Botschafter der Town & Country Stiftung überreichten drei Schecks an gemeinnützige Organisationen

1.500 Euro für gute Zwecke ausgegeben

Der Bundestagsabgeordnete Christian Hirte, Town & Country Gründer Jürgen Dawo sowie die Town & Country Partnerin Angela Ernst-Böhme waren in der vergangenen Woche als Botschafter der Town & Country Stiftung unterwegs. Sie überreichten im Rahmen des 1. Town & Country Stiftungspreises je einen Scheck in Höhe von 500 Euro an gemeinnützige Organisationen.

Mit der Auslobung des 1. Town & Country Stiftungspreises will die Town & Country Stiftung zielgerichtet regional operierende gemeinnützige Organisationen im Rahmen ihres Satzungszwecks – der Förderung von benachteiligten Kindern – unterstützen. Die Förderung von Projekten durch die Stiftung soll Anreiz und Ansporn zugleich sein, sich verstärkt für die Belange von Benachteiligten einzusetzen und damit das Augenmerk auf einen Bereich unserer Gesellschaft zu lenken, der langfristig das soziale Gleichgewicht von einer demokratischen Gesellschaft aufrecht erhalten hilft. Neben der Förderung von benachteiligten Kindern engagiert sich die Town & Country Stiftung auch für unverschuldet in Not geratene Bauherren oder Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern, um diesen in einer schwierigen Situation bei der Erhaltung ihres Eigenheimes zu helfen.

Die Arbeit der Stiftung wird dadurch ermöglicht, dass die Lizenzpartner des Town & Country Franchise-Systems mit ihren Zuwendungen die einzelnen Hilfsaktionen möglich machen, ein Beweis für das soziale Engagement erfolgreicher Unternehmer.

Die Botschafter der Town & Country Stiftung sind ehrenamtlich tätig und helfen deutschlandweit, die Anliegen der Stiftung bekannt zu machen und die Gesellschaft für die angesprochenen Problemkreise zu sensibilisieren. Ohne dieses Engagement der Botschafter der Stiftung wäre eine erfolgreiche Tätigkeit der Stiftung nicht denkbar.

Christian Hirte überreichte einen der Schecks über 500 Euro an die heilpädagogische Kinder- & Jugendhilfe in Kieselbach. Nach umfangreichen Baumaßnahmen konnten in einem Gebäudeteil acht Kinder und Jugendliche untergebracht werden, die soziale, emotionale oder psychische Benachteiligungen aufweisen. Die jüngsten Kinder sind noch im Kindergartenalter und werden aller Voraussicht nach einen sehr langen Zeitraum in der Einrichtung verbringen, weil der seelische Heilungsprozess dauern wird und familiäre Stützsysteme fehlen.

Town & Country Gründer Jürgen Dawo überreichte als Stiftungsbotschafter einen Scheck an das Sozialwerk Meiningen mit Niederlassung in Bad Salzungen.

Der Jugendschutzdienst arbeitet vor allem mit Mädchen und Jungen zusammen, die von körperlicher, seelischer und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind. Die jungen Menschen bekommen Hilfe und Unterstützung, wenn sie
Probleme mit sich oder mit ihrem sozialen Umfeld haben oder auch zur Neuorientierung.

Das primäre Ziel ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor weiteren Gefährdungen. Betroffene Mädchen und Jungen sowie deren Vertrauenspersonen werden beraten und zu Ämtern, Behörden und Gerichtsprozessen begleitet.
Präventiv ist der Jugendschutzdienst im gesamten Wartburgkreis in Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen tätig.

Town & Country Partnerin Angela-Ernst Böhme, ebenfalls Botschafterin der Town & Country Stiftung, überreicht einen Scheck an den Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.

Deren Hauptaufgabe ist es, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen und sie zu Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu erziehen. So entstand 2012 die Idee, für kranke Kinder oder ältere Menschen das Musical „Cats“ einzustudieren.

Die Kinder traten vor Eltern, Lehrern, im Altenheim, vor Verwandten und Bekannten und im Erfurter Klinikum auf der Kinderkrebsstation auf. Sie spielten unter den unterschiedlichsten Voraussetzungen und wurden vom Publikum mit Reaktionen aller Art konfrontiert. So konnten sie lernen, dass nicht immer tobender Beifall der Lohn für ihre Mühen ist.

Die drei geförderten Projekte sind Teil von insgesamt 84 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Der 1. Town & Country Stiftungspreis richtet sich an gemeinnützige Organisationen, deren Projekte einer Vielzahl von Kindern zu Gute kommen. Im Rahmen des Town & Country Stiftungspreises wird darüber hinaus jeweils ein Projekt pro Bundesland mit einem Betrag in Höhe von 5.000 Euro gefördert. Förderprojekte konnten u. a. sein: Kinderheime, Bildungsangebote für sozial schwache Familien oder Betreuungsangebote für gewaltgeschädigte Kinder.

weitere Informationen unter: www.tc-stiftung.de

Foto: Jürgen Dawo
Town & Country Stiftung

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Mehr Freiheiten für Unternehmer

Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion lud zur Podiumsdiskussion zum Thema Franchising. DFV-Geschäftsführer Brodersen forderte als Podiumsteilnehmer mehr Engagement von der Politik.

Von den Erfolgsfaktoren des Franchisings über die Bedeutung einer Franchisemarke bis hin zu den Herausforderungen der Zukunft – die Bandbreite der Themen auf der Podiumsdiskussion des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch, 12. Juni war groß. Der PKM hat es sich zur Aufgabe gemacht, Deutschland als attraktiven Unternehmensstandort weiterzuentwickeln und den Mittelstand zu stärken. Unter dem Titel „Moderne Franchise-Systeme – Zukunftsmodell für den Mittelstand in Deutschland?“ diskutierten nun neben DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.), Viola Christophel (Geschäftsführerin Town & Country Franchise-Partner HS-Solid) und Dr. h.c. Hans Michelbach MdB (Mitglied des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag und Vorsitzender der Mittelstandsunion).

Zunächst standen die Prinzipien des Franchisings im Mittelpunkt: Die Vertreter aus der Franchisepraxis erklärten, dass vor allem die Partnerschaft auf Augenhöhe und das gegenseitige Vertrauen von Franchisegeber und Franchisenehmer für einen Erfolg entscheidend sind. Holger Beeck ergänzte, dass sich ein Franchisenehmer zudem absolut mit dem System identifizieren muss. Weiter erklärte er, dass in jeder funktionierenden Franchisepartnerschaft der Franchisenehmer den gewählten Standort immer erfolgreicher führt, als der Franchisegeber hierzu selbst in der Lage wäre.
Auf die sich anschließende Frage, warum die Marke im Franchising so wichtig ist, brachte es Viola Christophel auf den Punkt, dass die Marke gleichzusetzen sei mit dem Miteinander der Franchisepartner: Von dem guten Miteinander aller Franchisepartner entsteht eine große Strahlkraft auf die Marke, von der sich der Verbraucher auch angesprochen fühlt.
Als Qualitätsgemeinschaft leistet der DFV bei der praktischen Umsetzung dieser Prinzipien seinen Anteil, so Brodersen. Denn entsprechend des Ethikkodexes des europäi¬schen Franchisings und des DFV-System-Checks fühlen sich alle DFV-Mitglieder dem professionellen und seriösen Franchising verpflichtet.

Im weiteren Verlauf erhielt das Gespräch eine politische Dimension: Beim Stichwort Unternehmensgründungen forderte Brodersen die Politik auf, sich mehr zu engagieren, um die Gründungsquote zu erhöhen. Dr. h.c. Hans Michelbach MdB stimmte Brodersen zu, dass die Zahl der Existenzgründungen nicht zufriedenstellend sei und stellte die Überlegung an, ob Patronatserklärungen eine Möglichkeit wären, dies zu ändern. Hierbei verpflichtet sich eine Muttergesellschaft gegenüber einem Kreditgeber, für die Tochtergesellschaften einzuspringen, wenn es darum geht, Verpflichtungen aus einem Kreditverhältnis nachzukommen. Auf das Franchising bezogen, hieße das, dass der Franchisegeber jederzeit als eine Art Bürge für seine Partner fungiert. Dieser Vorschlag wurde allerdings von allen Seiten abgelehnt.
Viel wichtiger sei es, dass Unternehmer in der Öffentlichkeit positiver wahrgenommen werden müssen. Gerade die Medien vermitteln oftmals ein kritisches Unternehmerbild. Mit Blick auf das Franchising wurde ergänzt, dass Franchisenehmer wie jeder andere Unternehmer angesehen und behandelt werden sollten. Denn, so eine Franchise-nehmerin aus dem Plenum, das sei immer noch kein Standard: Sie bemerkte, dass etliche Geldinstitute und Banken Franchisevorhaben nicht finanzierten. Brodersen konnte diese Aussage relativieren und verwies auf die DFV-Kooperationen und Erfahrungen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Beide Institutionen betrachten die DFV-Mitglieder als Bestandteil der Qualitätsgemeinschaft des Franchisings und prüfen Finanzierungsvorhaben von bestehenden und neuen Franchisepartnern dieser Systeme grundsätzlich wohlwollend.

