„Die Digitalisierung ist die größte Chance, die die Franchisewirtschaft seit Jahrzehnten gesehen hat“ – mit diesem Statement eröffnete Frank Roebers als Vorstand der Synaxon AG sowie Vorsitzender des DFV-Ausschusses für „Prozesse und Digitalisierung“ die erste Sitzung dieses Gremiums. Gerade in den Bereichen der Werbung bzw. des Marketings sowie der Sammlung und Auswertung von Kundendaten bieten sich Franchisesystemen neue und innovative Ansätze, um die Einheit von Franchisegeber und Franchisenehmer noch enger und intensiver – und damit erfolgreicher – zu gestalten. Gleichzeitig lassen sich hierdurch Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmensformen generieren. Weiterlesen „Die Digitalisierung als Wachstumstreiber für Franchisesysteme – DFV-Ausschuss nimmt Arbeit auf“
Autor: Arne Dähn
Mammutaufgabe Digitalisierung: Die Franchisewirtschaft im Dialog mit Google
„Das Internet ist kein Trend. Das Konsumverhalten ist viel flexibler, als die meisten Firmen angenommen haben“ – diese und andere Kernbotschaften wurden am 04. Oktober 2016 in München im Google-Office diskutiert, zu der auch über den DFV eingeladen wurde. Unter dem Leitthema Marketingstrategien für Einzelhändler hatte Google Vorträge zu folgenden Bereichen der Digitalisierung mit hochkarätigen Experten besetzt: Aktuelle Trends der mobilen Transformation, Anzeigen mit lokaler Produktverfügbarkeit und Digitalisierung von Warenbeständen oder auch „Catch me if you can – How brands respond to the connected shopper“. Weiterlesen „Mammutaufgabe Digitalisierung: Die Franchisewirtschaft im Dialog mit Google“
Erster Round-table für Berater im DFV: Experten sprechen sich für eigenes Zertifizierungsverfahren aus
Im Rahmen eines ersten Round-tables kamen vor wenigen Tagen rund 15 assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) zusammen. Dieses waren sowohl Franchise-Berater, als auch Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert haben.
Innerhalb des sehr intensiven Erfahrungsaustausches wurden dabei u.a. folgende Themen erörtert:
Wie können gerade jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden? Viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert, benötigen Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.
Gerade jungen Franchisegebern muss stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen. D.h., den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.
Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten. Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.
Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Dieser ist bereits in dem vom DFV soeben verabschiedeten Beraterkodex des DFV vorgesehen, muss allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV (Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt) wird dieser Schritt als konsequent sowie als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.
Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Denn gerade an dieser Stelle ist wertvolles Know-how vorhanden, welches auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.
DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene
Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.
Die EFF ist Autorin des European Code of Ethics for Franchising, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.
Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.
Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.
Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.
Pauschalkritik der Gewerkschaften am Franchisemodell ungerechtfertigt und falsch
In den vergangenen Tagen wurde seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharfe Kritik an Lohnbedingungen in Franchisebetrieben geäußert. Schlagworte wie Billiglohnfalle Franchise und Lohndrückerei fielen dabei in diesem Zusammenhang.
Kernbestandteil der Kritik der NGG
Durch die zwei unterschiedlichen Ebenen der selbstständigen Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) werde Profit auf Kosten der Beschäftigten betrieben. Lizenzgeber wollten durch die Franchise-Vergabe Geld sparen, ihre Marke zu Geld machen sowie die Arbeit innerhalb der harten Fast-Food-Branche auf andere abwälzen. Das Franchise-Prinzip sei problematisch, da es die Kette um ein Glied ergänze; Franchisegeber und Franchisenehmer wollten Profit machen, was zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Qualität ginge.
Die Substanzlosigkeit der Kritik
Diese Kritik ist sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Pauschalität, aus folgenden Gründen unzutreffend und substanzlos:
* Generell gilt: Ein Franchisesystem würde in der hier dargestellten Art und Weise nicht funktionieren.
* Falsch ist, dass Unternehmen durch die Umstellung auf Franchise Geld sparen wollten. Im Gegenteil, der Aufbau und die Organisation eines Franchisesystems ist überaus kosten- und personalintensiv. Franchisesysteme sind gerade in der Systemgastronomie – zu sehr komplexen Gebilden geworden.
* Franchise lebt von einheitlichen Standards und einem konformen Marktauftritt. Franchisegeber und Franchisenehmer verpflichten sich, diese Standards anzuwenden. Das gilt insbesondere in der Gastronomie für Qualitätsstandards.
