Das Wichtigste ist, das angebotene Produkt bzw. Franchisesystem zu lieben und zu verinnerlichen! Oliver J. Lehwald, Franchisenehmer bei Häagen-Dazs im Interview.

Vom Mitarbeiter zum erfolgreichen Franchisenehmer bei Häagen-Dazs: Oliver J. Lehwald
Ein Interview mit dem Berliner Unternehmer Oliver J. Lehwald (44), der gemeinsam mit seiner Frau seit Oktober 1999 insgesamt 3 Häagen-Dazs Shops leitet.

Torben L. Brodersen: Weshalb sind Sie Franchisenehmer von Häagen-Dazs geworden?

Oliver J. Lehwald: Von Anfang an hat mich die hervorragende Qualität der Premium-Eismarke fasziniert. Häagen-Dazs ist weltweit gefragt und besitzt ein ausgezeichnetes Image. Damit entspricht die Marke meinem eigenen Qualitätsanspruch. Ich wollte ein zukunftssicheres Unternehmenskonzept in einem gehobenen Marktumfeld. Das bietet mir das Franchise-Konzept von Häagen-Dazs. Hinzu kommt eine sehr persönliche und individuelle Betreuung durch die Mitarbeiter der Franchise-Zentrale.

Torben L. Brodersen: Was sind für Sie heute die größten Herausforderungen und wie bewältigen Sie diese?

Oliver J. Lehwald: Jeden Tag – Sommer wie Winter – das eigene Team zu begeistern und zu motivieren. Nur so schaffen wir es, unseren Gästen das besondere Genuss-Erlebnis zu verschaffen. Unser Qualitätsanspruch endet nicht beim Produkt. Vor allem in den Shops achten wir auf stilvolles Ambiente und versuchen den Gästen in allem das Beste zu bieten, um den besonderen Moment „vorzuleben“. Zudem schulen wir unsere Mitarbeiter mit speziellen Trainings und vermitteln eine positive Ausstrahlung.

Torben L. Brodersen: Was ist für Sie das Besondere am Franchisesystem Häagen-Dazs?

Oliver J. Lehwald: Dem Franchisegeber geht es nicht um eine maximale Penetration der Filialen, sondern die Auswahl der neuen Franchisepartner und Standorte erfolgt nach hochklassigen Kriterien. Häagen-Dazs bietet verlässliche Vertragsbedingungen bei gleichzeitiger Flexibilität und Franchisenehmerorientierung in herausfordernden Situationen. Darüber hinaus haben wir eine professionelle und reibungslose Abwicklung des Bestell- und Lieferprozesses der Häagen-Dazs Produkte.

Torben L. Brodersen: Welche Erfahrungen als Franchisenehmer und erfolgreicher Gastronom haben Sie beruflich am meisten geprägt und in Ihrer Entwicklung weitergebracht?

Oliver J. Lehwald: Selbstverständlich gab es bei allem Erfolg seit 1999 auch schwierige Momente, wie z.B. der Teilrückbau der Ladenfläche aufgrund politischer Willkür und damit verbundenen deutlichen Umsatzeinbußen. Wer sich mit seinem Team solchen, teilweise existenzbedrohenden Problemen stellt, weiß positive Ereignisse umso mehr zu schätzen und zu fördern.

Torben L. Brodersen: Was sollte jemand unbedingt beachten und beherzigen, wenn er sich für den Einstieg in ein Franchisesystem entscheidet?

Oliver J. Lehwald: Das Wichtigste ist, das angebotene Produkt bzw. Franchisesystem zu lieben und zu verinnerlichen! Wenn möglich, sollte man mehrere Filialen des Franchisegebers besuchen und sich ein genaues Bild der spezifischen Situation vor Ort machen. Die Gäste bei ihren Einkäufen beobachten und auch befragen. Entweder ein Produkt/ eine Marke / ein Unternehmen passt perfekt zu mir und ich bin bereit, mich dafür zu engagieren oder ich lasse es lieber.

Torben L. Brodersen: Welche Voraussetzungen muss ein Franchisenehmer bei Häagen-Dazs erfüllen?

