Exklusivleistung zur Qualitätssicherung für die Mitglieder des DFV: die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Mitglieder des DFV können die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung in der Geschäftsstelle bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.de anfordern.

Verbindlicher KMU-Test-Leitfaden tritt in Kraft: richtiger Ansatz, aber nur ein kleiner Baustein auf der Großbaustelle Mittelstandspolitik

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem aber auch Franchisesysteme durch die Umsetzung rechtlicher Regelungen oftmals besonders belastet sind. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014 und den Eckpunkten zum Bürokratieabbau hat nun die Bundesregierung u.a. beschlossen, ein systematisches Verfahren zur Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vorbereitung des Bundesrechts (sog. KMU-Test) einzuführen.

Der KMU-Leitfaden

Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch. Mit dem KMU-Test-Leitfaden versucht die Bundesregierung eine Doppelstrategie zu verfolgen. Einerseits soll die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess gestärkt werden, andererseits sollen unnötige bürokratische Lasten für die mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vermieden werden.

Der Leitfaden wurde auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand der vom Statistischen Bundesamt analysierten Daten entwickelt. Das leicht handhabbare Instrument wird die mit dem Rechtsetzungsentwurf betrauten Referenten noch früher als bisher für die Bürokratiekostenbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisieren. Der Leitfaden bietet durch eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen zugleich eine einfache wie effektive Möglichkeit, die Bürokratiekostenbelastung für KMU so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ vom Dezember 2014 um.

Fazit des DFV

Der Mittelstand und damit auch die Franchisewirtschaft sind im Verhältnis zu großen Unternehmen besonders von Bürokratiekosten betroffen und profitieren daher in besonderem Maße von Deregulierung und der Senkung der Bürokratiekosten. Das „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ und in diesem Zusammenhang stehend auch der KMU-Leitfaden kann nur als erster Schritt einer mittelstandsfreundlicheren Politik begriffen werden. Nichts desto trotz fällt nach gut zwei Jahren der Arbeit der großen Koalition die wirtschaftspolitische Zwischenbilanz ernüchternd aus. Das beschlossene nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand geht nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die gezielte Förderung von Unternehmensgründern oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Zweifel kommen auch bei der ernsthaften Durchsetzung des „One in, one out“ Prinzips auf, wenn man die Anzeigen- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes als Beispiel berücksichtigt. Die Große Koalition hätte gerade die ersten zwei Jahre ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden knappen zwei Jahren umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Keine ermutigenden Signale an den Mittelstand.

Der Social-Franchisevertrag (Teil II)

Der erste Teil unserer Blog-Reihe hat aufgezeigt, dass das Franchising grundsätzlich eine gute Möglichkeit ist, soziale Projekte zu vervielfältigen. Der zweite Teil beschäftigt sich nun mit der Fragestellung, inwieweit diese Form des Franchisings einen speziellen franchiserechtlichen Rahmen fordert und wo die Unterschiede liegen könnten.

Grundlage ist auch hierfür vor allem der Aufsatz „Der Social-Franchisevertrag – Versuch einer rechtlichen Einordnung“ (Zeitschrift f. Vertriebsrecht 5|2015, 291 ff.) des assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes Martin Niklas RA.

Rechtliche Einordnung

Zu Beginn ist festzuhalten, dass die Franchiseverträge vieler bestehender und etablierter Social-Franchisesysteme sich nicht markant zu normalen Franchiseverträgen unterscheiden. So wie sich ein Franchisevertrag eines Gastronomiekonzeptes zu einem eines Fitnessstudios unterscheidet, so gibt es natürlich auch hier Unterschiede – gerade im Bereich des Vertragsgegenstandes und des Nonprofit-Faktors. Denn gerade im Sozialen ist z.B. die Rolle des ehrenamtlichen Mitarbeiters nicht zu vergessen und muss daher ebenso im Vertrag festgehalten werden, sowohl zum Thema Finanzen, wie auch im Bereich Schulungen oder Mitarbeiter.

Gegenseitigkeit

Ferner ist die Thematik der Gegenseitigkeit (auch Synallagma genannt) zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer zu beleuchten.
Grundsätzlich wird der Franchisevertrag als Dauerschuldverhältnis angesehen, aus dem für beide Parteien Rechte und Pflichten entstehen, die dann jeweils miteinander und ineinander verwoben sind. Der Franchisegeber überlässt das Konzept und Know-how, schult regelmäßig, erlaubt die Nutzung der Marke u.ä.. Der Franchisenehmer verpflichtet im Gegenzug sich zur Zahlung der Gebühr, zur Absatzförderung sowie der Umsetzung des Konzeptes.
Wenn man dies auf soziale Projekte überträgt wird deutlich, dass manche Verpflichtungen deutlich stärker ins Gewicht fallen und andere nahezu wegfallen. So ist oftmals der Franchisegeber „gezwungen“ das wirtschaftliche Risiko des Franchisenehmers mit zu übernehmen. Alleine diese Tatsache selbst kann schon zu einem groben Missverhältnis im Synallagma führen.

Fazit

Das Social-Franchising ist eine gute Möglichkeit bereits bestehende etablierte Konzepte zu multiplizieren und dadurch einen echten sozialen Mehrwert zu schaffen. Dabei sind allerdings die Eigenheiten der sozialen Arbeit sowohl im täglichen Miteinander als auch im Franchisevertrag selbst zu beachten. Gerade das effiziente Qualitätsmanagement sowie das Nutzen von funktionierendem Know-how sind Faktoren, die in dieser Branche überlebenswichtig sind und ein Franchisesystem hierzu einen Schlüssel zur Umsetzung darstellen kann.

Verfasser: Arne Dähn

Der optimale Franchisevertrag: seit über zwanzig Jahren das Rechtsseminar in der Franchisewirtschaft

Von Freitag, den 27. bis Samstag, den 28. November fand in München das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes Optimale Franchiseverträge“ statt.

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Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.

Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags:
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• • Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2016 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

In der deutschen Politik haben Gründer kaum noch eine Lobby

Immer weniger Menschen machen sich selbstständig

Der erst kürzlich veröffentlichte Sachstandsbericht der Bundesregierung zum Gründungszuschuss wirft viele Fragen auf und macht die widersprüchlichen Aussagen der Politik deutlich.

CDU/CSU und SPD haben vor der Wahl angekündigt, das Gründungsklima verbessern zu wollen. Doch seit vier Jahren sinkt die Zahl der gewerblichen Gründungen stetig. So lagen sie im ersten Halbjahr 2013 noch bei 174.000. Im darauffolgenden Halbjahr sanken diese jedoch um 9.900, auf 164.100 Unternehmensgründungen. Dies belegen die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Die Politik belässt es bei Absichtserklärungen, die Gründerkultur in Deutschland zu stärken. Konkrete Strategien oder Maßnahmen hierzu bleiben aber bisher aus.

Eine Bestandsaufnahme

Bis Ende 2011 bestand für Unternehmensgründer aus der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss hat die Funktion Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus finanziell unter die Arme zu greifen und deren anfänglichen finanziellen Engpässe für den eigenen Lebensunterhalt Sorge zu tragen zu überbrücken. Durch die Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung lehnt die Bundesagentur für Arbeit Anträge seit Anfang 2012 regelmäßig ab. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von bis zu 85 % in den letzten zwei Jahren. Im Dezember 2014 wurde nun ein Tiefstand der Antragsbewilligungen erreicht. Aus den von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass 25 Prozent weniger Anträge zum Gründungszuschuss bewilligt wurden, als im Dezember des Jahres zuvor.

Keine Strategie

Mitnahmeeffekte sollten verringert und Chancengründungen gefördert werden – das war die Kernaussage der damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) als Sie das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt hatte. Nun bestätigt der Sachstandsbericht, dass das Beschriebene nicht jedoch im Fokus stand sondern haushälterische Sparvorgaben durchgesetzt werden sollten. Es sollten die Ausgaben für die Gründerförderung von 1,9 Milliarden Euro im Jahr auf unter 500 Millionen Euro gesenkt werden. Letzteres ist in jedem Fall gelungen, wie der Bericht bestätigt. Im Jahr 2014 gaben Arbeitsagenturen und Jobcenter nur noch 315 Millionen Euro dafür aus. Ebenso stark sank die Zahl der Geförderten: Waren 2010 noch 146.500 Arbeitslose neu ins Gründerprogramm eingestiegen, waren es 2012 nur noch 20.300. Im Jahr 2014 hat sich die Zahl leicht auf 31.500 erhöht.

Auch die Erreichung des vorgetragenen Ziels der effizienteren Mittelvergabe lässt zweifeln. Mehr als 57 Prozent der Geförderten gaben an, dass sie sich auch ohne die Hilfe selbständig gemacht hätten. Das sind 10 Prozentpunkte mehr als vor der Reform. Weitere 22 Prozent gaben sogar an, sie hätten sich nur arbeitslos gemeldet, um den Zuschuss zu erhalten. Interessant ist auch zu sehen, dass nur noch ein Bruchteil derer, die zu Gründern werden, die Hilfe nutzt: Einst machten 62 Prozent der vorher arbeitslosen Gründer davon Gebrauch, nun sind es noch 22 Prozent. Die Bürokratische Hürden sowie mangelnde Gründerkompetenz bei Arbeitsvermittlern scheinen Barrieren zu sein. Arbeitslose haben derzeit keinen Rechtsanspruch auf Förderung mehr. Nur der Arbeitsvermittler kann eine Fortsetzung der Förderung bewilligen.

Der Widerspruch

Der damals nicht ausgesprochene Spar- und Kürzungswille ist monetär in Gänze eingetreten – die Förderausgaben gingen rapide zurück. Der damals eigentlich propagierte Zweck des effizienteren Einsetzens von Förderungsmitteln ist kolossal gescheitert.

Nach 19 Monaten beschäftigen ca. 1/3 der Existenzgründer durch ihre Selbstständigkeit unmittelbar mindestens einen Mitarbeiter und im Schnitt hat jeder Gründer zwei Vollzeitmitarbeiter (Durchschnitt Ost-/ Westdeutschland; Frau/ Mann). Darüber hinaus gibt es keine fundierten Nachweise, dass bei der Erfolgsbeurteilung ein Unterschied zwischen Not- und Chancengründung gemacht werden sollte. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ( IAB ) hätten 45% der Befragten sich nicht ohne den Gründerzuschuss (GZ) selbstständig gemacht. Ebenso interessant ist, dass knapp 47% die Gründung zwar ohne den Gründungszuschuss gewagt hätten, jedoch 19% rückwirkend betrachtet feststellen, dass sie ohne den Gründungszuschuss das erste halbe Jahr nicht überstanden hätten.

Faktencheck: das Gründerland Deutschland wird propagiert, die Zahlenlage sieht anders aus

– Im Jahr 2014 wurden rund 124.000 Betriebe neu gegründet, was jedoch 3,7% weniger als im Vorjahr sind
– Die neugegründeten Kleinunternehmen gingen um 11,5% auf rund 211.000 zurück
– Neugründungen von Nebenerwerbsbetrieben lagen im Jahr 2014 mit 251.000 0,9% über dem Vorjahreswert
– Die Anzahl der Gewerbeabmeldungen sank zum Vorjahr um 0,4% auf ca. 693.000, wobei hierunter auch Betriebsübergaben, Umwandlungen und Fortzüge zu fassen sind
– Der Rücklauf der Unternehmensgründungen wird auch nur zu einem geringen Teil durch den Anstieg der Nebenerwerbsgründungen kompensiert, da diese meist keine Arbeitsplätze schaffen bzw. nur einen geringen Anteil zur Stärkung des Wettbewerbstandortes Deutschland haben.

Fazit

Der Gründungszuschuss kann ein überaus effektives Mittel sein, um die Gründungskultur zu unterstützen und zu stärken. Gerade eine sichere Finanzierung des Unternehmensaufbaus in der Startphase, ist entscheidend für die Nachhaltigkeit des Unternehmens. Regelmäßig werden rechtswidrige Ablehnungsbescheide durch die Gerichte festgestellt und machen auch dadurch den unhaltbaren Zustand der aktuellen Rechtslage deutlich. Durch die nicht durchdachten fehlehrhaften politische Entscheidungen bleiben viele Ideen und Unternehmen auf der Strecke.

Somit bleibt festzuhalten, dass die Politik es über Legislaturperioden hinweg nicht geschafft hat, gründerfreundliche Rahmenbedingen zu schaffen. Der Wegfall des Gründungszuschusses als Pflichtleistung ist immer noch deutlich spürbar und wird trotz Ankündigungen der Großen Koalition durch keine signifikanten Maßnahmen kompensiert.

Den Statusbericht der Bundesregierung können Sie in Gänze hier nachlesen: Bericht der Bundesregierung

Franchise-Forum 2014 – DAS EVENT der Franchisewirtschaft

Unter dem Motto „Impulse für Wachstum in herausfordernden Zeiten“ begeisterte das Franchise-Forum auch in diesem Jahr wieder rund 300 Teilnehmer. In zahlreichen Vorträgen, Workshops und Diskussionsrunden erhielten die Gäste wertvolle Impulse von führenden Experten und erfahrenen Praktikern der deutschen Franchisewirtschaft. Höhepunkt der Veranstaltung war die erstmalige feierliche Verleihung der DFV-eigenen Franchise-Awards sowie des Green Franchise Awards im Rahmen der Abendgala in der Münchner Wappenhalle.

Die diesjährigen Franchise-Preisträger sind:

– DFV-Franchisesystem des Jahres für innovative Leistungen und nachhaltige Unternehmensführung: Mrs.Sporty GmbH u.a. für die Einführung des virtuellen Smarttrainers PIXFORMANCE

– Green Franchise Award für langfristig nachhaltiges Handeln: österreichische Kräuterhandelsgesellschaft SONNENTOR®

– Bestes junges DFV-Franchisesystem der letzten fünf Jahre: rehaConsult GmbH mit den Elithera®-Therapie- und Gesundheitszentren

– DFV-Franchise Marketing Award: clever fit GmbH für ihre Kampagne „fit wär jetzt clever“

– DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer:der ISOTEC®-Partner Abdichtungstechnik Kortholt & Stutz GbR in Dreieich

Ein paar Impressionen der größten Franchiseveranstaltung Deutschlands gibt Ihnen dieser Kurzfilm.

SAVE-THE-DATE: Das nächste Franchise-Forum findet von Montag, den 11. bis Mittwoch, den 13. Mai 2015 in Berlin statt. Wir freuen uns auf Sie!

Bild Film Franchise-Forum

Interesse an Unternehmensgründungen auf dem Tiefstand – warum der Franchisewirtschaft in den nächsten Jahren eisiger Gegenwind drohen könnte

Auf dem „Tiefstand“ befindet sich derzeit das Interesse an Unternehmensgründungen, verlautete kürzlich eine Studie des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK). So führten die Industrie- und Handelskammern bundesweit im vergangenen Jahr 235.000 Beratungsgespräche mit angehenden Gründern, sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der DIHK warnt daher vor einer Unternehmerlücke.

Die Abhängigkeit der Franchisewirtschaft von der Gründerentwicklung
Die meisten Franchisegeber in Deutschland wachsen mit Unternehmensgründern als angehenden Franchisenehmern. Gerade Personen aus dem mittleren und gehobenen Management, die etwa mit einer Abfindung ihren vorherigen Arbeitgeber verlassen, zählen zur Hauptzielgruppe zahlreicher Franchisegeber.
Wie gestaltet sich die Ist-Situation bei der Systemexpansion? Laut Statistiken des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) konnten 2013 76.500 Franchisenehmer verzeichnet werden, im Vorjahr waren es 72.700. Eine interne Umfragen des DFV ergab Ende letzten Jahres zudem, dass 40% seiner Mitglieder ihre Expansionspläne im Jahr 2013 erreicht – und 60% eben gerade nicht.
An dieser Stelle offenbart sich einmal mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Entwicklungen: Die Franchisewirtschaft ist in ihrem Wachstum gehemmt, da immer weniger Personen über eine Unternehmensgründung nachdenken. Parallel hat ein starker Wettbewerb der Franchiseanbieter um gut qualifizierte Franchisegründer eingesetzt.

Perspektivisch wieder mehr Gründer?
Deutschland zählte mit 5,3% im Jahr 2013 zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, seit 2005 wurde ein klarer Aufschwung am Arbeitsmarkt verzeichnet. Das kann einerseits an den politischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren liegen, vor allem aber hat der demographische Wandel diese Entwicklung enorm begünstigt: denjenigen, die als Rentner den Arbeitsmarkt verlassen, folgen vergleichsweise weniger Fachkräfte nach. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren verstetigen, wenn nicht gar noch verstärken.
Die Gründerkultur in Deutschland ist besonders eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt: Der Drang in die Selbständigkeit wird dann größer, wenn Arbeitnehmer gezwungen sind sich zu verändern. Dieser Zwang ist momentan und perspektivisch eher gering ausgeprägt, da gute Arbeitnehmer mit „Kusshand“ einen gut bezahlten Job in einem starken wirtschaftlichen Umfeld erhalten. Hinzukommt das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland, dass meist stärker ist als die bei einer Gründung zwingend mitzubringende Risikobereitschaft.
Die oben gestellte Frage muss daher mit einem „eher nicht“ beantwortet werden.

Wachstumsalternativen für Franchisegeber
Der Engpass bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer ist offenkundig. Als Wachstumsalternativen für die Systemzentralen haben sich sowohl eigene Betriebe, als auch bereits bestehende Franchisenehmer (sog. „Multi-Unit“) herauskristallisiert. Für die Zielgruppe der angehenden Franchisenehmer sollten jedoch auch stärker bestehende Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie dies z.B. ohnehin sehr stark im Handwerk praktiziert wird.

Forderungen an die Politik
Komplett unbefriedigend sind die Signale aus dem politischen Umfeld. Nicht nur, dass beispielsweise die Änderung beim Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (Ermessenleistung statt Pflichtleistung) vor zwei Jahren einen erheblichen Rückgang (bis 85%) bei den Antragstellungen zur Folge hatte. Weder von der vorherigen schwarz-gelben, noch von der jetzigen schwarz-roten Koalition sind bisher Initiativen gestartet worden, die ein umfänglicheres Maßnahmenprogramm zur Steigerung der Gründungsdynamik erkennen ließen. Dafür scheint die Zielgruppe der angehenden Unternehmensgründer zu uninteressant. Es bleibt bei Einzelaktionen, Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen.

Fazit
Die Franchisewirtschaft wird in den nächsten Jahren stärker über Wachstumsalternativen nachdenken müssen. Bleibt sie – wie bislang – zu eng an der Gründerkonjunktur gekoppelt, wird ihr ein eisiger Wind ins Gesicht wehen.

Franchisewirtschaft schafft Arbeitsplätze trotz gebremster Expansion der Unternehmen

Die deutsche Franchisewirtschaft schafft weiterhin Arbeitsplätze, trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen haben 2013 neue Mitarbeiter eingestellt. Gleichzeitig konnte die Mehrheit der Betriebe ihre Expansionsziele in diesem Jahr nicht erreichen und beklagt zudem einen Fachkräftemangel. Dies zeigen die Ergebnisse des aktuellen „Franchise-Barometers“, einer Mitgliederbefragung* des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV).

Die Unternehmen der deutschen Franchisewirtschaft haben auch 2013 Arbeitsplätze geschaffen: 83 Prozent der befragten Unternehmen haben neue Mitarbeiter eingestellt. Der Großteil von ihnen (46 Prozent) stellte bis zu 25 Arbeitnehmer ein, weitere 18 Prozent mehr als 100. Bei den Unternehmen, die 2013 nicht einstellten, ist die Zahl der Mitarbeiter größtenteils konstant geblieben. Lediglich ein geringer Teil (13 Prozent) hat Stellen abgebaut.

Gleichzeitig konnten 60 Prozent der Unternehmen ihre Expansionsziele in diesem Jahr nicht erreichen. Der Großteil der Franchisegeber (56 Prozent) hat bis zu fünf neue Partner gewinnen können, die in ihrer großen Mehrheit Existenzgründer sind. Etwa ein Viertel der Unternehmen expandierte mit den bereits vorhandenen Franchisenehmern. „Die Gründe dafür, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre Expansionsziele nicht erreicht hat, sind vielfältig. Zum Teil sind natürlich ganz individuelle, unternehmensinterne Umstände dafür verantwortlich. Darüber hinaus beklagen viele unserer Mitglieder jedoch die verschlechterten Rahmenbedingungen, wie zu geringe Förderung von Existenzgründern und Jungunternehmern – die allgemein schwächelnde Gründerkonjunktur“, erläutert Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV.

Einen Fachkräftemangel in den Betrieben der deutschen Franchisewirtschaft stellen 57 Prozent der Befragten fest.
Bei der Suche nach geeigneten Partnern interessieren sich die Franchisegeber insbesondere für angestellte Fach- und Führungskräfte (48 Prozent) sowie für selbständige Unternehmer, die noch keine Franchisenehmer sind (36 Prozent).

Die grafischen Darstellungen der Ergebnisse können Sie nachfolgend einsehen.
Bei der Verwendung der Inhalte bitte den Deutschen Franchise-Verband e. V. als Quelle angeben.

* Online-Umfragen mit 470 Personen aus DFV-Mitgliedsunternehmen im Zeitraum November/Dezember 2013

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2012 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber gemeinsam mit mehr als 72.700 Franchisenehmern und circa 546.200 Mitarbeitern etwa 61,2 Milliarden
Euro Umsatz.

1. Franchise Matching Day in Mainz: Neues Veranstaltungsformat für Franchisegründer hat Premiere

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) veranstaltet am Samstag, den 16. November 2013 den 1. Franchise Matching Day in Mainz. Dabei können die Teilnehmer erfolgreiche Franchise-Unternehmen in persönlichen Gesprächen kennen lernen, sich von Experten beraten lassen und bei individuellen Terminen den passenden Franchisegeber für ihre Selbständigkeit finden.
Im Mittelpunkt des neuen und innovativen Veranstaltungsformats des DFV steht das „Matchen“ von potenziellen Franchisenehmern und etablierten, erfolgreichen Franchisegebern.

Alle, die sich für eine berufliche Selbständigkeit interessieren, können sich beim Franchise Matching Day umfassend zum Thema Franchising informieren und mit Experten ihre Gründungsideen diskutieren. Wie man sich als Franchisenehmer erfolgreich selbständig macht, erläutern u. a. die Unternehmen Engel & Völkers, Joey`s Pizza, Kamps, McDonald’s, Town & Country Haus, Domino’s Pizza und Bodystreet.

Verschiedene Programm-Formate geben den Teilnehmern Gelegenheit, wichtige Kontakte zu knüpfen und womöglich direkt vor Ort das passende Franchisesystem zu finden: Im „Matching Room“ können die Vertreter individuell gewählter Franchisesysteme konkret befragt werden. Bei den „Living Pages“ lernen die Besucher Geschäftsführer erfolgreicher Systeme in Gesprächsrunden persönlich kennen. Und an Thementischen – dem „World Café“ – informieren Experten zu den Themen Systemwahl, Gründung/Recht, Finanzen und Startphase die Franchise-Interessierten. Fachvorträge, Messestände u.a. ergänzen das Veranstaltungsangebot.

