Bericht aus Berlin: Förderinitiative für "Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse" ins Leben gerufen

Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen von Mittelstand-Digital die Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse bekannt gegeben. Ziel der Initiative ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Die neue Initiative soll Mittelstands- und Handwerksunternehmen helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Geschäftsfelder im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 zu erschließen.

Kompetenzzentren im gesamten Bundesgebiet

Bereits Ende dieses und Anfang kommenden Jahres werden zunächst fünf Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren ihre Arbeit aufnehmen. Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und das Handwerks-Kompetenzzentrum werden praxisrelevantes Wissen zur Anwendung von digitalen Technologien und Industrie 4.0 im Mittelstand aufbereiten und bündeln. Sie werden mittelständische Betriebe themenübergreifend bei der Digitalisierung und der digitalen Transformation durch Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten unterstützen.

Darüber hinaus hat das BMWi angekündigt, dass eine bundesweite Abdeckung ermöglicht werden soll. Aus den Projektskizzen wurden folgende fünf Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentren ausgewählt:

• Berlin/Brandenburg unter der Leitung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e.V.
• Hessen (Darmstadt) unter der Leitung der Technischen Universität Darmstadt, Institut für Produktionsmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinen.
• Niedersachsen (Hannover) unter der Leitung der Leibnitz Universität, Produktionstechnisches Zentrum.
• Nordrhein-Westfalen (Dortmund) unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik.
• Rheinland-Pfalz (Kaiserslautern) unter der Leitung des Technologie-Initiative SmartFactoryKL e.V.

Vier Mittelstand 4.0-Agenturen für die Themen Cloud Computing, Handel, Prozesse und Kommunikation

Als Ergänzung zu dem Kompetenzzentren werden bereits im Oktober/November vier Mittelstand 4.0-Agenturen eingerichtet, die jeweils spezielle Schwerpunktthemen der Digitalisierung sowohl in die Kompetenzzentren als auch zu Multiplikatoren und in die Unternehmen tragen sollen. Bei den vier ausgewählten Agenturen handelt es sich um die folgenden:

• Die Mittelstand 4.0-Agentur „Cloud“ unter der Leitung des Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation, Stuttgart, unterstützt bei Fragen des Einsatzes und der Verbreitung von Cloud-Computing-Technologien;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur „Prozesse“ unter der Leitung des FTK Forschungsinstituts für Telekommunikation und Kooperation e.V. in Dortmund leistet Hilfe beim Einsatz von digitalem Prozess- und Ressourcenmanagement;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur „Kommunikation“ unter der Leitung der BSP Business School Berlin trägt zur Verbreitung digitaler Kommunikationsprozesse, Wissensmanagement, eLearning und Innovationsmanagement bei;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur „Handel“ unter der Leitung vom ifH Institut für Handelsforschung GmbH in Köln beantwortet Fragen zu neuen Technologien im Digitalen Handel wie beispielsweise zur eRechnung und zum Produktionsverbindungshandel

Die Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“ ist Teil des auf dem IT-Gipfel 2014 angekündigten Maßnahmenpakets des Bundeswirtschaftsministeriums „Innovative Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft“ und trägt zur Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung bei. Mittelstand 4.0 ist Teil des Förderschwerpunkts „Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft“.

Digitalisierung im Franchising

Der Siegeszug von Smartphones und immer mehr internetfähigen Produkten ist unaufhaltbar. Kunden und potenzielle Franchisepartner gehen nicht mehr nur online, sie leben mittlerweile im Netz. Sie haben somit die Möglichkeit, sich jederzeit an jedem Ort über Produkte, Dienstleistungen, aber auch über eine Karriere, bzw. Selbstständigkeit zu informieren.

