Konjunkturelle Schwäche, der Mindestlohn und die Franchisewirtschaft

Das jüngst vorgestellte Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen hat es in sich: So wird die aktuelle Konjunkturschwäche in Deutschland unter anderem auf die ab dem 01. Januar 2015 anstehende Einführung des Mindestlohns zurückgeführt. Entsprechend hitzig verliefen Diskussionen, inwiefern ein Zusammenhang diesbezüglich festgestellt werden könne oder nicht – denn das Gesetz sei ja noch gar nicht in Kraft getreten, so verlauteten Vertreter der Bundesregierung.

Diese Position offenbart eine frappierende Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten innerhalb des Mittelstandes. Frühestens seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages, allerspätestens jedoch seit der Ratifizierung des Mindestlohn-Gesetzes durch den Bundesrat am 11. Juli war klar, was auf Unternehmen ab Januar 2015 zukommt.

Aus zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit den Mitgliedern des DFV wissen wir, dass Unternehmen die Diskussion zur Verabschiedung des Mindestlohns sehr wohl intensiv wahrgenommen und über Konsequenzen für ihre Netzwerke diskutiert haben. Schließlich geht es ja nicht nur um betriebswirtschaftliche Auswirkungen für den Franchisegeber und seine Betriebe. Er trägt auch in hohem Maße Verantwortung dafür, dass Franchisenehmer den Mindestlohn in ihre Kalkulationen einbeziehen. Und: Wir wissen, dass Franchisegeber seit Monaten auch über Konzeptanpassungen nachdenken, um die Auswirkungen des Mindestlohns für sich und ihre Partner abzufedern. Es wäre also absolut fahrlässig, würden sich die Franchisegeber erst ab dem 01. Januar 2015 mit diesem Thema beschäftigen.

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns haben politische Akteure viele mittelständische Unternehmen erheblich verunsichert. Sie beugen vor, passen ihre Planungen für 2015 konservativ an und halten sich aktuell mit Ausgaben bzw. Investitionen zurück. Dass hier folglich keine Konsequenzen für die Konjunktur im auslaufenden Jahr spürbar sein sollen, ist in der Praxis kaum vorstellbar.

Die Franchisewirtschaft insgesamt hat mit dem Mindestlohn kein Problem. Sie setzt sich aus den unterschiedlichsten Branchen zusammen. In vielen wird längst über Mindestlohn gezahlt. Sehr wohl aber sind einzelne Sparten in Teilen besonders betroffen, wie z.B. die Gastronomie oder der Pflegesektor. Gerade hier laufen die Vorbereitungen zur Abfederung seit Monaten auf Hochtouren, die Verunsicherung ist groß.

Dass es Unternehmen gibt, die die Einführung des Mindestlohns verdrängen und am 01. Januar 2015 mit der Erkenntnis aufwachen, handeln zu müssen, ist dabei natürlich nicht ausgeschlossen. Der DFV jedoch hat dieses Thema in seinen eigenen Reihen seit Beginn der Debatten sehr intensiv mit verfolgt, intern kommuniziert und den Austausch seiner Mitglieder diesbezüglich vorangetrieben. So wird hierzu am 02. Dezember 2014 ein weiterer DFV-Round-table für Franchisegeber stattfinden.

Beiratstreffen des VDB mit Iris Gleicke, der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung

Am Montag, den 29. September 2014 kam in Berlin der Beirat des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken zusammen, um mit der Mittelstandbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, mittelstandspolitische Themen zu erörtern. Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer des DFV, nahm als Beiratsmitglied an dieser Sitzung teil. Folgende Themen bestimmten das Gespräch:

• Deutschland braucht mehr Gründer
• Umsetzung der Energiewende
• Unterstützung des Mittelstandes bei Nachfolgeregelungen
• Konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekräftigte dabei in ihren Ausführungen zuallererst, dass gerade bei der Förderung von Unternehmensgründungen Aktionspakete seitens des Ministeriums in Planung seien. Damit werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass sich das Interesse an Gründungen momentan auf einem sehr niedrigen Niveau bewege und entsprechend mehr Dynamik entfacht werden müsse.
Ausdrücklich ermunterte sie mittelständische Unternehmen, sich verstärkt dem Thema „Energieeffizienz“ zu widmen und Konzepte zu entwickeln, um nachhaltiger zu wirtschaften. Nicht in allen Betrieben sei dieser wichtige Punkt angekommen.
Ebenfalls unterstrich die Mittelstandsbeauftragte, dass sich das BMWi auch in Zukunft verstärkt darauf konzentrieren werde, KMU’s bei Nachfolgeregelungen zu unterstützen. Die Bundesregierung wisse, dass zahlreiche Betriebe hier vor einer echten Herausforderung stünden.
Iris Gleicke lud die Teilnehmer der Diskussion zudem ausdrücklich ein, konkrete Vorschlägen zur Beseitigung des Bürokratiedschungels zu unterbreiten. Das BMWi wolle auch an dieser Stelle in Zukunft Lösungen vorantreiben.

Der DFV und der VDB pflegen seit 2009 eine intensive Kooperation. Die Bürgschaftsbanken in Deutschland sind stark an Finanzierungen von Franchiseunternehmen interessiert. Eine Mitgliedschaft im DFV wird dabei als ein Qualitätsmerkmal und Vorteil gesehen.
VDB-Beiratsabendessen

Ist der Franchisegeber zur Auskunft über die Verwendung von Rückvergütungen verpflichtet?

Keine Verpflichtung zur Weitergabe von „kick-backs“
Die Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet. Eine Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn der Franchisevertrag selbst eine solche regelt.

Kann der Franchisenehmer Auskunft über die Verwendung verlangen?
Eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt sich mit der Frage auseinander, ob dem Franchisenehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchisegeber zusteht.
Laut Begründung des Gerichts schuldet der Franchisegeber dem Franchisenehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchisenehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchisegeber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchisenehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht auch wirklich Gebrauch macht.

Fazit
Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchisenehmer im Franchisevertrag geregelt ist. Dennoch ist es ratsam, Transparenz im Sinne des partnerschaftlichen Gedankens walten zu lassen. Der Franchisegeber sollte auf Grund der Franchisepartnerschaft ein Eigeninteresse daran haben, dass die Franchisenehmer betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Maßnahmen der Systemzentrale nachvollziehen können. Auf den Punkt gebracht: Transparenz schafft Vertrauen und Vertrauen ist wiederum die Voraussetzung einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung.

Interesse an Unternehmensgründungen auf dem Tiefstand – warum der Franchisewirtschaft in den nächsten Jahren eisiger Gegenwind drohen könnte

Auf dem „Tiefstand“ befindet sich derzeit das Interesse an Unternehmensgründungen, verlautete kürzlich eine Studie des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK). So führten die Industrie- und Handelskammern bundesweit im vergangenen Jahr 235.000 Beratungsgespräche mit angehenden Gründern, sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der DIHK warnt daher vor einer Unternehmerlücke.

Die Abhängigkeit der Franchisewirtschaft von der Gründerentwicklung
Die meisten Franchisegeber in Deutschland wachsen mit Unternehmensgründern als angehenden Franchisenehmern. Gerade Personen aus dem mittleren und gehobenen Management, die etwa mit einer Abfindung ihren vorherigen Arbeitgeber verlassen, zählen zur Hauptzielgruppe zahlreicher Franchisegeber.
Wie gestaltet sich die Ist-Situation bei der Systemexpansion? Laut Statistiken des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) konnten 2013 76.500 Franchisenehmer verzeichnet werden, im Vorjahr waren es 72.700. Eine interne Umfragen des DFV ergab Ende letzten Jahres zudem, dass 40% seiner Mitglieder ihre Expansionspläne im Jahr 2013 erreicht – und 60% eben gerade nicht.
An dieser Stelle offenbart sich einmal mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Entwicklungen: Die Franchisewirtschaft ist in ihrem Wachstum gehemmt, da immer weniger Personen über eine Unternehmensgründung nachdenken. Parallel hat ein starker Wettbewerb der Franchiseanbieter um gut qualifizierte Franchisegründer eingesetzt.

Perspektivisch wieder mehr Gründer?
Deutschland zählte mit 5,3% im Jahr 2013 zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, seit 2005 wurde ein klarer Aufschwung am Arbeitsmarkt verzeichnet. Das kann einerseits an den politischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren liegen, vor allem aber hat der demographische Wandel diese Entwicklung enorm begünstigt: denjenigen, die als Rentner den Arbeitsmarkt verlassen, folgen vergleichsweise weniger Fachkräfte nach. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren verstetigen, wenn nicht gar noch verstärken.
Die Gründerkultur in Deutschland ist besonders eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt: Der Drang in die Selbständigkeit wird dann größer, wenn Arbeitnehmer gezwungen sind sich zu verändern. Dieser Zwang ist momentan und perspektivisch eher gering ausgeprägt, da gute Arbeitnehmer mit „Kusshand“ einen gut bezahlten Job in einem starken wirtschaftlichen Umfeld erhalten. Hinzukommt das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland, dass meist stärker ist als die bei einer Gründung zwingend mitzubringende Risikobereitschaft.
Die oben gestellte Frage muss daher mit einem „eher nicht“ beantwortet werden.

Wachstumsalternativen für Franchisegeber
Der Engpass bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer ist offenkundig. Als Wachstumsalternativen für die Systemzentralen haben sich sowohl eigene Betriebe, als auch bereits bestehende Franchisenehmer (sog. „Multi-Unit“) herauskristallisiert. Für die Zielgruppe der angehenden Franchisenehmer sollten jedoch auch stärker bestehende Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie dies z.B. ohnehin sehr stark im Handwerk praktiziert wird.

Forderungen an die Politik
Komplett unbefriedigend sind die Signale aus dem politischen Umfeld. Nicht nur, dass beispielsweise die Änderung beim Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (Ermessenleistung statt Pflichtleistung) vor zwei Jahren einen erheblichen Rückgang (bis 85%) bei den Antragstellungen zur Folge hatte. Weder von der vorherigen schwarz-gelben, noch von der jetzigen schwarz-roten Koalition sind bisher Initiativen gestartet worden, die ein umfänglicheres Maßnahmenprogramm zur Steigerung der Gründungsdynamik erkennen ließen. Dafür scheint die Zielgruppe der angehenden Unternehmensgründer zu uninteressant. Es bleibt bei Einzelaktionen, Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen.

Fazit
Die Franchisewirtschaft wird in den nächsten Jahren stärker über Wachstumsalternativen nachdenken müssen. Bleibt sie – wie bislang – zu eng an der Gründerkonjunktur gekoppelt, wird ihr ein eisiger Wind ins Gesicht wehen.

Franchise im ländlichen Raum – neue Perspektiven durch die „Große Emma“?

Es ist seit Jahren festzustellen und wird viel beklagt: das sogenannte „Ausbluten“ ländlicher Räume und kleiner Städte. Viele Regionen in Deutschland leiden unter dieser Entwicklung und mit ihnen immerhin 30% der deutschen Bevölkerung, für die eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Was dagegen tun?

Gemeinsam mit der Sparkasse Meißen hat nun der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) am 16. Juni 2014 in Zabeltitz mit der „Großen Emma“ ein Pilotprojekt gestartet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die „Große Emma“ stellt dabei konkret ein Gebäude dar, welches unter seinem Dach Unternehmen oder Vereinigungen die Möglichkeit bietet, die Räumlichkeiten zeitweise zu mieten und ihre Dienstleistungen anzubieten. D.h. eine Anmietung muss nicht dauerhaft, sondern kann auch tage- oder stundenweise erfolgen In Zabeltitz sind Partner der „Großen Emma“ ein Friseurstudio, ein Paket- und Briefshop, die Sparkasse, ein Lohnsteuerhilfeverein sowie die örtliche Diakonie. Darüber hinaus ist ein Gemeinschaftsraum vorhanden, der ebenfalls angemietet werden kann.