Abschließend wurde noch einmal betont, wie wichtig Unternehmensgründungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland seien. Die Franchise-Experten wie die Politik waren sich einig darin, dass hierfür Anreize aus der Politik notwendig seien. Als Stichworte wurden Bürokratieabbau und eine bessere Lobby für den Mittelstand genannt.
Die Moderatorin der Veranstaltung und stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand Marie-Luise Dött MdB, schloss die Diskussion mit den Worten, dass es „mehr Freiheiten für Unternehmer“ brauche. Dem stimmten alle Anwesenden zu.

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PKM-Diskussion zum Thema Franchising u.a. (Foto links v.r.n.l.) mit Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Marie-Luise Dött (stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand und Moderatorin der Veranstaltung) und Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.) sowie Christian Freiherr von Stetten MdB, dem Vorsitzenden Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Foto rechts; r.).

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Jahrbuch Franchising: Wissen teilen – Erkenntnisse multiplizieren

Jahrbuch 2013 mit Schwerpunktthemen „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“. Erstmals stehen Inhalte auch online zur Verfügung.

Mit dem Jahrbuch Franchising hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. als Gesamt-Herausgeber eine Reihe etabliert, die sich mit wichtigen, grundsätzlichen und auch konkreten Fragestellungen der Franchisewirtschaft aus¬einandersetzt. Von den Erkenntnissen profitieren Franchisegeber genauso wie Franchisenehmer, Franchise-Interessenten und Lehrende und Lernende aus Universitäten und (Hoch-) Schulen.
Ab sofort ist das Jahrbuch Franchising 2013 mit seinen 23 Beiträgen über den DFV zu beziehen. Herausgeber des aktuellen Werkes sind RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff und RA Reinhard Böhner, die bei der Themenfindung ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“ gelegt haben. Weiteres Plus der aktuellen Ausgabe: Wer das Jahrbuch kauft, kann die Inhalte auch kostenlos online nachlesen und nutzen. Hierfür ist jedem Jahrbuch ein individueller Zugangs- und Freischaltcode beigefügt. Das Fachbuch ist unter http://www.franchiseverband.com/jahrbuch-franchising.html zu bestellen. Der Preis beträgt 54,00 Euro zzgl. 4,50 Euro Versandkosten.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes: „Die Buchreihe Jahrbuch Franchising lebt den Kerngedanken der Wirtschaftsform vor: Wissen einzelner Experten wird geteilt zum Vorteil und Nutzen des gesamten Wirtschaftszweiges. Denn im Tagesgeschäft fällt es manchmal schwer, sich tiefergehend mit strategischen Themen zu beschäftigen oder sich mit neuen Fachgebieten auseinanderzusetzen. Die Expertenbeiträge in der Jahrbuch-Reihe geben einerseits Antworten und unterstützen die im Franchising aktiv Handelnden. Andererseits ist das Jahrbuch Franchising auch eine Bereicherung für die Wissenschaft, da die Fachartikel dazu beitragen, den Wirtschaftszweig noch besser zu erforschen.“

Im Schwerpunkt „Internationales“ steht das Thema Expansion ins Ausland sowie internationale Franchiseverträge im Mittelpunkt. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge von RA Günter Erdmann und RA Dr. Hermann Lindhorst („Die Verhandlung internationaler Master-Franchise-Verträge – Praxiserfahrun¬gen aus anwaltlicher Sicht“), der selbstständigen Franchise-Beraterin Maga. Waltraud Martius („Strategien der Internationalisierung“) oder RA Albrecht Schulz („Grenzüberschreitendes Franchising – 100 praktische Überlegungen für die internationale Expansion eines Franchisesystems“). Albrecht Schulz, der im August 2012 verstorben ist, ist das aktuelle Jahrbuch aufgrund seiner Verdienste für den DFV auch gewidmet.
Die Fachbeiträge im Bereich Betriebswirtschaft haben beispielsweise Guy Selbherr und Nina Gosslau („Franchise-Gründer starten sicherer – begleitet von den deutschen Bürgschaftsbanken“) von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken beigesteuert; ebenso wie der Geschäftsführer der ETL-Gruppe Dr. Jürgen Karsten („Wachstumsalternativen und Wachstumspfade – Wohin kann der Weg gehen?“). Zahlreiche Themen aus dem Gebieten Franchise-Recht und Franchising allgemein ergänzen das wissenschaftliche Werk.

