Der Arbeitskreis „Selbstständigkeit im Vertrieb“ tagt beim DFV

Ein Einblick in die politische Arbeit des DFV

Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BVK, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und war diese Woche zu Gast beim DFV. Der DFV steht seit Jahren im engen Austausch mit den oben genannten Verbänden. Eine vernetzte Zusammenarbeit bei politischen Entscheidungsfindungen und Prozessen sowie der ständige Austausch über relevante politische Entwicklungen bilden dabei das Kernstück der Arbeitsgemeinschaft.

Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda des Arbeitskreises:

1. Konsultationsverfahren / Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie

2. Novellierung des UWG / Impressumspflicht gem. § 5a UWG: aktueller Stand des Konsultationsverfahrens

3. Gründungszuschuss als Pflichtleistung: gemeinsame Stellungnahme des BDD, CDH und DFV

4. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag

5. Insolvenzanfechtung – hier Vorsatzanfechtung – was tut sich im Hinblick auf § 133 InsO?

6. Initiative der Tankstellenhalter beim BMWi ( § 92a HGB )

7. Mindestlohn: wie bereitet sich die Wirtschaft vor?

8. BSG-Urteile zur Versicherungspflicht von Syndikusanwälten

9. Sammel-/Gruppenklagen: 1. Lesung des Gesetzesvorschlags der Grünen, geplante Konsultation der Bundesregierung

10. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Vertriebsrecht: verpflichtende Angaben bei der Widerrufsbelehrung

Weitergehende Informationen zu diesen Themen bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

Die Franchisewirtschaft bereitet sich auf den Mindestlohn vor: Round-table zu diesem wichtigen Thema fand in Köln statt

Deutschland wird ab 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde.

Der DFV hat daher zur Unterstützung und zum Austausch seiner Mitglieder in Kooperation mit der ETL Franchise zu einem zweiten Round-table zum Thema Mindestlohn in Köln geladen.

Was haben die Franchisesystemzentralen zu beachten?

Nach § 13 MiLoG haften Unternehmer, die andere Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung von Mindestlohn grundsätzlich wie ein Bürge. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regelung auch analog zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern greift, ist als sehr hoch einzuschätzen. Eine Dokumentation, im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung oder im Franchisevertrag, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer darauf aufmerksam macht, dass dieser den Mindestlohn zu zahlen hat und dieser dies mit einer Unterschrift auch bekundet, genügt nicht und befreit den Franchisegeber bei einer Pflichtverletzung auch nicht von seiner Haftung. Daher ist es umso bedeutsamer, im Zuge der Qualitätssicherung und der dazugehörigen Auditierung, Standards für den Franchisenehmer zu schaffen, die die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an seine Mitarbeiter gewährleistet und diese auch für den Franchisegeber überprüfbar ist. Die Franchisesystemzentralen müssen demzufolge Ihren Franchisenehmern Handlungsempfehlungen und Richtlinien an die Hand geben, um Ihrer Fürsorgepflicht im Sinne einer gelebten Franchisepartnerschaft nachzukommen und dem Systemschutz Rechnung zu tragen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim DFV oder bei der ETL Franchise unter:

schmelzle@franchiseverband.com (Jan Schmelzle)

www.etl-rechtsanwaelte.de

Im Frühsommer 2015 wird es einen dritten Round-table zum Thema Mindestlohn
geben. Der Termin wird separat bekannt gegeben.

Der optimale Franchisevertrag: ein Seminar des DFI in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie

Von Freitag, den 28. bis Samstag, den 29. Dezember fand in Hamburg das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes „Optimale Franchiseverträge“ statt.

Optimale Franchiseverträge 2014

Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.



Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2015 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 54. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise Institut beglückwünscht 18 neue Absolventen

Die 54. Schule des Franchising fand vom 24. bis zum 27. November 2014 in Köln statt.

Seit nunmehr 27 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.

