Die Grundsätze der Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen sind kompliziert und verbergen eine Menge rechtlicher Stolpersteine. Seit 2011 besteht offiziell Rechtsklarheit darüber, wie eine korrekt durchgeführte Widerrufsbelehrung auszusehen hat. Aber dennoch werden aktuell immer noch Kardinalsfehler begangen, die vor Gericht keinen rechtlichen Spielraum zulassen. Dies wird von Franchise-Geber-Seite oft unterschätzt, denn eine falsche Belehrung kann zu einem lebenslangen Widerrufsrecht des Franchise-Nehmers führen.
Warum muss ein Franchise-Nehmer überhaupt belehrt werden?
Angehende Franchise-Nehmer sind Existenzgründer, welche über ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Eine Ausnahme davon ist hingegen das Übersteigen der sogenannten Widerrufswertgrenze. Ist diese höher als 75.000 EURO, so ist keine Widerrufsbelehrung notwendig. Maßgebend sind hierbei die direkten Investitionen des Franchise-Nehmers auf der Grundlage des Franchise-Vertrages, wie die der Einstiegsgebühr.
Welche Punkte sind also zu beachten, um über das Widerrufsrecht zu belehren:
1. Die Widerrufsfrist
Widerrufsfrist von 14 Tagen
Die Frist beginnt, wenn dem Franchise-Nehmer eine richtige Widerrufsbelehrung mitgeteilt worden ist
Bei einer falschen Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nicht und gilt somit zeitlich unbegrenzt
2. Diese Hinweise in der Widerrufsbelehrung müssen gemacht werden
Recht zum Widerruf
Widerruf bedarf keiner Begründung
Name und Anschrift des Erklärungsempfängers
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung
WICHTIG
Durch die Rechtsprechung herausgebildet, sind bei der Widerrufsbelehrung genaue Angaben zum Beginn und zum Ende der Widerrufsfrist zu machen. Hierbei darf kein Interpretationsspielraum (Datumsanzeige, keine Zusätze) zugelassen werden.
Weiterhin ist bei der Widerrufsbelehrung die vollständige postalische Anschrift anzugeben. Die Angabe einer Telefonnummer ist unzulässig.
BEACHTE
Die Verwendung des Musters aus Anlage 1 zum EGBGB genügt nach § 360 Abs. 3 BGB den Anforderungen der oben genannten Punkte.
FAZIT
Diesem Thema kann man nicht gar nicht genug Beachtung schenken. Der Franchise-Geber darf bei der Belehrung über das Widerrufsrecht keine rechtlichen Fehler zulassen. Denn – wie oben bereits erwähnt – die Rechtsfolgen sind schwerwiegend. Daher ist es ratsam das Muster der Widerrufsbelehrung für die eigenen Franchise-Verträge von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen.