Veranstaltungshinweis: Zeitenwende Digitalisierung – Aus Chancen Erfolge machen

Das Deutsche Franchise-Institut, der Kooperationspartner des DFV, lädt zum Digitalisierungsgipfel der deutschen Franchisewirtschaft ein. Am Mittwoch, den 17. Februar 2016 lädt das Deutsche Franchise-Institut zum Digitalisierungsgipfel anlässlich seines 25 jährigen Gründungsjubiläums nach Bonn ein.

Die Agenda

Auswirkungen des digitalen Wandels auf Franchisesysteme: Branchen, Kundenverhalten und regionale Unterschiede
Boris Hedde, Geschäftsführer IFH Institut für Handelsforschung GmbH, Köln

  • Marktstrukturen im deutschen Handel und die Rolle von “Online”
  • Kundenverhalten als Treiber für Veränderungen
  • Wahrnehmung von Verbund- und Franchisesystemen
  • Branchenspezifische und regionale Unterschiede heute und morgen
  • Erfolgsbeispiele: Best Practices

Online-Marketing: Entwicklungen, Trends und Bedeutung lokaler Strategien
Michael Jäschke, Head of Channel Sales DACH, Google Germany GmbH

„Online“ und „Stationär“ im erfolgreichen Einklang: Vertrieb und Markenpositionierung auf integrierten Kanälen
Thomas Quibeldey, Leiter IT-Services & Organisation, BabyOne GmbH

  • Erfolg im Handel ohne explizite Online-Vertriebsstrategie
  • „Online-Welt“ statt „Online-Shop“: Unterstützung des stationären Handels und Markenpositionierung im Internet
  • Zufriedene Partner: Wie der Online-Auftritt Akzeptanz bei Franchisenehmern findet

Rechtliche Ausgestaltung digitaler Trends im Franchising
RA Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO

  • Aufbau und rechtliche Ausgestaltung eines Onlineshops im Franchising
  • Fünf Do’s and Don’t zu Internet und IT im Franchisevertrag
  • Datenschutzrechtliche Compliance in Franchisesystemen – muss das sein?
  • AGB-rechtliche Kontrolle franchiserechtlicher Klauseln zu IT-gestützten Kassensystemen

Kommunikation zwischen Franchisegeber und -nehmer: Digitale Lösungen für mehr Effizienz und Wachstum
Sebastian Grote, Geschäftsführer Gecco Media GmbH

  • Interne Kommunikation und zufriedene Franchisepartner
  • Systemwissen: Handbuch vs. Mitarbeiter-Erfahrung
  • Wie sich Erfolg automatisieren lässt: System-Know-How effizienter einsetzen
  • Digitale Lösungen und Module: e-Handbuch, e-Learning, Erfolgscenter u.v.m.
  • Wie sich die interne Kommunikation auf das Wachstum auswirkt: Erfolge der digitalen Partnerintegration und -betreuung

Wirksame Kundenkommunikation durch soziale Medien und Digitalisierung
Florian Schneider, Geschäftsführer Vapiano Franchising GmbH & Co. KG

Ausblick: Die richtige Strategie für die Trends der Zukunft
Dr. Eva Stüber, Leiterin Research und Consulting IFH Institut für Handelsforschung GmbH, Köln

  • Kunde als Ausgangspunkt und “Mobile” als Treiber
  • Service und Convenience als entscheidende Faktoren
  • Curated Shopping, Internet der Dinge und Co. im Fokus
  • Aufzeigen von Best Practices

Weitergehende Information finden Sie auf www.franchise-institut.de.

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Der Social-Franchisevertrag (Teil II)

Der erste Teil unserer Blog-Reihe hat aufgezeigt, dass das Franchising grundsätzlich eine gute Möglichkeit ist, soziale Projekte zu vervielfältigen. Der zweite Teil beschäftigt sich nun mit der Fragestellung, inwieweit diese Form des Franchisings einen speziellen franchiserechtlichen Rahmen fordert und wo die Unterschiede liegen könnten.

Grundlage ist auch hierfür vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Rechtliche Einordnung

Zu Beginn ist festzuhalten, dass die Franchiseverträge vieler bestehender und etablierter Social-Franchisesysteme sich nicht markant zu normalen Franchiseverträgen unterscheiden. So wie sich ein Franchisevertrag eines Gastronomiekonzeptes zu einem eines Fitnessstudios unterscheidet, so gibt es natürlich auch hier Unterschiede – gerade im Bereich des Vertragsgegenstandes und des Nonprofit-Faktors. Denn gerade im Sozialen ist z.B. die Rolle des ehrenamtlichen Mitarbeiters nicht zu vergessen und muss daher ebenso im Vertrag festgehalten werden, sowohl zum Thema Finanzen, wie auch im Bereich Schulungen oder Mitarbeiter.

