Wir positionieren uns: Stellungnahme zur Novellierung der Vertikal-GVO 330/2010

Sowohl bei den Franchisegeber-Unternehmen als auch bei den Franchisenehmer-Unternehmen handelt es sich um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese sehen sich in besonderem Maße dem Wettbewerb und den Herausforderungen des rasant steigenden Angebots von Waren und Dienstleistungen im Internet ausgesetzt. Vor allem die Konkurrenz der großen, international ausgerichteten Internethandelsunternehmen und –handelsplattformen wirkt sich immer stärker auch auf das stationäre Angebot von Franchisesystemen aus.

Der wettbewerbsrechtliche Rahmen sollte aus Sicht der Franchisewirtschaft den Franchisesystemen ermöglichen, sich den neuen Herausforderungen und der neuen Konkurrenzsituation in einem fairen Wettbewerb stellen zu können.  Der Deutsche Franchiseverband begrüßt daher das Bestreben der EU-Kommission, ihre Wettbewerbspolitik den veränderten Gegebenheiten und Erkenntnissen anzupassen.

Der Deutsche Franchiseverband e.V. vertritt als Spitzenverband die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2018 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit mehr als 125.000 Franchisenehmern und ca. 715.000 Beschäftigten etwa 122,8 Milliarden Euro Umsatz. Damit stellen Franchise-Unternehmen eine stabile Größe innerhalb der mittelständischen Wirtschaft dar.

Die folgende Stellungnahme zeigt den Änderungsbedarf im Hinblick auf die Behandlung von Franchisevereinbarungen aus Sicht der deutschen Franchisewirtschaft auf.  Die Stellungnahme beruht zum Teil auf Ergebnissen einer Umfrage, welche der Deutsche Franchiseverband unter seinen Mitgliedern durchgeführt hat.

Die Stellungnahme können Sie hier in Gänze herunterladen und nachlesen: Stellungnahme zur Novellierung der Vertikal-GVO 3302010_Deutscher Franchiseverband

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