Oliver J. Lehwald: Neben den finanziellen Voraussetzungen ist der ideale Standort in einer 1A-Lage mit hoher Frequenz entscheidend. Auch der eigene Wille, zunächst operativ die Zügel selbst fest in die Hand zu nehmen, ist essentiell. Saisonale Schwankungen muss man produktbedingt akzeptieren.

Torben L. Brodersen: Warum ist gerade Franchise für Existenzgründer attraktiv?

Oliver J. Lehwald: Idealerweise bietet die vorhandene Expertise des Franchisegebers die beste Voraussetzung, unternehmerischen Erfolg zu kopieren, ohne selbst Märkte erschließen zu müssen und Unsummen für Marketing auszugeben. Investitionen lassen sich vorab sehr genau berechnen und notwendige Finanzierungen lassen sich mit einer starken und verlässlichen Marke besser bei Banken verhandeln und durchsetzen.

Torben L. Brodersen: Welche Faktoren haben Sie und das Franchisekonzept Häagen-Dazs bisher erfolgreich gemacht?

Oliver J. Lehwald: Für mich ist das vor allem die unschlagbar gute Eiscreme. Ein weiterer Erfolgsfaktor von Häagen-Dazs ist das konsequente Einhalten der Premium-Strategie in allen Bereichen. Unabhängig vom Wettbewerb und kurzfristigen Trends wird dies durch die Markenverantwortlichen bei Häagen-Dazs kompromisslos verfolgt. Wenn neue Dinge nicht funktionieren, wird daran nicht zu lange festgehalten. Gleichzeitig werden immer Neuerungen gesucht, um neue Segmente zu erschließen und um mit innovativen Produkten auch außerhalb der Hauptsaison erfolgreich zu sein.

Torben L. Brodersen: Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?

Oliver J. Lehwald: Noch viele Jahre gemeinsam mit Häagen-Dazs erfolgreich und partnerschaftlich zu agieren und vielleicht 2 – 3 weitere Shops zu eröffnen.

Torben L. Brodersen: Abschließend: Welches ist Ihr Lieblingseis?

Oliver J. Lehwald: Ohne Frage Cookies & Cream, unser absoluter Klassiker. Ansonsten einfach jede Sorte, allerdings zur jeweiligen Genussstimmung passend.
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Konjunkturelle Schwäche, der Mindestlohn und die Franchisewirtschaft

Das jüngst vorgestellte Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen hat es in sich: So wird die aktuelle Konjunkturschwäche in Deutschland unter anderem auf die ab dem 01. Januar 2015 anstehende Einführung des Mindestlohns zurückgeführt. Entsprechend hitzig verliefen Diskussionen, inwiefern ein Zusammenhang diesbezüglich festgestellt werden könne oder nicht – denn das Gesetz sei ja noch gar nicht in Kraft getreten, so verlauteten Vertreter der Bundesregierung.

Diese Position offenbart eine frappierende Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten innerhalb des Mittelstandes. Frühestens seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages, allerspätestens jedoch seit der Ratifizierung des Mindestlohn-Gesetzes durch den Bundesrat am 11. Juli war klar, was auf Unternehmen ab Januar 2015 zukommt.

Aus zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit den Mitgliedern des DFV wissen wir, dass Unternehmen die Diskussion zur Verabschiedung des Mindestlohns sehr wohl intensiv wahrgenommen und über Konsequenzen für ihre Netzwerke diskutiert haben. Schließlich geht es ja nicht nur um betriebswirtschaftliche Auswirkungen für den Franchisegeber und seine Betriebe. Er trägt auch in hohem Maße Verantwortung dafür, dass Franchisenehmer den Mindestlohn in ihre Kalkulationen einbeziehen. Und: Wir wissen, dass Franchisegeber seit Monaten auch über Konzeptanpassungen nachdenken, um die Auswirkungen des Mindestlohns für sich und ihre Partner abzufedern. Es wäre also absolut fahrlässig, würden sich die Franchisegeber erst ab dem 01. Januar 2015 mit diesem Thema beschäftigen.

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns haben politische Akteure viele mittelständische Unternehmen erheblich verunsichert. Sie beugen vor, passen ihre Planungen für 2015 konservativ an und halten sich aktuell mit Ausgaben bzw. Investitionen zurück. Dass hier folglich keine Konsequenzen für die Konjunktur im auslaufenden Jahr spürbar sein sollen, ist in der Praxis kaum vorstellbar.

