Weitere Rechtsunsicherheit des richtigen Umgangs mit der Impressumspflicht: ein Statusbericht

Was sollten die Franchisesystemzentralen derzeit beachten?

Status quo

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchisewirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Immer mehr Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. hat schon frühzeitig Stellung bezogen und steht mit den Verbraucherorganisationen in enger Verbindung, um eine für die Franchisewirtschaft praktikable und schnelle Lösung zu finden. Ein Ansatz ist beispielsweise, dass in einem Werbeprospekt auf eine Internetseite verwiesen wird, auf der die vollständigen Angaben zu den einzelnen Franchisenehmern zu finden sind („Medienbruch“). Die aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Auf Grund dieser Fehlentwicklung wird sich nun der DFV e.V. zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) positionieren, um auf eine für die Franchisewirtschaft vorteilhafte Novellierung hinzuwirken.

Ausgangslage

Der Franchisenehmer ist ein unabhängiger und selbstständiger Unternehmer. Er handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist Vertragspartner seiner Kunden und Lieferanten und ist für sein Handeln haftungsrechtlich selbst verantwortlich. Eine für die Praxis wichtige Ausnahme gilt aber im Bereich des Wettbewerbsrechts. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Franchisegeber für wettbewerbswidrige Handlungen bzw. unlautere Werbung seiner Franchisenehmer von Dritten in Anspruch genommen werden.

Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch auch gegen den sogenannten „Betriebsinhaber“ (Franchisegeber) begründet sein, wenn der Wettbewerbsverstoß in seinem Geschäftsbetrieb von einem „Beauftragten“ (Franchisenehmer) begangen worden ist. Nach Sinn und Zweck des UWG soll verhindert werden, dass der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängigen Dritten verstecken kann. Der BGH begründet dies damit, dass dem Betriebsinhaber die Erweiterung seines Geschäftsbereichs durch den „Beauftragten“ zugutekommt und der Betriebsinhaber diesen Risikobereich beherrschen kann.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei vorliegen:

• der Erfolg der Handlung des Beauftragten muss zumindest auch dem Betriebsinhaber zugutekommen
• der Betriebsinhaber muss einen bestimmten Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten haben

Dies gilt auch für selbstständige Unternehmer, sprich eben auch für Franchisenehmer.

Wie sollte sich eine Franchisesystemzentrale aufstellen?

Die Impressumspflicht bei Werbeflyern oder Anzeigen in Zeitschriften bzw. Zeitungen ist ein Bereich bei dem der Franchisegeber für Handlungen des Franchisenehmers haftbar gemacht werden kann. Bei einem Verstoß gegen jene Impressumspflicht durch den Franchisenehmer greift die wettbewerbsrechtliche Verantwortung des Franchisegebers. Doch diese Haftung greift nur dann, wenn auch ein Verschulden des Franchisegebers vorliegt. Daher kann die Zurechnung der wettbewerbswidrigen Handlung des Franchisenehmers in Bezug auf den Franchisegeber auch nur dann entfallen, wenn der Franchisegeber selbst alles getan hat, um den Franchisenehmer zur Einhaltung der Wettbewerbsregelungen anzuhalten.

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchise-Wirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Einige Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Rechtlicher Hintergrund zur Impressumspflicht

Eine Abmahnung wird damit begründet, dass bei einer Aktionswerbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen die Identität und die Anschrift der teilnehmenden Franchisenehmer angegeben werden müssen und dies im entsprechenden Fall eben nicht geschieht. Eine solche Pflicht wäre jedoch im Ergebnis ein faktisches Werbeverbot, da für Franchisesysteme, ab einer bestimmten Größenordnung, eine solche Verpflichtung tatsächlich und rechtlich in der Umsetzung nicht erfüllbar ist und diese den Partnern des Franchisesystems auch nicht zugemutet werden kann.

Die Angabe aller teilnehmenden Franchisenehmer würde angesichts der Zahl, der zu einem System gehörenden Vertragspartner, allein schon deshalb jede Werbeanzeige nicht durchführbar machen. Oft wissen Franchisegeber in der Vorbereitung einer Werbeaktion nicht, welche Franchise-Partner in welchem Umfang an der Werbung teilnehmen werden. Die Beschaffung derartiger Information wäre mit erheblichem, wenn nicht gar unmöglichen Aufwand verbunden.

