Der DFV Rechtsausschuss setzt sich für eine Novellierung der Gesetzeslage im Umgang mit der Anbieteridentität bei Werbeanzeigen in Printmedien ein!

Der Rechtsausschuss des DFV e.V. war bei seiner vergangenen Sitzung zu Gast in der Systemzentrale der Fressnapf Tiernahrungs GmbH. Eine Fülle an franchiserechtsrelevanten Themen wurde besprochen und diskutiert. Darunter die Rechtsentwicklung im Umgang mit der Impressumspflicht, notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung oder die seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Widerrufsbelehrung.

Impressumspflicht

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchisewirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Immer mehr Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. hat schon frühzeitig Stellung bezogen und steht mit den Verbraucherorganisationen in enger Verbindung, um eine für die Franchisewirtschaft praktikable und schnelle Lösung zu finden. Ein Ansatz ist beispielsweise, dass in einem Werbeprospekt auf eine Internetseite verwiesen wird, auf der die vollständigen Angaben zu den einzelnen Franchisenehmern zu finden sind („Medienbruch“). Die aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Auf Grund dieser Fehlentwicklung wird sich nun der DFV e.V. zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) positionieren, um auf eine für die Franchisewirtschaft vorteilhafte Novellierung hinzuwirken.

Insolvenzanfechtung

Die aktuelle Auslegung der Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO führt zu einer empfindlichen Schwächung von Franchisesystemen in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Der Rechtsausschuss bekräftigt und unterstützt das weitere Vorgehen des DFV e.V. Dieser steht seit geraumer Zeit mit elf weiteren Verbänden in Kontakt, um mit den politischen Entscheidern eine ausgewogene Lösung im Sinne aller Interessengruppen auszuarbeiten.

Nähere Informationen können Sie hier nachlesen: Gemeinsame Stellungnahme von elf Verbänden zur Insolvenzanfechtung

Widerrufsbelehrung

Die seit dem 13. Juni 2014 in Kraft getretene neue Widerrufsbelehrung sorgt weiter für Diskussionsstoff. In Teilen geht sie in die richtige Richtung, wie die Verwirkung des Widerrufsrechts nach einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss des Franchisevertrages. Rechtsunsicherheit besteht dennoch, da das amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung nicht eins zu eins auf Franchiseverträge anzuwenden ist. Daher hat sich der Rechtsausschuss dazu entschieden ein gemeinsames Muster zu erarbeiten, welches analog einer Richtlinie bei Franchiseverträgen herangezogen werden kann. Über eine zeitnahe Veröffentlichung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Fazit

Eine Fülle weiterer Themen, wie bspw. die Erarbeitung eines Berater-Kodex, die Überarbeitung der Richtlinie zur Vorvertraglichen Aufklärung oder die Einführung des Mindestlohnes, waren Bestandteil einer produktiven Sitzung.

Der Kreis der Teilnehmer setzte sich zusammen aus dem Ausschussvorsitzenden Holger Blaufuß (Vize-Präsident des DFV), RA Reinhard Böhner (Böhner Anwaltskanzlei), RA Bettina Christ (McDonald’s Deutschland Inc.), RA Christian Dahm (Hallo Pizza GmbH), RA Thomas Doeser (Doeser Anwaltskanzlei), RA Dr. Volker Güntzel (BUSSE & MIESSEN), Dr. Christoph Haag (Fressnapf Tiernahrungs GmbH), RA Dr. Hermann Lindhorst (SCHLARMANNvonGEYSO), RA Dr. Helmuth Liesegang (LADM Liesegang Aymans Decker), RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff (Noerr LLP) sowie den Vertretern der DFV Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Der nächste Rechtsausschuss tagt am Dienstag, den 17. Februar 2015 in Stuttgart.

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