Die BaFin hat angekündigt, bisherige geldwäscherechtliche Freistellungen für Zentralregulierer zum 10. Juli 2027 zurückzunehmen. Damit werden Zentralregulierer künftig vollumfänglich in die Pflichten des Geldwäschegesetzes einbezogen. Für die Franchisewirtschaft ist diese Entwicklung relevant – allerdings nicht pauschal für jedes Franchisesystem.
Entscheidend ist nicht die Eigenschaft als Franchisegeber, sondern die konkrete Rolle, die eine Systemzentrale, Einkaufsgesellschaft oder verbundene Abrechnungseinheit innerhalb der Zahlungs- und Lieferantenprozesse übernimmt. Dort, wo Franchisesysteme zentrale Einkaufs-, Abrechnungs- oder Zahlungsstrukturen nutzen, kann die neue Regulierung organisatorische, vertragliche und wirtschaftliche Folgen haben. Weiterlesen „Neue AML-Pflichten für Zentralregulierer: Was Franchisesysteme jetzt prüfen sollten“ →