Gegenseitigkeit

Ferner ist die Thematik der Gegenseitigkeit (auch Synallagma genannt) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu beleuchten.
Grundsätzlich wird der Franchisevertrag als Dauerschuldverhältnis angesehen, aus dem für beide Parteien Rechte und Pflichten entstehen, die dann jeweils miteinander und ineinander verwoben sind. Der Franchisegeber überlässt das Konzept und Know-how, schult regelmäßig, erlaubt die Nutzung der Marke u.ä.. Der Franchisenehmer verpflichtet im Gegenzug sich zur Zahlung der Gebühr, zur Absatzförderung sowie der Umsetzung des Konzeptes.
Wenn man dies auf soziale Projekte überträgt wird deutlich, dass manche Verpflichtungen deutlich stärker ins Gewicht fallen und andere nahezu wegfallen. So ist oftmals der Franchisegeber „gezwungen“ das wirtschaftliche Risiko des Franchisenehmers mit zu übernehmen. Alleine diese Tatsache selbst kann schon zu einem groben Missverhältnis im Synallagma führen.

Fazit

Das Social-Franchising ist eine gute Möglichkeit bereits bestehende etablierte Konzepte zu multiplizieren und dadurch einen echten sozialen Mehrwert zu schaffen. Dabei sind allerdings die Eigenheiten der sozialen Arbeit sowohl im täglichen Miteinander als auch im Franchisevertrag selbst zu beachten. Gerade das effiziente Qualitätsmanagement sowie das Nutzen von funktionierendem Know-how sind Faktoren, die in dieser Branche überlebenswichtig sind und ein Franchisesystem hierzu einen Schlüssel zur Umsetzung darstellen kann.

Verfasser: Arne Dähn

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DFV spendet Schmökerkisten an Willkommensklasse in Berliner Grundschule

Mit leuchtenden Augen nahmen die Schüler der Willkommensklasse 4/3 heute Morgen die drei Schmökerkisten in Empfang, die Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV in der Grundschule am Teltow-Kanal in Berlin Neukölln übergab. Hier werden insgesamt 300 Grundschüler unterrichtet, die überwiegende Mehrheit davon mit Migrationshintergrund.

Die Schmökerkisten sind mit bis zu 25 Büchern, Spielen und interaktiven Lernmaterialien zu verschiedenen Themen ausgestattet sowie mit sprachbildenden Übungen und Aufgaben. „Jeder Schmökerkiste liegt ein umfangreiches didaktisches Begleitmaterial bei. Es umfasst Anleitungen für die Lehrkräfte, Unterrichtsvorschläge und konkrete Anregungen zum Einsatz der einzelnen Bücher für die Sprachförderung. Auch werden in detaillierten Inhaltsverzeichnissen alle Bücher inhaltlich beschrieben und ihr sprachliches Niveau eingeordnet. Die didaktischen Anleitungen und Materialien dienen den Lehrkräften als Begleitung für den zielgerichteten Einsatz der Schmökerkiste“, so Bea Höfgen Leitung Content & Innovation der Schmökerkisten UG.

„Wir haben in diesem Jahr bewusst auf Weihnachtsgeschenke an unsere Gremien verzichtet, da wir es in Anbetracht der aktuellen Flüchtlingssituation für angemessener halten, uns in diesem Bereich zu engagieren“, erklärt Torben L. Brodersen die Spendenaktion. „Die Willkommenskultur liegt uns am Herzen und wo könnte Sie besser platziert sein als im Bildungsbereich? Je schneller die Neuankömmlinge die deutsche Sprache lernen, desto besser können sie in unsere Gesellschaft integriert werden.“

Mit dem Kauf einer Schmökerkiste werden nicht nur die Sprachförderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützt, sondern auch Menschen mit Behinderungen. Die Sozialtherapeutischen Werkstätten zur beruflichen und sozialen Rehabilitation produzieren und packen die Kisten in Berlin.

Möchten Sie auch eine Schmökerkiste spenden?

Mehr hierzu und zu den Inhalten erfahren Sie unter www.schmoekerkisten.de.

