Neues aus der Mittelstandsförderung: Zuschuss für die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen

Bundesland Berlin gewährt einen Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

1. Förderungszweck

Mit der Förderung soll der Arbeitsmarkt entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gestärkt werden. Dabei werden Zuschüsse für die Schaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewährt.

2. Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt für Zuschüsse sind private „Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU). Darunter fallen alle Unternehmen unter 250 Beschäftigte mit Sitz in Berlin, mit höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR. Die Anzahl der je Unternehmen zu fördernden Arbeitnehmer ist abhängig von der durchschnittlichen Zahl der regelmäßig Beschäftigten im Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung.

3. Art, Umfang und Höhe des Lohnkostenzuschusses

Der Lohnkostenzuschuss wird gestaffelt nach Bruttoarbeitslohn und der Dauer des Arbeitsvertrages gewährt. Der Lohnkostenzuschuss wird bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Dauer der Befristung gewährt. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen wird der Lohnkostenzuschuss für die Dauer von 30 Monaten gewährt.

Weitergehende Informationen können Sie unter www.landeszuschuss-kmu.de oder in den beigefügten Dokumenten abrufen:

LZKMU_Flyer_als PDF Förderbedingungen LZKMU (2)

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