* Richtig ist, dass Franchise-Unternehmen (-geber und -nehmer) an sich Geld verdienen wollen. Gerade dieser Umstand wird dafür sorgen, dass in den Betrieben vor Ort Mitarbeiter fair und gerecht entlohnt werden. Alles andere würde Imageschaden verursachen diesen wiederum werden sich gerade große Systeme aus der Gastronomie nicht leisten können. Marken und Image würden beeinträchtigt.
* Bei der Kritik wird seitens der Gewerkschaften offenkundig auf Einzelfälle abgestellt. Es ist irreführend und falsch, diese auf die gesamte Gastronomie, wie auf die gesamte Franchisewirtschaft anzuwenden.
Der DFV wird proaktiv auf die Gewerkschaften zugehen, um einen Dialog zur Aufklärung anzustoßen.
Franchise anders denken – Start einer Interviewreihe
Die mittelständische Wirtschaft befindet sich mitten in einem fundamentalen Wandlungsprozess. Äußere Rahmenbedingungen für Unternehmen ändern sich permanent und schaffen neue Herausforderungen, der sich vor allem auch die Franchisewirtschaft vermehrt stellen muss:
– die Digitalisierung greift immer mehr Raum
– das Konsumverhalten der Kunden befindet sich in einem drastischen Veränderungsprozess (spürbar vor allem im Handel sowie der Gastronomie)
– innerhalb der unterschiedlichen Märkte und Branchen hat ein harter Verdrängungswettbewerb eingesetzt
– die Gründerszene in Deutschland liegt am Boden, auf eine Reanimation besteht derzeit wenig Hoffnung
– nicht zuletzt schaffen die politischen Rahmenbedingungen immer mehr Auflagen (Auflagen streichen und ersetzen durch Bürden) für mittelständische Unternehmen (Mindestlohn-Verordnung oder Rente mit 63)
Franchiseunternehmen werden morgen nicht mehr so funktionieren wie gestern oder gar vorgestern. Diese Partnerschaft selbständiger Unternehmer befindet sich ebenso wie die mittelständische Wirtschaft selbst in einer Metamorphose. Der Grund hierfür ist einfach: auf alle fünf oben genannten Rahmenbedingungen muss die Franchisewirtschaft gesonderte Lösungen finden. Durch ihren Netzwerkcharakter befinden sich alle Franchiseunternehmen unter ihrem entsprechenden Markendach und stehen damit (konsequenterweise) gemeinsam vor der Aufgabe, Antworten auf die Veränderungsprozesse zu finden. Selbstverständlich sind hier insbesondere die Franchisegeber, die Franchisezentralen gefordert. Denn sie sind es, die ihr Konzept vordenken und Innovationen am Konzept vorantreiben sollten. Das kann allerdings wiederum nur in engem Schulterschluss mit den Franchisepartnern geschehen, die mit ihrem Erfahrungsschatz wesentlich zur Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes beitragen. Und sie sind es, die Innovationen später auch vor Ort umsetzen müssen. Insofern steigt die Abhängigkeit der Franchisezentralen sowie der Partner vor Ort und umgekehrt. Das bietet für Franchisesysteme enorm große Chancen, aber vor allem auch organisatorische Herausforderungen.
Das Franchiseprinzip findet parallel immer mehr Anwendung. Die Standardisierung und Multiplikation von Geschäftsmodellen jedweder Art ist ein attraktives Expansionsmodell. Aber die Mechanismen verändern sich. Wie Franchise in Zukunft erfolgreich angewandt wird, will der DFV in den kommenden Monaten stärker diskutieren. Unter dem Motto „Franchise anders denken“ führen wir daher aktuell Interviews mit Franchiseexperten durch. Diese werden unter anderem hier auf dem Blog veröffentlicht. Wir freuen uns auf einen lebendigen und aktiven Diskurs zu diesem Thema.
How to enter the German market the DFV at the British and International Franchise Exhibition in London
„Germanys economy is vital and growing. The market is affected by high private and public consumption, a good opportunity for franchise-networks coming from abroad. The higher the uniqueness of these franchise-concepts, the higher is the attractiveness towards customers and prospect franchisees. And please pilot the franchise-concept before multiplication, analyze what has to be changed in the new market or not.“
These key messages I made yesterday in my presentation at the International Franchise Conference, which took place on the occasion of the Franchise Exhibition in London.