Nicht alle Franchise-Konzepte bestehen aus großen Restaurants, Einzelhandelsgeschäften oder Fitness-Studios. Und: Geschäftsmodelle im Franchising sind auch modular anpassbar (Sortiment bzw. Dienstleistungsangebot etc.). Der Gedanke hier ist, dass beispielsweise bestehende Franchisenehmer oder eigene Betriebe des Franchisegebers aus der Region mit einem entsprechend angepassten Angebot („Micro-Franchising“) einen zeitweisen Bestandteil einer „Großen Emma“ darstellen.

Selbstverständlich: Dieses Projekt muss sich rechnen, sowohl für die Unternehmer, als auch für die Initiatoren. Doch ist es allemal ein Versuch wert, sich für eine Stärkung der ländlichen Räume einzusetzen und diese aufzuwerten. Warum nicht mit etablierten Franchise-Marken?

Der DFV steht mit dem OSV seit einigen Monaten diesbezüglich in Verbindung und hat die Planungsphase aktiv begleitet. Jetzt, nach Eröffnung des Betriebes in Zabeltitz, beginnt die Pilotphase. Ein idealer Zeitpunkt also, um auf diese Innovation hinzuweisen. Mehr Informationen unter:
http://www.grosse-emma.de/ oder direkt beim DFV-Geschäftsführer, Torben Leif Brodersen unter brodersen@franchiseverband.com.

14.06.19Grosse_Emma

Aktuelle BMWi-Studie: Zahl der Unternehmerinnen in Deutschland wächst. Viel Potential auch für Gründerinnen im Franchising

Am Freitag, 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nutzte das Ereignis für eine positive Meldung: Eine vom BMWi beauftragte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass im Verlauf der vergangenen 10 Jahre die Zahl der weiblichen Selbstständigen (ohne Beschäftigte) um 51 Prozent gestiegen ist; zudem gibt es 8 Prozent mehr selbstständige Arbeitgeberinnen. Diese Quote ist erfreulich und ermutigend. Und dennoch ist das nur die halbe Wahrheit. Denn insgesamt liegt der Frauenanteil an den Selbstständigen (ohne Beschäftigte) bei 38 Prozent und bei 25 Prozent an Selbstständigen mit Angestellten. Im Umkehrschluss: Dreiviertel der Arbeitgeber sind männlich. Es ist somit erstrebenswert, den Unternehmerinnen-Anteil sukzessive auszubauen – gesamtwirtschaftlich aber auch auf das Franchising bezogen.

Ein selbstkritischer Blick auf unseren Wirtschaftszweig zeigt, dass der Anteil der Franchisenehmerinnen – laut DFV-Statistiken – aktuell bei rund 26 Prozent liegt. Diese sind in fast allen Branchen unseres Wirtschaftszweiges unternehmerisch aktiv. Grundsätzlich zeigt dieser Vergleich jedoch, dass die Franchise-Wirtschaft noch über ein enormes Potential in der Gewinnung von mehr Franchisepartnerinnen verfügt. Hierfür engagiert sich der DFV auf unterschiedliche Weise: So haben wir mit der gründerinnenagentur (bga), die jetzt vom BMWi unterstützt wird, bereits vor etwa zweieinhalb Jahren eine erste, informative Broschüre inklusive Best Practice veröffentlicht, um Frauen über die Möglichkeiten und Vorteile im Franchising zu informieren. Hier gibt es sicherlich weitere Anknüpfungspunkte. Und auch auf unseren regelmäßigen Informationsveranstaltungen beraten wir zahlreiche interessierte Existenzgründerinnen. Last, not least erreichen uns – auf die Zielgruppe bezogen – regelmäßig Anfragen von Frauenzeitschriften, die redaktionell über eine Selbstständigkeit im Franchising und über Success-Stories von bestehenden Franchisenehmerinnen berichten.

