Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss (Teil 2)

Im vorangehenden Beitrag (Teil 1) beschäftigten wir uns mit den Vorteilen einer solchen Förderung. Im Folgenden werden nun die Voraussetzungen und das Antragsverfahren näher beleuchtet.

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Alternativ gilt das Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben. Diese GmbH darf maximal vier Gesellschafter (nur volljährige, natürliche Personen) haben, von denen ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren für den Investitionszuschusses

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf Investorensuche sein oder bereits einen Investor gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung bzw. der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.
Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier: investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Fazit

Junge Unternehmen durch Beteiligungen privater Geldgeber und Investoren gerade in der Gründungsphase über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen hat in Deutschland noch keine allzu große Verbreitung gefunden. Der DFV e.V. sieht an der vom BMWi bereitgestellten Fördermöglichkeit eine echte Alternative bzw. eine zusätzliche Möglichkeit Fremdkapital nicht nur über Banken oder öffentliche Fördertöpfe zu erhalten. Denn auch hier gilt, die Diversität von Finanzierungsangeboten berücksichtigt die KMU in ihrer vielschichtigen strategischen Marktpositionierung.

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