Die Franchisewirtschaft insgesamt hat mit dem Mindestlohn kein Problem. Sie setzt sich aus den unterschiedlichsten Branchen zusammen. In vielen wird längst über Mindestlohn gezahlt. Sehr wohl aber sind einzelne Sparten in Teilen besonders betroffen, wie z.B. die Gastronomie oder der Pflegesektor. Gerade hier laufen die Vorbereitungen zur Abfederung seit Monaten auf Hochtouren, die Verunsicherung ist groß.

Dass es Unternehmen gibt, die die Einführung des Mindestlohns verdrängen und am 01. Januar 2015 mit der Erkenntnis aufwachen, handeln zu müssen, ist dabei natürlich nicht ausgeschlossen. Der DFV jedoch hat dieses Thema in seinen eigenen Reihen seit Beginn der Debatten sehr intensiv mit verfolgt, intern kommuniziert und den Austausch seiner Mitglieder diesbezüglich vorangetrieben. So wird hierzu am 02. Dezember 2014 ein weiterer DFV-Round-table für Franchisegeber stattfinden.

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So starten Franchisegründer leichter: Neuer Finanzierungsratgeber von DFV und VDB

Die Frage wie Gründer eine Selbstständigkeit mit Franchising finanzieren können, beantwortet eine neue Finanzierungsfibel für Franchisegründer, die der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ( VDB ) zur Gründerwoche 2014 veröffentlichen.

Jedes Jahr gehen in Deutschland mehrere Tausend neue Franchisenehmer an den Start, viele davon sind Gründer. Ihnen fehlt es oft an Erfahrung und an Sicherheiten für einen Kredit. Die neue Finanzierungsfibel soll Gründer dabei unterstützen, neue Franchisebetriebe erfolgreich aufzubauen. Sie hilft beispielsweise beim Businesskonzept, beim Schreiben eines Businessplans, bei der Suche nach einer Bank oder dabei den Kapitalbedarf zu ermitteln.

Der Deutsche Franchise-Verband und die Bürgschaftsbanken unterstützen Franchisegründer mit Beratung und Bürgschaften. Seit 2009 kooperieren DFV und VDB. Sie tauschen Know-how aus, um die Finanzierungsbereitschaft bei bereits finanzierten und tragfähigen Franchisekonzepten zu verbessern. Entscheidungen bei Kreditinstituten werden erleichtert und beschleunigt. DFV-Vollmitgliedern mit DFV-System-Check sichern die Bürgschaftsbanken grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft zu. Davon profitieren vor allem Gründer, denn die Bürgschaftsbanken setzen die Marktfähigkeit der Systeme voraus und bewerten unternehmerische Eignung und Standorte.

„Immer mehr Unternehmer machen sich mit Franchise selbstständig. Die Zahlen der neuen Franchisenehmer sind zwischen 2003 und 2013 stark gestiegen: Von 43.000 auf rund 76.500. Besonders die Gründer brauchen dringend eine Anschubfinanzierung. Durch die Zusammenarbeit mit dem VDB und den Bürgschaftsbanken konnten in den letzten fünf Jahren Bürgschaften für fast 500 Franchisesysteme vergeben werden“, erklärt Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV.
„Die Bürgschaftsbanken unterstützen viele Gründer und wissen: Bei Existenzgründern ist die richtige Finanzierung das A und O. Mit unserer Finanzierungsfibel beantworten wir Franchisegründern Fragen zu Konzept, Businessplan und Finanzplanung. Der Ratgeber soll ihnen den Start erleichtern. Weitere Beratung und Hilfe bei der Finanzierung gibt es bei Bürgschaftsbanken und dem DFV“, erläutert Guy Selbherr, Vorsitzender des VDB.

Beim 2. Franchise Matching Day
am kommenden Freitag, 21. November 2014 in Köln
wird die Finanzierungsfibel Gründern vorgestellt, die das passende Franchisesystem suchen.

Im Mai 2014 haben DFV und VDB bereits eine Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer veröffentlicht. Beide Fibeln stehen unter www.franchiseverband.com bzw. www.vdb-info.de zum Download bereit und können in den Geschäftsstellen von DFV und VDB bestellt werden.

Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. ( VDB ) ist die gemeinsame Interessenvertretung der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen 17 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie von 14 Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) in Deutschland. Der VDB ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen. Der VDB ist Mitglied im AECM, dem europäischen Verband der Bürgschaftsbanken, und vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch auf EU-Ebene.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2013 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit circa 76.600 Franchisenehmern und 525.300 Mitarbeitern einen Umsatz von etwa 62,8 Milliarden Euro.

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Die Gründerwoche Deutschland rückt näher

Vom 17. bis zum 23. November 2014 stehen in vielen Regionen Deutschlands wieder Gründergeist und unternehmerisches Denken und Handeln im Mittelpunkt. Mit über 1.300 Veranstaltungen möchten Schulen und Hochschulen, Gründungsinitiativen, Kommunen, Kammern und Verbände sowie Unternehmen und viele andere Akteure einen Beitrag für mehr Gründungskultur in Deutschland leisten.

International

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week (GEW). Sie wird von der US-amerikanischen Ewing Marion Kauffman Stiftung betreut und hat allein im letzten Jahr etwa 7,5 Millionen Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert. In diesem Jahr haben sich bereits 150 Länder angeschlossen.

National

Die Gründerwoche Deutschland wird zum fünften Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet. Voraussichtlich über 800 Gründungsakteure und Förderer von Unternehmergeist beteiligen sich, um die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland mit zusätzlichen Impulsen zu stärken. Während und rund um die Gründerwoche bieten die Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen – deutschlandweit eine Vielzahl an Veranstaltungen an: In Seminaren, Workshops, Wettbewerben und vielen weiteren Veranstaltungsformaten wird das umfassende Spektrum der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und vor Ort präsent.

Franchise Matching Day

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

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Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!

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Politische Arbeit des DFV: Positionspapier an das BMJV zur Impressumspflicht

Stellungnahme des DFV zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Problematik

5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erschwert die Gemeinschaftswerbung einer Vielzahl gleichartiger Unternehmen, wie sie typischerweise in Franchisesystemen anzutreffen ist, aber vor allem auch in Vertragshändlersystemen und Verbundgruppen vorkommt. Es ist praktisch unmöglich und damit unzumutbar,in einem Medium wie Zeitung, Prospekt oder Fernsehen für Waren- oder Dienstleistungsangebote zu werben und darin noch die so genannten Impressumsangaben – Identität und Anschrift – für alle an dem Vertriebssystem beteiligten Unternehmen bekannt zu machen. Es fehlt regelmäßig schlicht der Platz. Zudem würde eine solche Informationsflut Verbraucher eher verwirren als informieren, denn einem Vertriebssystem können hunderte oder auch mehr als 1.000 verschiedene Unternehmen angehören (insbesondere dann, wenn die Systemzentrale nur wenige oder gar keine eigenen Betriebe führt).

Die Rechtsprechung vertritt demgegenüber mehrheitlich eine streng am Wortlaut orientierte Handhabung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG und akzeptiert einen Hinweis auf eine Internetseite, die Identität und Anschrift aller Unternehmen des Franchisesystems (oder eines anderen Vertriebssystems) auflistet, mehrheitlich nicht. Die Folge ist, dass Gemeinschaftswerbung eines Franchisesystems kaum mehr rechtskonform gestaltet werden kann und damit faktisch unmöglich wird.

Damit ist die Problematik nicht erschöpft. Denn auch die Angabe aller dem betreffenden Vertriebssystem angehörenden Unternehmen mit Identität und Anschrift § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG (z.B. im Internet) könnte möglicherweise nicht genügen. Denn nach einer jüngeren OLG-Entscheidung folge aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, dass eine Franchisezentrale bei ihrer Werbung mit Preisempfehlungen Identität und Anschrift der teilnehmenden Betriebe – das heißt der selbständigen Unternehmen, die die Gemeinschaftswerbung dann auch tatsächlich umsetzen (also die betreffenden Produkte führen und der Preisempfehlung folgen) – angeben müsse. Der kartellrechtlich bedingte und seit vielen Jahren praxisübliche Fußnotenhinweis „Nur in teilnehmenden Betrieben“ solle den Anforderungen des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht genügen. Diese faktische Vorgabe des OLG Düsseldorf würde jedoch eine entsprechende vertikale Abstimmung im Zusammenhang mit einer unverbindlichen Preisempfehlung erfordern. Die Franchisezentrale müsste mit den Mitgliedern des Franchisesystems abstimmen, wer zu einem späteren Zeitpunkt die Produkte tatsächlich auch zu den Preisempfehlungen verkaufen will. Dies würde aber aus Sicht der Franchisewirtschaft gegen die Vorgaben des Kartellrechts (Preisbindungsverbot, § 1 GWB ) verstoßen. Das OLG Düsseldorf hat diesem Argument entgegnet, der Franchisegeber könne von einer Gemeinschaftswerbung auch Abstand nehmen und diese den Franchisenehmern überlassen, wenn er der Meinung sei, kartellrechtliche Vorgaben nicht einhalten zu können.