P1040308Übergabe Schmökerkisten Neukölln

Fotocredits: v. l. n. r.: Bea Höfgen Leitung Content & Innovation der Schmökerkisten UG, Schulleiter Robert Himberg sowie Torben L. Brodersen vom DFV

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Franchise-Neugründer sind 2015 weiterhin Mangelware – Die deutsche Franchisewirtschaft wächst mit bestehenden Franchisepartnern und externen Unternehmern

Dies sind die Ergebnisse einer vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) unter rund 500 Personen aus Mitgliedsunternehmen durchgeführten Online-Umfrage im Zeitraum November und Dezember.

2015 nahm die Expansion mit Franchisegründern im Vorjahresvergleich um weitere 10 Prozentpunkte von 47 auf 37 Prozent ab. Franchisesysteme suchen nach neuen Wachstums-Alternativen und expandierten weiterhin verstärkt mit bestehenden Franchisenehmern und Unternehmern, die sich ihren Franchisesystemen anschlossen. 58 Prozent wuchsen dabei mit 1 bis 5 neuen Franchisepartnern.

Bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer waren Fach- und Führungskräfte 2015 erneut mit 42 Prozent die gefragteste Zielgruppe. Gründer aus der Arbeitslosigkeit wurden bei nur 8 % der befragten Systeme gewonnen.

2015 wurden bei 73 % der befragten Franchisegeber Vertragsverhältnisse mit Franchisenehmern aufgelöst, fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor. Die Mehrzahl der Franchisepartner schied wegen mangelnden wirtschaftlichen Erfolgs aus.

Aus 48 Prozent der befragten Franchisesysteme finanzierten sich die Franchisenehmer mit einer Mischfinanzierung aus privatem und fremdem Kapital. 83 Prozent des Fremdkapitals wurden dabei wie im letzten Jahr von Banken und Förderbanken bereitgestellt.

Die detaillierte Auswertung des Franchise-Barometers 2015 können Sie unter folgendem Link einsehen: http://goo.gl/chj55M.

„Die diesjährigen Ergebnisse sind für uns nicht überraschend, denn sie spiegeln jenes Bild wieder, was wir als DFV seit Jahren beobachten. Eine fehlende, beziehungsweise rückläufige Gründerkultur in Deutschland, die erstarkte Volkswirtschaft, welche die Entwicklung zur „fast“ Vollbeschäftigung befördert und der demographische Wandel tragen dazu bei, dass der „Kampf um die besten Franchisenehmer“ schon längst in vollem Gange ist“, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. „Als Interessenvertretung und Sprachrohr der deutschen Franchisewirtschaft ist die Stärkung der Gründerkultur eines unser obersten Ziele. Hierfür werden wir uns auch 2016 wieder verstärkt einsetzen.“

Titelbild Franchise-Barometer

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Der Social-Franchisevertrag (Teil I)

Social Franchising ist ein immer wiederkehrendes Thema, das stetig an Bedeutung gewonnen hat. In unserer Blog-Reihe wird nun das inhaltliche Fundament sowie die rechtliche Einordnung, gesplittet in zwei Beiträgen, näher beleuchtet.
Grundlage hierfür ist vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Einführung

Social Franchising, was bedeutet das eigentlich? Es meint eine besondere Motivation soziale Projekte zu etablieren, um sie dann zu multiplizieren. Die Multiplikation des funktionierenden Geschäftsmodells erfolgt dann über Franchising, indem das erworbene Know-how standardisiert weitergegeben wird. Denn die Idee, die in der mittelständischen Wirtschaft weit verbreiteten erfolgreichen Vervielfältigung eines Konzeptes, kann sich auch bei soziale Projekten bewähren.

Allerdings ist dieser Ansatz sehr erklärungsbedürftig, da gerade im sozialen Bereich der Nonprofit-Faktor weit verbreitet ist, auf der anderen Seite aber festgestellt werden muss, dass für eine Expansion hohe finanzielle Aufwendungen erbracht werden müssen.
Dabei wird oft vergessen, dass der eigentliche Zweck – schnell und effektiv Hilfe leisten zu können – durch unnötige Energieverschwendung leicht gefährdet wird. In der näheren Vergangenheit zeigt sich allerdings, dass diese „Hemmschwelle“ immer öfter überwunden wird und damit der Weg zum Franchising, aber auch anderen Formen der Replizierung, von sozialen Projekten geebnet wird.