The climate for franchise-networks in Germany is excellent. The Franchise industry has been constantly developing and growing in the last years. It has taken a very positive and successful approach over the last ten years. The conditions for expansion therefore are good. But there is a challenge for all franchise-networks: the labor-market has been very stable in the last years. This is good for employees, they get secure and attractive jobs. In consequence the number of people dealing with the idea to start their own business (prospect franchisees) is relatively low. And there is a competition among franchisors concerning prospect franchisees. The experience shows that those franchise-networks succeed which have a clear defined and proven know-how as well as attractive unique selling propositions.
There is a huge chance for new and innovative concepts from abroad. We all should use our excellent international network to increase the exchange of information concerning the different markets. The DFV therefore has published guidelines for international networks entering the German market:
http://www.franchiseverband.com/dfv-services/publikationen/international-franchising/
The British and International Franchise Exhibition is organized by the Venture Marketing Group and endorsed by the British Franchise Association (BFA). BFA and the German Franchise Association (DFV) are members of the European Franchise Federation (EFF), which has defined the European Code of Ethics for Franchising. All EFF-members use this code for their own franchise-networks membership and quality-management. Yesterday also EFF-members FFF (France) and NFV (Netherlands) held presentations about their franchise-markets.
Burger King und kein Ende (Teil 3) klare Verhältnisse sind noch immer nicht in Sicht
Nach der Insolvenz der ehemaligen Yi-Ko-Holding sowie deren Rücknahme vor wenigen Wochen ist die Zukunft der (Ende 2014 vorerst wieder geöffneten) 89 Restaurants weiterhin ungewiss. Mehr noch – die Gemengelage ist in den vergangenen Tagen noch undurchsichtiger geworden. Grund genug, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, die Verhältnisse zu sortieren sowie eine kurze Bestandaufnahme vorzunehmen:
– Juristisch gesehen wurde der Franchisevertrag mit dem ehemaligen Franchisenehmer Yi-Ko seitens des Franchisegebers außerordentlich gekündigt. Das bedeutet, die Lizenz zum Betrieb der Restaurants unter der Marke Burger King wurde entzogen.
– Seitens der Gerichte wurde diese Kündigung bisher nicht als unwirksam erklärt. Damit darf der Franchisenehmer zwar die Restaurants weiterbetreiben die Marke Burger King müsste er allerdings entfernen. Das ist bislang nicht erfolgt.
– Das Insolvenzverfahren wurde beendet, damit ist auch der Insolvenzverwalter seiner Aufgabe entbunden.
– Die Struktur der Eigentümergesellschaft des (ehemaligen) Franchisenehmers hat sich geändert. Nachdem bis zur Insolvenz zwei Eigentümer vorhanden waren, ist es nunmehr nur noch einer. Parallel ist dieser der größte Franchisenehmer von Burger King in Russland. Die Restaurants werden nach wie vor von ihm betrieben.
– Offenbar verhandelt die Franchisezentrale parallel mit anderen potentiellen Franchisenehmern, die die ehemaligen Yi-Ko-Restaurants übernehmen sollen.
Es bleibt dabei, dass dieser gesamte Vorgang in der Geschichte der deutschen Franchisewirtschaft einmalig ist. Das macht die Entwicklung jedoch nicht besser, im Gegenteil. Vor allem ist der Franchisezentrale einmal mehr vorzuwerfen, dass sie sich in der jetzigen Situation nicht konsequent verhält, die Zügel nicht in der Hand hat sowie ihre eigenen (!) Entscheidungen nicht umsetzt (hier: außerordentlich Kündigung des Franchisevertrages). Und sie wird weiter lavieren. Zu groß wäre der Schaden, würden auf einen Schlag knapp 90 Restaurants geschlossen, stünden 3000 Mitarbeiter auf der Straße ein weiterer Imageschaden zu Lasten aller anderen Franchisepartner und deren Mitarbeiter mit eingeschlossen. Zugrunde liegt ein klarer Managementfehler, der in der Auswahl eines falschen Franchisenehmers sowie die Übertragung von 90 Restaurants auf dessen Gesellschaft zu suchen ist.
Fazit
Das Franchiseprinzip wird mit dem jetzigen Verhalten der Franchisezentrale von Burger King pervertiert. Nahezu undenkbar ist es in der normalen Franchisewelt, dass kündigt eine Vertragspartei den Franchisevertrag weitergemacht wird, als sei nichts geschehen. Der Lerneffekt für alle Franchisezentralen wird einmal mehr sein, mehrere Unternehmen nur dann einem Franchisepartner anzuvertrauen, wenn sie in der Lage ist, dieses auch zu organisieren. Das ist bei Burger King – und das zeigen die letzten Jahre nicht der Fall. Fatal für eine Marke mit diesem Stellenwert.
Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko
In den Nachrichten vom gestrigen Tage wurde von der Insolvenzanmeldung der Yi-Ko Holding berichtet und vom Landgericht Stade bestätigt. Damit ist der größte Franchisenehmer des Burger King Franchisesystems mit knapp 90 Standorten pleite. Parallel waren vor einigen Tagen nach der Kündigung des Franchisevertrages seitens der Franchisezentrale in München Verhandlungen mit dem Ex-Franchisenehmer wieder aufgenommen worden. Dieses geschah, nachdem sich die Struktur der Franchisenehmergesellschaft offenbar verändert hatte. Allerdings sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine finalen Verhandlungsergebnisse bekannt.
Diese diffizile und in der deutschen Franchise-Geschichte einmalige Situation bedarf jedoch einer grundsätzlichen Kommentierung. Denn in der Öffentlichkeit tauchen Fragen nach der Insolvenz des Franchisenehmers auf. Vor allem: Was passiert mit den 3000 Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding in den 89 Restaurants?
Die möglichen Antworten lauten:
– Die Insolvenz des Franchisenehmer-Betriebes kann die komplette Aufgabe aller 89 Standorte sowie der Kündigung aller 3000 Beschäftigten bedeuten.
Dennoch:
– Grundsätzlich muss die Einleitung des Insolvenzverfahrens des Franchisenehmers keine negativen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchisenehmer-Betriebes haben. Allerdings können sich die Vorzeichen (Inhaber), in Form einer neuen Gesellschaft/eines neuen Investors ändern.
– Auch ist es denkbar, dass eine Verteilung der bestehenden Restaurants jetzt auf mehrere Franchisenehmer oder die Übernahme durch den Franchisegeber selbst erfolgt. Letzteres ist jedoch weniger wahrscheinlich.
– Es ist damit nicht die logische Konsequenz, dass automatisch alle 3000 Mitarbeiter sofort ihre Jobs verlieren.
– Der Antrag des Franchisenehmers auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit dem Franchisegeber sogar eine strategische Entscheidung sein, um die Kooperation (unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechtes/Insolvenzverwalters) mit einem neuen Betreiber auf vollkommen neue Füße zu stellen und die Arbeitsverhältnisse mit den 3000 Beschäftigten fortzuführen.
– Die Änderung hin zu einem neuen Betreiber und die mittelfristige Geschäftsführung von Yi-Ko durch einen Insolvenzverwalter kann allerdings auch beinhalten, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden (bzw. aktuell geschlossenen) Betriebe genauestens überprüft wird und mögliche unrentable Restaurants geschlossen bleiben.
Das öffentliche Interesse sollte sich derweil auch auf die bestehenden 160 weiteren Franchisepartner von Burger King (mit rund 600 Standorten) fokussieren. Sie sind es, die durch das Fehlverhalten der Zentrale sowie des Franchisenehmers Yi-Ko immens unter Druck stehen und derzeit zum Teil Existenzängste durch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Allzu häufig blieben sie in der Berichterstattung der letzten Wochen unberücksichtigt.
Denn: Durch die Entwicklungen der letzten Wochen hat die Marke Burger King insgesamt erheblichen Schaden genommen. Das wird den beteiligten Verhandlungsparteien bewusst und hoffentlich zugleich Ansporn sein, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten, um damit den Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding sowie allen anderen Franchisepartnern und deren Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Jeder Tag zählt.
Weitere Informationen hierzu sowie zur Einordnung im Kontext der Franchisewirtschaft selbst haben wir innerhalb eines früheren Blog-Beitrag vorgenommen unter:
Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall
Burger King und kein Ende Lehren aus einem besonderen Einzelfall
In den vergangenen Jahren beherrschte eine besondere Konstellation die Wirtschaftsmedien in regelmäßigen Abständen: Burger King Deutschland hatte als Franchisegeber 89 eigene Restaurants an einen Investor veräußert, der als Franchisenehmer parallel auch in anderen Gastronomiekonzepten engagiert war. In der Berichterstattung über diesen Franchisenehmer ging es fortan vornehmlich um ein äußerst frag- und kritikwürdiges Gebaren als Arbeitgeber sowie wiederholt um Nichteinhaltung der vom Franchisegeber aufgestellten Qualitätsstandards.