Auch rechtliche, vor allem kartellrechtliche Bedenken, hinsichtlich des Preisbindungsverbotes, kommen hier zum Tragen. Denn eine verbindliche Teilnahmeerklärung eines Franchisenehmers würde die Preisempfehlung aushebeln und diese zu einer verbindlichen Teilnahmeerklärung umfunktionieren.

Eine mögliche Lösung

Eine mögliche Lösung wäre nach Darstellung einer Gerichtsentscheidung der sogenannte Medienbruch, sprich der Verweis auf andere Medien (bspw. Internet oder Telefonhotline). Dennoch zeigt aber die aktuelle Rechtsprechung, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Daher muss an die Möglichkeit einer weitergehenden flexibleren Umsetzung der aktuellen Rechtslage gedacht werden, denn die Art und Weise der Identitätsangabe einzelner Franchisenehmer ist auch von der Größe des Systems abhängig und damit von der Anzahl der Franchisepartner.

FAZIT

Wie kann der Franchisegeber sich dem Verschulden entziehen: Durch Aufklärung und vorgefasste, wie auch dokumentierte Verhaltensregeln!

Dies wären bspw. folgende zu regelnde Bereiche:

• Im Franchisevertrag wird zur Einhaltung der Regeln des Wettbewerbsrechts aufgefordert.
• Regionale Werbemaßnahmen des Franchisenehmers können unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden (Wichtig ist aber die Preisgestaltungsfreiheit hierbei zu beachten!).
• Hinweis im Handbuch auf haftungsrelevante Werbeformen (z.B. Impressumspflicht).

Der DFV e.V. wird Sie über die weitere Entwicklung der Rechtsprechung sowie das Wirken für eine Novellierung auf politischer Ebene informieren.

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Der DFV-Ausschuss International stellt die Weichen für den "Leitfaden Inbound"

Ende der letzten Woche fand die dritte Sitzung des DFV Ausschusses für Internationales in Hamburg statt. Gastgeber war dankenswerterweise erneut die Engel & Völkers Systemzentrale.

DFV Ausschuss Internationales

Im Zentrum stand dabei der Erfahrungsaustausch zwischen international erfahrenen Vertretern der Mitgliedsunternehmen sowie der assoziierten Experten des DFV.

Dabei wurde Eingangs festgestellt, dass die bisherige Arbeit des Ausschusses als erfolgreichen bezeichnet werden kann und die bisher geplanten Maßnahmen wie geplant in die Tat umgesetzt wurden. So wurde der „Leitfaden Internationalisierung: Eine Orientierung für Franchisesysteme auf dem Weg ins Ausland“ bereits im zweiten Quartal 2014 fertig gestellt und auf dem Franchise-Forum 2014 in München erstmalig präsentiert.

Das Pendant zu diesem „Leitfaden Outbound“ ist der Leitfaden für Franchisesysteme die sich für den Eintritt in den deutschen Markt interessieren. Im Rahmen der Ausschusssitzung wurde der vorhandene Entwurf besprochen und mit Hilfe der Anwesenden weiterentwickelt.

Inhaltlich wird der zweite Leitfaden nicht nur den deutschen Markt, seine Vorzüge und Besonderheiten bewerben, sondern auch franchisespezifische Fragen zur Systemadaption, Partnersuche und Franchiserecht beantworten. Dabei sollen nicht nur theoretische Überlegungen eine Rolle spielen, sondern auch praktische Erfahrungen in Form von Testimonials und Best Practices zur Verfügung gestellt werden.

Diese praktischen Erfahrungen werden auch im Rahmen der Roundtables weitergegeben, welche zu einer festen Institution des DFV werden und Wissen für die Systemexpansion ins Ausland bzw. andersherum bündeln sollen. Klar wurde, dass gerade dieser Rahmen sich in Zukunft besonders dafür eignen wird, um auch ausländischen Systemen eine außergewöhnliche Informationsmöglichkeit zur Expansion nach Deutschland zu bieten.

Der erste Roundtable wird am 22. Oktober 2014 in München tagen. Gastgeber ist die McDonald’s Systemzentrale.

