Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!

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Politische Arbeit des DFV: Positionspapier an das BMJV zur Impressumspflicht

Stellungnahme des DFV zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Problematik

5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erschwert die Gemeinschaftswerbung einer Vielzahl gleichartiger Unternehmen, wie sie typischerweise in Franchisesystemen anzutreffen ist, aber vor allem auch in Vertragshändlersystemen und Verbundgruppen vorkommt. Es ist praktisch unmöglich und damit unzumutbar,in einem Medium wie Zeitung, Prospekt oder Fernsehen für Waren- oder Dienstleistungsangebote zu werben und darin noch die so genannten Impressumsangaben – Identität und Anschrift – für alle an dem Vertriebssystem beteiligten Unternehmen bekannt zu machen. Es fehlt regelmäßig schlicht der Platz. Zudem würde eine solche Informationsflut Verbraucher eher verwirren als informieren, denn einem Vertriebssystem können hunderte oder auch mehr als 1.000 verschiedene Unternehmen angehören (insbesondere dann, wenn die Systemzentrale nur wenige oder gar keine eigenen Betriebe führt).

Die Rechtsprechung vertritt demgegenüber mehrheitlich eine streng am Wortlaut orientierte Handhabung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG und akzeptiert einen Hinweis auf eine Internetseite, die Identität und Anschrift aller Unternehmen des Franchisesystems (oder eines anderen Vertriebssystems) auflistet, mehrheitlich nicht. Die Folge ist, dass Gemeinschaftswerbung eines Franchisesystems kaum mehr rechtskonform gestaltet werden kann und damit faktisch unmöglich wird.

Damit ist die Problematik nicht erschöpft. Denn auch die Angabe aller dem betreffenden Vertriebssystem angehörenden Unternehmen mit Identität und Anschrift § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG (z.B. im Internet) könnte möglicherweise nicht genügen. Denn nach einer jüngeren OLG-Entscheidung folge aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, dass eine Franchisezentrale bei ihrer Werbung mit Preisempfehlungen Identität und Anschrift der teilnehmenden Betriebe – das heißt der selbständigen Unternehmen, die die Gemeinschaftswerbung dann auch tatsächlich umsetzen (also die betreffenden Produkte führen und der Preisempfehlung folgen) – angeben müsse. Der kartellrechtlich bedingte und seit vielen Jahren praxisübliche Fußnotenhinweis „Nur in teilnehmenden Betrieben“ solle den Anforderungen des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht genügen. Diese faktische Vorgabe des OLG Düsseldorf würde jedoch eine entsprechende vertikale Abstimmung im Zusammenhang mit einer unverbindlichen Preisempfehlung erfordern. Die Franchisezentrale müsste mit den Mitgliedern des Franchisesystems abstimmen, wer zu einem späteren Zeitpunkt die Produkte tatsächlich auch zu den Preisempfehlungen verkaufen will. Dies würde aber aus Sicht der Franchisewirtschaft gegen die Vorgaben des Kartellrechts (Preisbindungsverbot, § 1 GWB ) verstoßen. Das OLG Düsseldorf hat diesem Argument entgegnet, der Franchisegeber könne von einer Gemeinschaftswerbung auch Abstand nehmen und diese den Franchisenehmern überlassen, wenn er der Meinung sei, kartellrechtliche Vorgaben nicht einhalten zu können.

Die Position des DFV

Der DFV meint, diese jeweils mit § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG begründeten Sichtweisen schränken die Werbemöglichkeiten von Franchise- und vergleichbar organisierten Vertriebssystemen in unzumutbarer Weise ein. Es ist eine der typischen Aufgaben von Franchisegebern bzw. Franchisesystemzentralen, überregionale Werbung zu organisieren, von der alle Teilnehmer des Vertriebssystems profitieren sollen. Solche überregionale Werbung wurde und wird in der Praxis nicht durch Franchisenehmer (oder z.B. Vertragshändler) durchgeführt, die regelmäßig nur für die Werbung in ihrer Region verantwortlich sein können und möchten. Bliebe Vertriebssystemen wie der Franchisewirtschaft die Möglichkeit zur Gemeinschaftswerbung versagt, würde das auch zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs gehen.