Jahrbuch-Franchising2013

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Was müssen Unternehmen bei ELStAM beachten?

Zum 01. Januar 2013 wurden die bisherigen Papier-Lohnsteuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt. Die Angaben zu Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinder und Freibeträge werden nun bei der Finanzbehörde in einer Datenbank gespeichert und müssen zukünftig vom Arbeitgeber elektronisch abgeholt werden. Dies nennt man ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale, kurz ELStAM.
Durch die Digitalisierung der Lohnsteuerkarte soll der Prozess vereinfacht werden. Bisher lag die Verantwortung für die Lohnsteuerkarte komplett beim Arbeitnehmer. Nun ist der Arbeitgeber verantwortlich. Mehr Verantwortung, mehr Pflichten, mehr Technik.

Drei wichtige Termine:
1. Frühest möglicher Starttermin der ELStAM war der 1. November 2012. Seit diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber optional die entsprechenden Daten ihrer Arbeitnehmer abrufen. Sogar eine Arbeitnehmer bezogene Selektion ist möglich.
2. Das Jahr 2013 wurde als flexibler Einführungs- und Umstellungszeitraum definiert. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Durch die zeitlich gestreckte Einführung sollen eventuelle technische und organisatorische Probleme vermieden werden, die beim gleichzeitigen Einstieg aller Arbeitgeber zu einem fixen Termin entstehen könnten.
3. Letzter Einstiegstermin in das ELStAM-Verfahren ist die Abrechnung für Dezember 2013, mindestens eine Abrechnung im Jahr 2013 muss noch mit den elektronischen Daten erfolgen. Ein erstmaliger Abruf 2014 ist verspätet.

Die Umstellungsphase
Während der Übergangszeit können Firmen flexibel entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Auch eine teilweise Arbeitnehmerbezogene Umstellung ist möglich.
Um ELStAM zu nutzen, sind verschiedene Schritte notwendig. Erstmal muss der Arbeitgeber bei Elster registriert und authentifiziert sein. Mit der Authentifizierung erhält der Arbeitgeber ein Zertifikat, das er in der Lohnabrechnungs-Software hinterlegen muss. Bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dieses Zertifikat schon seit 2009 Pflicht. Damit der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber erfolgreich durchgeführt werden kann, benötigt dieser zwingend die Angabe der Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum.
Mit der entsprechenden Lohnabrechnungs-Software können die Daten einfach abgerufen und automatisch bei den jeweiligen Arbeitnehmern hinterlegt werden. Änderungen sowie Ein- und Austritte werden nachfolgend in einem monatlichen Meldeverfahren durchgeführt. DATAC Lohn hat das Verfahren seit Anfang 2013 integriert.

ELStAM-Merkmale prüfen
Die elektronisch gespeicherten Daten können Arbeitnehmer – nachdem sie sich registriert haben – mit ihrer Steueridentifikationsnummer unter http://www.elsteronline.de einsehen. Nachdem erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten sollte der Arbeitnehmer die erfolgte Lohnabrechnung genau überprüfen. Bei unrichtigen Angaben ist es die Pflicht der betroffenen Mitarbeiter beim Finanzamt zu reklamieren und eine Änderung vornehmen zu lassen.

Besonderheiten
Sollten die erstmals elektronisch abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale von den auf Papier eingetragenen oder im Lohnkonto aufgezeichneten Lohnsteuerabzugsmerkmalen abweichen, haben Arbeitgeber weder eine Korrektur- noch eine Anzeigepflicht. Die Lohnsteuerkarte 2010 oder die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011, 2012 oder 2013, wird als Grundlage verwendet und den Arbeitnehmer muss ein Mitteilungsschreiben “Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)” zur ersten Lohnabrechnung beigelegt werden.
Sofern ledige Arbeitnehmer während des Einführungszeitraums ein Ausbildungsverhältnis beginnen, können Sie eine Vereinfachungsregelung anwenden und ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nach der Steuerklasse I vorgehen. Das klappt aber nur, wenn der Auszubildende Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.
Sobald ELStAM angewendet wird, müssen auch Beendigungen eines Dienstverhältnisses dem Finanzamt unverzüglich elektronisch mitgeteilt werden.