In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

54. SdF

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Prof. Dr. Eckhard Flohr, LADM)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referenten: Dr. Jürgen Karsten ETL Franchise GmbH, Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Tino Stiffel, rücken¬wind Marketing GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Ingo Otten, Bürgschaftsbank NRW)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 55. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 15.06.2015 bis Donnerstag, den 18.06.2015 in München statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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DFV begrüßt die Initiative „SCHULEWIRTSCHAFT“

Anlässlich der Gründerwoche 2014: das Fördern von Gründerkultur muss früh ansetzten und will von klein auf gelernt sein!

Unternehmensgründungen begünstigen den Fortschritt, schaffen Arbeitsplätze, beschleunigen den Strukturwandel und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollte dem Gründungsgeschehen und der unternehmerischen Kultur in Deutschland Impulse bereits an Bildungseinrichtungen geben, um den Unternehmergeist bei gerade jungen Menschen zu wecken. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) befürwortet in diesem Zusammenhang die Initiative „Gründerland Deutschland“ des BMWi und den Aktionsplan der EU-Kommission „Unternehmertum 2020“. Doch die Arbeit im Bereich unternehmerische Bildung muss für die Zukunft weiter intensiviert werden. Mit zusätzlichen Projekten und Bundesfördermitteln sollte unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen getragen werden. In diesem Zusammenhang sollten nicht nur über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, welche der Weg in die Selbstständigkeit mit sich bringen. Ein weiterer zu vermittelnder Ansatz sollte auf die Frage Antwort geben: Welche verschiedene Möglichkeiten bestehen für den Einstieg in das Unternehmertum? Die Antwort kann unterschiedliche Ansätze beinhalten – bspw. die Gründung eines Startup Unternehmens, das Zusammenführen von potenziellen Übergebern oder Übernehmern eines Betriebes sowie aber auch die Aussicht sich einem markterprobten Geschäftskonzept mit vermindertem unternehmerischen Risiko anzuschließen, in diesem Fall das Franchising.

SCHULEWIRTSCHAFT-Preis

Daher begrüßt der DFV die Initiative des BMWi „SCHULEWIRTSCHAFT-Preis“. Das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT prämiert zum dritten Mal die besten neun Unternehmen im Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“. Das Netzwerk zeichnet Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf vorbildlich engagieren. Sie öffnen ihre Türen für Schüler und stellen Lehrkräften wie Jugendlichen ihr Know-how zur Verfügung.

Mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis soll vorbildliches Engagement der Unternehmer sichtbar gemacht und gewürdigt werden.

Die prämierten Unternehmen zeigen, wie man erfolgreich auf junge Menschen zugehen und ihnen einen ermutigenden und zugleich realistischen Einblick in die Arbeitswelt bieten kann. Die Jugendlichen lernen etwas über sich selbst, über ihre Talente und ihre beruflichen Möglichkeiten. Für sie geht es schließlich darum, einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht und ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Aber von diesem Wettbewerb profitieren nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn eine frühzeitige Berufsorientierung der jungen Leute ist ein wichtiger Beitrag zur zur Fachkräftesicherung.

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT engagiert sich seit rund sechzig Jahren für die Förderung und Verbesserung der Berufsorientierung junger Menschen und unterstützt mit vielen Projekten die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.

Seit 2012 zeichnet das Netzwerk mit dem Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“ Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von Schule und Beruf in vorbildlicher Weise für junge Menschen engagieren.

Das Engagement des DFV

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Weitere Informationen zum politischen Wirken des DFV und zu seinen Forderungen finden Sie hier:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

Die Gründerwoche Deutschland rückt näher

Vom 17. bis zum 23. November 2014 stehen in vielen Regionen Deutschlands wieder Gründergeist und unternehmerisches Denken und Handeln im Mittelpunkt. Mit über 1.300 Veranstaltungen möchten Schulen und Hochschulen, Gründungsinitiativen, Kommunen, Kammern und Verbände sowie Unternehmen und viele andere Akteure einen Beitrag für mehr Gründungskultur in Deutschland leisten.