Diese Entwicklung hat auch bedeutsame Auswirkungen auf die Franchisewirtschaft und wirft zahlreich Fragen auf – anbei eine kleine Auswahl:
– Wie erreichen Franchisesysteme ihr Kunden am besten online?
– Wie können Franchisegeber ihren Partnern den Einstieg in die digitale Welt am unkompliziertesten ermöglichen und welche Freiheiten lassen sie ihnen dabei?
– Welches sind die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen und Konsequenzen?
– Wie wird Online-Werbung in Franchisesystemen finanziert (regional/überregional)?
– Erfahrungen bei der Franchisenehmer-Gewinnung mittels Onlinetools

VORANKÜNDIGUNG: Am Mittwoch, den 16. Februar findet die DFI Jubiläumstagung rund um das Thema „Digitalisierung“ statt. Weitere Informationen hierzu folgen in kürze.

Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken (Teil 2)

In unserer zweiten Teil der Blog-Reihe „Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken“ befasst sich nun der Artikel vor allem mit dem Problem der Gebietsschutzabreden sowie der Frage in welcher Form Franchiseverträge ergänzend ausgelegt werden können. Den ersten Teil können Sie hier nachlesen.

Gebietsschutzabreden

Oftmals wird vertraglich vereinbart, dass ein Vertriebsmittler ein alleiniges Gebiet „nutzen“ darf. Damit bekommt der Vertriebsmittler zwar eine gewisse Exklusivität, aber auch eine Beschränkung seines Absatzmarktes.
Im Franchising liegt eine Gebietsschutzabrede typischerweise in der Art vor, dass der Franchisegeber keine anderen Franchisenehmer in dem bestimmten Gebiet einsetzt.

1. E-Commerce trotz Gebietsschutzabreden

Sofern sich der Gebietsschutz vertraglich lediglich darauf bezieht, dass kein Standort eines anderen Franchisenehmers oder des Franchisegebers er in dem Gebiet eröffnet wird, so ist der Franchisegeber grundsätzlich nicht daran gehindert seine Produkte im Wege des E-Commerce an Endkunden zu verkaufen. Mit einer Gebietsschutzabrede soll nämlich regelmäßig der Franchisenehmer vor einer räumlichen Konkurrenz geschützt werden – der E-Commerce ist damit nicht gemeint. Jedoch sind im Bezug darauf gerade die Abrede auszulegen und die entsprechenden Formulierungen zu beachten. „Standort“, „Gebiet“ o.ä. ist ein deutlicher Hinweis, dass der E-Commerce nicht vertraglich eingeschränkt werden soll.

2. Einschränkungen des Direktvertriebs

Allerdings kann auch vertraglich vereinbart worden sein, dass der Franchisegeber im Gebiet an keinen Endkunden vertreiben darf, damit ist dann auch der Internethandel einbezogen. Allerdings ist solch eine Klausel nicht ganz unumstritten, da der Internethandel als sog. passiver Vertrieb eigentlich nicht vertraglich einschränkbar ist. Der Verzicht auf den passiven Vertrieb ist jedoch im Franchising selten anzusehen, sodass eine weitere Ausführung des Problems nicht von Nöten ist.

Zwischenfazit

Mithin ist festzuhalten, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit Gebietsschutzabreden für den Franchisenehmer vereinbart werden können, diese aber regelmäßig den E-Commerce nicht ausschließen.

Im nächsten Artikel werden insbesondere die Probleme kartellrechtlicher Einwendungen und die Treuepflicht des Franchisegebers dargestellt.

Verfasser: Arne Dähn

Die politische Arbeit des DFV: eine Übersicht für das vierte Quartal 2015

Das vierte Quartal des politischen Berlins 2015 hat begonnen. Der folgende Beitrag soll nun eine kleine Übersicht über die politische Arbeit des DFV e.V. in den vergangenen und zukünftigen Wochen verschaffen.

Ein Überblick

• Dialogplattform Einzelhandel des BMWi: Bundeswirtschaftsministerium lädt zur Workshop-Reihe Dialogplattform Einzelhandel: der DFV bringt sein Know-how mit ein

• Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums aktiver Part vieler Veranstaltungsreihen. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat des Einzelhandels benannt, welcher innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

• Enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit elf Verbänden, um auf eine Novellierung im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO hinzuwirken. Das Bundeskabinett hat nun den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der überarbeitete Entwurf greift Forderungen aus unserer gemeinsamen Stellungnahme auf, welche Sie im Folgenden nachlesen können: DFV begrüßt den Referentenentwurf zur Insolvenzanfechtung.

• Fachgespräche im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), um franchiserelevante Fragen zu erörtern und den Sachstand abzugleichen (bspw. Mittelstandspolitik der Bundesregierung, Beteiligung des DFV an der Gründerwoche Deutschland, Franchisenehmergewinnung und Gründungsentwicklung).

• Fachgespräche mit Vertretern der Regierungsfraktionen zum Thema Werkverträge.

• Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BDV, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und setzt sich aktuell mit folgenden Themen auseinander: Eckpunktepapier zum Thema Unternehmensgründung, Altersvorsorgepflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber, Scheinselbstständigkeit bei Werkverträgen, steuerliche Behandlung von Zuzahlungen für die Altersversorgung von selbständigen Vertriebspartnern

• Impressumspflicht: Konsultation im BMJV zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Stellungnahme des DFV und anstehende Fachgespräche mit politischen Entscheidern.

Fazit

Die obige Auflistung an Aktivitäten soll nur eine kleine Übersicht und einen Eindruck verschaffen, wie die politische Arbeit des Spitzenverbandes der deutschen Franchisewirtschaft funktioniert. Sie zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit der Themensetzung auf und spiegelt damit die Heterogenität der Franchisewirtschaft wider. Der DFV e.V. ist damit auf unterschiedlichsten Entscheiderstellen tätig – seien sie auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das einzelne Fachgespräch mit einem Abgeordneten ist dabei ebenso wichtig, wie die Kontaktpflege und der Wissenstransfer bzw. -austausch zu den entsprechenden Ministerien und Verbänden.

Zwischenbericht aus dem politischen Berlin: 760 Millionen Euro für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (18/6159) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Angehörige der freien Berufe könnten damit zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten. Wie die Bundesregierung erläutert, sollen die ERP-Finanzierungshilfen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden.

Ein Kommentar des DFV

Der DFV begrüßt die bereitgestellten Finanzierungshilfen für den Mittelstand der Bundesregierung. Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Doch nur bereitgestellte Gelder sind noch lange nicht sinnvoll eingesetzt. Angekündigte Maßnahmen bleiben zuerst eine Ankündigung. Das Handeln ist das Maß aller Dinge zur Bewertung einer geglückten Wirtschaftspolitik. Der DFV führt zahlreiche Gespräche mit den Zuständigen aus Ministerien und Parlament und beteiligt sich durch inhaltlichen Austausch und Ausarbeitung zu franchiserelevanten Mittelstandsthemen und fordert die Politik in ihrem Handeln auf, stärker das Gründungsgeschehen in Deutschland in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu rücken. Gerade die bereits in diesem Blog behandelten Handlungsfelder und Maßnahmen wird der DFV begleiten und bei der Bundesregierung in Erinnerung rufen.

Franchisenehmerfinanzierung: der Mikromezzaninfond wird um 13 Mio € aufgestockt

Franchisesysteme wachsen mit Unternehmern und die Frage der Finanzierung ist für den angehenden Franchisenehmer, ob Unternehmensgründer oder bereits unternehmerisch Tätiger, entscheidend für einen erfolgreichen Start in die Franchisepartnerschaft. Der Mikromezzaninfond könnte hierbei ein passendes Instrument einer Franchisenehmerfinanzierung sein.

Mikromezzaninfond

Das Bundeswirtschaftsministerium stockt den sogenannten Mikromezzaninfonds bis zum Ende des Jahres 2015 um weitere 13 Millionen Euro auf. Der Fonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unternehmen Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen. Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründer und junge Unternehmen oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Deshalb steuert der Fonds hier gezielt gegen.

Erstmalig hat das BMWi den Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 mit 35 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage auf Gründerseite wurde sein Volumen Mitte des Jahres 2014 verdoppelt und wird jetzt erneut aufgestockt. Im Rahmen der folgenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 soll der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen in Höhe von 85 Millionen Euro neu aufgelegt werden.

Von September 2013 bis Juni 2015 wurden deuschlandweit bereits 1400 Beteiligungen mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Mittel floss besonderen Zielgruppen des Fonds, wie z. B. „Unternehmerinnen“, „Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund“ oder „Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ zu. Die stillen Beteiligungen aus dem Fonds werden über das Netzwerk der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften überall in Deutschland mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, einer festen Vergütung von 8 % p.a. und einer gewinnabhängigen Komponente in Höhe von 1,5 % p.a. angeboten. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Bewilligungen erfolgen nach Vorliegen der Auswahlkriterien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Weitere Informationen über die Beantragung finden Sie unter: http://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/

Digitalisierung: Mittelstandsbeirat des BMWi stellt Forderungen an die Politik vor

Den deutschen Mittelstand fit für die Digitalisierung machen: Der Mittelstandsbeirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rückt das Thema „Digitalisierung und Industrie 4.0 in den Fokus.

Digitalisierung

Industrie 4.0 verändert die Industrie tiefgreifend. Diese „vierte industrielle Revolution“ stellt insbesondere den deutschen Mittelstand mit seinen naturgemäß kleinen Ressourcen vor ungeheure Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig gerade mittelständischen, hochflexiblen Unternehmen sehr große Chancen.

Das Arbeitspapier des Mittelstandsbeirates stellt aus Sicht mittelständischer Unternehmen Wege dar, wie – mit Hilfe der Bundesregierung – Risiken gesenkt werden können und die entstehenden Chancen auch für kleine und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Diese Unternehmen sind zwar schnell, können aber durch Skaleneffekte oder beispielsweise durch ihre in der Regel ländliche Lage gegenüber großen Konzernen benachteiligt sein. Diese Benachteiligung gilt es zu minimieren, um das Wachstumspotential von Industrie 4.0 für den deutschen Mittelstand zu nutzen.

Die Forderungen des Mittelstandsbeirats im Einzelnen:

• Schaffung neuer Ausbildungs- und Studiengänge, um den fachübergreifenden Anforderungen von Industrie 4.0 an Informatiker und Ingenieure gerecht zu werden,
• mehr Ausbildungs- und Forschungszentren in der Fläche, damit mittelständische Unternehmen auch in ihrer Nähe Auszubildende und Möglichkeiten für Forschungskooperationen finden können – qualifizierte Zuwanderung ist hier eine sinnvolle Ergänzung,
• die flächendeckende Versorgung der Industrie mit einer Anschlussleistung von 500 bis 1.000 Mbit/S sowie den freien Zugang mittelständischer Unternehmen zu Technologien (Referenzimplementierungen für Kommunikationsprotokolle), die die intelligente Vernetzung von Produkten und Produktionssystemen erlauben,
• steuerliche Forschungsförderung und Abschreibungserleichterungen für Industrie 4.0-bezogene Investitionen,
• sowie ein internationales Marketing des deutschen Begriffs „Industrie 4.0“.

Die Forderungen können Sie hier nachlesen:
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Digitalisierung in Franchisesystemen

„Franchise und die Digitalisierung – Wie wichtig ist der digitale Fortschritt für Franchisesysteme?“ Zu diesem Thema führt Jan Schmelzle ein Interview mit der assoziierten Expertin des DFV Sylvia Steenken, Unternehmensberaterin und Inhaberin von FranchiseForYou. Das Interview in Gänze können Sie sich hier anschauen: Franchise und die Digitalisierung – ein DFV Videointerview

Weiterhin wird die Franchise-Fachtagung am Mittwoch, den 17. Februar 2016 schwerpunktmäßig sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Einzelheiten hierzu werden in Kürze bekanntgegeben.