Die Position des DFV

Der DFV meint, diese jeweils mit § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG begründeten Sichtweisen schränken die Werbemöglichkeiten von Franchise- und vergleichbar organisierten Vertriebssystemen in unzumutbarer Weise ein. Es ist eine der typischen Aufgaben von Franchisegebern bzw. Franchisesystemzentralen, überregionale Werbung zu organisieren, von der alle Teilnehmer des Vertriebssystems profitieren sollen. Solche überregionale Werbung wurde und wird in der Praxis nicht durch Franchisenehmer (oder z.B. Vertragshändler) durchgeführt, die regelmäßig nur für die Werbung in ihrer Region verantwortlich sein können und möchten. Bliebe Vertriebssystemen wie der Franchisewirtschaft die Möglichkeit zur Gemeinschaftswerbung versagt, würde das auch zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs gehen.

Der DFV kritisiert die aktuelle Rechtslage und setzt sich für eine klare Gesetzesregelung ein, die es Franchisesystemen mit ihren selbständigen Franchisenehmern erlaubt, gemeinsame Werbung zu betreiben. Seit 2012 wird bedauerlicherweise die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis durch Abmahnungen missbräuchlich ausgenutzt, so dass bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Belastungen in nicht unerheblicher Höhe verursacht wurden und werden.

Die Stellungnahme des DFV können Sie hier in Gänze nachlesen:
DFV_Stellungnahme_Referentenentwurf eines zweiten Gesetz zur Änderung des UWG

in Zusammenarbeit mit Noerr LLP: RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff.

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DFV nimmt an EU Konsultation teil

Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Derzeit zieht die EU-Kommission in Erwägung, die aktuelle Handelsvertreter-Richtlinie zu ändern. Hierbei geht es nicht um die Frage, was genau novelliert werden soll sondern allein um die Frage, ob überhaupt eine Änderung vorgenommen werden oder bei der seit 1986 bestehenden Richtlinie festgehalten werden soll. Der DFV hat hierzu eine Position bzw. eine Bewertung verfasst und der Konsultation zugänglich gemacht.

Hintergrund

Franchising ist ein auf langjährige Partnerschaft beruhendes Geschäftsmodell. Dieses gründet auf einer vertraglichen Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Gegensatz zum Handelsvertreter arbeitet er auf eigene Rechnung, unterliegt keiner Preisbindung und wird nicht provisionsbasierend tätig. Im Rahmen seiner zu erbringenden Leistung verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers. Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Die Handelsvertreterrechte, bestimmt durch die Handelsvertreter-Richtlinie, finden hierbei analog, insbesondere beim § 89b HGB (Handelsvertreterausgleich), Anwendung.

Nationales und europäisches Recht

Angesichts der Vorgaben der Handelsvertreter-Richtlinie stimmen die nationalen Handelsvertreterrechte innerhalb der EU inhaltlich überein bzw. weisen nur in engem Rahmen – dort, wo die Richtlinie unterschiedliche Regelungen zulässt – Unterschiede auf. Das beschleunigt Vertragsverhandlungen und erleichtert, Verträge zu schließen. Zugleich wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Vertragsmuster für alle 28 EU-Staaten vorzubereiten. Dies erleichtert den Aufbau eines Vertriebskonzeptes über Handelsvertreter, soweit sich dies nur auf die Staaten der EU erstrecken soll.

