DFV intensiviert Bemühungen zur Änderung der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung

Der DFV wendet sich an die Spitzen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen

Zehn Verbände sowie der DFV wenden sich an die Fraktionsspitzen des Deutschen Bundestages mit der Bitte, eine gesetzliche Änderung der Regelungen zur Vorsatzanfechtung im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen herbeizuführen.

Hintergrund

Seit nunmehr vier Jahren werden immer mehr Unternehmen – darunter auch Franchisesysteme – von Insolvenzverwaltern aufgefordert, Zahlungen für Warenlieferungen oder Gebühren von Vertragspartnern, im speziellen Franchisenehmern, zurückzuzahlen, die mittlerweile insolvent geworden sind. Diese angefochtenen Zahlungen können nach geltendem Recht bis zu zehn Jahre zurückliegen.

Franchising ist eine auf Partnerschaft beruhende Vertriebsform, die im Rahmen eines Franchisevertrages zwischen dem Franchisegeber und den Franchisenehmern auf Zeit geschlossen wird. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Rahmen der Franchisepartnerschaft verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers von Seiten des Franchisegebers. Gerade diese auf Partnerschaft beruhende Unternehmerbeziehung hat zur Folge, dass in wirtschaftlicher Schieflage oder bei Liquiditätsproblemen des Franchisenehmers, dieser eine professionelle Unterstützung durch den Franchisegeber erfährt. Nur so kann ein Franchisesystem, welches sehr stark auf gegenseitigem Vertrauen und Austausch beruht, nachhaltig wachsen. Die aktuelle Entwicklung in der Anfechtungspraxis einiger Insolvenzverwalter riskiert das Funktionieren einer Franchisepartnerschaft gerade im Hinblick des Wiederaufbaus und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wirtschaftlich notleidender Franchisenehmer durch den Franchisegeber.

Die Grundlage für dieses sich rasant ausweitende Phänomen bilden der offene Wortlaut der Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung seit dem Jahr 2010. Danach kann z.B. die Vereinbarung von Ratenzahlungen von Lieferanten mit ihren Kunden dazu führen, dass der Tatbestand der Vorsatzanfechtung bejaht wird mit der Konsequenz, dass die erhaltenen Zahlungen Jahre später an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen. Einige unserer Mitgliedsunternehmen sehen sich durch die aktuelle Anfechtungspraxis hohen finanziellen Risiken ausgesetzt. In einzelnen Fällen kann die Abführung einer Jahre zurückliegenden Zahlung zu ernsthaften Liquiditätsengpässen führen. Dies ist ein Ergebnis, das vom Gesetzgeber nicht gewollt war. Vielmehr sollten Fälle erreicht werden, in denen Masse vorsätzlich und quasi kriminell zulasten der Gläubiger hinterzogen werden sollte.

Die Forderung und Aktivitäten des DFV

Das Anliegen des DFV ist es, die Dringlichkeit einer Korrektur der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften vor Augen zu führen, damit sich die Vorsatzanfechtung nicht noch weiter zu einem Massenphänomen ausweitet. Deshalb muss das Gesetz wieder auf seinen Zweck beschränkt werden, „vorsätzliche Benachteiligung“ (so die amtliche Überschrift zu § 133 Insolvenzordnung) mittels Insolvenzanfechtung rückgängig zu machen, so dass es nur noch in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, wie es bis 2010 der Fall war. Ziel ist es, die für den Geschäftsverkehr notwendige Planungs-, Kalkulations- und Rechtssicherheit wiederherzustellen.

Der DFV begrüßt und unterstützt deshalb die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, wonach die Bundesregierung „das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs (…) auf den Prüfstand stellen“ wird.

Die Position des DFV mit konkreten Änderungsvorschlägen ist den Fachpolitikern der Fraktionen sowie den zuständigen Ministerien bereits übermittelt worden und bekannt.

Das Schreiben können Sie im folgenden Dokument nachlesen:
Anschreiben an die Fraktionsspitzen_Insolvenzanfechtung Anschreiben an die Vorsitzenden der AG

Kommentare