Ziel sollte nämlich die maximale Verbreitung des Nutzens sein. Die Chancen, die sich aus dem Konzept des Franchisings ergeben sind enorm und im Folgenden kurz abgebildet:

  • effizientes Qualitätsmanagement durch die Standardisierung
  • Transfer des Know-hows und dadurch schnelle Replizierung
  • Akquisition von Mitarbeitern wird durch Standards vereinfacht
  • Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterentwicklung parallel in vielen verschiedenen Projekten

Vorschau

Der nächste Beitrag wird sich dann mit dem Social-Franchisevertrag selbst befassen, im Konkreten mit der ethischen Ausrichtung, der Gegenseitigkeit und möglichen Kooperationen.

Verfasser: Arne Dähn

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DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Verbesserung der Insolvenzanfechtung

Der DFV sowie elf weitere Verbände begrüßen, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ beschlossen hat. Dieser hat das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Einige der vom DFV geäußerten Kritikpunkte werden darin aufgegriffen.

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben.

Aktivitäten des DFV

Der DFV und elf weitere Verbände haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben die Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Außerdem hat der DFV in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden vom 8. Juni 2015 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2015 Stellung bezogen.

Die Stellungnahme können Sie hier in Gänze nachlesen: Verbändeübergreifende Stellungnahme Regierungsenwurf Insolvenzanfechtung

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Bericht aus Berlin: Digitalisierung und Vernetzung bieten große Chancen für den Mittelstand

Neue Herausforderungen bieten neuen Chancen – auch für die Franchisewirtschaft

Diese Woche tagte die 14. Netzwerkjahrestagung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Unter dem Titel “Intelligente Vernetzung – Chancen für den Mittelstand” diskutieren über 200 Netzwerkmanager, Unternehmensvertreter und Multiplikatoren im Bundeswirtschaftsministerium über praxistaugliche Lösungen und nationale und internationale Kooperationsprojekte, mit denen mittelständische Unternehmen für die Chancen des digitalen Wandels fit gemacht werden.

Maßnahmen der Politik

Die Digitalisierung trägt entscheidend dazu bei, wer die smarten Produktionsanlagen, Plattformen und Dienstleistungen schafft, in denen die Wertschöpfung der Zukunft entsteht. Mit dem ZIM möchte die Politik die Innovationskraft unterstützen, insbesondere die in den mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der Volkswirtschaft bilden. 2015 wurde das Budget dafür um 30 Mio. Euro auf 543 Mio um die Wichtigkeit zu unterstreichen. Das ZIM soll Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen fördern und dabei gezielt auf Forschungszusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft setzten. Seit Start des Programms Mitte 2008 wurden für über 30.000 Vorhaben Fördermittel in Höhe von über vier Milliarden Euro bewilligt. Die ZIM-Netzwerke sind das Herzstück der Förderung. Überwiegend kleine Unternehmen vernetzen sich miteinander und holen häufig eine oder mehrere Forschungseinrichtungen mit an Bord. Gemeinsam bringen sie ihre Stärken zur Geltung. Viele kleine und mittlere Unternehmen gestalten aktiv den digitalen Wandel mit. Deshalb greifen auch im ZIM die Unternehmen zunehmend das Thema Digitalisierung oder Industrie 4.0 auf und machen es zum Inhalt ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Aktivitäten des DFV

Dialogplattform Einzelhandel

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums aktiver Part vieler Veranstaltungsreihen. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat des Einzelhandels benannt, welcher innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

Mehr Informationen über die Arbeit der Dialogplattform erfahren Sie hier:

Der Digitalisierungsgipfel der Franchisewirtschaft

Die fortschreitende digitale Ära verändert nachhaltig Strategien und Prozesse, Geschäftsbeziehungen und -modelle auch oder gerade in Franchisesystemen. Die Jubiläumsveranstaltung des DFI widmet sich wichtigen Aspekten der digitalen Transformation. Für Franchisesysteme geht es jetzt darum, sich neuen Anforderungen anzupassen und sich für Zukunftstrends strategisch gut aufzustellen.