Der DFV kritisiert die aktuelle Rechtslage und setzt sich für eine klare Gesetzesregelung ein, die es Franchisesystemen mit ihren selbständigen Franchisenehmern erlaubt, gemeinsame Werbung zu betreiben. Seit 2012 wird bedauerlicherweise die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis durch Abmahnungen missbräuchlich ausgenutzt, so dass bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Belastungen in nicht unerheblicher Höhe verursacht wurden und werden.

Die Stellungnahme des DFV können Sie hier in Gänze nachlesen:
DFV_Stellungnahme_Referentenentwurf eines zweiten Gesetz zur Änderung des UWG

in Zusammenarbeit mit Noerr LLP: RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff.

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DFV nimmt an EU Konsultation teil

Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Derzeit zieht die EU-Kommission in Erwägung, die aktuelle Handelsvertreter-Richtlinie zu ändern. Hierbei geht es nicht um die Frage, was genau novelliert werden soll sondern allein um die Frage, ob überhaupt eine Änderung vorgenommen werden oder bei der seit 1986 bestehenden Richtlinie festgehalten werden soll. Der DFV hat hierzu eine Position bzw. eine Bewertung verfasst und der Konsultation zugänglich gemacht.

Hintergrund

Franchising ist ein auf langjährige Partnerschaft beruhendes Geschäftsmodell. Dieses gründet auf einer vertraglichen Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Gegensatz zum Handelsvertreter arbeitet er auf eigene Rechnung, unterliegt keiner Preisbindung und wird nicht provisionsbasierend tätig. Im Rahmen seiner zu erbringenden Leistung verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers. Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Die Handelsvertreterrechte, bestimmt durch die Handelsvertreter-Richtlinie, finden hierbei analog, insbesondere beim § 89b HGB (Handelsvertreterausgleich), Anwendung.

Nationales und europäisches Recht

Angesichts der Vorgaben der Handelsvertreter-Richtlinie stimmen die nationalen Handelsvertreterrechte innerhalb der EU inhaltlich überein bzw. weisen nur in engem Rahmen – dort, wo die Richtlinie unterschiedliche Regelungen zulässt – Unterschiede auf. Das beschleunigt Vertragsverhandlungen und erleichtert, Verträge zu schließen. Zugleich wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Vertragsmuster für alle 28 EU-Staaten vorzubereiten. Dies erleichtert den Aufbau eines Vertriebskonzeptes über Handelsvertreter, soweit sich dies nur auf die Staaten der EU erstrecken soll.

Handelsvertreterverträge müssen – egal, welches Recht für den Vertrag vereinbart wurde – mit den zwingenden Regelungen der EU-Richtlinie übereinstimmen. Daher sind Handelsvertreter eher bereit, sich auf ein anderes Recht innerhalb der EU (bspw. auf das Recht am Sitz des Unternehmers) einzulassen.

Dadurch, dass der Europäische Gerichtshof durch die Gerichte der EU-Staaten zur Auslegung des nationalen Rechts vor dem Hintergrund der Richtlinie angerufen wird, verfestigt sich die angestrebte Einheitlichkeit des Handelsvertreterrechts in der gesamten EU. Dies verschafft sowohl den Handelsvertretern als auch den Unternehmern Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen und damit mittelbar auch für Franchise-Verträge.

Die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und ihm folgend durch die nationalen Gerichte verhindert, dass der Schutz der Richtlinie weder durch die Wahl des Rechts eines Drittstaates noch eines Gerichtsortes außerhalb der EU ausgehebelt werden kann.

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Netzwerkpolitik des DFV beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

DFV pflegt und erweitert sein politisches Netzwerk beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

Das Thema des diesjährigen Arbeitgebertages lautete „Aktuelle sozial- und wirtschaftspolitische Herausforderungen“.

Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel sind sich einig: „Investitionen ja, aber nicht auf Pump“. Das Ziel 2015 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu schaffen bleibt bestehen und wird laut der Bundesregierung konsequent umgesetzt. Ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand ist die Ankündigung, keine Steuern erhöhen zu wollen. Weiterhin korrigiert die Regierung ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum nach unten. Der Bundeswirtschaftsminister betont, dass der Erhalt und den Ausbau Infrastruktur einer großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein wird. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD insgesamt fünf Milliarden Euro in dieser Wahlperiode in die Infrastruktur stecken. Einnahmen durch die Pkw-Maut und eine Ausweitung der Lkw-Maut kommen hinzu. Das Forcieren und Fördern von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Wagniskapital, Crowd Funding) steht nach Aussage der Bundesregierung ganz oben auf der Agenda der Wirtschaftspolitik. Der DFV hat sich hierzu in den letzten Wochen bereits positioniert. Die Themensetzung können sie hier im Einzelnen nachlesen:

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft
• Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?
• Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Die Mittelstandsoffensive: Gründerkultur in Deutschland stärken und ausbauen

Weiterhin betont Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Gründungskultur in Deutschland stärken. Dazu lädt er das Netzwerk Mittelstand, bestehend aus 20 Mittelstandsverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium, ein in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind die aktuellen Herausforderungen, wie die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs, die Etablierung von mehr Gründergeist und passender Finanzierungsmöglichkeiten, die Erschließung von Auslandsmärkten sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie sind am besten zu bewältigen, wenn sich Politik und Wirtschaft auf gemeinsame Ziele verständigen.

Zunächst ist an die Einrichtung folgender Arbeitsgruppen gedacht:

• Demografischer Wandel/Künftigen Fachkräftebedarf decken
• Unternehmergeist und innovative Gründungen fördern
• Neue Wege in der Mittelstandsfinanzierung beschreiten
• Globalisierung/Internationalisierung erleichtern
• Intelligente Regulierung und Bürokratieabbau vorantreiben.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen wird diskutiert, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig soll sondiert werden, was Politik und Wirtschaft gemeinsam zur Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Fazit

Der DFV begrüßt die Ankündigungen der Politik die Gründerkultur fördern und den Mittelstand entlasten zu wollen. Die Initiative des BMWi in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Ob es nur bei einer solchen Ankündigung bleibt oder die Bundesregierung auch konkrete Taten folgen lässt, werden die kommenden Monate zeigen. Der DFV, welcher Mitglied des Netzwerkes Mittelstand ist und an den Arbeitstreffen teilnimmt, wird seinen Beitrag dazu leisten.

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Berater- und Franchise-Nehmer-Kodex für die deutsche Franchise-Wirtschaft erarbeitet

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ erarbeitet Kodizes für die
Franchise-Compliance-Deutschland (FCD)

Agenda 2020

In der vergangenen Sitzung des DFV-Ausschusses „Qualität und Ethik“ wurde die Agenda 2020 auf den Weg gebracht und verabschiedet. Darin wird der Leitgedanke der Arbeit des Ausschusses für die kommenden Jahre definiert und festgelegt. Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner wird darin als ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem gesehen. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft, hat sich mit seinem Ausschuss „Qualität und Ethik“ zum Ziel gesetzt, umfassende und allgemeingültige Standards zu definieren, diese Werte zu wahren und weiter zu entwickeln. Damit baut der DFV seine Rolle als Spitzenverband und Selbstregulator der deutschen Franchise-Wirtschaft weiter aus. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.

