Die steigenden Preise und hohen Energiekosten belasten Arbeitnehmer seit Wochen und Monaten in allen Branchen. Deutschlandweit liegt die Inflationsrate aktuell bei über zehn Prozent, Tendenz steigend. Um die Verbraucher zu entlasten, beschloss die Bundesregierung – neben der Energiepreispauschale und einigen Steuersenkungen – im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch die Inflationsausgleichsprämie. Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren. Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung – wie schon bei der Corona-Prämie – erneut ermöglicht.
Welche rechtlichen Vorgaben und Pflichten Arbeitgeber bei der Inflationsausgleichsprämie einhalten müssen, welche Arbeitnehmer die steuer- und abgabenfreie Auszahlung erhalten können und auf welchem Weg die Prämie schließlich gezahlt werden soll, erklärt Dr. Uwe P. Schlegel ausführlich in seinem Beitrag „14 Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie“.
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