Professionelles Krisenmanagement in Franchisesystemen: der DFV bietet Unterstützung an

Der DFV e.V. bietet exklusiv für seine Mitglieder das Mediations- und Ombudsmannverfahren zur Konfliktlösung an.

Doch der Anknüpfungspunkt für ein sicheres Krisenmanagement muss schon wesentlich früher angesetzt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Strukturen innerhalb der Franchisezentralen so ausgelegt sind, dass Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner klar definiert und die Prozesse standardisiert sind. Die Standardisierung erfolgt hierbei in der Form, dass diese sogenannte Eskalationsphasen vorgibt, um jeder Krise dementsprechend professionell begegnen zu können.

Der DFV-Ausschuss Qualität und Ethik hat sich unter anderem das Ziel gesetzt, ein Leitfaden zur Krisenkommunikation zur entwickeln und damit die Professionalisierung des Franchisings im Bereich Qualität und Ethik weiter voran zu treiben. Darin geht es nicht nur darum, den Franchisezentralen in dieser Sache Know-how zu vermitteln sondern auch die Franchisenehmer miteinzubinden, um diese darin zu sensibilisieren, Probleme frühzeitig anzusprechen und zu thematisieren.

Vorab werden nun einzelne Eskalationsstufen exemplarisch dargestellt.

Was gibt es für Eskalationsphasen?

  1. Wahrnehmungsphase: In der Wahrnehmungsphase sind beide Franchisepartner gefordert. Darin wird ein mögliches Problem erkannt, angesprochen und an den Verantwortlichen   kommuniziert.
  2. Analysephase: In der Analysephase gilt es ein Gespräch zu suchen, eine Beurteilung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, ob ein Problem vorliegt oder nicht.
  3. Lösungsphase / Umsetzungsphase: In dieser Phase wird nach einer Lösung gesucht, diese kommuniziert und schlussendlich auch einvernehmlich umgesetzt
  4. Kontrollphase: Die Kontrollphase dient dazu zu überprüfen, ob die vereinbarte Lösung auch wirklich und richtig in die Tat umgesetzt wird.
  5. Rückmeldungsphase: Die Rückmeldungsphase bringt den Prozess der Konfliktlösung zu einem Ende. Darin wird ein finales Gespräch in dieser Sache geführt und der Prozess abschließend dokumentiert. Entscheiden ist hierbei auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und wenn notwendig auch diese an die anderen Partner zu kommunizieren. Denn auch hier gilt der Satz: aus Fehlern sollte man lernen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

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Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne (“Roadmaps”), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem “Ampelprinzip” gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten “EU-ex-ante-Verfahrens”, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

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DFV diskutiert im BMWi mit Stakeholdern zum Thema Wettbewerbspolitik

Vertikale Preisbindung, Doppelpreisstrategie, Plattformverbote und selektive Vertriebssysteme waren Themen, die bei einem Treffen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) intensiv diskutiert wurden.

Impressumspflicht und Medienbruch

Ausdrücklich begrüßte dabei der DFV die klarstellende Regelung in § 5 a Abs. 3 UWG in Bezug auf die Impressumspflicht in der UWG-Novelle 2015.

Im neu strukturierten § 5a UWG übernimmt der Gesetzgeber die Vorgaben an das Vorenthalten, Verheimlichen sowie das unverständliche, zweideutige oder nicht rechtzeitige Bereitstellen wesentlicher Informationen und orientiert sich damit stärker am Wortlaut der UGP-Richtlinie. Die zu berücksichtigenden Umstände des Kommunikationsmittels (bspw. räumliche Beschränkungen, Ersatzmaßnahmen des Unternehmers), die das Vorenthalten der Informationen im Einzelfall rechtfertigen können, finden sich in § 5a Abs. 5 UWG.

Nach der Begründung des Gesetzes wird das Kriterium der Beschränkungen des Kommunikationsmittels aufgegriffen und um einen weiteren Aspekt entsprechend der UGP-Richtlinie ergänzt. Nun sind auch alle Maßnahmen des Unternehmers zu berücksichtigen, die dieser getroffen hat, um dem Verbraucher die (wesentlichen) Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, wie der vom DFV geforderter sogenannter „Medienbruch.

Widerspruch Kartellrecht vs. Wettbewerbsrecht

Nichtdestotrotz bleibt der Widerspruch in der Vereinbarkeit von Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Diese beiden Rechtsgebiete zusammenzubringen bleibt eine Mammutaufgabe, denn – so waren sich alle Beteiligten einig – ist das Kartellrecht größtenteils auf europäischer Ebene zu verordnen.

Fazit

Diese Treffen sind wichtig, um den Austausch mit der Politik, der Wirtschaft und den entsprechenden Verbänden zu pflegen. Hierbei ist der DFV das Sprachrohr der Franchisewirtschaft. Der Ausbau eines Netzwerkes ist dabei unumgänglich, um politische, gesetzgeberische, wie auch wirtschaftliche Anliegen der Franchisewirtschaft vorzubringen, wie auch die Politik dafür zu sensibilisieren.

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