(Vorläufiger) Höhepunkt dieser außergewöhnlichen Beziehung: Kündigung des Franchisevertrages durch den Franchisegeber in dieser Woche sowie die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die die sofortige Schließung der 89 Restaurants zur Folge hat. Medienberichten zufolge will der Franchisenehmer hiergegen rechtlich vorgehen.
Außergewöhnlich und vollkommen untypisch ist bzw. war diese Beziehung aufgrund der Größe des Franchisenehmers: Dass Franchisenehmer auch mit mehreren Betrieben wachsen, ist innerhalb der Franchisewirtschaft durchaus üblich. Dass ein Einziger jedoch fast 90 Betriebe führte, war und ist in Deutschland eine klare Ausnahmeerscheinung.
Gleichzeitig offenbarten sich zum Teil eklatante Missstände im Bereich des Franchise-Managements bei Burger King selbst, die als Lehren für alle Franchiseunternehmer (ob als geber oder nehmer) dienen sollten:
1. Wertschätzung und Beziehungspflege: Ein Franchise-System kann nur dann funktionieren, wenn es auf einem Wertegerüst gebaut ist, welches täglich im Umgang miteinander Anwendung findet. Das gilt für alle Ebenen zwischen der Franchisezentrale sowie den Franchisepartnern, und natürlich auch zwischen dem Franchisepartnern und seinen Mitarbeitern.
2. Konsequentes Handeln: Fundament eines Franchisesystems sind standardisierte Abläufe, die den einheitlichen Auftritt sowie die Wiedererkennung beim Kunden ermöglichen. Die Franchisezentrale sollte ein großes Interesse an der Einhaltung dieser Abläufe haben; wird jedoch dagegen offenkundig und mehrfach verstoßen, ist schnelles und konsequentes Handeln gefordert. Auch und gerade bei Franchisenehmern, die eine große Anzahl von Betrieben besitzen.
3. Die Marke im Vordergrund: Franchisenehmer mit mehreren Betrieben besitzen eine besondere Markenverantwortung. Diese Verantwortung steigt mit jedem weiteren Betrieb. Wird über eine längere Zeit und offenbar ohne wirksame Ahndung durch die Franchisezentrale gegen Standards verstoßen, leidet der gemeinsame Markenauftritt. Und es werden diejenigen automatisch mit geschädigt, die sich an die Spielregeln halten. Umsatzeinbußen und Existenzängste können die Folge sein, wie z.B. im aktuellen Fall Burger King.
4. Personalhoheit beim Franchisenehmer: Mitarbeiter in einem Franchisebetrieb sind Botschafter der Marke; sie verdienen daher einer intensiven Betreuung/Förderung. Die Personalführung gehört zum Hoheitsgebiet des Franchisenehmers. Im Rahmen des partnerschaftlichen Umganges der Franchisezentrale mit den Partnern sowie der Verantwortung des gesamten Auftrittes gehört es zu den ureigenen Interessen des Franchisegebers, nach unternehmerisch ethischen Maßstäben zu handeln und dies auch von den Franchise-Nehmern einzufordern.
5. Rechtliche Auseinandersetzungen binden viele Ressourcen: Auch wenn der Gang zu Gericht unvermeidlich erscheint: Am Ende jedoch binden Prozesse viele Ressourcen, Geld und Zeit und auch wenn der Kläger Recht behalten sollte: In der Öffentlichkeit bleibt sehr häufig etwas an der Marke haften. Es gibt Alternativen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. eine Mediation. In der Vergangenheit hatten den DFV mehrfach Franchisenehmer von Burger King angerufen und um Vermittlung gebeten die Franchise-Zentrale lehnte ab.
Fazit
Burger King steht nicht für die Franchisewirtschaft. Genauso wie es bei Franchisegebern unüblich ist, Investoren als Franchisenehmer zu integrieren, so ist hier auch die Anzahl der Betriebe eines Franchisenehmers eine absolute Ausnahme (s.o.).
Und: Anhand der fünf Lehren oben wird deutlich, dass Burger King jetzt gut beraten ist, auf den Pfad der Franchise-Tugenden zurück zu kehren. Das ist die Zentrale vor allem auch den restlichen etwa 160 Franchisenehmern sowie deren Mitarbeitern schuldig. Diese befinden sich derzeit in Sippenhaft, ausgelöst durch den über Jahre andauernden und jetzt eskalierten Konflikt der Franchise-Zentrale mit einem Franchisenehmer.