Handelsvertreterverträge müssen – egal, welches Recht für den Vertrag vereinbart wurde – mit den zwingenden Regelungen der EU-Richtlinie übereinstimmen. Daher sind Handelsvertreter eher bereit, sich auf ein anderes Recht innerhalb der EU (bspw. auf das Recht am Sitz des Unternehmers) einzulassen.

Dadurch, dass der Europäische Gerichtshof durch die Gerichte der EU-Staaten zur Auslegung des nationalen Rechts vor dem Hintergrund der Richtlinie angerufen wird, verfestigt sich die angestrebte Einheitlichkeit des Handelsvertreterrechts in der gesamten EU. Dies verschafft sowohl den Handelsvertretern als auch den Unternehmern Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen und damit mittelbar auch für Franchise-Verträge.

Die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und ihm folgend durch die nationalen Gerichte verhindert, dass der Schutz der Richtlinie weder durch die Wahl des Rechts eines Drittstaates noch eines Gerichtsortes außerhalb der EU ausgehebelt werden kann.

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Netzwerkpolitik des DFV beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

DFV pflegt und erweitert sein politisches Netzwerk beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

Das Thema des diesjährigen Arbeitgebertages lautete „Aktuelle sozial- und wirtschaftspolitische Herausforderungen“.

Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel sind sich einig: „Investitionen ja, aber nicht auf Pump“. Das Ziel 2015 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu schaffen bleibt bestehen und wird laut der Bundesregierung konsequent umgesetzt. Ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand ist die Ankündigung, keine Steuern erhöhen zu wollen. Weiterhin korrigiert die Regierung ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum nach unten. Der Bundeswirtschaftsminister betont, dass der Erhalt und den Ausbau Infrastruktur einer großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein wird. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD insgesamt fünf Milliarden Euro in dieser Wahlperiode in die Infrastruktur stecken. Einnahmen durch die Pkw-Maut und eine Ausweitung der Lkw-Maut kommen hinzu. Das Forcieren und Fördern von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Wagniskapital, Crowd Funding) steht nach Aussage der Bundesregierung ganz oben auf der Agenda der Wirtschaftspolitik. Der DFV hat sich hierzu in den letzten Wochen bereits positioniert. Die Themensetzung können sie hier im Einzelnen nachlesen:

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft
• Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?
• Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Die Mittelstandsoffensive: Gründerkultur in Deutschland stärken und ausbauen

Weiterhin betont Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Gründungskultur in Deutschland stärken. Dazu lädt er das Netzwerk Mittelstand, bestehend aus 20 Mittelstandsverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium, ein in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind die aktuellen Herausforderungen, wie die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs, die Etablierung von mehr Gründergeist und passender Finanzierungsmöglichkeiten, die Erschließung von Auslandsmärkten sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie sind am besten zu bewältigen, wenn sich Politik und Wirtschaft auf gemeinsame Ziele verständigen.

Zunächst ist an die Einrichtung folgender Arbeitsgruppen gedacht:

• Demografischer Wandel/Künftigen Fachkräftebedarf decken
• Unternehmergeist und innovative Gründungen fördern
• Neue Wege in der Mittelstandsfinanzierung beschreiten
• Globalisierung/Internationalisierung erleichtern
• Intelligente Regulierung und Bürokratieabbau vorantreiben.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen wird diskutiert, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig soll sondiert werden, was Politik und Wirtschaft gemeinsam zur Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Fazit

Der DFV begrüßt die Ankündigungen der Politik die Gründerkultur fördern und den Mittelstand entlasten zu wollen. Die Initiative des BMWi in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Ob es nur bei einer solchen Ankündigung bleibt oder die Bundesregierung auch konkrete Taten folgen lässt, werden die kommenden Monate zeigen. Der DFV, welcher Mitglied des Netzwerkes Mittelstand ist und an den Arbeitstreffen teilnimmt, wird seinen Beitrag dazu leisten.