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Ein Institut für die Franchise-Elite von morgen: Bodystreet sieht für Absolventen der Fachschule in Weilburg beste Zukunftschancen

Bodystreet setzt auf starke Partner. Die Fitnessstudio-Marke, bei der Elektro-Muskel-Stimulation im Mikro-Fitness-Studio im Vordergrund stehen, gilt auch nach sechs Jahren als Innovationstreiber der Branche. Doch die Gründer Emma und Matthias Lehner betonen: „Unser Franchise-Erfolg ist auch der Erfolg einer guten Kooperation mit der Fachschule für Franchising und Betriebswirtschaft.“ Gerade in puncto Nachwuchsarbeit setzt das Ehepaar Maßstäbe. Denn von Anfang an legten die beiden Wert auf eine hohe Qualifizierung der Mitarbeiter und Partner. Die Franchise Fachschule in Weilburg ist für sie deshalb eine wichtige Adresse für alle, die sich in Richtung Betriebswirtschaft und Franchising orientieren möchten.

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Einfach gut informiert: Neuer Franchise-Ratgeber erschienen

Etablierte DFV-Publikation mit Kurzportraits von Mitgliedsunternehmen kostenlos bestellen oder als E-Paper unter www.franchiseverband.com
lesen.

Wer sich umfassend über das Franchising und über erfolgreiche Franchisekonzepte informieren möchte, für den ist der Franchise-Ratgeber des DFV ein etablierter Service. Ab sofort steht die neue Ausgabe des Nachschlagewerks zur Verfügung. Diese ist als Printversion kostenlos über die Geschäftsstelle in Berlin zu beziehen oder kann im Internet hier gelesen werden.
Der Ratgeber, der in diesem Jahr in der 10. Auflage erscheint, beinhaltet als zentrales Element die Kurzportraits der Vollmitglieder mit Angaben zu Einstiegsbedingungen, der Investitionssumme und der Gebührenhöhe. Hintergrundinformationen zu wichtigen Themen wie Franchisevertrag und Finanzierung sowie hilfreiche Checklisten und Kontaktdaten zu unabhängigen Franchise-Experten ergänzen das Informationsangebot.

Beide Formen des Franchise-Ratgebers, Print und Online, sind im vergangenen Jahr gleichberechtigt angenommen worden. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Das Feedback, das wir erhalten haben, zeigt, dass die Onlineversion vor allem dazu genutzt wird, sich einen ersten Überblick zu verschaffen oder sich konkret über ein System oder ein Thema zu informieren. Wer sich ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzen und immer wieder nachschauen und blättern möchte, der nutzt eher die Printausgabe. Beide Darstellungsformen ergänzen sich somit prima und sprechen verschiedene Zielgruppen an. Diese Umsetzungsweise werden wir auch in Zukunft beibehalten.

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Transparenz bei der Verwendung von Werbegebühren

Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchisenehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchisenehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchisenehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchisenehmer erweitert werden kann. Der Franchisenehmer kann in diesem Fall daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchisevertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchisenehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchisegeber davon ausgegangen ist, dass der Franchisenehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchisesystemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchisegebers müssen dem Franchisenehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, für den Franchisegeber Prozesse und Entscheidungen in Franchisesystemen zu dokumentieren, um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchisenehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.

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1. DFV-Franchise Matching Day am 16. November 2013

Neues Eventformat für die deutsche Franchisewirtschaft in Mainz. Im Rahmen der Gründerwoche veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband gemeinsam mit der Agentur Cox Orange den „Franchise Matching Day“ am 16.11.13 in Mainz in der Alten Lokhalle.

Franchising ist eines der Top-Wirtschaftsthemen, die entgegen vieler anderer Wirtschaftszweige euphorisch stimmen – mehr als 72.700 Franchisenehmer beschäftigen im vergangenen Jahr 546.200 Mitarbeiter. Der Gesamtumsatz des Wirtschaftszweigs betrug 2012 immerhin 61,2 Milliarden Euro in Deutschland.

Der DFV, offizieller Repräsentant von Franchisegeber und Franchisenehmer weiß, was seine Mitglieder, die mit ihren Franchisesystemen aus allen Bereichen kommen, vereint: die Suche nach weiteren Franchisenehmern. „Die Dynamik des Wachstums, die sich in den aktuellen Zahlen widerspiegelt, fordert neue Wege“ so Torben Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Daher wurde gemeinsam mit der österreichischen Agentur Cox Orange ein neues Eventformat für die Franchisewirtschaft entwickelt.

Am Samstag, 16. November 2013 findet erstmals der „Franchise Matching Day“ in der „Lokhalle Mainz“ statt. Das Besondere dieser Veranstaltung in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz sind der ausschließliche Franchise-Bezug sowie die innovative Vermittlung von Know-how. Im Zentrum steht das „matchen“ von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern. Ergänzt wird durch „living pages“ und „world cafés“. Die „living pages“ sind Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme, die ihre Sichtweise zum Erfolg im Franchising darlegen, bei den „world cafés“ durchläuft der Interessierte den Weg zum Franchisenehmer.

Somit hebt sich der „Franchise Matching Day“ positiv von klassischen Messen ab. Zur Wahrung der Qualität nach außen (für die Besucher) und innen (für die teilnehmenden Systeme) ist der „Matching room“ auf bis zu 30 Franchise-Unternehmen beschränkt. Große Anbieter haben bereits ihr Interesse bekundet.

Die Umsetzung der Veranstaltung erfolgt mit der Cox Orange GmbH, der Marketing- und PR-Agentur, die für Österreich erfolgreich eine neue Franchisemesse entwickelte und damit zum Österreichischen Staatspreis für Marketing nominiert wurde.

FranchiseMatchingDay

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Beruf Hochzeitsplaner: 21 angehende Weddingplaner haben die IHK Prüfung bestanden

Am vergangenen Freitag, den 24.5.2013 konnten die Teilnehmer unserer 4. Staffel der Qualifizierung zum Eventmager-Hochzeit (IHK) jubeln: Die aus dem gesamten Bundesgebiet und sogar aus Österreich und der Schweiz angereisten Teilnehmer bestanden allesamt die lehrgangsinterne Prüfung vor der IHK.
In 4 Wochenendkursen, welche durch umfangreiche Onlinemodule ergänzt wurden, lernten die angehenden Hochzeitsplaner alles, was es um eine Selbstständigkeit als sogenannter „Wedding Planner“ (Originalschreibweise aus dem Englischen) zu wissen gilt.

Dem Ausbildungsträger, der EKA – Europäische Kommunikationsakademie, war es besonders wichtig, zusätzlich zum Fach-Know-How auch grundlegendes Wissen rund um eine Existenzgründung sowie Marketingaspekte zu vermitteln. So lernten die Teilnehmer nicht nur wie eine gut strukturierte Hochzeitsplanung aussehen würde, sondern auch, wie sie es schaffen, sich am Markt der Hochzeitsplaner zu behaupten, wie sie überhaupt ihre eigene Agentur für Hochzeitsplanung von der ersten Idee bis hin zur Markeneintragung und den ersten Hochzeitsmessen auf wirklich sichere Füße stellen.
Den aufregenden Abschluss nahm der Kurs für die angehenden Weddingplaner dann mit der Prüfung vor der IHK in Thüringen.

Da es in diesem Frühjahr ganz besonders viele Interessenten gab und trotzdem ein hoher Standard gewährleistet sein sollte, wurden direkt 2 Ausbilder von der EKA verpflichtet.
Auch für den anstehenden Herbstkurs, bei dem nun wieder strikt die maximale Teilnehmerzahl von 12-15 angehenden Hochzeitsplanern eingehalten werden soll, gibt es bereits 8 Anmeldungen. Um trotzdem alle Interessenten professionell bedienen zu können, plant die EKA für das Jahr 2014 nun drei Kurse pro Jahr.

Auch hierfür werden wieder erstklassige Referenten engagiert, die alle Aspekte der Selbstständigkeit, aber auch der Hochzeitsplanung, abdecken können:

Daniela Jost, Gründerin und Inhaberin des Franchisesystems Agentur Traumhochzeit, seit 8 Jahren größte Agentur für Hochzeitsplanung im deutschsprachigen Raum zu Themen der Gründung, Marketing, Kundenakquise und Selbstständigkeit

Sabine Greiff-Heberle, ehem. Unternehmensberaterin und nun Hochzeitsplanerin, die in 5 Jahren über 100 Paaren eine unvergessliche Hochzeit geplant hat

Jürgen Dawo, Inhaber und Gründer des größten deutschen Fertighausanbieters „Town & Country“ zu Themen des Zeit – und Prioritätenmanagements als Unternehmer

Warum haben sich Teilnehmer ausgerechnet für diesen Kurs als Hochzeitsplaner entschieden, nun da es mittlerweile einige Nachahmer gibt?
Elaine Kelly, angehende Hochzeitsplanerin in Osnabrück/ Bielefeld (OWL): „ Für mich war ausschlaggebend, dass es sich nicht nur um irgendein selbst ausgestelltes Zertifikat eines Anbieters handelt sondern dass ich meine Brautpaare zukünftig mit einem offiziellen Zertifikat der IHK überzeugen kann. Außerdem fand ich den Referentenmix perfekt, da ist wirklich Know How dahinter. Man spürt, dass den Referenten unser Erfolg wichtig ist denn es gibt sogar ein Nachtreffen nach einem halben Jahr um Fragen, die nun im täglichen Geschäft entstehen noch einmal aufzugreifen!“

Anmeldungen für den Herbstkurs werden derzeit noch unter www.hochzeitsplaner-zertifikat.de oder http://www.agentur-traumhochzeit.de/eventmanager-hochzeit-ihk.html entgegen genommen.
In der Kursgebühr von 1990.- ist bereits die Prüfungsgebühr der IHK enthalten.
Es gibt keine weiteren Zahlungsverpflichtungen oder sonstige Bindungen.

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Neues Angebot: DFV führt Ombudsmannverfahren ein

Ab sofort können Franchisepartner bei Auseinandersetzungen mit Hilfe eines unparteiischen Schlichters eine gütliche Lösung finden. Als Ombudsmann konnte der Franchisepionier und DFV-Ehrenpräsident Prof. h.c. Manfred Maus gewonnen werden.

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme. Sollten Konflikte allerdings nicht mehr eigenständig gelöst werden können, kann es sinnvoll sein, einen unparteiischen Dritten als Schlichter einzuschalten. Diese Möglichkeit bietet der DFV ab sofort mit dem neu eingeführten Ombudsmannverfahren. Von dem neuen Verbandsservice profitieren beide Franchiseparteien gleichermaßen: Denn das Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich und ohne ein langfristiges und kostenintensives Gerichtsverfahren beizulegen.
Als Ombudsmann konnte der DFV den erfahrenen Franchisepionier und Gründer der OBI-Organisation Prof. h.c. Manfred Maus gewinnen. Maus, der zudem DFV-Ehrenpräsident ist, zu seinem neuen Engagement: „Ich halte Streitigkeiten für etwas Förderliches, zeigen sie doch auch Chancen auf, Beziehungen zu verbessern. Als Ombudsmann betrachte ich es auch als meine Aufgabe, den Franchisepartnern bei Meinungsverschiedenheiten die Bedeutung von Werten, wie Konsequenz, Disziplin, Haftung und Verantwortung einer Franchisepartnerschaft zu vermitteln. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Wertepaar dabei hilft, Differenzen aus dem Weg zu räumen und von vorn herein zu vermeiden.“

Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV ergänzt: „Für dauerhaften Erfolg einer Franchisepartnerschaft ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. Herr Prof. Maus wird als Ombudsmann sicherlich nicht nur klug schlichten, sondern auch dazu beitragen, dass verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt wird.“ Das DFV-Ombudsmannverfahren wird durch eine schriftliche Erklärung des Franchisenehmers oder Franchisegebers gegenüber dem DFV eingeleitet. Es ergänzt das bestehende Mediationsverfahren, dass der Verband bereits installiert hat. Das neue Angebot steht ausschließlich den DFV-Mitgliedsunternehmen mit ihren angeschlossenen Partnern zur Verfügung. Die Parteien, die sich für dieses Schlichtungsverfahren entscheiden, dokumentieren, dass sie bereit sind, den Schiedsspruch des Ombudsmannes anzuerkennen. Die Möglichkeit, nach Abschluss des Verfahrens den Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht einzulegen, bleibt davon allerdings unberührt.

DFV-Ombudsmann Prof. h.c. Manfred Maus

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