Der DFV e.V. betrachtet dies als falsches Signal für die Gründerkultur in Deutschland
Der Ausbau bzw. zumindest die Fortsetzung des Gründercoachings ist eine zentrale Forderung des DFV e.V. Bisher wird dieses Förderprodukt zur Unterstützung von Unternehmensgründern durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gespeist. Ein klares Signal für die Stärkung des Gründerlandes Deutschland wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung dieses Programm aufgegriffen und fortgeführt hätte. Diese Entwicklung steht leider in einer Reihe von Fehlentscheidungen, wie die Abschaffung des Gründerzuschusses als Pflichtleistung.
Die Positionen des DFV e.V. im Einzelnen können Sie hier nachlesen:
Machen Sie nun von dem Förderprogramm der KfW Gebrauch und nutzen Sie die letztmalige Chance.
Wer wird gefördert:
Existenzgründer
Unternehmensnachfolger
junge Unternehmer
Der Zuschuss kann in den ersten 5 Jahren nach der Gründung genutzt werden.
Mit dem Förderprodukt Gründercoaching Deutschland unterstützt die KfW mit einem Zuschuss eine professionelle externe Beratung. Der Beratung erfolgt in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.
Mit der geförderten Beratung kann zum Beispiel:
der Businessplan optimiert werden
Finanzierungsgespräche bei Banken vorbereitet werden
Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellt werden
ein Controllingsystem entwickelt werden
das Personalwesen optimiert werden
In der KfW-Beraterbörse finden Sie alle für das Gründercoaching Deutschland zugelassenen Berater.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Beratung vor der Gründung
überwiegende Beratungsinhalte zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
die Erstellung von Verträgen und Jahresabschlüssen
Buchführungsarbeiten
Erstellung und Gestaltung von Werbematerialien und Internetseiten
Beschaffung von Software und Durchführung von EDV-Schulungen
Unternehmensstandorte im Ausland
große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz
Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Förderung findet statt, wenn:
ein Unternehmen gegründet wurde
ein junges Unternehmen gefestigt werden soll
ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen wurde
ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb geführt wird
Weitergehende erhalten Sie unter www.kfw.de.