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Berater- und Franchise-Nehmer-Kodex für die deutsche Franchise-Wirtschaft erarbeitet

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ erarbeitet Kodizes für die
Franchise-Compliance-Deutschland (FCD)

Agenda 2020

In der vergangenen Sitzung des DFV-Ausschusses „Qualität und Ethik“ wurde die Agenda 2020 auf den Weg gebracht und verabschiedet. Darin wird der Leitgedanke der Arbeit des Ausschusses für die kommenden Jahre definiert und festgelegt. Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner wird darin als ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem gesehen. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft, hat sich mit seinem Ausschuss „Qualität und Ethik“ zum Ziel gesetzt, umfassende und allgemeingültige Standards zu definieren, diese Werte zu wahren und weiter zu entwickeln. Damit baut der DFV seine Rolle als Spitzenverband und Selbstregulator der deutschen Franchise-Wirtschaft weiter aus. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.

Berater-Kodex

Weiterhin setzte sich der Ausschuss mit dem Finalisieren eines Berater-Kodexes auseinander. Die dem DFV als assoziierte Experten angeschlossenen Mitglieder sind Teil der Franchise-Wirtschaft und unterstützen die Interessen und Ziele der Franchise-Wirtschaft. Mit dieser Zielsetzung sind Verhaltensweisen unvereinbar, die sich zum Zwecke der Verfolgung von Individualinteressen gegen die Franchise-Wirtschaft oder wesentliche Teile – wie zum Beispiel gegen einen oder mehrere Franchise-Geber und/oder Franchise-Nehmer – desselben richten. Ein lauterer und fairer Umgang ist daher unabdingbare Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit. Deshalb definiert der Berater-Kodex einen entsprechenden Handlungsrahmen, der den Beitrag des Beraters für die Franchise-Wirtschaft in einen ethisch unternehmerischen Kontext setzt.

Der Kodex soll

• den Beratern eine Richtschnur im Umgang mit Franchisegebern und Franchisepartnern sein,
• einen Standard schaffen, auf dessen Grundlage die Berater tätig sind,
• den Zusammenhalt und die Integrität der Mitglieder des DFV stärken und
• Transparenz im gegenseitigen Umgang zwischen Vertretern der Franchisewirtschaft schaffen.

Franchise-Nehmer-Kodex

Ferner wurden erste Schritte zur Verabschiedung eines Franchise-Nehmer-Kodexes eingeleitet. Im Frühjahr 2015 soll dieser Bestandteil der FCD werden. Das Ziel dieses Kodexes ist es, Franchise-Nehmern einen Praxisleitfaden zur Verfügung zu stellen und zu vermitteln, was von Franchise-Nehmern erwartet werden kann. Der Franchise-Geber und der Franchise-Nehmer tragen füreinander in ihrer Franchise-partnerschaft Verantwortung. Um die Verantwortlichkeiten unter einer gemeinsamen Marke zu dokumentieren wurde der Ethikkodex des DFV entwickelt. Dieser beinhaltet Verhaltensregeln, um nachhaltiges unternehmerisches Handeln zu fördern und gemeinsam das Franchise-System zum Erfolg zu führen. Der Franchisenehmer-Kodex geht im speziellen auf Verhaltensregeln ein, die für den Franchise-Nehmer erforderlich sind, um seinen eigenen Beitrag für das partnerschaftliche Miteinander zu leisten.

Ausschuss Ethik Oktober 2014 Jan Schmelzle

An der Ausschusssitzung nahmen die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Mag. Waltraud Martius (SYNCON International), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle teil.

Der kommende Ausschuss tagt am 23. Februar 2015 in der Systemzentrale der TeeGschwendner GmbH in Meckenheim.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com.

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Was hat ein Bundesliga-Fußballtrainer mit einem Franchisegeber gemeinsam?

Diese und weitere Fragen zur deutschen Franchisewirtschaft diskutierten Fußball-Bundesligatrainer Peter Stöger (1. FC Köln) mit den Teilnehmern des VIP-Empfangs anlässlich des 2. Franchise Matching Days in Köln.

Ganz im Zeichen der Deutschen Franchisewirtschaft stand der VIP-Empfang des 2. Franchise Matching Days, der am 21. November 2014 in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“ in Köln stattfindet. Die Veranstalter – der Deutsche Franchise-Verband und die Marketingagentur Cox Orange – präsentierten mit Peter Stöger, Bundesligatrainer des 1. FC Köln, einen Überraschungsgast.

Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen einem Fußballtrainer und einem Franchise-Unternehmer? „Es gibt zahlreiche Parallelen und beide können viel voneinander lernen“, so Stöger. „Der 1. FC Köln ist wie ein Franchise-system ein Unternehmen. Der Verein ist der Franchisegeber und ich habe als Trainer 22 Franchisenehmer – Spieler. Zu Beginn der Saison setzen wir uns als Gruppe zusammen und verständigen uns über unsere persönlichen und unsere Vereinsziele. Schließlich definieren wir unsere Werte – wir schließen einen Vertrag und unterschreiben ihn“, zieht Stöger Parallelen.
„Das Unternehmen 1. FC Köln will den Erfolg. Und das geht nur, wenn alle Franchisenehmer (Spieler) am gleichen Strang ziehen und alle den Erfolg wollen.“

„In Partnerschaft zum Erfolg“, das ist auch die Devise von Franchise-systemen, erklärt Torben Leif Brodersen. Der Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbands e.V. (DFV) analysiert die wachsende Franchisewirtschaft und erkennt etwa einen Trend im Bereich Social Franchising. Aber er mahnt auch. Die Gründungszahlen gehen in Deutschland zurück. „Hier muss die Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen. Denn kleine und mittelständische Unternehmen sind der Motor der deutschen Volkswirtschaft.“

Ins gleiche Horn bläst Carina Felzmann. Die Geschäftsführerin der österreichischen Agentur Cox Orange sieht in einer Franchisepartnerschaft eine große Chance für Gründer und Karriere als eigener Chef. „Wir richten uns mit dem Franchise Matching Day an Menschen, die sich beruflich verändern wollen, daran denken, sich selbstständig zu machen und dies womöglich mit Franchising.“

„Partnerschaften sind eine ideale Lösung für einen schnellen und nachhaltigen Erfolg. Einen Schritt weiter geht dabei noch Mag. Michael Love, Österreichischer Handelsdelegierter der Wirtschaftskammer Österreich. „Partnerschaften gibt es auch zwischen europäischen Ländern. Österreich ist für Deutschland ein wichtiges Exportland. Beide Länder befruchten sich gegenseitig.“

Aufmerksame Zuhörer und Teilnehmer der Diskussion beim VIP-Empfang waren u.a. die Geschäftsführer und Franchise-Experten Matthias H. Lehner (Bodystreet), Holger Blaufuß (McDonald’s), Roger Krog (Schmidt Küchen), Matthias Kern (Domino’s Pizza), Anja Haverkamp (Nordsee), Dr. Sezar Aydogan (ERA Deutschland GmbH) sowie Dr. Mathias Reif und Dr. Christine von Hauch (beide BridgehouseLaw Germany) sowie die Netzwerkpartner die Wirtschaftsjunioren Köln mit André Häusling und die Sparkasse KölnBonn mit Andreas Brünjes und Markus Marx.

Warum der Franchise Matching Day für Gründer so wichtig und spannend ist

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21.November2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt. Bei diesem innovativen Veranstaltungsformat haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Die seit 1997 aktive Marketingagentur Cox Orange aus Wien setzt auf kreative Kommunikation, basierend auf klaren Strategien. In der Umsetzung konzipiert die Agentur Imagekampagnen, Veranstaltungen, entwickelt Animationsfilme, setzt auf Pressearbeit oder andere Formen der Informationsvermittlung. Die von Cox Orange entwickelte und umgesetzte Österreichische Franchise Messe in Wien ließ die Branche aufhorchen und setzte Gründungswillige in Bewegung. So konnten schon 2011 bei der ersten Messe 1.200 zahlende Besucher/innen gezählt werden. Die nächste Franchise Messe findet am 7.11. und 8.11.2014 in Wien statt.

„Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft und repräsentiert als Qualitätsgemeinschaft Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen“, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. wurde 1978 gegründet und sitzt in Berlin. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. Der Bekanntheitsgrad und das Image des professionellen Franchisings in Deutschland soll nachhaltig und positiv gefördert und die Finanzierung von Franchisegebern und Franchisenehmern sichergestellt werden.

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v.l.n.r.: Torben L. Brodersen (DFV), Peter Stöger (1. FC Köln), Holger Blaufuß (McDonald’s Deutschland Inc.) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH – beide Mitglied im DFV-Vorstand)

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v.l.n.r.: Torben L. Brodersen (DFV) und Carina Felzmann (Cox Orange)

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