DFV lehnt Überlegungen zur gesetzlichen Regelung des Franchisings ab

Diskussion im Petitionsausschuss
Die Anfrage des BMJ, die eine im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geführte Diskussion aufgegriffen hat, würde zusätzliche bürokratische Hürden aufbauen und sich hemmend auf das Wachstum der Franchisewirtschaft auswirken. DFV trägt als Qualitätsgemein-schaft bereits zur Selbstregulierung bei. Braucht es eine gesetzliche Regelung des Franchisevertrages sowie der vorvertraglichen Aufklärungspflicht fragte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühsommer unter anderem den Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV)? Die Antwort des DFV fällt eindeutig aus: Aus Verbandssicht ist eine spezialgesetzliche Regelung des Franchisevertrages weder erforderlich noch sinnvoll. Ein solches Vorgehen würde ohnehin nur an das anknüpfen, was im Wesentlichen die Rechtsprechung und die Literatur zur Rechtsnatur und zum Vertragsinhalt des Franchisevertrages seit Mitte der achtziger Jahre entwickelt hat. Ähnlich verhält es sich mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht, die keiner gesetzlichen Regelung bedarf, da sie seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 bereits im BGB geregelt ist. Der DFV hat insgesamt die Sorge, dass mit einer entsprechenden Einflussnahme des Gesetzgebers unnötigerweise zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden, die sich hemmend auf das Wachstum der Franchisewirtschaft auswirken. Der DFV stützt seine Position auch aus den Erfahrungen, die unter anderem im europäischen Ausland zu beobachten sind: So zeigen derartige Spezialgesetze beispielsweise in Belgien, Italien, Schweden oder Spanien, dass ein umfangreicher und teurer bürokratischer Aufwand erzeugt wurde. Gleichzeitig wird die Expansion deutscher Franchise-systeme in diese Länder durch den damit verbundenen Aufwand oft nicht mehr rentabel.
Torben L. Brodersen, DFV-Geschäftsführer erklärt: „Als Qualitäts-gemeinschaft der Franchisewirtschaft in Deutschland trägt der DFV bereits maßgeblich zur Selbstregulierung bei. Denn durch unser Qualitäts-management, unter anderem mit dem DFV-System-Check, leistet der Verband einen großen Anteil für ein professionelles, transparentes und seriöses Franchising. Auch mit unserer Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht helfen wir der Franchisewirtschaft – also Franchisegeber wie Franchisenehmer gleichermaßen – sich professionell aufzustellen.“
Bei der Entwicklung der aktuellen Stellungnahme stützt sich der DFV auf
ein mehrheitliches Votum des Vorstandes. Gleichzeitig wurden intensive interne Diskussionen geführt, darunter auch mit dem Rechtsausschuss, und mehrere Mitgliederbefragungen durchgeführt. So haben sich allein die Mitglieder mehrheitlich, mit über 72 Prozent, gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Letztlich sind sich auch alle Diskussionsparteien einig: Wer Vertragspartner täuschen und betrügen will, wird auch nicht durch ein Spezialgesetz gehindert. Zum Hintergrund: Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag vom 26. April 2011 ist die Frage diskutiert worden, inwieweit es sich empfehlen würde, den Franchisevertrag spezialgesetzlich zu regeln. Der Bundestag hat die Petition am 22. November 2012 abschließend beraten und dem BMJ zur weiteren Verwendung übergeben. Das BMJ bat um Stellungnahme der verantwortlichen Akteure bis zum 15. Juli 2013.