Wissen und Information ist ein entscheidender Faktor zur Vorbereitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit

DFV auf dem „Gründer-und Nachfolgetag“ in Köln vertreten

Mit einer erfolgversprechenden Idee ist es nicht getan: Der Schritt in die Selbstständigkeit gelingt stolperfrei, wenn die Vorbereitung stimmt. Dazu gehört die Frage nach der passenden Rechtsform genauso wie die Erstellung eines Businessplans, die Frage nach Finanzierungsmöglichkeiten und natürlich der unternehmerischen und persönlichen Planung.
Das gesamte Spektrum an Ansprechpartnern rund um die Unternehmensgründung, dazu Vorträge und eine Gründer-Lounge gab es am 19. Juni beim Gründer- und Nachfolgetag 2015 des „UnternehmerSTART Köln e.V.“, der regionalen Gründerinitiative unter der Regie der Sparkasse KölnBonn, der Kölner Bank eG sowie der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK Köln). Gründungsberater, Bank-Experten, Unternehmensberater, wie auch der DFV e.V. gaben in der IHK Köln auf der jährlich stattfindenden Messe mit Ausstellung kostenlos Informationen und Rat für Existenzgründer und für Unternehmensübernahmen aus Köln und der Region.
Erstmalig im Programm integriert: Der Gründer-Talk! Drei Träger des Existenzgründerpreises der Wirtschafsjunioren Köln e.V. berichteten im Börsensaal der IHK Köln von ihren Erfahrungen beim Gründen.

Folgende Vorträge konnten sich die Besucher anhören:

• Von der Idee zum Erfolg: Der Businessplan
• Unternehmensübernahme – die Gründungsalternative
• Franchise – Gründung mit System
• Absicherung für Selbstständige – Welche Vorsorge gibt es?
• Rechtsform – Haftung – Internet: Geldwerte Tipps für Gründer
• Das unternehmerische 1×1 – Steuern und Buchführung für Gründer
• Gute Idee und kein Geld? Ein Blick hinter die Kulissen von Bankgesprächen
• Ohne Moos nix los – Öffentliche Finanzierungshilfen

Weitergehende Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie unter www.unternehmerstart-koeln.de

Informationen über vom DFV durchgeführte Beratungstage finden Sie hier.

Der DFV begrüßt den Referentenentwurf zur Insolvenzanfechtung mit kleinen Ergänzungsvorschlägen

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben. Elf Verbände, darunter auch der DFV, haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben mehrere Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet.

Die Stellungnahme zum Nachlesen finden Sie hier:
Gemeinsame Position Insolvenzanfechtung 10 Verbände (11 06 2014)

Der Referentenentwurf der Bundesregierung

Der DFV begrüßt deshalb die Vorlage eines Referentenentwurfs der Bundesregierung, der zum Ziel hat, den Wirtschaftsverkehr vor Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgeht, und einige unserer Kritikpunkte aufgreift.

Den Referentenentwurf sowie die Stellungnahme hierzu können Sie im Folgenden nachlesen:
Gemeinsame Stellungnahme_Insolvenzanfechtung

Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 55. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 31 neue Absolventen

Die 55. Schule des Franchising fand vom 15. Juni bis 18. Juni 2015 in München statt.

Seit nunmehr 28 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.
In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

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Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Dr. Helmut Liesegang, LADM)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Thomas von Wichert, franchisewerk GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Stephan Neuschulten, Neuschulten – Unternehmensberatung GmbH)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Matthias Lehner, Bodystreet GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 56. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 23. bis Donnerstag, den 26. November 2015 in Köln statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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Aktuelles Urteil: hohe Bedeutung der Dokumentation von Prozessen in Franchisesystemen gerade im Hinblick einer möglichen Krisenbewältigung

Sachverhalt

Der Franchisegeber verlangte vom Franchisenehmer vermeintlich rückständige Gebühren. Im Franchisevertrag wurde vereinbart, dass entsprechend des Bruttoumsatzes eine Franchisegebühr sowie ein Werbekostenbeitrag zu zahlen sind. Der wöchentliche Bruttoumsatz musste innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf der Geschäftswoche dem Franchisegeber übermittelt werden. Geschah dies nicht, so sollte der Franchisegeber berechtigt sein, den Umsatz zu schätzen.
Der Franchisegeber erstellte nach einer solchen Situation eine Forderungsaufstellung. Diese beruhten, so der Franchisenehmer, auf unzutreffenden Ansätzen und seien nicht nachvollziehbar. Tatsächlich seien deutlich weniger Umsätze erzielt worden.

Begründung des Gerichts

Das OLG entschied, dass der Franchisegeber weder aus Vertrag noch aus einem anderen Grund die Zahlung verlangen kann. Und das vor allem deshalb, weil nicht festgestellt werden konnte, ob die Gebühren und Beiträge unbezahlt geblieben sind. Der Franchisegeber legte nämlich keine ausreichenden Tatsachen vor, die eine Berechnung der Gebühren und Beiträge ermöglichten. Im Ergebnis konnte nicht festgestellt werden, welche Umsätze von dem Franchisenehmer gemeldet wurden und welche lediglich vom Franchisegeber geschätzt wurden.

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2015, Az.: Kart U 3/13

Fazit

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Darlegungs- und Beweislastlast innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens von sehr hoher Bedeutung ist. Auch wenn es um die Grundlagen der Schätzung ging, so hatte der Franchisenehmer keine sekundäre Darlegungslast. Die Partei, die einen Anspruch begründen will, muss nämlich grundsätzlich die für sich günstigen Tatsachen darlegen müssen.