Anwesende der Sitzung am 26. September 2014 waren: Kai Enders (Engel & Völkers) Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) Michaela Fischer (DFV) Cheyenne Heumann (Bodystreet) Mareike Niels (Engel & Völkers) Jens Przygodda (SANIFAIR) Telma Reuter (LE CROBAG) Ute Petrenko (Mail Boxes Etc.) und Sven Ursinus (DFV).

Autor: Sven Ursinus

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Der DFV am Puls der Politik: ein aktueller Überblick!

Selbst in der Sommerpause ruhte das politische Berlin nicht. Auch wenn der Bundestag sich in die sitzungsfreien Sommerferien begab, so arbeiteten die Ministerien rege weiter. Vor zwei Wochen startete nun wieder der Bundestag in das vierte politische Quartal 2014.

Der folgende Beitrag soll eine kleine Übersicht über die politische Arbeit des DFV e.V. in den vergangenen und zukünftigen Wochen verschaffen.

Ein Überblick

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft: Der DFV e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes.

• Enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit elf Verbänden, um auf eine Novellierung im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO hinzuwirken. Kommunikation mit den politischen Entscheidern: Gemeinsame Stellungnahme von elf Verbänden zur Insolvenzanfechtung.

• Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Konsultation der EU-Kommission zum Zwecke der Evaluierung der Handelsvertreter-Richtlinie.

• Fachgespräche im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), um franchiserelevante Fragen zu erörtern und den Sachstand abzugleichen (bspw. die Wiedereinführung des Gründungszuschusses, Beteiligung des DFV an der Gründerwoche Deutschland, Franchisenehmergewinnung und Gründungsentwicklung).

• Treffen „Netzwerk Mittelstand“ zum Thema „Gründen“ im BMWi.

• Impressumspflicht: Konsultation im BMJV zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

• Kommunikation und Koordinierung von Information der Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 auf die Franchisewirtschaft.

• Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und setzt sich aktuell mit folgenden Themen auseinander: Gründungszuschuss, Leitlinien der Europäischen Kommission zur Verbraucherrechte-RL, Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie, Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber, Steuerliche Behandlung von Zuzahlungen für die Altersversorgung von selbständigen Vertriebspartnern.

Fazit

Die obige Auflistung an Aktivitäten soll nur eine kleine Übersicht und einen Eindruck verschaffen, wie die politische Arbeit des Spitzenverbandes der deutschen Franchisewirtschaft funktioniert. Sie zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit der Themensetzung auf und spiegelt damit die Heterogenität der Franchisewirtschaft wider. Der DFV e.V. ist damit auf unterschiedlichsten Entscheiderstellen tätig – seien sie auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das einzelne Fachgespräch mit einem Abgeordneten ist dabei ebenso wichtig, wie die Kontaktpflege und der Wissenstransfer bzw. -austausch zu den entsprechenden Ministerien und Verbänden.

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Der DFV Rechtsausschuss setzt sich für eine Novellierung der Gesetzeslage im Umgang mit der Anbieteridentität bei Werbeanzeigen in Printmedien ein!

Der Rechtsausschuss des DFV e.V. war bei seiner vergangenen Sitzung zu Gast in der Systemzentrale der Fressnapf Tiernahrungs GmbH. Eine Fülle an franchiserechtsrelevanten Themen wurde besprochen und diskutiert. Darunter die Rechtsentwicklung im Umgang mit der Impressumspflicht, notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung oder die seit dem 13. Juni 2014 geltende neue Widerrufsbelehrung.

Impressumspflicht

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchisewirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchisesysteme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Immer mehr Franchisesysteme sind davon schon betroffen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. hat schon frühzeitig Stellung bezogen und steht mit den Verbraucherorganisationen in enger Verbindung, um eine für die Franchisewirtschaft praktikable und schnelle Lösung zu finden. Ein Ansatz ist beispielsweise, dass in einem Werbeprospekt auf eine Internetseite verwiesen wird, auf der die vollständigen Angaben zu den einzelnen Franchisenehmern zu finden sind („Medienbruch“). Die aktuelle Rechtsprechung zeigt aber, dass selbst der sogenannte Medienbruch als praktikabler Kompromiss von einzelnen Gerichten abgelehnt wird.

Auf Grund dieser Fehlentwicklung wird sich nun der DFV e.V. zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) positionieren, um auf eine für die Franchisewirtschaft vorteilhafte Novellierung hinzuwirken.