Wir sind also nicht untätig. Und dennoch wollen wir die aktuelle Studie zum Anlass nehmen, um das Thema noch stärker proaktiv zu besetzen. Im Wesentlichen wird hierbei darum gehen, noch stärker die oben erwähnten Beispiele erfolgreicher Franchisenehmerinnen zu kommunizieren.

Bundesarbeitsministerium bestätigt: Keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige in dieser Legislaturperiode

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun offenbar intern bestätigt, dass es bis zur nächsten Bundestagswahl Im September 2013 keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geben wird. Die Überraschung hält sich in Grenzen, da es in den vergangenen Wochen und Monaten genügend Anzeichen für diese Entwicklung gab:

1. Nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers mit wesentlichen Regelungsinhalten im Frühsommer 2012 kommt es auf breiter Front zu Kritik. Auch der DFV hat sich gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden im Rahmen eines Positionspapiers kritisch geäußert.

2. Das BMAS bestätigt, dass nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers bei der Unternehmensberatung McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde, die im September 2012 Ergebnisse zur Umsetzung der Pläne liefern sollte. Sie sollte ebenfalls evaluieren, in welchem Maße Selbständige heute bereits Altersvorsorge betreiben. Bis heute wurden diese Ergebnisse nicht veröffentlicht.

3. Mehrere Medien greifen das Thema im September auf und kommen zu dem Schluss, dass die Einführung der Altersvorsorgepflicht wohl bis nach den Bundestagswahlen 2013 vom Tisch sei. Dies wird vom Bundesarbeitsministerium zunächst dementiert.

4. Und spätestens nach dem Koalitionsgipfel Ende Oktober 2012 war klar, dass Frau von der Leyens Pläne erst einmal nicht realisiert werden. Denn dieses – in den Regierungsfraktionen sehr umstrittenes – Thema stand erst gar nicht auf der Agenda.

Vor wenigen Tagen hat nun die die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass das Vorhaben nun vorerst vom Tisch ist. Interessantes Detail: Frau Niederfranke äußerte sich – dem Vernehmen nach – im semi-öffentlichen Raum auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin.

Klar ist dennoch: Die nächste Bundesregierung – egal in welcher Konstellation – wird das Thema erneut aufgreifen. Dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige eingeführt wird. Der DFV wird sich weiterhin für eine möglichst liberale Auslegung und Anerkennung der unterschiedlichen Möglichkeiten (Immobilien, private Altersvorsorge) einsetzen.

Nächste Franchise-Manager (IHK) auf der Zielgeraden

In Eisenach fand in dieser Woche das fünfte Modul des laufenden Zertifikatslehrganges Franchise-Manager (IHK) statt. Gegenstand des zweitägigen Moduls war das Thema „Franchise-Management“ in der Praxis. Die Teilnehmer beschäftigten sich am ersten Tag noch einmal intensiv mit den Grundlagen zum Auf- und Ausbaus eines Franchise-Systems, welche Rolle der DFV innerhalb der Franchise-Wirtschaft spielt sowie führen vor dem Hintergrund eigener Fragestellungen Engpassanalysen durch. Am zweiten Tag wurde dann in Gruppenarbeit ein konkretes Projekt als Aufgabenstellung für den Aufbau eines Franchise-Systems benannt. Hier galt es nach einer eingehenden Darstellung der Ausgangslage, Wachstumsstrategien, den damit verbundenen Aufwand sowie konkrete Schritte zu definieren. Ein vergleichbares Beispiel diente den Teilnehmern nunmehr als Grundlage einer bis Anfang des Jahres 2013 einzureichenden schriftlichen Projektarbeit, die auch prüfungsrelevant ist.

