Die Forderung des DFV: Unternehmergeist will gelernt sein!

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) hat in seinem Positionspapier zum Gründungsgeschehen in Deutschland den Standpunkt formuliert, dass Unternehmergeist gelernt sein will und nur dadurch eine Gründer- und Unternehmerkultur nachhaltig in dem Bewusstsein der Öffentlichkeit aufgebaut werden kann. Denn damit mehr junge Menschen in Deutschland den Weg in die Selbständigkeit wagen, ist es wichtig, frühzeitig diese für dieses Thema zu sensibilisieren.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun die Initiative „Unternehmergeist in Schulen“ ins Leben gerufen, welche die Gründer- und Unternehmerkultur unterstützen und fördern soll. Der DFV e.V. hält diese Initiative für einen Weg in die richtige Richtung zu mehr Gründerfreundlichkeit in Deutschland und begrüßt diese ausdrücklich.

Initiative „Unternehmergeist in Schulen“

Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen sollen ausgebaut werden, denn theoretisches Lernen schafft die Grundlage für wirtschaftliches Verständnis, aber der Einblick in die Praxis motiviert.

Was bedeutet „Unternehmergeist in Schulen“ im Konkreten

Die gründungsbezogene Ausbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich derzeit noch eine Schwachstelle. Um dieses Defizit auszugleichen, hat sich unter der Federführung des BMWi der Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“ gegründet. Dort arbeiten elf überregionale – überwiegend private – Initiativen an der Aufgabe, Jugendliche anzuregen, Selbständigkeit als berufliche Alternative wahrzunehmen und die Gründerkultur in Deutschland zu stärken.

Die wichtigsten Angebote auf sind:

• Die Initiativen bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Wirtschaftsprojekten
• eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte
• Unterrichtseinheiten und Arbeitsblätter zu Wirtschaftsthemen
• Newsletter „Unternehmergeist in die Schulen“
• Wirtschaftswissen speziell für Schülerinnen und Schüler

Das Angebot, das sich insbesondere an Lehrkräfte richtet, reicht von Planspielen via Internet bis hin zu realen Unternehmensgründungen in der Schule. Hierzu gibt es vom jeweiligen Träger auch das entsprechende Unterrichts- und Lehrmaterial.

Die Internetseite www.unternehmergeist-macht-schule.de bündelt alle Informationen zu ökonomischer Bildung in der Schule für Lehrkräfte und bietet auch einen eigenen Bereich für Schülerinnen und Schüler – u. a. mit dem Online-Wirtschaftsspiel „BeBoss“.

Im Vergleich: die Nachhaltigkeit von klassischen Unternehmensgründungen zu Franchisegründungen

Klassische Unternehmensgründungen

Eine aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) belegt: Nur jede zweite Unternehmensgründung überlebt die ersten 5 Jahre

Laut der Studie ist die Startphase bei Unternehmensgründungen mit dem größten Risiko behaftet, denn jedes zweite Unternehmen scheidet vier bis fünf Jahre nach seiner Gründung vom Markt aus oder rutscht unter die Umsatzschwelle von 17.500 Euro.

Denn entscheidend für eine Volkswirtschaft ist nicht die Anzahl der Neugründungen sondern insbesondere deren Bestandsfestigkeit. Die Studie belegt, dass mehr als 75 % der Unternehmen die Gründungsphase überstehen. Nach rund 4 bis 5 Jahren ist jedoch die Hälfte der neu gegründeten Unternehmen faktisch nicht mehr existent. Die Mehrzahl der neu gegründeten Unternehmen können sich daher nicht oder nur sehr schlecht am Markt behaupten. Dieses Ergebnis steht in einer Linie mit vielen weiteren Studien, welche auf die geringe Bestandsfestigkeit bei Neugründungen hinweisen (siehe auch im Folgenden die Studie des F&C).

Das Risiko des Scheiterns ist zwischen dem Markteintritt und der beginnenden Marktetablierung am höchsten. In dieser frühen Entwicklungsphase scheiden rund ein Fünftel aller neu gegründeten Unternehmen aus dem Wettbewerb aus. Mit jedem zusätzlichen Jahr sinkt die Rate der austretenden Unternehmen. Nachdem die Unternehmen 4 Jahre am Markt überlebt haben, geben nur noch knapp 10 % der verbliebenen Unternehmen auf.

Einige Besonderheiten seien noch zu nennen: Innovative Unternehmensgründungen bewähren sich besser am Markt als der Unternehmensdurchschnitt. So ist mehr als die Hälfte (53,9 %) der innovativen Gründungen aus dem Jahr 2002 auch 7 Jahre nach der Gründung noch am Markt aktiv. Von den wissensintensiven Gründungen im produzierenden Bereich bestehen noch mehr als drei Fünftel (61,3 %). In den wissensintensiven Dienstleistungsunternehmen hingegen ist die Bestandsfestigkeit nach 7 Jahren mit einer Überlebensrate von 45,7 % deutlich geringer, aber doch höher als für das Gründungsgeschehen insgesamt. Hier liegt der Anteil der sieben Jahre überlebenden Gründungen bei 36,3 %.

Unternehmensgründungen von Franchisenehmern

Die Zwischenergebnisse einer laufenden Untersuchung zeigen, dass Franchisegründungen sich signifikant häufiger am Markt behaupten bestehen als klassische Existenzgründen.

Eine derzeit über mehrere Jahre laufende Studie mit dem Arbeitstitel „Franchising – Erfolgsgarant für Unternehmensgründungen?“ geht der Frage nach, wie erfolgreich Franchisegründungen sind. Die Studie wurde vom Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV) beim Institut für Franchising und Cooperation an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster (F&C) in Auftrag gegeben.

Die bisherige Auswertung zeigt, dass Franchisegründer im Durchschnitt nach einem Jahr noch zu 94 Prozent aktiv sind. Bei unabhängigen Gründungen haben sich dagegen etwa 85 Prozent der Unternehmer behauptet. Zwei Jahre nach der Gründung existieren noch 90 Prozent der Franchisenehmer und 75 Prozent der klassichen Existenzgründer. Im 3. Jahr sind noch 83 Prozent der Franchise-Unternehmer aktiv und 68 Prozent der übrigen Selbstständigen. Gründe für ein Ausscheiden im Franchising sind Insolvenz, wirtschaftliche/finanzielle Gründe (ohne Insolvenz) und persönliche Gründe. Jede dieser Kategorien ist bei den Ergebnissen vertreten.

Zur Beantwortung der Titelfrage wurde bzw. wird eine umfangreiche Datenbasis von Unternehmensgründern im Franchising herangezogen, deren Systemzentralen im Zeitraum von zweieinhalb Jahren jeweils den DFV-System-Check absolviert haben.

Die gesamte Studie und deren Auswertung wird am diesjährigen DFV-Franchise-Forum, welches vom Montag, den 19. Mai bis Mittwoch, den 21. Mai 2014 in München stattfindet, vorgestellt.

Fazit

Es lässt sich bereits jetzt folgendes Zwischenfazit ziehen: Eine Franchisegründung mit einem im DFV angeschlossenen Franchisesystem kann vergleichsweise erfolgreicher sein als eine unabhängige Existenzgründung. Der DFV als Spitzenverband der deutschen Franchisewirtschaft setzt als Qualitätsgemeinschaft hierbei Maßstäbe, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung prägen und beeinflussen.

Informationen zum DFV-System-Check können Sie auf unserer Homepage unter www.franchiseverband.com abrufen.

Die Mediation: ein weiteres Angebot des DFV zur Konfliktlösung

Das richtige Management bei Krisen in einer Franchisepartnerschaft

Der DFV e.V. bietet als eine weitere Dienstleistung an, Wege aus Krisen zu finden, die in einer Franchisepartnerschaft auftreten können.

Gestern haben wir uns mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, ein Ombudsmannverfahren in Anspruch zu nehmen. Heute beschäftigen wir uns mit dem Angebot der Mediation.

Die Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Was bedeutet die Mediation im Einzelnen

DFV-Mitglieder können Mediationsverfahren in Anspruch nehmen, wenn der Franchisegeber und der Franchisenehmer bei Streitigkeiten eine gütliche, außergerichtliche Einigung wünschen.

Mediation ist…

• ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
• in dem alle am Konflikt Beteiligten gleichermaßen akzeptiert, offen und vertraulich
• mit Unterstützung eines externen, unparteilichen Dritten (dem Mediator)
• freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
• eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten.

Ziele von Mediation sind…

• konstruktive,
• individuelle,
• zukunftsorientierte,
• kooperative,
• tragfähige, das heißt
• dauerhafte
• Konfliktregelungen – nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Beteiligten.

Mediation ist nur der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren wollen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Das Angebot des DFV um Krisen zu lösen

Das richtige Management bei Krisen in einer Franchisepartnerschaft

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme.

Auftretende Krisen sollten schon frühzeitig erkannt und vor allem angesprochen werden. Denn der Austausch und die Kommunikation ist entscheidend, um rechtzeitig einen möglichen Weg zur konstruktiven Lösung aufzeigen zu können. Dabei gibt es eine goldene Regel: je früher die Ansprache von Unzufriedenheit und Missstand erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung. Ein Instrument hierfür ist die regelmäßige Zufriedenheitsbefragung der Franchisepartner, die bspw. über den DFV-System-Check erfolgt.

Mit dem Gang zum Gericht ist es meistens schon zu spät, um ein bereits schon erschüttertes Vertrauen wieder aufbauen zu können. Denn eine geglückte Krisenkommunikation kann nur das Ziel verfolgen die Franchisepartnerschaft für eine gemeinsame Zukunft zu rüsten und weiter auszubauen.

Im Rahmen dieses Blogs beschäftig sich der DFV in den folgenden Beiträgen mit möglichen Krisen- und Kommunikationsstrategien in Franchisesystemen.

Das Ombudsmannverfahren

Sollten Konflikte nicht mehr eigenständig gelöst werden können, kann es sinnvoll sein, einen unparteiischen Dritten als Schlichter einzuschalten.

Das vom DFV eingerichtete Ombudsmannverfahren ist ein solch möglicher Weg zur Konfliktlösung.

Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist dabei unparteiisch und versucht durch einen Schiedsspruch ein für beide Parteien objektiv gerechtes Urteil zu fällen.

Der DFV achtet darauf, dass der Ombudsmann von hoher sachlicher Kompetenz und über langjährige Erfahrung im Bereich Franchising verfügt. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten. Derzeit bekleidet das Ehrenamt des Ombudsmann der erfahrene Franchisepionier und Gründer des Franchise-Unternehmens OBI Prof. h.c. Manfred Maus.

Was gilt es im Vorfeld zu klären

1. Ist der Franchisegeber Mitglied im DFV?
(Dies kann unter http://www.franchiseverband.com/dfv-mitglieder/ geprüft werden; eine assoziierte Mitgliedschaft reicht aus).

2. Bezieht sich Ihre Beschwerde auf eine franchisespezifische Fragestellung?
(Zu einer franchisespezifischen Fragestellung gehören u.a. Transparenzgebote, Vertrauensgrundsätze, Leistungserbringung und Kommunikationsfragen).

3. Ist der Beschwerdegegenstand noch nicht bei einem Gericht zur Klärung anhängig?

4. Ist der Beschwerdegegenstand noch nicht durch einen Vergleich beigelegt?

5. Hat es zuvor kein durch den Franchisegeber initiiertes Schlichtungsverfahren gegeben?

6. Ist der Beschwerdegegenstand seit über acht Wochen bekannt bzw. diskutiert worden?

7. Liegt der Streitwert der Beschwerde über 1000 EURO?

8. Haben Sie sich gegenüber Ihrem Franchisegeber bzw. -nehmer bereits in dieser Sache direkt bei ihm beschwert und ist diese Beschwerde erfolglos geblieben?

9. Ist seit der schriftlichen Antwort auf die Einlegung der direkten Beschwerde beim Franchisegeber bzw. -nehmer (s. Frage zuvor) nicht mehr als ein Jahr vergangen bzw. – wenn keine Antwort erfolgt ist – nicht mehr als sechs Wochen nach Einlegung der direkten Beschwerde?

Sofern alle Fragen mit „JA“ beantwortet wurden, ist der Antrag auf Durchführung eines Ombudsmannverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Gute Nachricht für die KMU: die Gründungsfinanzierung wird weiter ausgebaut

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) setzen ihre Kooperation im Bereich der Gründungsfinanzierung fort.

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 EUR. Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, die das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzen.

Für die Zukunft

Dank einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Garantierahmens des EIF können mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer mit einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. EUR finanziert werden. Dadurch wird die Entscheidung der Haubanken bei der Kreditvergabe erheblich erleichtert.

Der Gründerkredit – StartGeld wurde 2008 zur Verbesserung der Gründerinfrastruktur geschaffen vergeben. Die durchschnittliche Kredithöhe bei der Vergabe betrug seitdem 50.000 EURO.

Was bedeutet dies im Einzelnen:

• Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für die Gründungsförderung ist deutlich erhöht

• Stärkung des Programms ERP-Gründerkredit – StartGeld

a. Es wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt.
b. Auch Gründungen im Nebenerwerb können finanziert werden, wenn das mittelfristige Ziel der Haupterwerb ist.
c. Der Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 EUR.
d. Mit der beantragten Summe können Investitionen vollständig und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.
e. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.

Weitergehende Informationen können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau abrufen.

BMWi Netzwerk Mittelstand: Internationalisierung der KMU

Die Arbeit des DFV im politischen Berlin

Das Bundeswirtschaftsministerium lud zum Thema „Internationalisierung von KMU“ ein. Frau Prof. Dr. Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn, stellte die im Dezember 2013 veröffentlichte Studie „Internationalisierung im Mittelstand“ vor.

Ein kurzer Überblick

Zwischen 2009 bis 2011 waren rund 1,3 Mio Unternehmen, darunter überwiegend KMU, im Ausland vertreten. Der direkte Internationalisierungsgrad steigt hierbei mit der entsprechenden Unternehmensgröße. Ab einem Jahresumsatz von rund 2 Mio hat mindestens jedes zweite Unternehmen Auslandskontakte.

Handel und im verarbeitenden Gewerbe tätige Unternehmen sind am stärksten international aktiv. Der personenbezogene Dienstleistungssektor (z.B. Franchising) ist eher gering vertreten.

Im Bereich des Exports sowie bei Auslandskooperation sieht die Studie ein erhebliches Potential für die KMU. Motive für eine Internationalisierung sind in der Absatzausdehnung, das Generieren von Innovationsimpulsen sowie in der diversifizierten Marktaufstellung zu sehen. Viele Zielländer werden durch KMU gleichzeitig erschlossen.

Die Risiken

Die Erschließung von neuen Märkten geht mit einem erhöhten Kosten- und Innovationsaufwand einher. Die Suche nach passenden Geschäftspartnern, unterschiedliche Rechtssysteme sowie variierende Zoll- und Verwaltungsverfahren schaffen Ressourcenengpässe. Ein weiteres bedeutendes Risiko ist in möglichen Zahlungsausfällen zu sehen.

Für die Zukunft

Die Diversifizierung der Unternehmen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund bedarf einer erhöhten Transparenz der öffentlichen Förderinfrastruktur. Die hohe Zahl international tätiger Kleinstunternehmen benötigt eine dezidierte Einsteiger- bzw. Ersteinsteigerberatung. Hingegen auslandserfahrene Unternehmen sollten besser vernetzt bzw. der Erfahrungsaustausch bei Großaufträgen erhöht werden. Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf wird in der Erleichterung der Zoll- und Außenwirtschaftsverfahren gesehen.

Fazit

Die vom Institut für Mittelstandsforschung herausgegebene Studie stärkt die Zielsetzung des DFV Ausschusses „Internationalisierung“ in seiner derzeitigen Arbeit. Denn, der Leitfaden zur Internationalisierung von Franchisesystemen befindet sich in seiner Konzeptionierung in der Schlussphase und kurz vor der Veröffentlichung. Der Standard- und Kriterienkatalog stellt eine professionelle Herangehensweise zur Internationalisierung für Franchisesysteme auf. Ein entscheidendes und wiederholt fehlerhaft, von Franchisesystemen umgesetztes Kriterium sei hierbei zu nennen: ein Pilotbetrieb zur Erschließung des Marktes eines neuen Landes ist für einen erfolgreichen Start in einem neuen Markt zwingend erforderlich. Die Vorstellung und die erste Veröffentlichung des Leitfadens sind für das diesjährige Franchise-Forum anberaumt. Dieses findet vom Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. Mai 2014 in München statt.

Weiterhin werden beim Franchise-Forum 2014 (vom Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. Mai 2014 in München) die Ergebnisse der vom DFV in Auftrag gegeben Studie des Franchise & Cooperation Institutes an der Westfälischen Wilhelms-Universität zum Thema „Internationalisierung von Franchisesystemen“ präsentiert.

Spezialisten diskutieren: das Franchise-Experten Forum 2014

Die Deutsche Franchise Institut GmbH hatte eine Reihe hochkarätiger Experten nach Frankfurt eingeladen, um dort die aktuellsten juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Sachen Franchising zu beleuchten und zu diskutieren.
Die Teilnehmer bestanden aus Anwälten, Beratern und Vertretern der Franchisesystemzentralen und erzeugten mit lebhaften Redebeiträgen eine überaus positive Resonanz im Plenum.

Die verschiedenen Programmpunkte und die anschließenden Diskussionen wurden von Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhard Flohr moderiert.

Die Themen
Foto 1Foto 2

Internetvertrieb und vertikalen Beschränkungen

Als Vortragender begann Marcel Balz, Referent der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes, mit seinen Ausführungen zum Internetvertrieb und vertikalen Beschränkungen. Anhand anschaulicher Beispiele erläuterte er nicht nur die grundsätzliche Arbeit des Bundeskartellamtes, sondern führte auch in die gängigsten kartellrechtlichen Fragestellungen ein. Im Zentrum stand die Problematik eines Doppelpreissystems, bei dem stationäre- und Internethändler mit unterschiedlichen Preisstrukturen konfrontiert werden.
Besonders diskutiert wurde die Möglichkeit der Einzelfreistellung, um dieser Problematik zu begegnen oder aber auch vorab bei der Vertragserstellung die Hilfe des Bundeskartellamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Möglichkeit für letzteres besteht noch nicht, könnte aber eine sinnvolle Aufgabenergänzung des Bundeskartellamtes in der Zukunft sein.

Controlling und Datenschutz

Anschließend folgten Dr. Hubertus Boehm von der SYNCON GmbH und Jörn Grote von der ETL Franchise GmbH mit ihrem Vortrag zu „Controlling und Datenschutz“.
Im Fokus standen hier auf der einen Seite, die rechtlichen Faktoren einer zentralen Buchhaltung, die eine Gefährdung der Selbstständigkeit der Franchisenehmer bedeutet und auf der anderen Seite aber ein hervorragendes Controlling Instrument darstellen würde.
Vortragende wie auch der Großteil der restlichen Anwesenden, stimmten überein, dass Controlling die zentrale Möglichkeit ist, mit der das unternehmerische Handeln der Franchisenehmer optimiert und somit die Vitalität des gesamten Systems erheblich gefördert werden kann.
Da eine späte Einführung neuer Controlling Mechanismen bei vielen Franchisenehmern auf Unverständnis stößt, ist es unbedingt zu empfehlen ein systematisches Controlling von Anfang an im Systemrepertoire zu haben.

Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht

Eine derzeit wiederkehrende Problematik des Franchiserechts ist die Impressumspflicht, welches in der Vergangenheit schon des Öfteren in Beiträgen des DFV diskutiert wurde. In seinem Vortrag „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“, legte RA Prof. Dr. Karten Metzlaff (Noerr LLP) nicht nur die gängigste Problematiken der Impressumspflicht dar, sondern zeigte auch die erheblichen Differenzen zwischen der Rechtsprechung und der herrschende Lehre auf.
Es wurden aktuelle Urteile und ihre Begründungen beleuchtet und analysiert: Am Ende stand die Erkenntnis, dass die aktuelle Rechtsprechungspraxis noch unbefriedigend ist. Abzuwarten bleibt weiterhin ein hoffentlich klärendes und Rechtssicherheit schaffendes EuGH Urteil zu dieser Problematik.

Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen

Direkt aus der Praxis berichtete Dr. Christoph Haag (Rechtsanwalt/ Leiter Recht Fressnapf Holding GmbH). Im Zentrum seines Vortrags „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“ erläuterte er nicht nur sehr anschaulich, wie er die Einführung eines Compliance System bei Fressnapf erlebte und begleitete, sondern er kam auch auf grundlegende Anforderungen an Compliance zu sprechen. Wesentlich ist demnach eine gute Vernetzung der Compliance Beauftragten und ein möglichst „schlanker“ Aufbau. Eindringlich war der Apell, dass Compliance nicht als Mittel zur Bekämpfung von Risiken gesehen werden sollte, sondern viel mehr der Blick auf die Chancen gerichtet werden sollte, die sich für ein Unternehmen durch Compliance bieten.
Unterschiedliche Ansichten gab es bei der Frage, ob Compliance nur ein Rechtsthema sei oder nicht vielmehr auch Management, Kommunikation und Controlling gleichermaßen einbinde und fordere. Dass die Entwicklung eher in die letztgenannte Richtung geht, ist eine Entwicklung die viele der anwesenden Experten aber bestätigen konnten.

Mögliche Nachfolgereglungen bei Franchisegebern in Franchisesystemen

Eine interessante Kombination der unterschiedlichen Betrachtungswinkel stellten die nächsten Referenten dar. Jil Blumenauer (Franchise Management 3A Immobilien) und Jörg Eckhold (Geschäftsführer Eckhold Consultants) verbanden mit ihrem Vortrag „Mögliche Nachfolgereglungen bei Franchisegebern in Franchisesystemen“ Erfahrungen aus praktischer, wie auch aus beratender Sicht. Jörg Eckhold stellte die grundsätzliche Vorgehensweise bei Nachfolgereglungen dar und legte einen besonderen Schwerpunkt bei Unternehmensbewertung, Nachfolgersuche und Informationspflicht. Jil Blumenauer konnte diese Erkenntnisse aus ihren eigenen Erfahrungen bestätigen. Aus einem, seit drei Generationen bestehenden, Familienunternehmen stammend, hatte sie vorab selbst die Verantwortung über die Unternehmensführung von ihrem Vater übernommen.
Aus diesen beiden Bestandteilen des Vortrags resultierte auch der anschließende Diskussionsschwerpunkt: Dabei wurde klar, dass es sehr hilfreich sein kann einen fließenden Übergang der Unternehmensführung zu schaffen. Die begleitende Beraterrolle des Vorgängers sollte dabei aber auf der anderen Seite auch verbindlich terminiert werden.

Internationalisierung von Franchisesystemen

Dr. Martin Ahlert (Geschäftsführer Internationales Centrum für Franchising & Cooperation) stellte die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Internationalisierung von Franchiseunternehmen dar und präsentierte anschließend die vorläufigen Ergebnisse der Umfrage: „Internationalisierung von Franchisesystemen“.
Zentral waren die Fragen nach der Vorgehensweise und den Erfahrungen in der Implementierung deutscher Franchisesysteme in ausländischen Märkten. Die Umfrage befindet sich noch mitten in der Erhebungsphase, trotzdem konnten bereits erste interessante Erkenntnisse getroffen werden. Dazu gehört z.B. der Umstand, dass auch der Gang in die (vermeintlich) deutschsprachigen Nachbarländer (D,A,CH) regelmäßig unterschätzt wird oder aber auch, dass das direktes Auslandsfranchising und das Masterfranchising die meist genutzten Expansionsvehikel deutscher Franchisegeber sind.

Die Verhandlung internationaler Franchise- und Masterfranchiseverträge

Abschließend referierte RA Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) zum Thema „Die Verhandlung internationaler Franchise- und Masterfranchiseverträge“.
Anhand vieler praktischer Erfahrungen und Beispiele konnte Günter Erdmann alle Anwesenden für die rechtlichen Problematiken internationaler Franchiseverträge sensibleren.
Insbesondere die rechtlich teilweise völlig unterschiedliche Herangehensweise amerikanischer Franchisegeber und die damit verbundene Problematik für deutsche Partner wurden beleuchtet.
Es standen aber nicht nur rechtliche Themen zur Diskussion, auch wurden soziokulturelle Problematiken vorgestellt, die nicht nur sehr anschaulich präsentiert wurden, sondern auch aufzeigten, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Denk- und Arbeitsmustern gibt, die regelmäßig beim Schritt ins Ausland unterschätzt bzw. nicht beachtet werden.

Foto 5

Fazit

Das Franchise-Experten-Forum kann als voller Erfolg gewertet werden, wenngleich es Überlegungen gibt, die Themensetzung in Zukunft zu kanalisieren, um den Schwerpunkt auf weniger Gebiete zu legen und damit mehr Zeit und Raum für Diskussionen zu ermöglichen. Eine Fortsetzung ist schon in der Planung. Der DFV bedankt sich für die breit gefächerten und unbedingt als substantiell zu bezeichnenden Vorträge und hofft alle Referenten und Gäste auf der Nachfolgeveranstaltung begrüßen zu können.

Die Franchise-Compliance-Deutschland nimmt Gestalt an

Für den Deutschen Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft ist es ein essentielles Anliegen dieses Profil weiter zu schärfen und weiter auszubauen.

Die Schaffung einer Franchise-Comßpliance-Deutschland ist nach Auffassung des DFV der richtige Ansatz, um die strategische Ausrichtung der Franchisewirtschaft in Deutschland weiter zu professionalisieren und die Nachhaltigkeit dieses Unternehmensmodells zu stärken.

Um dieses Vorhaben umzusetzten trafen sich die Mitglieder des Ausschusses „Qualität und Ethik“ zum zweiten Mal am Montag, den 10. Februar 2014 in Hamburg. Gastgeber war die diesmal das Vorstandsmitglied des DFV sowie Ausschussvorsitzende Carsten Gerlach von der Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH. Weiterhin waren vertreten Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Mag. Waltraud Martius (SYNCON International), Alexander Mehnert (Schülerhilfe), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung), sowie DFV-Vorstandsmitglied Matthias Lehner (Bodystreet), Torben L. Brodersen (DFV) und Jan Schmelzle (DFV).

Was wird getan

Die Franchise-Compliance wird eine Richtschnur für den „Lebenszyklus“ in einer Franchisepartnerschaft sein. Dabei wird zwischen vier Phasen unterschieden: der Kennenlernphase, der Phase der Vertragsanbahnung, der Zeit während der Partnerschaft und der Zeit nach Beendigung des Franchiseverhältnisses. Entscheidend sind dabei Kriterien aufzustellen, welche unbedingt erforderlich sind, um die Franchisepartnerschaft zum Erfolg zu führen – sogenannte Muss-Vorschriften – sowie Kriterien mit zu berücksichtigen, die zwar nicht zwingend notwendig, aber für ein professionelles Qualitätsmanagement empfehlenswert sind – sogenannte Kann-Vorschriften.

Zu diesem Themenkomplex wurde der Grundstein für einen Franchisenehmer-Kodex gelegt, wie auch die Mustersatzung und die Richtlinie zum Partnerbeirat weiterentwickelt.

Auch wurden Rahmenbedingen für einen sogenannten Experten-Kodex geschaffen, da die Berater auch einen wesentlichen Teil der Franchisewirtschaft ausmachen.