Diese neue und innovative Veranstaltung wird vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), dem Spitzenverband der deutschen Franchisewirtschaft, gemeinsam mit der Agentur Cox Orange ausgerichtet. Cox Orange veranstaltet dieses Format bereits seit zwei Jahren erfolgreich in Österreich.

Anmeldungen und Buchungen individueller Gesprächstermine sind über die Website möglich. Für weitere Fragen steht Frau Michaela Fischer in der DFV-Geschäftsstelle unter 030-278 902-10 oder unter fischer@franchiseverband.com zur Verfügung.

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Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Bundestagsfraktionen beantworten Anfrage des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

Viele Existenzgründer fühlen sich unzureichend über finanzielle Fördermöglichkeiten informiert und von den Arbeitsagenturen alleingelassen.* Dieses und andere Umfrageergebnisse nahm der DFV zum Anlass die fünf Bundestagsfraktionen vor der kommenden Bundestagswahl zu ihren Positionen bezüglich der Förderung von Existenzgründungen in Deutschland schriftlich zu befragen. Bis auf Die Linke antworteten alle Fraktionen.

Oppositionsfraktionen wollen Gründungszuschuss als gesetzliche Pflichtleistung wieder einführen
Die Fraktionen von SPD und Grünen sehen die Wiedereinführung des Gründungszuschusses bzw. die Rücknahme der Mittelkürzung als ein Kernelement zur Förderung von Existenzgründern an. Für Union und FDP soll der Gründungszuschuss weiterhin eine Ermessensentscheidung des Beraters bleiben.
Die Union plant hingegen, die Gründungsfinanzierung durch einen erleichterten Zugang zu Wagniskapital auszubauen. Steuerliche Anreize für diese Finanzierungsformen sollen dazu beitragen.
Die SPD will die Gründercoaching-Variante „Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ beibehalten und sieht durch die 90-prozentige Bezuschussung des Beratungshonorars von zugelassenen Gründungsberatern einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Unklare Zukunft für den „Mikrokreditfonds Deutschland“

Im Gegensatz zu bekannt gewordenen Überlegungen der CDU, das Förderprogramm zum Ende dieses Jahres einzustellen, sieht die FDP darin weiterhin einen wichtigen Baustein zur Förderung von Gründungen und einer erfolgreichen Selbständigkeit. Auch die SPD hält am Mikrokreditfonds fest, der sich nach Angaben der Fraktion als effizientes Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen – 1,5 Arbeitsplätzen pro Mikrokredit – erwiesen hat.

Soziale Absicherung von Gründern
Zu diesem Thema äußert sich die SPD als einzige Fraktion: Sie möchte Existenzgründern einen besseren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ermöglichen; auch langjährig Selbständige sollen sich wieder versichern können. Ebenfalls sollen Selbständige den gleichen Zugang zu den Leistungen des Arbeitslosengeldes (ALG I und ALG II) erhalten wie Arbeitnehmer. Hierzu soll die bestehende Beitragshöhe überprüft und entsprechend angepasst werden.

„Insgesamt bleibt festzustellen“, so der Geschäftsführer des DFV, Torben L. Brodersen, „dass alle Parteien zu wenig konkrete Lösungsvorschläge und Maßnahmen anbieten, um Existenzgründer ausreichend zu unterstützen und Anreize für neue Existenzgründungen zu schaffen. Nach wie vor sieht der DFV die massive und ersatzlose Kürzung der Mittel für den Gründungszuschuss als nachgewiesen effizientes Förderinstrument als sehr kritisch an. Hiermit wurde ein kontraproduktives Signal ausgesendet.“

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2012 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit mehr als 72.700 Franchisenehmern und um die 546.200 Mitarbeiter etwa 61,2 Milliarden Euro Umsatz.

* Onlinebefragung des DFV (April-Juli 2013, mehrere hundert Teilnehmer) #

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