wie bspw. die ETL Rechtsanwälte; http://www.etl-franchise.de ). Ihren jüngsten Erfolg haben sie vor dem Sozialgericht Aurich errungen.

In diesem Fall wurde der Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt. Sie argumentierte die Ablehnung, wie häufig, sehr allgemein: Es besteht ein Vorrang der Vermittlung in die abhängige Beschäftigung. Soweit offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt existieren, scheidet die Förderung mittels Gründungszuschuss aus. Das Sozialgericht Aurich hat mit Urteil vom 26.09.2013, Az. S 5 AL 38/12 festgestellt, dass die Ablehnung des Gründungszuschusses rechtswidrig ist. Die Bundesagentur für Arbeit habe allein den allgemeinen Vermittlungsvorrang in die Abwägung eingestellt. Dieser Gesichtspunkt sei aber nicht der einzige Aspekt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung eingestellt werden müsse.

Fazit

Die Behörde hat in diesem Fall rechtswidrig gehandelt. Durch gezielten Sachvortrag des Anwalts kann die erneute Ermessensabwägung der Behörde gesteuert werden.

Seminare beim Deutschen Franchise-Institut: eine Vorausschau auf 2014!

Bildung ein Leben lang ist nicht nur in unserer heutigen Wissensgesellschaft notwendig sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Franchisewirtschaft. Qualifikation und Weiterbildung von Franchisegebern und Franchisenehmern sind bestimmende Faktoren um in einem leistungsstarken Wettbewerb im Markt standzuhalten.

Das Deutsche Franchise-Institut ist hierbei eine der führenden Bildungseinrichtungen mit jahrelanger Erfahrung in der Vermittlung von Franchise-Know-how und Garant für erfolgreichen Wissenstransfer im Franchising. Das Angebot ist vielfältig und wird fortwährend weiterentwickelt. Die zweimal im Jahr stattfindende „Schule des Franchising“ sowie die Ausbildung zum Franchise-Manager (IHK) bilden einen Kernbereich der Weiterbildungsarbeit und haben sich in der Franchisewirtschaft nachhaltig etabliert.

Doch 2014 werden auch neue Wege beschritten. Die Qualifikation von Franchisenehmern soll einen weiteren Schwerpunkt im Seminarangebot darstellen. Schulungen in Unternehmensführung („Unternehmer-Führerschein“) werden Franchisenehmer in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und vorbereiten sowie Franchisesystemzentralen in ihren Schulungsmaßnahmen entlasten.

Das im Februar 2014 stattfindende Expertenforum wird absolute Spezialisten zu Fragen zu Wort kommen lassen, die die Franchisewirtschaft derzeit bewegt. Als eine Auswahl von dort besprochenen Themen wären zu nennen „Mögliche Nachfolgeregelung bei Franchisegebern in Franchisesystemen“, „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“ oder „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“.

Weiterhin wird das Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ Mitte März in Berlin angeboten. Dieses beschäftigt sich mit folgender Themensetzung: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie für mein Unternehmen?“ sowie „Wie bewältige ich für mein noch junges und/oder kleines Franchise-Unternehmen aktuelle Engpässe und strategische Prozesse?“.

Dies sind nur ein kleiner Ausblick auf 2014 und ein kurzer Überblick über die Angebote des DFI. Wenn Sie sich für nähergehende Informationen zu Seminaren und Weiterbildungsschulungen interessieren, so besuchen Sie doch unsere Homepage auf www.franchise-institut.de. Ein wichtiger Hinweis sei am Ende noch gestattet: eine Seminarteilnahme beim DFI wird vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Bildungsgutscheine und Bildungsprämien können daher beantragt und beim DFI eingelöst werden.

Mediations- und Ombudsmannverfahren: ein Angebot vom DFV zur unbürokratischen und außergerichtlichen Konfliktlösung

Wie in jeder zwischenmenschlichen Beziehung birgt auch eine Franchisepartnerschaft Potential für Meinungsverschiedenheiten und Divergenzen. Doch ist nicht immer gleich der Gang vor ein ordentliches Gericht eine Lösung. Dieser ist oft zeitintensiv, wie auch kostspielig.

Daher sind die vom DFV eingerichteten Mediations- oder Ombudsmannverfahren alternative Wege zur Konfliktlösung. Beide Methoden ermöglichen es, bei einer Auseinandersetzung eine gütliche Lösung zu finden, ohne auf die staatliche Gerichtsbarkeit zurückgreifen zu müssen. Beide Schlichtungsverfahren können exklusiv DFV-Mitglieder und deren Partner nutzen.

Ombudsmann

Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber möglichst eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist unparteiisch. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, welches durch einen sogenannten Schiedsspruch ein außergerichtliches Ergebnis erzielen soll, welchem sich die Parteien unterwerfen.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Wie mache ich von solch einem Verfahren gebrauch?

Auf der Internetseite des DFV unter dem Menüpunkt „Schlichtungsverfahren“ erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Antworten auf die Fragen:

1. Wie beantrage ich ein solches Verfahren?
2. Wer kann ein solches Verfahren beantragen?
3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein solches Verfahren zu beantragen?