Programm

Folgende Themen werden näher beleuchtet:

  • Auswirkungen des digitalen Wandels auf Franchisesysteme: Branchen, Kundenverhalten und regionale Unterschiede / Boris Hedde, Geschäftsführer Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln
  • Online Marketing: Entwicklungen, Trends und Bedeutung lokaler Strategien /
    Michael Jäschke, Head of Channel Sales DACH, Google Germany GmbH
  • „Online“ und „Stationär“ im erfolgreichen Einklang: Vertrieb und Markenpositionierung auf integrierten Kanälen / Thomas Quibeldey, Leiter IT-Services & Organisation, BabyOne GmbH
  • Rechtssichere Ausgestaltung digitaler Trends im Franchising / RA Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO
  • Kommunikation zwischen Franchisegeber und -nehmer: Digitale Lösungen für mehr Effizienz und Wachstum / Sebastian Grote, Geschäftsführer Gecco Media GmbH
  • Soziale Medien: Wirksame Kundenkommunikation bei Erfolg und in der Krise /
    Florian Schneider, Geschäftsführer Vapiano Franchising GmbH & Co. KG
  • Ausblick: Die richtige Strategie für die Trends der Zukunft / Dr. Eva Stüber, Leiterin Research und Consulting, Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 17. Februar 2016 in Köln statt. Weitergehende Informationen finden Sie hier: www.franchise-institut.de

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Unternehmensnachfolge in der Franchisewirtschaft: Thema fest im Blick des DFV

Die Aktivität des DFV

Unternehmensnachfolge in Franchisesystemen ist seit langem eine große Herausforderung in der Franchisewirtschaft und beschäftigt den DFV als ein Schwerpunktthema. Hierzu wurde die Nachfolgebörse exklusiv für Mitglieder des DFV auf https://www.franchiseverband.com/services-nutzen/nachfolgeboerse/ eingerichtet, um Standorte von Franchisenehmern, die aus familiären, altersbedingten oder auch anderen Gründen ihre Franchiseverträge nicht verlängern, an entsprechende Nachfolger zu vermitteln. In der DFV-Nachfolgerbörse werden die aktuellsten Franchisenehmergesuche für bereits bestehende Standorte der DFV-Mitglieder präsentiert. Weiterhin findet am 01. März 2016 in der ISOTEC Systemzentrale in Kürten ein Round-table zu diesem Thema statt.

Nexxt-Initiative Unternehmensnachfolge

Damit Unternehmer frühzeitig für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden, hat auch das BMWi bereits im Jahr 2000 die “nexxt”-Initiative Unternehmensnachfolge gestartet. Beteiligt sind u. a. Kammern und Verbände, Kreditinstitute und die Freien Berufe. Gemeinsam mit 30 Aktionspartnern stellt das BMWi im Internet, in Broschüren oder auf Messen umfassende Informationen und Beratungsleistungen für Übernehmer und Nachfolger zur Verfügung.

Kern ist die Nachfolgebörse “nexxt-change” bei der Übergeber und Übernehmer – dies gilt gleichermaßen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer – über die kostenlose Internetbörse Kontakte knüpfen können. Das Verfahren ist im ersten Schritt anonymisiert und verschwiegen. Persönliche Daten werden erst über einen Regionalpartner in Abstimmung mit dem Inserenten weitergegeben. Bundesweit betreuen über 820 Regionalpartner der Kammern, Sparkassen und Kreditgenossenschaften vor Ort die Interessenten. Sie geben Tipps und Hilfestellung zur Inseratsgestaltung, Kontaktaufnahme und zu Auswahlkriterien. Mit durchschnittlich rd. 10.000 veröffentlichten Inseraten von Übergabeangeboten (rd. 2/3) und interessierten Nachfolgern (rd. 1/3) wird die Internetbörse stark frequentiert (rd. 2,5 Millionen Seitenaufrufe/Monat). Seit 2006 wurden bereits über 10.000 erfolgreiche Unternehmensübergaben durch die Börse angestoßen.

Eine umfassende Publikation hierzu steht Ihnen unter „Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung“ zur Verfügung.

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Der optimale Franchisevertrag: seit über zwanzig Jahren das Rechtsseminar in der Franchisewirtschaft

Von Freitag, den 27. bis Samstag, den 28. November fand in München das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes Optimale Franchiseverträge“ statt.

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Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.

Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags:
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• • Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2016 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

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Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 56. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 24 neue Absolventen

Die 56. Schule des Franchising fand vom 23. bis 26. November 2015 in Köln statt.

Seit nunmehr 28 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.
In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

56. Schule des Franchising

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Reinhard Böhner, SDF)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Thomas von Wichert, franchisewerk GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Markus Marx, Sparkasse KölnBonn)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 57. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 13.06.2016 bis Donnerstag, den 16.06.2016 in München statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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