Berater-Kodex

Weiterhin setzte sich der Ausschuss mit dem Finalisieren eines Berater-Kodexes auseinander. Die dem DFV als assoziierte Experten angeschlossenen Mitglieder sind Teil der Franchise-Wirtschaft und unterstützen die Interessen und Ziele der Franchise-Wirtschaft. Mit dieser Zielsetzung sind Verhaltensweisen unvereinbar, die sich zum Zwecke der Verfolgung von Individualinteressen gegen die Franchise-Wirtschaft oder wesentliche Teile – wie zum Beispiel gegen einen oder mehrere Franchise-Geber und/oder Franchise-Nehmer – desselben richten. Ein lauterer und fairer Umgang ist daher unabdingbare Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit. Deshalb definiert der Berater-Kodex einen entsprechenden Handlungsrahmen, der den Beitrag des Beraters für die Franchise-Wirtschaft in einen ethisch unternehmerischen Kontext setzt.

Der Kodex soll

• den Beratern eine Richtschnur im Umgang mit Franchisegebern und Franchisepartnern sein,
• einen Standard schaffen, auf dessen Grundlage die Berater tätig sind,
• den Zusammenhalt und die Integrität der Mitglieder des DFV stärken und
• Transparenz im gegenseitigen Umgang zwischen Vertretern der Franchisewirtschaft schaffen.

Franchise-Nehmer-Kodex

Ferner wurden erste Schritte zur Verabschiedung eines Franchise-Nehmer-Kodexes eingeleitet. Im Frühjahr 2015 soll dieser Bestandteil der FCD werden. Das Ziel dieses Kodexes ist es, Franchise-Nehmern einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen und zu vermitteln, was von Franchise-Nehmern erwartet werden kann. Der Franchise-Geber und der Franchise-Nehmer tragen füreinander in ihrer Franchise-partnerschaft Verantwortung. Um die Verantwortlichkeiten unter einer gemeinsamen Marke zu dokumentieren wurde der Ethikkodex des DFV entwickelt. Dieser beinhaltet Verhaltensregeln, um nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu fördern und gemeinsam das Franchise-System zum Erfolg zu führen. Der Franchisenehmer-Kodex geht im speziellen auf Verhaltensregeln ein, die für den Franchise-Nehmer erforderlich sind, um seinen eigenen Beitrag für das partnerschaftliche Miteinander zu leisten.

Ausschuss Ethik Oktober 2014 Jan Schmelzle

An der Ausschusssitzung nahmen die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Mag. Waltraud Martius (SYNCON International), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle teil.

Der kommende Ausschuss tagt am 23. Februar 2015 in der Systemzentrale der TeeGschwendner GmbH in Meckenheim.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com.

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Was hat ein Bundesliga-Fußballtrainer mit einem Franchisegeber gemeinsam?

Diese und weitere Fragen zur deutschen Franchisewirtschaft diskutierten Fußball-Bundesligatrainer Peter Stöger (1. FC Köln) mit den Teilnehmern des VIP-Empfangs anlässlich des 2. Franchise Matching Days in Köln.

Ganz im Zeichen der Deutschen Franchisewirtschaft stand der VIP-Empfang des 2. Franchise Matching Days, der am 21. November 2014 in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“ in Köln stattfindet. Die Veranstalter – der Deutsche Franchise-Verband und die Marketingagentur Cox Orange – präsentierten mit Peter Stöger, Bundesligatrainer des 1. FC Köln, einen Überraschungsgast.

Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen einem Fußballtrainer und einem Franchise-Unternehmer? „Es gibt zahlreiche Parallelen und beide können viel voneinander lernen“, so Stöger. „Der 1. FC Köln ist wie ein Franchise-system ein Unternehmen. Der Verein ist der Franchisegeber und ich habe als Trainer 22 Franchisenehmer – Spieler. Zu Beginn der Saison setzen wir uns als Gruppe zusammen und verständigen uns über unsere persönlichen und unsere Vereinsziele. Schließlich definieren wir unsere Werte – wir schließen einen Vertrag und unterschreiben ihn“, zieht Stöger Parallelen.
„Das Unternehmen 1. FC Köln will den Erfolg. Und das geht nur, wenn alle Franchisenehmer (Spieler) am gleichen Strang ziehen und alle den Erfolg wollen.“

„In Partnerschaft zum Erfolg“, das ist auch die Devise von Franchise-systemen, erklärt Torben Leif Brodersen. Der Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbands e.V. (DFV) analysiert die wachsende Franchisewirtschaft und erkennt etwa einen Trend im Bereich Social Franchising. Aber er mahnt auch. Die Gründungszahlen gehen in Deutschland zurück. „Hier muss die Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen. Denn kleine und mittelständische Unternehmen sind der Motor der deutschen Volkswirtschaft.“

Ins gleiche Horn bläst Carina Felzmann. Die Geschäftsführerin der österreichischen Agentur Cox Orange sieht in einer Franchisepartnerschaft eine große Chance für Gründer und Karriere als eigener Chef. „Wir richten uns mit dem Franchise Matching Day an Menschen, die sich beruflich verändern wollen, daran denken, sich selbstständig zu machen und dies womöglich mit Franchising.“

„Partnerschaften sind eine ideale Lösung für einen schnellen und nachhaltigen Erfolg. Einen Schritt weiter geht dabei noch Mag. Michael Love, Österreichischer Handelsdelegierter der Wirtschaftskammer Österreich. „Partnerschaften gibt es auch zwischen europäischen Ländern. Österreich ist für Deutschland ein wichtiges Exportland. Beide Länder befruchten sich gegenseitig.“

Aufmerksame Zuhörer und Teilnehmer der Diskussion beim VIP-Empfang waren u.a. die Geschäftsführer und Franchise-Experten Matthias H. Lehner (Bodystreet), Holger Blaufuß (McDonald’s), Roger Krog (Schmidt Küchen), Matthias Kern (Domino’s Pizza), Anja Haverkamp (Nordsee), Dr. Sezar Aydogan (ERA Deutschland GmbH) sowie Dr. Mathias Reif und Dr. Christine von Hauch (beide BridgehouseLaw Germany) sowie die Netzwerkpartner die Wirtschaftsjunioren Köln mit André Häusling und die Sparkasse KölnBonn mit Andreas Brünjes und Markus Marx.

Warum der Franchise Matching Day für Gründer so wichtig und spannend ist

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21.November2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt. Bei diesem innovativen Veranstaltungsformat haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Die seit 1997 aktive Marketingagentur Cox Orange aus Wien setzt auf kreative Kommunikation, basierend auf klaren Strategien. In der Umsetzung konzipiert die Agentur Imagekampagnen, Veranstaltungen, entwickelt Animationsfilme, setzt auf Pressearbeit oder andere Formen der Informationsvermittlung. Die von Cox Orange entwickelte und umgesetzte Österreichische Franchise Messe in Wien ließ die Branche aufhorchen und setzte Gründungswillige in Bewegung. So konnten schon 2011 bei der ersten Messe 1.200 zahlende Besucher/innen gezählt werden. Die nächste Franchise Messe findet am 7.11. und 8.11.2014 in Wien statt.

„Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft und repräsentiert als Qualitätsgemeinschaft Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen“, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. wurde 1978 gegründet und sitzt in Berlin. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. Der Bekanntheitsgrad und das Image des professionellen Franchisings in Deutschland soll nachhaltig und positiv gefördert und die Finanzierung von Franchisegebern und Franchisenehmern sichergestellt werden.

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v.l.n.r.: Torben L. Brodersen (DFV), Peter Stöger (1. FC Köln), Holger Blaufuß (McDonald’s Deutschland Inc.) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH – beide Mitglied im DFV-Vorstand)

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v.l.n.r.: Torben L. Brodersen (DFV) und Carina Felzmann (Cox Orange)

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Unternehmensgründungen in Deutschland weiter rückläufig – und was macht die Politik?

Seit vier Jahren sinkt die Zahl der gewerblichen Gründungen. So lagen sie im ersten Halbjahr 2013 noch bei 174.000. Im darauffolgenden Halbjahr sanken diese jedoch um 9.900, auf 164.100 Unternehmensgründungen. Dies belegen die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Die Politik belässt es bei Absichtserklärungen, die Gründerkultur in Deutschland zu stärken. Konkrete Strategien oder Maßnahmen hierzu bleiben aber bisher aus.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. und der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) fordern deshalb eine langfristige und nachhaltige Strategie der Bundesregierung für ein lebendiges Gründungsgeschehen in Deutschland. Die Verbände begrüßen die Initiative des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel, gemeinsam mit der Wirtschaft in den kommenden Monaten eine entsprechende Strategie zur Verbesserung der Gründerkultur in Deutschland zu erarbeiten. Eine zentrale Forderung eines möglichen Maßnahmenkataloges ist dabei die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung. Denn dieser stellt ein wichtiges Instrumentarium dar, um Personen aus der Arbeitslosigkeit heraus den Weg in die Selbstständigkeit zu weisen.

„Zwar konnte im ersten Halbjahr 2014 auf Grund einer gründerfreundlichen Rechtsprechung ein leichter Anstieg der mit dem Gründungszuschuss geförderten Selbstständigkeiten um rund 5.300 gegenüber dem 1. Halbjahr 2013 gemessen werden, dennoch sind die Zahlen der geförderten Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit weiterhin unbefriedigend. Der Einbruch, der seit der Vergabe-Änderung des Gründungszuschusses (von einer Pflichtleistung zu einer Ermessensleistung) von der Bundesregierung Anfang 2012 zu verzeichnen ist, bleibt nach wie vor immens“, bemängelt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Waren es 2011 noch 134.000 geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, so belief sich die Zahl 2013 auf 27.000.
Die Zwischenergebnisse einer Umfrage, die der DFV über seine Website seit Ende September dieses Jahres zum Thema Gründungszuschuss durchführt, bestätigen ebenfalls, dass dieser eine unverzichtbare Starthilfe für Gründungen aus der Erwerbslosigkeit darstellt.

“Wenn die Bundesregierung die Eigenverantwortung und den Gründergeist der Menschen fördern möchte, dann muss der Gründerzuschuss tatsächlich wieder von einer Ermessensleistung in eine Pflichtleistung zurückgeführt werden. Denn so werden die nötigen Anreize geschaffen, damit Menschen sich selbständig machen und die Chance erhalten, langfristig erfolgreich zu sein”, so der BDD-Geschäftsführer Jochen Clausnitzer.

“Auch im Vertrieb ist die Gründungsbereitschaft gestiegen, das zeigen Reaktionen aus Mitgliederkreisen der CDH. Viele Gründer in diesem Bereich haben bereits im Angestelltenverhältnis Erfahrungen im Vertrieb gesammelt. Wichtig wäre, diesen Gründern den Sprung in die Selbstständigkeit durch Förderung zu erleichtern, um sie für den Beginn finanziell abzufedern, da ein regelmäßiges, den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen durch Provisionen in der Regel erst nach einer gewissen Zeit zu erwarten ist. Die restriktive Fördervergabe muss beendet werden“, unterstreicht auch Eckhard Döpfer, Mitglied der CDH-Hauptgeschäftsführung, das Anliegen der Verbände.

Seit über vierzig Jahren setzt sich der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) für die Interessen der Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs ein. 1967 als Arbeitskreis “Gut beraten – zu Hause gekauft” gegründet, haben sich die BDD-Mitglieder zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen. Im BDD sind über 30 Unternehmen organisiert, die ganz unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen verkaufen. Dazu gehören z.B. Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Bauelemente, Getränke, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik- und Schönheitsartikel, Schmuck, Heimtiernahrung sowie Energiedienstleistungen.

Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung
und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der b2b-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Dazu gehören insbesondere die Handelsvertretungen als Marktpartner von Industrie und Handel. Sie vermitteln Produkte zwischen Industriebetrieben, zwischen Industrie und Handel oder zwischen Groß- und Einzelhandel. Die rund 48.000 Unternehmen vermitteln jährlich Waren im Wert von ca. 175 Milliarden Euro einschließlich eines Eigenumsatzes von ca. fünf Milliarden Euro pro Jahr.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2013 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber gemeinsam mit mehr als 76.500 Franchisenehmern und circa 525.300 Mitarbeitern etwa 62,8 Milliarden
Euro Umsatz.

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Gründerherbst 2014 – wie finde ich den richtigen Franchisegeber?

Im Herbst jeden Jahres entfaltet die Gründerszene traditionell eine besondere Dynamik – unzählige Veranstaltungen, vor und nach der “Gründerwoche Deutschland” (vom 17. bis 23. November) finden im gesamten Bundesgebiet statt. Das gilt auch für das Franchising: Rund 80% aller Franchisegeber suchen Gründer für eine Expansion ihrer Konzepte. Anlass genug, um diese Veranstaltungen und andere Möglichkeiten, als Gründer den richtigen Franchisegeber zu finden, genauer unter die Lupe zu nehmen.

Messen/Informationsveranstaltungen
Es gibt in Deutschland nur sehr wenige Informationsveranstaltungen, die sich komplett auf das Thema Franchise konzentriert haben. Der DFV hat mit dem Franchise Matching Day ein neues Format geschaffen, welches am 21. November 2014 in Köln zum zweiten Mal stattfindet. Hier sollen Franchisegeber mit potentiellen Franchisenehmern zusammengeführt werden. Versuche anderer Anbieter, sich dieses Themas anzunehmen, schlugen in der Vergangenheit fehl. Neben dem Matching Day erhält der interessierte Franchisegründer im Herbst 2014 Informationen auch auf anderen Veranstaltungen – nähere Informationen finden Sie unter www.franchiseverband.com/terminkalender.

Websites
Neben der Website des DFV (www.franchiseverband.com) mit unterschiedlichsten Checklisten und Darstellungen seiner Mitglieder haben sich vor allem die Informationsportale www.franchiseportal.de, www.franchisedirekt.com sowie www.franchise-net.de etabliert; sie halten mit Online-Messeständen Informationen über Franchisegeber vor und sind sehr gut für einen ersten Überblick und zum Vergleich unterschiedlicher Konzepte geeignet. Zudem berichten sie am Rande auch über Neuigkeiten aus den Franchisesystemen, stellen “Success Stories” vor.

Der Internet-Auftritt des Franchisegebers ist darüber hinaus zu einer wichtigen Visitenkarte des Franchisegebers geworden. Wie aussagekräftig sind die darin enthaltenen Informationen? Wie transparent geht der Anbieter mit Informationen um? Wie professionell ist die Website gestaltet? Anhand dieser Fragen lässt sich bei Franchisegebern schnell die Spreu vom Weizen trennen. Gerade im “gläsernen Zeitalter” wird die Unternehmenswebsite schnell zu einem “go” oder “no go”.

Info-Veranstaltungen der Systeme
Zahlreiche Franchisegeber sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, eigene Informationsveranstaltungen durchzuführen. An diesen werden zunächst die Konzepte vorgestellt und nähere Informationen über Konditionen etc. geliefert. In aller Regel finden diese Veranstaltungen in den Systemzentralen statt.

Ansprache bestehender Franchisenehmer
Authentische Botschafter einer Franchisemarke sind in der Regel bestehende Franchisenehmer. Sie sind es, die täglich “an der Front” stehen damit direkte Erfahrungen in Bezug auf das Franchisekonzept mit Endkunden machen. Sie sollten von Personen, die ernsthaft einen Einstieg in ein bestimmtes Franchisekonzept erwägen, als eine der wichtigsten Informationsquelle dienen. Beachte dabei: Die Benennung bestehender Franchisenehmer ist Bestandteil der vorvertraglichen Aufklärungspflicht für Franchisegeber. Ansonsten ergeben sich die Kontaktinformationen von Franchisenehmern über die Website des Systems oder über den regionalen Auftritt.