Bundeswirtschaftsministerium lädt zur Workshop-Reihe Dialogplattform Einzelhandel: der DFV bringt sein Know-how mit ein

Der Einzelhandel befindet sich in Deutschland bereits seit Jahren in einem enormen Strukturwandel. Dieser wird vor allem durch folgende Themen geprägt:

• Digitalisierung
• Multi-Chanel- Verhalten von Endkunden (online-Shopping)
• Auswirkungen der Entwicklung auf Städte sowie vor allem den ländlichen Raum
• Anforderungen an Mitarbeiter des Einzelhandels (auch wegen möglicher Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten)

Die von Bundesminister Sigmar Gabriel ins Leben gerufene Dialogplattform Einzelhandel zielt darauf ab, wesentliche Themen des oben genannten Strukturwandels im Einzelhandel systematisch und gemeinsam mit entsprechenden Stakeholdern zu bearbeiten. Dabei gilt es, die Attraktivität der Innenstädte zu stärken sowie weiterhin die Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.

Franchisesysteme sind ein integraler Bestandteile des mittelständischen Einzelhandels in Deutschland. Auch sie sind von den oben angeführten Punkten betroffen; wobei hier auch ein Schwerpunkt auf der Tatsache liegt, dass online-Shopping sowie die Verwendung der Erlöse dieser Form des Handels Franchisesysteme immer wieder vor Herausforderungen stellt (Verteilung der Erlöse zwischen Franchisezentralen und Franchisenehmern).

Workshop-Thema: Berufsbild Einzelhandel im digitalen Zeitalter

Die vergangene Workshop-Reihe setzte sich nun mit dem Thema des Berufsbildes im digitalen Zeitalter auseinander. Hier ging es u.a. darum, wie Führungskräfte und Mitarbeiter in Einzelhandelsunternehmen den Umgang mit der Digitalisierung in ihre tägliche Arbeit integrieren und dadurch einen Mehrwert für den Kunden generieren. Gerade Verbundgruppen und Franchisesysteme haben hier in der Umsetzung einen Know-how-Vorsprung, da Weiterbildungsmaßnahmen operativ von den Systemzentralen entwickelt und umgesetzt werden können. Gerade hier greift der Vorteil der arbeitsteiligen Wirtschaft, um Stärken zu bündeln und an entsprechender Stelle diese im Rahmen eines Know-how-Transfers, sprich an den Händler bzw. Franchisenehmer vor Ort, weiterzugeben.

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums. aktiver Part dieser Veranstaltungsreihe. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat dieser Veranstaltungsreihe benannt, die innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

Chance für die Franchisewirtschaft: Gründer mit Migrationshintergrund

Es gibt immer weniger Unternehmensgründungen in Deutschland. Das ist keine gute Nachricht, weder für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, und auch nicht für den deutschen Mittelstand. Doch es gibt Lichtblicke. So kommen immer mehr Gründer mit Migrationshintergrund zur Industrie und Handelskammer (IHK), um sich zur Selbstständigkeit beraten zu lassen.

DIHK veröffentlicht Sonderreport 2015

Die Auswertung „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ beruht auf einer Befragung der IHKs zum DIHK-Gründerreport 2015. Mit diesem Report legt der DIHK jährlich eine Einschätzung der IHK-Organisation zum Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen in Deutschland vor. Danach könnten Gründer mit Migrationshintergrund im Jahr 2015 bis zu 50.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Pro Existenzgründer sind das sogar etwas mehr als bei einheimischen Gründern, denn sie gründen ihr eigenes Unternehmen häufiger im Haupterwerb – und Vollzeitgründer schaffen im Schnitt mehr Stellen als diejenigen, die neben ihrem eigentlichen Beruf zusätzlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Insgesamt erwartet der DIHK in diesem Jahr 228.000 zusätzliche Arbeitsplätze durch Neugründungen, die Person des Vollerwerbsgründers mitgerechnet. Rund 22 Prozent davon dürften durch Gründer mit Migrationshintergrund entstehen (50.000). Das ist überdurchschnittlich, denn Migranten stellen insgesamt 19 Prozent aller Teilnehmer an IHK-Gründungsberatungen.

