Der Social-Franchisevertrag (Teil II)

Der erste Teil unserer Blog-Reihe hat aufgezeigt, dass das Franchising grundsätzlich eine gute Möglichkeit ist, soziale Projekte zu vervielfältigen. Der zweite Teil beschäftigt sich nun mit der Fragestellung, inwieweit diese Form des Franchisings einen speziellen franchiserechtlichen Rahmen fordert und wo die Unterschiede liegen könnten.

Grundlage ist auch hierfür vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Rechtliche Einordnung

Zu Beginn ist festzuhalten, dass die Franchiseverträge vieler bestehender und etablierter Social-Franchisesysteme sich nicht markant zu normalen Franchiseverträgen unterscheiden. So wie sich ein Franchisevertrag eines Gastronomiekonzeptes zu einem eines Fitnessstudios unterscheidet, so gibt es natürlich auch hier Unterschiede – gerade im Bereich des Vertragsgegenstandes und des Nonprofit-Faktors. Denn gerade im Sozialen ist z.B. die Rolle des ehrenamtlichen Mitarbeiters nicht zu vergessen und muss daher ebenso im Vertrag festgehalten werden, sowohl zum Thema Finanzen, wie auch im Bereich Schulungen oder Mitarbeiter.

Gegenseitigkeit

Ferner ist die Thematik der Gegenseitigkeit (auch Synallagma genannt) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu beleuchten.
Grundsätzlich wird der Franchisevertrag als Dauerschuldverhältnis angesehen, aus dem für beide Parteien Rechte und Pflichten entstehen, die dann jeweils miteinander und ineinander verwoben sind. Der Franchisegeber überlässt das Konzept und Know-how, schult regelmäßig, erlaubt die Nutzung der Marke u.ä.. Der Franchisenehmer verpflichtet im Gegenzug sich zur Zahlung der Gebühr, zur Absatzförderung sowie der Umsetzung des Konzeptes.
Wenn man dies auf soziale Projekte überträgt wird deutlich, dass manche Verpflichtungen deutlich stärker ins Gewicht fallen und andere nahezu wegfallen. So ist oftmals der Franchisegeber „gezwungen“ das wirtschaftliche Risiko des Franchisenehmers mit zu übernehmen. Alleine diese Tatsache selbst kann schon zu einem groben Missverhältnis im Synallagma führen.

Fazit

Das Social-Franchising ist eine gute Möglichkeit bereits bestehende etablierte Konzepte zu multiplizieren und dadurch einen echten sozialen Mehrwert zu schaffen. Dabei sind allerdings die Eigenheiten der sozialen Arbeit sowohl im täglichen Miteinander als auch im Franchisevertrag selbst zu beachten. Gerade das effiziente Qualitätsmanagement sowie das Nutzen von funktionierendem Know-how sind Faktoren, die in dieser Branche überlebenswichtig sind und ein Franchisesystem hierzu einen Schlüssel zur Umsetzung darstellen kann.

Verfasser: Arne Dähn

START-Messe. Neu: Messe mit Franchise-Schwerpunkt

START Gründer- und Franchise-Messe in Dortmund, jetzt unter Schirmherrschaft des DFV, engagiert sich für positives Gründungsklima. Neueste, interne DFV-Umfrage belegt mehr Franchise-Interessenten gegenüber Vorjahr.

Anlässlich der START Gründer- und Franchise-Messe in Dortmund hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) seine Mitglieder zum Interesse an einer Existenzgründung im Franchising befragt. Das Ergebnis: 40 Prozent der befragten Franchise-Unternehmen gaben an, gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr Anfragen von Interessenten erhalten zu haben. 18 Prozent konnten sogar ein Plus von 25 Prozent verzeichnen. In dieser guten Stimmungslage findet nun von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 die START Gründer- und Franchise-Messe 2012 statt, die erstmals unter der Schirmherrschaft des DFV steht. „Die Existenzgründermesse hat in diesem Jahr den Schwerpunkt auf das Franchising gesetzt. Denn Gründer haben auch die Möglichkeit, sich mit einem bewährten System selbstständig zu machen“, hebt Schirmherr und DFV-Präsident Dr. h.c. Dieter Fröhlich hervor. Und weiter: „Das bringt in der Regel schnelleren und nachhaltigeren Erfolg. Und der ist wiederum wichtig für sichere Arbeitsplätze, für die finanzierenden Institute, wie KfW oder Banken, und für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Den Besuchern bietet die Messe vielfältige Möglichkeiten: vom Informationsaustausch an den Messeständen der fast 40 Franchisegeber bis hin zum umfangreichen Vortragsprogramm, das vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) organisiert wurde. Abgerundet wird das Angebot von der kompetenten Erstberatung am DFV-Stand.
Die START Gründer- und Franchise-Messe findet zum ersten Mal im Rahmen der Gründerwoche Deutschland statt. Die Aktionswoche des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie will neue Impulse für eine neue Gründungskultur und ein freundliches Gründungsklima in Deutschland geben. „Mit der neuen Veranstaltung und dem Zuwachs von Gründungsinteressierten hat das Franchising die Forderungen des Ministeriums im Grunde erfüllt“, findet Schirmherr Fröhlich.

Weitere Details zum Programm der START Gründer- und Franchise-Messe sind unter www.start-messe.de zu finden.

Froehlich_Portrait

DFV übernimmt Schirmherrschaft der START+Franchise-Messe 2012

Hintergrund ist Konzentration der Messe auf das Thema Franchising.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) übernimmt in diesem Jahr erstmals die Schirmherrschaft der START+ Franchise-Messe. Die vom Veranstalter asfc vorgenommene Erweiterung des Veranstaltungstitels um den Begriff „Franchise“ und der damit gleichzeitig verbundenen inhaltlichen Konzentration sieht der Verband neue Potentiale, um die Messe besser und klarer zu positionieren. Mit der Entscheidung die Schirmherrschaft zu übernehmen will der DFV einen direkten Beitrag leisten, um der Veranstaltung neue Impulse und eine deutlichere Alleinstellung zu geben. Daher versteht sich der Verband auch nicht nur als symbolische Unterstützer, sondern als aktiver Ideengeber. So unterstützt der DFV zum Beispiel gemeinsam mit dem ihm angeschlossenen Deutschen Franchise-Institut (DFI) das Vortragsprogramm der Messe, die von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 in Dortmund stattfindet. Weitere Informationen zur START+ Franchise-Messe 2012 unter: www.start-messe.de

„In der Übernahme der Schirmherrschaft sieht der DFV zuallererst auch die Chance, dass die START+Franchise-Messe mit einer klareren inhaltlichen Positionierung noch einmal neu durchstarten kann“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Nach Abschluss der diesjährigen Veranstaltung werden alle Beteiligten über mittel- bis langfristige Perspektiven für die Messe und Formen der Zusammenarbeit beraten.

Vorsorgepflicht für Selbständige nur mit Augenmaß

Verbände fordern Ausnahmen für Existenzgründer und Geringverdiener

Existenzgründer und Geringverdiener müssen von einer Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen worden. Das fordern der Bundesverband Direktvertrieb (BDD), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Deutsche Franchise-Verband (DFV). In einer gemeinsamen Stellungnahme an Abgeordnete des Deutschen Bundestages betonen die Verbände die Bedeutung wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen zu reduzieren. Allerdings sollten diese Maßnahmen die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen und bereits getroffene Vorsorgeformen besonders berücksichtigen.

Es wäre ein fatales Signal an Gründungswillige, wenn es eine gesetzliche Vorschrift zur Einzahlung in die Rentenkasse ab dem ersten Tag der Selbständigkeit geben würde. Viele Existenzgründungswillige würden so von einer Unternehmensgründung abgeschreckt. Vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollten daher laut BDD, CDH und DFV von der Pflicht zur Vorsorge ausgenommen werden. Statt bislang drei, sollten Unternehmer in der Startphase bis zu fünf Jahre lang von einer Vorsorgepflicht ausgenommen werden – und dies ohne vorherige Antragstellung. Gerade Personen, die mit Mut und Ideen den Weg in die Selbständigkeit gehen, sollten in ihrem Vorhaben unterstützt und nicht durch zusätzliche Pflichtabgaben belastet werden.

In ihrem gemeinsamen Positionspapier setzen sich BDD, CDH und DFV zudem für die Einführung einer flexiblen Beitragszahlung ein. Selbständige verfügten anders als Angestellte nicht über ein planbares Einkommen. Dieser Situation müsse bei der Regelung einer Vorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Auch andere Formen einer werthaltigen Altersvorsorge sollten dabei anerkannt werden. Gemeint ist hier insbesondere eigenes Immobilienvermögen, das als ein wichtiger Baustein der Absicherung im Alter dienen kann. Darüber hinaus sollten auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die einen finanziellen Anreiz zur Eigenvorsorge bieten können. Neben großzügigen Übergangsregelungen sprechen sich die Verbände ebenfalls für eine Abschaffung der seit 1999 bestehenden Regelungen der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aus. Schließlich rufen sie dazu auf, die Kommunikation zum Thema zu vereinheitlichen und motivierende Elemente stärker in den Vordergrund zu stellen, anstatt eine Verunsicherung von Selbständigen und Existenzgründern zuzulassen bzw. in Kauf zu nehmen.

Franchise-Depesche: Update für Multiplikatoren

DFV-Publikation mit Franchise-News und -Trends an Vertreter aus Politik und Wirtschaft sowie an Existenzgründerberater versandt.

Was bewegt die Franchise-Wirtschaft? Damit auch die Politik und Wirtschaft über die vielfältigen Aktivitäten innerhalb des Franchisings und des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. (DFV) informiert bleiben, verschickt der DFV einmal pro Halbjahr die Franchise-Depesche. Die Ausgabe Nr. 1/2012 wurde die Tage an rund 1.000 Vertreter aus den politischen Fachausschüssen für Arbeit und Wirtschaft der Länder und des Bundes versandt sowie an die Ansprechpartner für Existenzgründung in den Industrie- und Handelskammern und Arbeitsagenturen. Eine Schwerpunkt-Rubrik bildet jeweils der Gastbeitrag. Aktuell beschäftigt sich impulse-Chefredakteur Dr. Nikolaus Förster unter dem Titel „Deutschland – Angestelltenland.“ mit dem Thema Politik und Existenzgründung und er erklärt, dass auch eine ideelle Unterstützung in der Anfangsphase der Selbstständigkeit entscheidend ist.
Weitere Themen sind zum Beispiel der bundesweit einzige Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager (IHK) oder der Relaunch der DFV-Website www.franchiseverband.com, unter anderem mit dem neuen System-Finder. Gerade das Wissen über diese Neuerungen können die IHKn und Arbeitsagenturen in ihr Tagesgeschäft einfließen lassen und Interessenten aufklären und beraten.

„Die Franchise-Wirtschaft ist aktiv und hat viel zu bieten. Genau das wollen wir den Empfängern der Franchise-Depesche vermitteln“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. „Wir informieren unterschiedliche Zielgruppen, um sie letztlich als Fürsprecher und Multiplikatoren für das Franchising zu gewinnen.“ Denn durch den Versand entstehen regelmäßig neue Kontakte und weiterführende Gespräche. Die zweite Ausgabe der DFV-Publikation für Multiplikatoren erscheint im Herbst 2012.