International

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week (GEW). Sie wird von der US-amerikanischen Ewing Marion Kauffman Stiftung betreut und hat allein im letzten Jahr etwa 7,5 Millionen Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert. In diesem Jahr haben sich bereits 150 Länder angeschlossen.

National

Die Gründerwoche Deutschland wird zum fünften Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet. Voraussichtlich über 800 Gründungsakteure und Förderer von Unternehmergeist beteiligen sich, um die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland mit zusätzlichen Impulsen zu stärken. Während und rund um die Gründerwoche bieten die Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen – deutschlandweit eine Vielzahl an Veranstaltungen an: In Seminaren, Workshops, Wettbewerben und vielen weiteren Veranstaltungsformaten wird das umfassende Spektrum der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und vor Ort präsent.

Franchise Matching Day

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!

Politische Arbeit des DFV: Positionspapier an das BMJV zur Impressumspflicht

Stellungnahme des DFV zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Problematik

5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erschwert die Gemeinschaftswerbung einer Vielzahl gleichartiger Unternehmen, wie sie typischerweise in Franchisesystemen anzutreffen ist, aber vor allem auch in Vertragshändlersystemen und Verbundgruppen vorkommt. Es ist praktisch unmöglich und damit unzumutbar,in einem Medium wie Zeitung, Prospekt oder Fernsehen für Waren- oder Dienstleistungsangebote zu werben und darin noch die so genannten Impressumsangaben – Identität und Anschrift – für alle an dem Vertriebssystem beteiligten Unternehmen bekannt zu machen. Es fehlt regelmäßig schlicht der Platz. Zudem würde eine solche Informationsflut Verbraucher eher verwirren als informieren, denn einem Vertriebssystem können hunderte oder auch mehr als 1.000 verschiedene Unternehmen angehören (insbesondere dann, wenn die Systemzentrale nur wenige oder gar keine eigenen Betriebe führt).

Die Rechtsprechung vertritt demgegenüber mehrheitlich eine streng am Wortlaut orientierte Handhabung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG und akzeptiert einen Hinweis auf eine Internetseite, die Identität und Anschrift aller Unternehmen des Franchisesystems (oder eines anderen Vertriebssystems) auflistet, mehrheitlich nicht. Die Folge ist, dass Gemeinschaftswerbung eines Franchisesystems kaum mehr rechtskonform gestaltet werden kann und damit faktisch unmöglich wird.

Damit ist die Problematik nicht erschöpft. Denn auch die Angabe aller dem betreffenden Vertriebssystem angehörenden Unternehmen mit Identität und Anschrift § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG (z.B. im Internet) könnte möglicherweise nicht genügen. Denn nach einer jüngeren OLG-Entscheidung folge aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, dass eine Franchisezentrale bei ihrer Werbung mit Preisempfehlungen Identität und Anschrift der teilnehmenden Betriebe – das heißt der selbständigen Unternehmen, die die Gemeinschaftswerbung dann auch tatsächlich umsetzen (also die betreffenden Produkte führen und der Preisempfehlung folgen) – angeben müsse. Der kartellrechtlich bedingte und seit vielen Jahren praxisübliche Fußnotenhinweis „Nur in teilnehmenden Betrieben“ solle den Anforderungen des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG nicht genügen. Diese faktische Vorgabe des OLG Düsseldorf würde jedoch eine entsprechende vertikale Abstimmung im Zusammenhang mit einer unverbindlichen Preisempfehlung erfordern. Die Franchisezentrale müsste mit den Mitgliedern des Franchisesystems abstimmen, wer zu einem späteren Zeitpunkt die Produkte tatsächlich auch zu den Preisempfehlungen verkaufen will. Dies würde aber aus Sicht der Franchisewirtschaft gegen die Vorgaben des Kartellrechts (Preisbindungsverbot, § 1 GWB ) verstoßen. Das OLG Düsseldorf hat diesem Argument entgegnet, der Franchisegeber könne von einer Gemeinschaftswerbung auch Abstand nehmen und diese den Franchisenehmern überlassen, wenn er der Meinung sei, kartellrechtliche Vorgaben nicht einhalten zu können.

Die Position des DFV

Der DFV meint, diese jeweils mit § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG begründeten Sichtweisen schränken die Werbemöglichkeiten von Franchise- und vergleichbar organisierten Vertriebssystemen in unzumutbarer Weise ein. Es ist eine der typischen Aufgaben von Franchisegebern bzw. Franchisesystemzentralen, überregionale Werbung zu organisieren, von der alle Teilnehmer des Vertriebssystems profitieren sollen. Solche überregionale Werbung wurde und wird in der Praxis nicht durch Franchisenehmer (oder z.B. Vertragshändler) durchgeführt, die regelmäßig nur für die Werbung in ihrer Region verantwortlich sein können und möchten. Bliebe Vertriebssystemen wie der Franchisewirtschaft die Möglichkeit zur Gemeinschaftswerbung versagt, würde das auch zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs gehen.

Der DFV kritisiert die aktuelle Rechtslage und setzt sich für eine klare Gesetzesregelung ein, die es Franchisesystemen mit ihren selbständigen Franchisenehmern erlaubt, gemeinsame Werbung zu betreiben. Seit 2012 wird bedauerlicherweise die bestehende Rechtsunsicherheit in der Praxis durch Abmahnungen missbräuchlich ausgenutzt, so dass bei den betroffenen Unternehmen wirtschaftliche Belastungen in nicht unerheblicher Höhe verursacht wurden und werden.

Die Stellungnahme des DFV können Sie hier in Gänze nachlesen:
DFV_Stellungnahme_Referentenentwurf eines zweiten Gesetz zur Änderung des UWG

in Zusammenarbeit mit Noerr LLP: RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff.

DFV nimmt an EU Konsultation teil

Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Derzeit zieht die EU-Kommission in Erwägung, die aktuelle Handelsvertreter-Richtlinie zu ändern. Hierbei geht es nicht um die Frage, was genau novelliert werden soll sondern allein um die Frage, ob überhaupt eine Änderung vorgenommen werden oder bei der seit 1986 bestehenden Richtlinie festgehalten werden soll. Der DFV hat hierzu eine Position bzw. eine Bewertung verfasst und der Konsultation zugänglich gemacht.

Hintergrund

Franchising ist ein auf langjährige Partnerschaft beruhendes Geschäftsmodell. Dieses gründet auf einer vertraglichen Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Gegensatz zum Handelsvertreter arbeitet er auf eigene Rechnung, unterliegt keiner Preisbindung und wird nicht provisionsbasierend tätig. Im Rahmen seiner zu erbringenden Leistung verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers. Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Die Handelsvertreterrechte, bestimmt durch die Handelsvertreter-Richtlinie, finden hierbei analog, insbesondere beim § 89b HGB (Handelsvertreterausgleich), Anwendung.

Nationales und europäisches Recht

Angesichts der Vorgaben der Handelsvertreter-Richtlinie stimmen die nationalen Handelsvertreterrechte innerhalb der EU inhaltlich überein bzw. weisen nur in engem Rahmen – dort, wo die Richtlinie unterschiedliche Regelungen zulässt – Unterschiede auf. Das beschleunigt Vertragsverhandlungen und erleichtert, Verträge zu schließen. Zugleich wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Vertragsmuster für alle 28 EU-Staaten vorzubereiten. Dies erleichtert den Aufbau eines Vertriebskonzeptes über Handelsvertreter, soweit sich dies nur auf die Staaten der EU erstrecken soll.

Handelsvertreterverträge müssen – egal, welches Recht für den Vertrag vereinbart wurde – mit den zwingenden Regelungen der EU-Richtlinie übereinstimmen. Daher sind Handelsvertreter eher bereit, sich auf ein anderes Recht innerhalb der EU (bspw. auf das Recht am Sitz des Unternehmers) einzulassen.

Dadurch, dass der Europäische Gerichtshof durch die Gerichte der EU-Staaten zur Auslegung des nationalen Rechts vor dem Hintergrund der Richtlinie angerufen wird, verfestigt sich die angestrebte Einheitlichkeit des Handelsvertreterrechts in der gesamten EU. Dies verschafft sowohl den Handelsvertretern als auch den Unternehmern Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen und damit mittelbar auch für Franchise-Verträge.

Die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und ihm folgend durch die nationalen Gerichte verhindert, dass der Schutz der Richtlinie weder durch die Wahl des Rechts eines Drittstaates noch eines Gerichtsortes außerhalb der EU ausgehebelt werden kann.

Netzwerkpolitik des DFV beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

DFV pflegt und erweitert sein politisches Netzwerk beim Deutschen Arbeitgebertag 2014

Das Thema des diesjährigen Arbeitgebertages lautete „Aktuelle sozial- und wirtschaftspolitische Herausforderungen“.

Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Gabriel sind sich einig: „Investitionen ja, aber nicht auf Pump“. Das Ziel 2015 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu schaffen bleibt bestehen und wird laut der Bundesregierung konsequent umgesetzt. Ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand ist die Ankündigung, keine Steuern erhöhen zu wollen. Weiterhin korrigiert die Regierung ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum nach unten. Der Bundeswirtschaftsminister betont, dass der Erhalt und den Ausbau Infrastruktur einer großen Herausforderungen der kommenden Jahre sein wird. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD insgesamt fünf Milliarden Euro in dieser Wahlperiode in die Infrastruktur stecken. Einnahmen durch die Pkw-Maut und eine Ausweitung der Lkw-Maut kommen hinzu. Das Forcieren und Fördern von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Wagniskapital, Crowd Funding) steht nach Aussage der Bundesregierung ganz oben auf der Agenda der Wirtschaftspolitik. Der DFV hat sich hierzu in den letzten Wochen bereits positioniert. Die Themensetzung können sie hier im Einzelnen nachlesen:

• Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft
• Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?
• Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Die Mittelstandsoffensive: Gründerkultur in Deutschland stärken und ausbauen

Weiterhin betont Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Gründungskultur in Deutschland stärken. Dazu lädt er das Netzwerk Mittelstand, bestehend aus 20 Mittelstandsverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium, ein in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers sind die aktuellen Herausforderungen, wie die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs, die Etablierung von mehr Gründergeist und passender Finanzierungsmöglichkeiten, die Erschließung von Auslandsmärkten sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie sind am besten zu bewältigen, wenn sich Politik und Wirtschaft auf gemeinsame Ziele verständigen.

Zunächst ist an die Einrichtung folgender Arbeitsgruppen gedacht:

• Demografischer Wandel/Künftigen Fachkräftebedarf decken
• Unternehmergeist und innovative Gründungen fördern
• Neue Wege in der Mittelstandsfinanzierung beschreiten
• Globalisierung/Internationalisierung erleichtern
• Intelligente Regulierung und Bürokratieabbau vorantreiben.

Im Rahmen der Arbeitsgruppen wird diskutiert, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig soll sondiert werden, was Politik und Wirtschaft gemeinsam zur Bewältigung der genannten Herausforderungen beitragen können.

Fazit

Der DFV begrüßt die Ankündigungen der Politik die Gründerkultur fördern und den Mittelstand entlasten zu wollen. Die Initiative des BMWi in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Ziele und Maßnahmen einer zukunftsorientierten Mittelstandspolitik zu erarbeiten ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Ob es nur bei einer solchen Ankündigung bleibt oder die Bundesregierung auch konkrete Taten folgen lässt, werden die kommenden Monate zeigen. Der DFV, welcher Mitglied des Netzwerkes Mittelstand ist und an den Arbeitstreffen teilnimmt, wird seinen Beitrag dazu leisten.