Fünf Fakten zum Gründungsgeschehen in Deutschland

• Deutschland steuert auf einen Unternehmermangel zu. Es gibt immer weniger 25- bis 45-jährige, also Personen im besonders gründungsintensiven Alter. Geht das so weiter, so wird es im Jahr 2050 rund eine Millionen Unternehmer weniger in Deutschland geben. Das wäre ein Einbruch um fast ein Drittel und damit deutlich stärker als der schleichende Bevölkerungsrückgang.
• Zudem ist die Neigung, ein Unternehmen zu gründen, hierzulande gering. Gerade sechs Prozent der Deutschen wollen in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen gründen. In den anderen G7-Staaten ist die Gründungsneigung höher (mit Ausnahme Japan).
• Das Interesse an der Unternehmensgründung sinkt weiter. Drei Prozent weniger Gespräche mit Gründern in spe verzeichneten die IHKs im Jahr 2014 (insgesamt 227.703) – der dritte Negativrekord in Folge seit Beginn der IHK-Gründungsstatistik im Jahr 2002.
• Ein Lichtblick sind Gründer mit Migrationshintergrund. Fast jeder fünfte Gründer (19 Prozent) in der IHK Gründungsberatung hat mittlerweile einen Migrationshintergrund – ein Zuwachs um fünf Prozentpunkte seit 2007 (14 Prozent).
• Gründer mit Migrationshintergrund sind in der Regel gut vorbereitet und hochmotiviert. Kulturelle oder emotionale Hürden sehen die IHKs selten als Hemmnis.

Auch die deutsche Franchisewirtschaft profitiert davon

Gerade die deutsche Franchisewirtschaft profitiert von Gründern mit ausländischen Wurzeln. Denn Gründungen von Personen mit Migrationshintergrund erfolgen häufiger als bei deutschen Gründern im Gastgewerbe und im Handel. Diese Branchen sind auch stark im Franchising vertreten. Ferner berichten die IHK Experten von einer höheren Bereitschaft in dieser Zielgruppe, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Daher ist die Symbiose eine Franchisepartnerschaft, bestehend aus Know-how-Geber und dem operativ tätigen Franchisenehmer, ein lohnenswerter Türöffner in die unternehmerische Selbstständigkeit für Personen mit Migrationshintergrund.

Die Sonderauswertung des DIHK-Gründerreport 2015 „Existenzgründer mit Migrationshintergrund beleben die Wirtschaft“ können Sie in Gänze hier nachlesen:
dihk-sonderauswertung-gruender-mit-migrationshintergrund

Der Businessplan: Fahrplan in die Selbständigkeit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht eine Publikation zur Erstellung eines Businessplan

Ein Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, ein ausgefeilter Regieplan, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll: zum Produkt, das man anbieten wird, zu den Kunden, die man erreichen will, zur Finanzierung der Unternehmensgründung usw.

Erfolgsfaktoren für die Gründung

Dieser Plan sollte dabei alle Faktoren berücksichtigen, die für den Erfolg der Gründung entscheidend sein können. Mit anderen Worten: Im Businessplan legt man fest, was man vorhat und was zu tun ist, damit dieses Vorhaben gelingt.

Unterlage für das Gespräch bei der Bank

Ein Businessplan ist dabei nicht allein für das durchdachte und planmäßige Vorgehen der Gründerinnen und Gründer wichtig. Er ist auch eine entscheidende Unterlage für das Bankgespräch, um einen Kredit zu beantragen. Ein schriftlicher und sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan soll „Banker“ davon überzeugen, dass das Vorhaben auf festen Füßen steht. Dazu muss er sowohl die Chancen als auch die Risiken klar und deutlich aufzeigen. Ein „runder“ Businessplan soll dem Kreditgeber die Gewissheit verschaffen, dass er das geliehene Geld zurückbezahlt bekommt.

Businessplan nach dem Unternehmensstart

Mit dem Unternehmensstart hat sich die Aufgabe eines Businessplans nicht etwa erschöpft. Er spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Das heißt aber nicht, dass er wie in Stein gemeißelt bleibt und nie wieder verändert wird. Im Gegenteil: Er ist so etwas wie der Kompass, der die grobe Richtung für die weitere Unternehmensentwicklung vorgibt. Allerdings muss er immer wieder an neue Gegebenheiten angepasst werden: Wenn sich beispielsweise die Kundenwünsche ändern. Oder neue Konkurrenten mit einer ähnlichen Geschäftsidee auftauchen. Dann bleibt nichts anderes übrig, als über die bisherige Planung nachzudenken und den exakten Kurs neu zu bestimmen.

BMWi-Publikation und Franchise

Die sogenannte GründerZeiten-Ausgabe skizziert die klassischen Businessplan-Inhalte. Sie zeigt, wie man unternehmerische Ziele erarbeitet, formuliert und kontrolliert. Der Franchisenehmer kann in Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber diese als Anleitung nutzen, um ein mögliches Franchisekonzept erfolgreich einzusetzen und in entsprechender Form einen Businessplan erstellen, um typische Fehler, welche bei der Erstellung immer wieder vorkommen, zu vermeiden. Rund um das Thema „Startkapital“ geht die vorliegende GründerZeiten-Ausgabe auf die Themen Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilität ein. Dieser Beitrag stellt eine hervorragende Ergänzung zu den Leitfäden des DFV „Franchisenehmer Finanzierung“ dar, die exklusiv den Mitgliedern des DFV zur Verfügung stehen.

Die BMWi-Publikation „Gründerzeiten Nr. 07: Businessplan“ können Sie sich hier herunterlanden:
infoletter-gruenderzeiten-nr-07-kapitalbedarf-und-rentabilitaet

Besteht ein wichtiger Kündigungsgrund für einen Franchisegeber, wenn ein Dritter nicht mit dem Franchisenehmer zusammenarbeiten will?

Sachverhalt

Der Franchisenehmer betrieb bei Dritten, über den Franchisegeber, Betriebskantinen. Innerhalb des Franchisevertrags regelten der Franchisegeber und /–nehmer, dass der Vertrag mit einer bestimmten Frist gekündigt werden könne, wenn „der Auftraggeber eine weitere Zusammenarbeit mit dem Systempartner ablehnt“. Als Auftraggeber war hier der jeweilige Betrieb gemeint, indem die Kantine betrieben wurde. Ein solcher Auftraggeber weigerte sich nun mit dem Franchisenehmer weiter zusammenzuarbeiten, woraufhin der Franchisegeber entsprechend kündigte. Daraufhin erhob der Franchisenehmer Klage und forderte Schadensersatz wegen der entgangenen Vergütung.

Entscheidung

Das LG Baden-Baden entschied, dass die Kündigung aufgrund des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Es stellte fest, dass die oben genannte Klausel im Franchisevertrag gem. § 307 I, II Nr. 1 BGB eine unangemessene Benachteiligung für den Franchisenehmer ist. Gerade das Verhältnis zwischen Franchisegeber und /-nehmer ist von solch einer besonderen Treuepflicht geprägt, dass die bloße Ablehnung eines Dritten mit dem Franchisenehmer zusammenarbeiten zu wollen nicht ausreichend sein kann, um den Franchisevertrag fristlos zu kündigen. Entsprechend wurde dem Franchisenehmer im vorliegenden Fall mangels Pflichtverstoß Recht gegeben.

LG Baden-Baden, Urteil vom 18.06.2013, Az.: VII ZR 268/11

Fazit

Klauseln in dem Franchisevertrag können nicht das Erfordernis eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung aufheben und sind unwirksam.
Darüber hinaus ist die bloße Beendigung einer Zusammenarbeit zwischen Dritten und Franchisenehmer kein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

Verfasser: Arne Dähn