Referenten des Moduls waren Herr Jürgen Dawo (Gründer Town & Country Haus, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung) sowie Herr Torben L. Brodersen (Geschäftsführer DFV/DFI).

Im Anschluss an das sechste Modul („Kommunikation in Franchise-Systemen“) wird dann Ende Januar 2013 die Prüfung abgenommen. Der nächste Lehrgang wird im zweiten Halbjahr 2013 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.franchise-institut.de/franchise-manager-ihk.html
Teilnehmer Franchise-Manager (IHK)

Interne Kommunikation wird in Franchise-Systemen des DFV großgeschrieben

Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern des DFV zeigt, dass 70% der befragten Franchise-Systeme über einen Franchise-Beirat verfügen. 10 % planen künftig die Installation dieses Franchise-Nehmer-Gremiums – 20% der Befragten hingegen werden keinen Beirat einrichten.

Die Frage wurde innerhalb des DFV-Barometers gestellt, welches in jedem Jahr neue Erkenntnisse aus der Praxis der Franchise-Wirtschaft hervorbringt. Dieses Ergebnis stellt dar, dass eine satte Zweidrittelmehrheit der befragten Franchise-Systeme mittlerweile über einen Franchise-Beirat verfügen und diesen nutzen, um z.B. systeminterne Prozesse oder Neuerungen mit Franchise-Partnern zu diskutieren.

Darüber hinaus wurde auch befragt, welche weiteren Partner-Veranstaltungen und -Gremien in DFV-Mitgliedssystemen vorhanden sind (Mehrfachnennung möglich). Hier die Ergebnisse:

Partner-Tagungen: 96%
Erfahrungsaustausch-Gruppen: 80%
Arbeitskreise: 57%
Ausschüsse: 39%
Social-Media-Gruppen (facebook etc.): 36%
Video-/Telefonkonferenzen: 35%

Fazit: Im Wesentlichen werden einige Kommunikationskanäle intensiv genutzt. Dieses gilt vor allem für „Face-to-face“-Veranstaltungen (Partnertagungen etc.). Darunter hat auch der Beirat als Franchise-Nehmer-Gremium seinen festen Platz innerhalb sehr vieler Netzwerke gefunden. Im Bereich der Nutzung neuer Kommunikationsmöglichkeiten besteht hingegen noch viel Ausbaupotential.

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (vorerst) vom Tisch

Der am vergangenen Sonntag abgehaltene Koalitionsausschuss hat im Ergebnis gezeigt: Union und FDP scheinen das Thema „Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“ endgültig von ihrer Prioritätenliste genommen zu haben. Hintergrund sind uneinheitliche Meinungen innerhalb der Regierungsfraktionen sowie noch ausstehende bzw. noch nicht weiter veröffentlichte Informationen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zum bisherigen Altersvorsorgeverhalten der Selbstständigen.

Noch im Frühjahr hieß es, die Koalition wolle eine Regelung innerhalb dieser Wahlperiode erreichen. Das wird nun zeitlich mehr als unrealistisch, zumal die Koalition dieses offenbar heikle Thema nicht mehr aktiv voranzutreiben gedenkt. So hatte BMAS-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel in einer öffentlichen Sitzung des Bundestags-Petitionsausschuss vor drei Wochen diesbezüglich gesagt, man befinde sich in einem „frühen Stadium“ und es sei noch ein „langer Weg“ bis zu einer gesetzlichen Regelung. Den konkreten Zeitplan ließ er dabei offen.

Was bleibt ist ein schaler Beigeschmack. Denn ohne Not (und vor allem ohne valide Daten zum bereits praktizierten Vorsorgeverhalten) wurden durch den Vorstoß abertausende von Selbstständigen in Deutschland verunsichert.

Weitere Hintergrundinformationen zur Historie finden Sie unter folgendem Blogeintrag:

/Vorbereitung zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige stockt weiter. Gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich