Ohne den Businessplan geht nichts: Franchisenehmer für die Selbstständigkeit professionell vorbereiten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht eine überabeitete Publikation zur Erstellung eines Businessplans

gruenderzeitEin Businessplan ist ein Fahrplan in die Selbständigkeit, ein ausgefeilter Regieplan, der alle wichtigen Überlegungen darüber enthält, wie eine Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll: zum Produkt, das man anbieten wird, zu den Kunden, die man erreichen will, zur Finanzierung der Unternehmensgründung usw. Weiterlesen „Ohne den Businessplan geht nichts: Franchisenehmer für die Selbstständigkeit professionell vorbereiten“

Ausschuss zur „Franchisenehmer-Gewinnung“ nimmt Arbeit auf

Erfahrene Köpfe unterschiedlichster Franchisesysteme kamen am gestrigen Donnerstag zur konstituierenden Sitzung des neu geschaffenen Ausschusses zur Franchisenehmer-Gewinnung in Berlin zusammen. Die Expertendichte war hoch und so war schnell klar: hier wird nicht an der Oberfläche gekratzt. Das erklärte Ziel aller Beteiligten: DFV-Mitgliedsunternehmen einen echten Mehrwert für den Expansionsprozess liefern und damit einer der größten Herausforderungen unseres Wirtschaftszweiges, der erfolgreichen Gewinnung neuer Partner, gerecht zu werden. Weiterlesen „Ausschuss zur „Franchisenehmer-Gewinnung“ nimmt Arbeit auf“

Bei Ute Petrenko nachgefragt…

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DFV-Vorstandsmitglied Ute Petrenko (Foto: Mail Boxes Etc.)

Seit Mai diesen Jahres hat der Deutsche Franchise-Verband e.V (DFV) einen neuen Vorstand. Eine der „Neuen“ ist Ute Petrenko, Network Development Director MBE Deutschland und Österreich – Mail Boxes Etc. – MBE Deutschland GmbH. Lesen Sie nun im DFV-Blog mehr über ihre Schwerpunkte in der Verbandsarbeit.

Frau Petrenko, Sie sind eine der „Neuen“ im Vorstand des DFV. Was sind in Ihren Augen die aktuellen Herausforderungen der Franchisewirtschaft?

Die Franchisewirtschaft ist in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gewachsen. Sie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, der einen entsprechenden Umsatz und zahlreiche Arbeitsplätze schafft. Eine unserer Herausforderungen ist es, dies auch in der breiten Öffentlichkeit nachhaltig zu platzieren. Nicht zuletzt profitieren davon die Kunden, die Franchisebetriebe und natürlich der expandierende Systemgeber. Weiterlesen „Bei Ute Petrenko nachgefragt…“

Netzwerkarbeit des DFV: zu Gast beim Wirtschaftsforum der Sozialdemokraten

Altbundeskanzler Gerhard SchröderDie politische Arbeit des DFV ist parteiübergreifend und setzt sich mit einer Vielzahl wirtschaftspolitischer Themen auseinander. Hierbei ist es wichtig den Kontakt zu Parteien, Verbänden und Ministerien intensiv zu pflegen. Denn nur ständig betriebene Netzwerkarbeit verschafft  der Franchisewirtschaft politisches Gehör und trägt der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der vielfältigen Franchiselandschaft Rechnung. Weiterlesen „Netzwerkarbeit des DFV: zu Gast beim Wirtschaftsforum der Sozialdemokraten“

Was bewegt das Franchiserecht aktuell – Was passiert mit meinen Werbegebühren?

Fragen die immer wiederkehrend auftauchen. Fragen die uns, der Geschäftsstelle des DFV, immer wieder gestellt werden und mit denen wir uns ganz aktuell auseinandersetzen. Die vorherigen und die folgenden Blog-Beiträge beschäftigen sich genau mit diesen Fragen. Heute geht es weiter mit:

Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchisenehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale. Weiterlesen „Was bewegt das Franchiserecht aktuell – Was passiert mit meinen Werbegebühren?“

Fairplay im Franchising: der Franchisenehmer-Kodex

Eine funktionierende Franchisepartnerschaft kann nur auf gegenseitigem Vertrauen fußen. Um Fairplay in der Franchisepartnerschaft zu gewährleisten ist es wichtig, dass Franchisegeber und Franchisenehmer beidseitig für Transparenz in ihren Entscheidungen und Handlungen sorgen sowie klare Spielregeln im Umgang miteinander festlegen. Dabei gilt die Devise: je konkreter und einfacher die Spielregeln aufgestellt sind, desto einfacher ist auch der Umgang in einer Franchisepartnerschaft. Weiterhin sollte von Beginn an dem Franchisegeber, wie auch dem Franchisenehmer klar sein: „was wird von mir erwartetet und was kann ich von meinem Franchisepartner erwarten“.

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Chance für die Franchisewirtschaft: BMWi und Europäischer Investitionsfonds stocken Start-up-Finanzierung um eine Milliarde Euro auf

Vergangene Woche berichteten wir in unserem Blog: Wagniskapital in der Franchisewirtschaft ist kein Widerspruch. Nun ist die Ankündigung auch amtlich. Es wird mehr Unterstützung bei Wagniskapital für Unternehmen geben.

Für die erfolgreichen Wagniskapitalinstrumente ERP/EIF-Dachfonds und European Angels Fonds stehen künftig eine Milliarde Euro mehr Mittel zur Verfügung. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen – vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) – haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt. Zusammen mit den Mitteln für die im März gestartete Wachstumsfazilität stehen künftig rund 3,2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Start-ups, HighTech-Unternehmen und Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial bereit.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine dynamische Gründerszene und auch hier gilt dies im verstärkten für die Franchisewirtschaft ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Hier muss Deutschland noch attraktiver werden.

ERP/EIF-Dachfonds

Seit seinem Start im Jahr 2004 hat der ERP/EIF-Dachfonds eine wichtige Rolle in der Start-up-Finanzierung übernommen, indem er sich bei Wagniskapitalfonds beteiligt, die in Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase investieren. Der ebenfalls durch die Mittel der ERP/EIF-Fazilität finanzierte European Angels und bietet Ko-finanzierungen für Investitionen ausgesuchter und erfahrener Business Angels. Komplettiert wird dieses Förderangebot seit März dieses Jahres durch die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Segment der Anschlussfinanzierungen abdeckt. Zusammen mit den Mitteln für die Wachstumsfazilität beträgt das Gesamtvolumen dieser drei Wagniskapital-Instrumente künftig 3,2 Milliarden Euro. Da die Investments immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren erfolgen, ist mit diesem Engagement ein erheblicher Hebeleffekt verbunden.

 

Digitalisierung im Mittelstand: Wettbewerbsnachteile durch unterschiedliche Ausprägungen?

Gut 3.000 Mittelständler wurden in einer repräsentativen Umfrage von der Ernst & Young GmbH zur Digitalisierung in Unternehmen befragt. Es wurde analysiert, welche Rolle digitale Technologien in mittelständischen Unternehmen in Deutschland spielen und in welchen Bereichen sie eingesetzt werden. Auch beleuchtet die Studie die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Jahre. Zudem wurden auch Hemmnisse auf dem Weg zur Digitalisierung, wie beispielsweise begrenzte finanzielle Mittel oder fehlendes Personal, ermittelt. Unter den Teilnehmern waren mehr als ein Drittel kleine und mittlere Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen einen Unterschied zwischen kleinen (Umsatz < 30 Mio. Euro) und großen Unternehmen (> 100 Mio. Euro): Digitale Technologien spielen bei gut 40 Prozent der kleineren und bei schon mehr als 60 Prozent der großen Unternehmen eine Rolle. Auch weisen verschiedene Branchen unterschiedliche Resultate auf: So spielen digitale Technologien im Handel- und Dienstleistungsbereich schon heute eine deutlich größere Rolle als beispielweise im Bau- oder Energiesektor.

Relevanz für die Franchisewirtschaft: die Kernbotschaften aus der Studie

„Bei mehr als jedem zweiten Mittelständler spielen digitale Technologien für das eigene Geschäftsmodell inzwischen eine mittelgroße bis sehr große Rolle. Ihre Bedeutung steigt dabei mit zunehmender Unternehmensgröße.“

„Bei mehr als jedem fünften Mittelständler, der derzeit eine gute Geschäftslage aufweist, spielen digitale Technologien eine sehr große Rolle für das eigene Geschäftsmodell. Bei Unternehmen, die aktuell eine schlechte oder eher schlechte Geschäftslage berichten, liegt der Anteil bei 17 Prozent.“

„Gut jeder dritte Mittelständler rechnet damit, dass die Bedeutung digitaler Technologien mittelfristig deutlich steigen wird. Bei großen Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als 100 Millionen Euro, geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Im Handel rechnen 4 von 5 Befragten mit einer steigenden Bedeutung digitaler Technologien im Laufe der nächsten 5 Jahre. Bei Dienstleistern geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Unternehmen, die sich aktuell in einer schwierigen Lage befinden, setzen deutlich seltener auf eine weitere Digitalisierung ihres Geschäftsmodells als Unternehmen mit guter Geschäftslage.“

Die gesamte Studie finden Sie hier: EY-Mittelstandsbarometer-Digitalisierung-2016

Franchisenehmergewinnung, aber wie? Intensiver Dialog zwischen DFV-Mitgliedern zur professionellen Partnerakquise

In Zeiten des „War for Talents“ werden qualifizierte Arbeitnehmer immer stärker umworben. Viele Franchisesysteme sehen in der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung daher einen entscheidenden Grund dafür, dass die Nachfrage nach einer Selbstständigkeit als Franchisepartner gesunken ist. Dabei bietet eine Franchisepartnerschaft vielen Arbeitnehmern genau das, was sie heute suchen: mehr Wertschätzung, mehr Einkommen und größere Karriereperspektiven. Franchisegeber sind vielen Arbeitgebern damit überlegen – die Frage ist: Wie können sie diese Stärke mit einem relativ kleinen Werbebudget ausspielen?

Um sich über dieses Thema intensiv austauschen zu können lud die Peckert Gruppe in Kooperation mit dem DFV zu einem praxisnahen Dialog unter Franchisegebern des DFV in die McDonald’s Deutschland in München ein.

Dialog Partnergewinnung
Dialog Partnergewinnung

Nach der Sommerpause geht’s weiter

Die nächste Veranstaltung zum Thema Partnergewinnung findet am 28. September 2016 bei Nordsee in Düsseldorf statt. In Kürze werden hierzu die Einladungen und Details versendet.

Ausschuss „Franchisenehmer-Gewinnung“

Auch der Vorstand des DFV wird sich diesem Thema verstärkt zuwenden und hat hierzu den Ausschuss „Franchisenehmer-Gewinnung“ ins Leben gerufen, welcher Handlungsempfehlungen und entsprechende Werkzeuge für eine effiziente und effektive Partnergewinnung entwickeln wird. Näheres dazu erfahren Sie in Kürze.

Was passiert bei falschen Versprechungen während der Werbemaßnahmen zur Franchisenehmergewinnung?

Wenn eine Vertragspartei arglistig getäuscht wurde, ist der Franchisevertrag gem. § 123 Abs. 1 BGB anfechtbar. Eine arglistige Täuschung ist dann gegeben, wenn dem Franchisenehmer unwahre Tatsachen im Rahmen von Werbemaßnahmen für das Franchisesystem (z.B. Erstgespräch; Prospekt; Messekontakt) versprochen wurden. Zu klären wäre noch, ob diese Anfechtung auch dann gilt, wenn diese Information später im abgeschlossenen Franchisevertrag nicht enthalten ist.

Sachverhalt

Im Rahmen von Gesprächen während der Vertragsanbahnung informiert der Franchisegeber den potentiellen Franchisenehmer darüber, dass dieser auf die franchisegebereigene Infrastruktur eines Call-Centers zurückgreifen könne. In einer E-Mail Korrespondenz, die dem Beweis zugänglich gemacht wurde heißt es sinngemäß: „…der Franchisenehmer werde Kundentermine vom Call-Center des Franchisegebers erhalten“.

Das Call-Center existierte jedoch nicht. Der Franchisegeber berief sich aber darauf, diese Dienstleistung nur empfohlen zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts wurde durch die obig genannte E-Mail schon eine unwahre Tatsache verbreitet. Weiterhin kommt es nicht darauf an, ob die Vermittlung von Kundenkontakten ein Teil der vertraglich geschuldeten und mit der Franchisegebühr abgegoltenen Leistung sei. Entscheidend ist vielmehr die Versprechung und damit auch Voraussetzung, welche für den wirtschaftlichen Erfolg des Franchisenehmers notwendig ist. Dafür ist die vom Franchisegeber zugesagte Vermittlung von Kundenkontakten über ein Call-Center als erforderlich anzusehen.

Rechtsfolge

Bei der Zusicherung des Franchisegebers im Rahmen der Vertragsanbahnung handelt es sich um einen konkret überprüfbaren Umstand und nicht um eine werbende Anpreisung. Es sei dahingestellt, dass diese Zusicherung nicht im Franchisevertrag aufgenommen worden ist. Entscheiden ist vielmehr, dass der Täuschung gem. § 123 Abs. 1 BGB eine Willenserklärung vorausgeht, welche auch kausal für die Abgabe war. Mit der Anfechtungserklärung des Franchisenehmer nach § 142 Abs. 1 BGB ist der Vertrag von Anfang an als nichtig anzusehen. Dem Franchisenehmer steht somit ein Rückzahlungsanspruch der bisher erbrachten Leistungen zu.

Fazit

Das Urteil bzw. der Beschluss zeigt einmal mehr, dass gerade in der Werbephase versprochene Leistungen des Franchisegebers auch vom Franchisenehmer eingefordert werden können, auch wenn diese im späteren abgeschlossenen Franchisevertrag nicht enthalten sind. Entscheidend ist weiterhin aus praktischer Sicht, dass diese Information dem Beweis zugänglich gemacht werden muss. Das gemachte Versprechen sollte dabei in irgendeiner Form dokumentiert (z.B. Schriftverkehr, Zeuge) sein.

LG Bielefeld, Hinweisbeschluss vom 19.08.2013 – AZ 21 S 1/13

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im darauffolgenden Blog-Beitrag. Dieser setzt sich mit der Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) e.V. auseinander.