Grenze für Kleinbetragsrechnungen steigt auf 250 Euro

Ordnungsgemäße Rechnungen sind für jeden Unternehmer ein äußerst sensibles Thema. Bei einer unvollständigen oder fehlerhaften Rechnung steht der Vorsteuerabzug auf dem Spiel. Schlimmer noch, wenn der Unternehmer selbst fehlerhafte Rechnungen erstellt. Erleichterungen gibt es bei den sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Hier kann zumindest auf den gesonderten Ausweis des Entgelts und des Umsatzsteuerbetrags sowie auf den Namen des Rechnungsempfängers verzichtet werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 wurde nun die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Weiterlesen…
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