Insolvenzanfechtung

Die aktuelle Auslegung der Insolvenzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO führt zu einer empfindlichen Schwächung von Franchisesystemen in Ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Der Rechtsausschuss bekräftigt und unterstützt das weitere Vorgehen des DFV e.V. Dieser steht seit geraumer Zeit mit elf weiteren Verbänden in Kontakt, um mit den politischen Entscheidern eine ausgewogene Lösung im Sinne aller Interessengruppen auszuarbeiten.

Nähere Informationen können Sie hier nachlesen: Gemeinsame Stellungnahme von elf Verbänden zur Insolvenzanfechtung

Widerrufsbelehrung

Die seit dem 13. Juni 2014 in Kraft getretene neue Widerrufsbelehrung sorgt weiter für Diskussionsstoff. In Teilen geht sie in die richtige Richtung, wie die Verwirkung des Widerrufsrechts nach einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss des Franchisevertrages. Rechtsunsicherheit besteht dennoch, da das amtliche Muster zur Widerrufsbelehrung nicht eins zu eins auf Franchiseverträge anzuwenden ist. Daher hat sich der Rechtsausschuss dazu entschieden ein gemeinsames Muster zu erarbeiten, welches analog einer Richtlinie bei Franchiseverträgen herangezogen werden kann. Über eine zeitnahe Veröffentlichung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Fazit

Eine Fülle weiterer Themen, wie bspw. die Erarbeitung eines Berater-Kodex, die Überarbeitung der Richtlinie zur Vorvertraglichen Aufklärung oder die Einführung des Mindestlohnes, waren Bestandteil einer produktiven Sitzung.

Der Kreis der Teilnehmer setzte sich zusammen aus dem Ausschussvorsitzenden Holger Blaufuß (Vize-Präsident des DFV), RA Reinhard Böhner (Böhner Anwaltskanzlei), RA Bettina Christ (McDonald’s Deutschland Inc.), RA Christian Dahm (Hallo Pizza GmbH), RA Thomas Doeser (Doeser Anwaltskanzlei), RA Dr. Volker Güntzel (BUSSE & MIESSEN), Dr. Christoph Haag (Fressnapf Tiernahrungs GmbH), RA Dr. Hermann Lindhorst (SCHLARMANNvonGEYSO), RA Dr. Helmuth Liesegang (LADM Liesegang Aymans Decker), RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff (Noerr LLP) sowie den Vertretern der DFV Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Der nächste Rechtsausschuss tagt am Dienstag, den 17. Februar 2015 in Stuttgart.

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Der Gründungszuschuss – ein wichtiges Instrument zur Gründungsförderung?

Zu diesem Thema startet der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) ab sofort eine Umfrage auf seiner Website.

Der DFV setzt sich seit Jahren aktiv für die Gründungsförderung in Deutschland ein, da viele seiner Mitglieder mit Unternehmensgründern wachsen, einige davon sind auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit.

Gute Gründungsförderung ist wichtig, denn Existenzgründungen schaffen neue Arbeitsplätze sowie Innovationen und fördern die deutsche Wettbewerbsfähigkeit.

Die Ende 2011 von der Bundesregierung durchgeführten Änderungen bei der Erteilung des Gründungszuschusses (von einer Pflichtleistung zu einer Ermessensleistung) hatten zur Folge, dass 2012 vonseiten der Arbeitsagenturen rund 85 % weniger Anträge im Vergleich zum Vorjahr bewilligt wurden. Bis heute hat sich diese Zahl kaum verändert und dies macht sich auch deutlich in der deutschen Franchisewirtschaft bemerkbar.

„Um sich noch stärker für die Gründungsförderung in Deutschland einsetzen zu können, ist es uns besonders wichtig, auch die öffentliche Meinung zu diesem Thema zu hören“, so der Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. Torben L. Brodersen. „Deshalb möchten wir alle Gründungs-Interessierten herzlich zu dieser Umfrage einladen. Sie beinhaltet fünf kurze Fragen und ist ab sofort über die Website des Verbandes: www.franchiseverband.com abrufbar.“

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Interview mit ISOTEC-Franchisenehmer Lars Bobach: Gründer brauchen jemanden, der ihnen Mut zuspricht!

In unserer Interview-Reihe spricht Torben L. Brodersen heute mit Lars Bobach, Franchisenehmer von ISOTEC.

Torben L. Brodersen: Bevor Sie zu ISOTEC kamen, waren Sie in einem anderen Berufszweig tätig. Wie schwer war es für Sie sich dieser neuen Branche anzupassen, bzw. sich in sie hineinzudenken?

Lars Bobach: Das war überhaupt nicht schwer. Grundsätzlich bin ich ein offener und interessierter Mensch. Das Wichtigste aber war die Unterstützung durch den Franchisegeber. Hier wurde ich professionell begleitet und mir wurden sämtliche Ängste vor der fremden Branche genommen.

Torben L. Brodersen:
Die Finanzierung der eigenen Selbstständigkeit ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zum Franchisenehmer. Wie haben Sie diese gemeistert und wer hat Ihnen dabei geholfen?

Lars Bobach: Ich habe einen Businessplan erstellt und diesen vier Banken präsentiert. Zwei haben direkt abgewunken. Für die waren meine Beweggründe nicht nachvollziehbar: Sie verstanden nicht, wie sich jemand in einer vermeintlich sicheren Anstellung und mit diesem Gehalt in das Abenteuer Selbstständigkeit stürzen kann. Die anderen Banken haben mir ein Angebot unterbreitet und diese beiden Banken sind auch heute noch meine Hausbanken. Geholfen haben mir die zur Verfügung gestellten Zahlen des Franchisegebers, anhand deren ich meinen Businessplan entworfen habe.

Torben L. Brodersen:
Wie würden Sie den Ruf des Franchisings in Deutschland beurteilen und wie schätzen Sie die Rolle des DFV in diesem Verhältnis ein?

Lars Bobach:
Leider hat Franchising in Deutschland nicht den besten Ruf. Es gibt zu viele schwarze Schafe unter den Franchisegebern. Diese Erfahrung habe ich bei der Sondierung der Möglichkeiten vor über 10 Jahren selbst machen müssen. Generell würde ich mir wünschen, dass die positiven Seiten und Geschichten des Franchisings mehr in den Vordergrund gerückt werden. Die Rolle des DFV kann ich nicht beurteilen.

Torben L. Brodersen:
Der DFV vertritt die Meinung, dass die Entwicklung des Franchisings in Deutschland wesentlich von einer aktiven und lebendigen Gründerszene abhängig ist. Teilen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen diese Auffassung und sehen Sie hier ggfs. Optimierungsbedarf bezüglich der Gründerförderung in Deutschland?

Lars Bobach: Das sehe ich genauso. Die Ausrichtung, dass die Gründerförderung von Bankern erfolgt, ergibt sich sicherlich aus den thematischen Gegebenheiten, trägt aber nicht zu einer lebendigen Gründerszene bei.
Banker sind von Berufs wegen Bedenkenträger. Es ist wirklich eine große Kunst und es bedarf einer grundlegend positiven Grundeinstellung, nach den ganzen Bankengesprächen nicht komplett den Mut zu verlieren.
Für eine lebendige Gründerszene wäre die Einbindung von erfahrenen Gründern und Unternehmern – etwa so wie Businessangels – von großem Vorteil. Gründer brauchen jemanden, der ihnen Mut zuspricht. Das erlebe ich persönlich in letzter Zeit sehr häufig. Auf Grund meines Blogs kontaktieren mich immer wieder potentielle Gründer, die sich nach Zuspruch und positiven Geschichten sehnen.

Torben L. Brodersen: Als Franchisenehmer von ISOTEC haben sie bereits 10 Jahre Berufserfahrung in diesem Wirtschaftszweig. Welche 5 Praxistipps würden Sie Franchisegründern aus Ihrer heutigen Sicht mit auf den Weg geben?

Lars Bobach:

1. Ausreichend Finanzieren

Eine zu knappe Finanzierung kann gerade in der Anfangszeit ein großes Problem darstellen. Den Businessplan nicht schön rechnen, realistisch bleiben.

2. Die richtigen Prioritäten setzen
Auch wenn die automatisierte Excel-Tabelle mit Datenbank-Schnittstelle und Anknüpfung an Word sicherlich ganz praktisch ist, bringt einem das in seinem Business nicht weiter. Es gibt nur eins, das zählt: Der Kunde

3. Liquidität vor Rentabilität

Das habe ich von meinem Mentor in meiner ersten Stelle als angestellter Geschäftsführer gelernt und es bewahrheitet sich immer wieder.

4. Nie den Mut verlieren
Rückschläge werden kommen. Es gibt kein Geschäft, in dem es nur bergauf geht. In diesen Zeiten ist es wichtig, ruhig zu bleiben und den positiven Blick auf die Zukunft nicht zu verlieren.

5. Ehrlich sein
Martin Luther King hat schon erkannt: ‘Great Leaders do not sugar-coat reality’. Sinngemäß: Große Führer reden nicht alles schön. Sich ruhig eine Niederlage eingestehen, denn nur so können wir daraus lernen.

Dok1-1

ISOTEC---Web

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Franchise Matching Day – Highlight des deutschen Franchisemarktes erstmals in Köln

Informationen sammeln und 4-Augengespräche für den eigenen Weg in die Selbstständigkeit führen

Am Freitag, den 21. November 2014 heißt es wieder: “matchen” zwischen Franchisegebern und interessierten Franchisenehmern. Sich kennenlernen, Gespräch führen und Informationen über Franchising sammeln sind Teil der interaktiven Informationsveranstaltung für Menschen, die ihre eigenen Chefs werden wollen und für Franchisesysteme, die Franchisepartner suchen.

Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland (Montag, 17. bis Sonntag, 23. November 2014) veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) gemeinsam mit der Wiener Agentur Cox Orange den 2. Franchise Matching Day in der Rheinmetropole Köln. Die Veranstaltung für Gründungsinteressierte findet in der Location “Die Halle Tor 2” (Girlitzweg 30, 50829 Köln) von 10 bis 18 Uhr statt.

Selbstständig mit System
Im Mittelpunkt dieser Gründerveranstaltung steht das “matchen” von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern im Matching Room. Hier können sich Gründer und Franchisegeber unbeschwert kennenlernen und austauschen. Franchise-Interessenten erhalten Informationen über Idee, Konzept, Anforderungen und Hintergründe des jeweiligen Franchisesystems. Im Vorfeld der Veranstaltung können bereits online Gesprächstermine mit Franchisesystemen, wie z.B. AIS pbw, BACKFACTORY, BackWerk, Engel & Völkers, global office, Hallo Pizza, Home Instead, Mrs.Sporty, Nordsee, Studienkreis oder Tiroler Bauernstandl vereinbart werden.

In den parallel stattfindenden Eventformaten, wie den “living pages®” und dem “Franchise-World-Café” werden persönliche Fragen von Franchisenehmer-Interessenten in kleiner Runde mit Franchise-Experten diskutiert.

Im Format living pages® berichten Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme an sieben verschiedenen Round-tables von ihrem Weg zum Erfolg. Die Gesprächsteilnehmer der living pages® kommen in diesem Jahr u.a. von Bodystreet, Domino’s Pizza, Joey’s Pizza Service, Kamps, KFC, McDonald’s, Schmidt Küchen sowie Town & Country Haus. Diese Systeme stehen Interessierten zusätzlich auch im Matching Room für Gesprächstermine zur Verfügung.

Beim Franchise-World-Café durchläuft der Interessent an vier verschiedene Stationen den Weg zum erfolgreichen Franchisenehmer. Hier geht es um Themen wie Finanzierung, Recht und Vertrag.

“Die Suche nach geeigneten Franchisepartnern ist ein sehr wichtiges Thema für unsere Mitgliedsunternehmen. Besonders die Dynamik des Wachstums, die sich in den aktuellen Zahlen widerspiegelt, erfordert neue Wege. Daher setzen wir gemeinsam mit der Agentur Cox Orange auf das neue Eventformat des Franchise Matching Days, das wir aufgrund des letztjährigen Pilotprojektes für die Franchisewirtschaft weiter entwickelt haben”, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen und lädt alle interessierten Franchisegründer zum Schnuppern und Matchen ein.

Weitere Informationen sind unter www.franchise-matchingday.de erhältlich sowie bei:

Deutscher Franchise-Verband e.V.
Frau Michaela Fischer
Luisenstraße 41
D-10117 Berlin

Tel. +49-30-278902-10
fischer@franchiseverband.com

Cox Orange
Frau Erika Kudweis
Spittelberggasse 22
A-1070 Wien

Tel. +43-1-895 56 11-21
kudweis@cox-orange.at

Die seit 1997 aktive Marketingagentur Cox Orange aus Wien setzt auf kreative Kommunikation, basierend auf klaren Strategien. In der Umsetzung konzipiert die Agentur Imagekampagnen, Veranstaltungen, entwickelt Animationsfilme, setzt auf Pressearbeit oder andere Formen der Informationsvermittlung. Die von Cox Orange entwickelte und umgesetzte Österreichische Franchise Messe in Wien ließ die Branche aufhorchen und setzte Gründungswillige in Bewegung. So konnten schon 2011 bei der ersten Messe 1.200 zahlende Besucher/innen gezählt werden. Die nächste Franchise Messe findet am 7.11. und 8.11.2014 in Wien statt.

?Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft und repräsentiert als Qualitätsgemeinschaft Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen?, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. wurde 1978 gegründet und sitzt in Berlin. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. Der Bekanntheitsgrad und das Image des professionellen Franchisings in Deutschland soll nachhaltig und positiv gefördert und die Finanzierung von Franchisegebern und Franchisenehmern sichergestellt werden.

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Franchisenehmer berichten aus der Praxis: Heute im Interview mit Torben L. Brodersen – Dominik Graf von global office

Torben L. Brodersen: „Herr Graf, Sie sind seit 2010 Franchisepartner von global office in Frankfurt. Wie sind Sie zu Ihrer Selbstständigkeit mit diesem Franchisesystem gekommen?“

Dominik Graf: „Der Wunsch, mich selbstständig zu machen, war immer schon da. Besonders der Reiz, mein eigener Chef zu sein. So habe ich nach Ideen gesucht. Auf dieser Suche stieß ich auf einen global office Franchisenehmer aus Wiesbaden und begann mich intensiver mit verschiedenen Franchisekonzepten in Deutschland auseinanderzusetzen.

Über eine Netzwerkveranstaltung wurde ich dann aufmerksam auf das Ende 2010 an den Start gegangene Franchisemodell global office. Ich habe Erik Krömer, einen der beiden führenden Köpfe von global office, über Xing angeschrieben und war beeindruckt von der Geschwindigkeit, mit der der Geschäftsführer reagierte. Keine zehn Minuten später hatte ich eine Antwort im Postfach. Ich empfand Erik als sehr sympathisch und authentisch. Wir haben uns kurz darauf am Flughafen in Frankfurt getroffen und uns persönlich kennengelernt.“

Torben L. Brodersen: „Wie würden Sie Ihren Weg in die Selbstständigkeit heute bewerten? War dies der richtige Schritt für Sie?“

Dominik Graf: „Ich hatte damals bereits ein gutes Gefühl und habe es immer noch. Ich bin froh, dass ich den Schritt in die Selbstständigkeit als Franchisenehmer gewagt habe, und habe ihn bis heute nicht bereut.

Torben L. Brodersen: „Das ist schön zu hören. Welche Argumente waren für Sie die wichtigsten bzw. was hat Sie letztendlich dazu bewogen, eine Franchisepartnerschaft einzugehen?“

Dominik Graf: „Die wichtigsten Argumente für die Franchisepartnerschaft mit global office waren für mich die vollständige Infrastruktur, die die Systemzentrale bietet, angefangen bei den bereitgestellten Produkten und einem professionellen Markenauftritt. Mir war es wichtig, selbstständiger Unternehmer zu sein, aber nicht alles selbst aufbauen zu müssen. Ich wollte funktionierende Strukturen übernehmen, die skalierbar sind.“

Torben L. Brodersen: „Viele Unternehmer treffen heute diese klassische ´Make or Buy`-Entscheidung und kaufen sich lieber in ein erfolgreich getestetes, marktfähiges Kooperationssystem ein. Wo liegen aus Ihrer Sicht die größten Vorteile dabei?“

Dominik Graf: “Aus meiner Sicht ist es die finanzielle sowie die zeitliche Komponente. Als Partner in einem System musste ich deutlich weniger Geld investieren als bei einer in vergleichbarem Umfang selbst aufgezogenen Selbstständigkeit ohne meinen Franchisegeber. Außerdem ist der Faktor Zeit nicht zu verkennen, eine freie Gründung muss noch intensiver vorbereitet werden und bringt trotzdem ein höheres Risiko mit sich.“

Torben L. Brodersen: „Wo liegt Ihr Fokus in Ihrer täglichen Arbeit?“

Dominik Graf: „Den großen Vorteil für eine konzentrierte und engagierte Vertriebsarbeit sehe ich darin, dass ich mich nicht um das operative Tagesgeschäft kümmern muss, sondern mehr um die Strategien, mein Geschäft auszubauen, neue Kunden zu akquirieren, den Standort weiterzuentwickeln und weitere Unternehmen anzusprechen. Hierbei konzentriere ich mich sehr stark auf die Prozessberatung im Automobilbereich und unterstütze z. B. viele große Autohäuser mit funktionierenden Lösungen im Bereich Kundendialog. Außerdem bietet global office mir auch persönliche Entwicklungschancen.“

Torben L. Brodersen: „Welche Ziele haben Sie in der Zukunft mit global office?“

Dominik Graf: „Mein Ziel ist es, auch in Zukunft viele weitere Kunden bei ihren täglichen Herausforderungen in ihren Betrieben zu unterstützen. In meinem Vertragsgebiet möchte ich mit meinem global office Standort Marktführer im Premiumsegment „Kundendialog“ werden. Wir heben uns bislang schon deutlich von anderen Anbietern ab, dies möchte ich unbedingt weiter ausbauen. Und nicht zuletzt möchte ich natürlich die Provisionseinnahmen kontinuierlich steigern. Ich blicke optimistisch in die Zukunft und freue mich auf alles, was noch vor mir liegt.“

Torben L. Brodersen: “Vielen Dank für das interessante Gespräch, Herr Graf. Auf Ihrem Weg als Franchisenehmer wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.”

Bild Dominik Graf

global_office-2014WEB

Text: DFV und Doris Kohlhas, global office

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Sozialversicherungsbeiträge werden nachgefordert: Eilantrag bei strittiger Rechtslage

In einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf konnte der Franchisenehmer eines Fastfood-Franchisesystems durch einen Eilantrag die Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben der Deutschen Rentenversicherung vorerst stoppen. Grund dafür: es stand die Klärung aus, ob der Unternehmer an einen Tarifvertrag gebunden ist und ob auf Grund dieses vermeintlich geltenden Tariflohns Sozialversicherungsabgaben in bestimmter Höhe zu leisten sind.

Sachverhalt

Der Franchisenehmer war mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 20.000 EURO konfrontiert worden. Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Nachzahlung wurde damit begründet, dass auf Grund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen der Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Unternehmen zu beachten ist. Die Rentenversicherung verwies darauf, dass der Franchisenehmer an den Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe daher gebunden sei obwohl der Franchisenehmer nicht Vertragspartei des Tarifvertrages war. Die Aufforderung der Zahlung höherer Sozialversicherungsabgaben war somit die Folge.

Begründung des Gerichts

Mit dem Eilantrag des Franchisenehmers ordnete das SG Düsseldorf die aufschiebende Wirkung gegen den Nachforderungsbescheid an – Begründung: die Frage nach der Wirksamkeit der Rechtsgrundlage (Allgemeinverbindlichkeitserklärung), auf die sich die Nachforderung stützt, ist noch nicht abschließend geklärt. Diese Rechtsunsicherheit und eine nur möglicherweise und damit vielleicht ungerechtfertigte Nachforderungsleistung würden den Franchisenehmer finanziell zu sehr belasten und ihn schlimmstenfalls sogar in die Insolvenz treiben. Die Forderung der Rentenversicherung ist daher vorerst nicht vollstreckbar.

Fazit

Diese Entscheidung ist zu begrüßen und zeigt einmal mehr wie wichtig es ist zwischen wirtschaftlicher Vernunft und rechtlicher Gebotenheit abzuwägen ist. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit kommt zum Tragen und gibt dem Franchisenehmer, der das Risiko eines Unternehmers trägt, ein gewisses Maß an Spielraum und Rechtssicherheit.

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Die Richtlinie des DFV zur vorvertraglichen Aufklärung: dies sollten Sie wissen um Fehler zu vermeiden!

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Die vom DFV e.V. entwickelten und verfassten Dokumente können Sie im Folgenden abrufen:

Vorvertragliche Aufklärungspflichten-Richtlinie DFVFranchise-Vertrag Checkliste FN

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