Broker/Vermittler
Franchiseinteressenten haben auch die Möglichkeit, sich von Unternehmensberatern begleiten zu lassen, die sich auf die Vermittlung von Franchisegründern an Franchisegeber spezialisiert haben. Von diesen Brokern gibt es auch einige in Deutschland, sie finanzieren sich dabei z.B. über Provisionen, die sie vom Franchisegeber für vermittelte Gründer erhalten. Broker sind zuallererst für diejenigen Franchiseinteressenten geeignet, die im Prozess der Auswahl des richtigen Franchisegebers einen Unternehmensberater an ihrer Seite benötigen. Berücksichtigen sollte man dabei, dass diese Broker über einen Kundenkreis (Franchisegeber) verfügen, welcher nur selten 30-40 Anbieter übersteigt.

Fazit
Jeder potentielle Franchisenehmer sollte selbst für sich prüfen, welche Informationsquelle er für sich wählt. Insgesamt jedoch ist festzuhalten, dass es genügend Möglichkeiten gibt, um an direkte Informationen über Franchiseangebote zu gelangen. Im Idealfall nutzen Franchiseinteressenten den oben aufgezeigten Mix an Kanälen.

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DFV arbeitet auf Initiative und gemeinsam mit BMWi an Zukunftsstrategie für den Mittelstand

Gemeinsame Vereinbarungen zwischen Politik und Wirtschaft

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi), Sigmar Gabriel, möchte seine Politik für einen zukunftsfesten deutschen Mittelstand gemeinsam mit der Wirtschaft gestalten. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind die aktuellen Herausforderungen, wie die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs, die Etablierung von mehr Gründergeist und passender Finanzierungsmöglichkeiten, die Erschließung von Auslandsmärkten sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie sind am besten zu bewältigen, wenn sich Politik und Wirtschaft auf gemeinsame Ziele verständigen.

Netzwerk Mittelstand

Das Netzwerk Mittelstand, bestehend aus 20 Mittelstandsverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium, ist vom Bundesministerium eingeladen, in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten. Zunächst ist an die Einrichtung folgender Arbeitsgruppen gedacht:

• Demografischer Wandel/Künftigen Fachkräftebedarf decken
• Unternehmergeist und innovative Gründungen fördern
• Neue Wege in der Mittelstandsfinanzierung beschreiten
• Globalisierung/Internationalisierung erleichtern
• Intelligente Regulierung und Bürokratieabbau vorantreiben.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen wird diskutiert, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig soll sondiert werden, was Politik und Wirtschaft gemeinsam zur Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Der DFV wird sich hierbei aktiv für die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft einsetzten.

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Neues aus der Mittelstandsförderung: Zuschuss für die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen

Bundesland Berlin gewährt einen Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

1. Förderungszweck

Mit der Förderung soll der Arbeitsmarkt entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden. Dabei werden Zuschüsse für die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewährt.

2. Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt für Zuschüsse sind private „Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU). Darunter fallen alle Unternehmen unter 250 Beschäftigte mit Sitz in Berlin, mit höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR. Die Anzahl der je Unternehmen zu fördernden Arbeitnehmer ist abhängig von der durchschnittlichen Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung.

3. Art, Umfang und Höhe des Lohnkostenzuschusses

Der Lohnkostenzuschuss wird gestaffelt nach Bruttoarbeitslohn und der Dauer des Arbeitsvertrages gewährt. Der Lohnkostenzuschuss wird bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer der Befristung gewährt. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird der Lohnkostenzuschuss für die Dauer von 30 Monaten gewährt.

Weitergehende Informationen können Sie unter www.landeszuschuss-kmu.de oder in den beigefügten Dokumenten abrufen:

LZKMU_Flyer_als PDF Förderbedingungen LZKMU (2)

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