Weiterhin wurde in der Sitzungen die Wichtigkeit der außergerichtlichen Konfliktbewältigung hervorgehoben und auf die schon bereitgestellten Angebote des DFV hierzu verwiesen. Das Ombudsmann-, wie auch das Mediationsverfahren sollen daher noch stärker in den Focus als Alternative gerückt werden. Daher wurden die Merkblätter in Sachen Verständlichkeit analysiert und entsprechend optimiert.
Die hier beispielhaft aufgegriffenen Themengebiete und die aufgezeigte Arbeit erfolgt in der Umsetzung in enger Abstimmung mit dem DFV Rechtsausschuss.

Die nächste Sitzung findet am Freitag, den 31. Oktober 2014 in Berlin statt.

Bei weitergehenden Fragen können Sie Jan Schmelzle kontaktieren unter schmelzle@franchiseverband.com

Der DFV positioniert sich auf EU Ebene zum Thema Beihilferecht

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung betrifft im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften (Finanzierung) gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers. Daher ist es dem DFV ein gewichtiges Anliegen auch in diesem Bereich die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft zu vertreten und Position zu beziehen.

Hintergrund

Im Rahmen der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts strebt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung [EG] Nr. 800/2008 der Kommission vom 06.08.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union an.

In diesem Zuge hatte die EU-Kommission am 08.05.2013 den ersten Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) zur Konsultation gestellt. Am 18.12.2013 hat die EU-Kommission den zweiten Entwurf der AGFVO veröffentlicht und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV nutzt die Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf, um weitere Anregungen für die Überarbeitung der Verordnung zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum zweiten Entwurf der AGFVO lauten wie folgt:

1. Der Begriff der „Unternehmens-Schwierigkeiten“ muss klar definiert werden und zu einer handhabbaren Anwendung der Verordnung führen;
2. Erleichterte Anforderungen als Anreizeffekt müssen auch für Investitionsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 17 des Verordnungsentwurfes gelten;
3. Die Übernahme von Unternehmensanteilen, sanierungsbedingte Übernahmen oder auch die Gründung von Nachfolgegesellschaften bestehender Unternehmen sollten auch als Investition i.S.v. Art. 17 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes gelten;
4. Wegfall der Laufzeitbegrenzung für Beihilfen bei Unternehmensneugründungen gemäß Artikel 21 des Verordnungsentwurfes

Der zweite Entwurf sowie die Position des DFV dazu können Sie im Detail den beigefügten Dokumenten entnehmen:

DFV_Stellungnahme_Beihilferecht_zweiter Entwurf_AGFVOENTWURF DER VERORDNUNG (EU) Nr_ DER KOMMISSION

Fragen zur strategischen Ausrichtung von jungen Franchisesystemen

Der Doppelworkshop des DFI liefert Antworten

Viele Unternehmen, die expandieren wollen, stellen sich die Frage: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie?“. Gleichzeitig stehen oftmals gerade junge und kleine Franchisesysteme vor der Herausforderung des Aufbaus einer effizienten Betriebsorganisation ihrer Systemzentrale.

Das DFI-Doppelseminar hilft beiden Zielgruppen, Antworten auf diese Fragen und Herausforderungen zu erhalten. Mit Herrn Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH) und Herrn Kai Enders (Engel & Völkers) konnten zwei erfahrene Franchisespezialisten als Referenten gewonnen werden.

Folgende Themenbereiche werden u.a. behandelt:

• Was ist das Wesen des Franchisings und welches sind die strategischen Ziele eines Franchisegebers?
• Ist das vorhandene Geschäftsmodell geeignet für das Franchising?
• Was ist bei der Partnergewinnung zu beachten?
• Wie sind franchisespezifische Krisen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen?
• Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es zur Partnerbindung/-Motivation?
• Was ist bei der Finanzierung des Systems zu berücksichtigen?

Das Doppelseminar findet von Dienstag, den 11. März 2014 bis Mittwoch, den 12. März 2014 in Berlin statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Programmübersicht oder dem beigefügten Flyer:

Aufbauworkshop 2014Anmeldung Aufbauworkshop 2014

Überzeugen auch Sie sich von den Angeboten des DFI und melden Sie sich noch heute über das Online-Anmeldeformular an.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.franchise-institut.de.