Verfasser: Arne Dähn

Franchising lebt und wächst vom Unternehmertum: das Potential ist auch im Ausland zu finden

Gerade mittelständische Unternehmen sollten stärker für internationale Fachkräfte und Kooperationspartner sensibilisiert werden, denn für diese Unternehmen ist der Mangel an gut qualifizierten Partnern heute schon akut. Dabei sind internationale Partner ein Gewinn für Franchisesysteme, wie die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebene Studie „Werdegang internationaler Fachkräfte und ihr Mehrwert für KMU“ zeigt. Demzufolge sind internationale Fachkräfte in mittelständischen Unternehmen sehr gut integriert und fühlen sich in Deutschland wohl. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Geschätzt werden ihr Fachwissen, aber auch ihre Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen sind von großer Bedeutung.

Welche Möglichkeiten in der Kommunikation zu ausländischen Partnern stehen aktuell zur Verfügung

Das BMWi fördert durch das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung www.kofa.de die KMU durch unterstützende praktische Handlungsempfehlungen und Praxistipps bei der Integration.

Für Willkommenskultur steht auch das mehrsprachige Willkommensportal http://www.make-it-in-germany.com, das über Leben und Arbeiten in Deutschland informiert. Es zählt seit dem Start im Juni 2012 über 7,5 Mio Besucher, davon über 90 Prozent aus dem Ausland.

Ergänzt wird das Angebot von Make it in Germany durch die Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“, mit der die Bundesregierung ein umfassendes, mehrsprachiges Beratungsangebot zu Fragen der Zuwanderung und Integration anbietet. Zugewanderte und zuwanderungsinteressierte Fachkräfte, Studierende und Auszubildende erhalten unter der Telefonnummer +49 (0)30-1815-1111 eine persönliche Beratung zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Die Hotline wird als Maßnahme der Demografiestrategie der Bundesregierung gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen dem BMWi, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Sie begleitet die bestehenden Angebote von http://www.make-it-in-germany.com, www.anerkennung-in-deutschland.de, www.bamf.de, www.arbeitsagentur.de und www.zav.de.

Fazit

Das europäische Ausland ist auch für die Franchisewirtschaft als Chance zu begreifen. Der Bedarf der deutschen Wirtschaft ist nicht nur bei Fachkräften zu finden sondern eben auch Bereich bei qualifizierten Unternehmern. Es lohnt sich eine solche Überlegung in betriebsstrategische Entscheidungen von Franchisesystemen mit einzubeziehen.

Erster Round-table für Berater im DFV: Experten sprechen sich für eigenes Zertifizierungsverfahren aus

Im Rahmen eines ersten Round-tables kamen vor wenigen Tagen rund 15 assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) zusammen. Dieses waren sowohl Franchise-Berater, als auch Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert haben.

Innerhalb des sehr intensiven Erfahrungsaustausches wurden dabei u.a. folgende Themen erörtert:

• Wie können gerade jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden? Viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert, benötigen Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.

• Gerade jungen Franchisegebern muss stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen. D.h., den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.

• Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten. Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.

Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Dieser ist bereits in dem vom DFV soeben verabschiedeten Beraterkodex des DFV vorgesehen, muss allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV (Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt) wird dieser Schritt als konsequent sowie als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.

Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Denn gerade an dieser Stelle ist wertvolles Know-how vorhanden, welches auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.

DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene

Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.

Die EFF ist Autorin des „European Code of Ethics for Franchising“, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.

Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird „Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung“ sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.

Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.

Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.

Frauen sind Franchisenehmerinnen sind Unternehmerinnen

Die Franchisewirtschaft profitiert von selbstständigen Frauen

Hintergrund

Eine aktuelle Studie Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zeigt auf, wie sich das Frauenbild als selbständige Unternehmerin in unserer Gesellschaft in der öffentlichen Wahrnehmung in den letzten Jahren geändert hat. Die Faktenlage über das Vielseitige Tun von Frauen in Führungspositionen steht jedoch weiterhin im Gegensatz zur öffentlichen Berichterstattung und ist noch ausbaufähig. Die Anzahl der Berichte über selbstständige Frauen weicht noch deutlich von der über Unternehmer ab: So ergab die Analyse der Bericht¬erstattung von sechs überregionalen Tageszeitungen, dass beispielsweise im Jahre 2013 in diesen lediglich 611 Beiträge zu Unternehmer¬innen, aber 10.294 Artikel zu Unternehmern und Gründern erschienen sind. Gleichwohl hat sich die Anzahl der Berichte über Unternehmerinnen deutlich erhöht – 1995 lag die Gesamtzahl der Berichte über Unternehmerinnen in den untersuchten Zeitungen bei 175 Beiträgen.

Frauen im Mittelstand

Immer mehr Frauen führen Unternehmen im Mittelstand: Einer Befragung des IfM Bonn zufolge beträgt der Anteil frauengeführter Unternehmen, bei denen mindestens die Hälfte der Geschäftsführung in den Händen von Frauen liegt, 28,7 %. Allerdings sind fast zwei Drittel dieser frauengeführten Unternehmen Kleinstunternehmen (37,1 %) bzw. Kleinunternehmen (27,4 %). Dies verwundert nicht angesichts der Tatsache, dass viele Frauen versuchen, ihre Selbstständigkeit mit Haushalt und Kindern zu vereinbaren – die Unternehmen bleiben dann klein(er). Anders betrachtet: Wo die Rahmenbedingungen für weibliche Selbstständigkeit nicht stimmen, wird die Unternehmens¬entwicklung möglicherweise beeinträchtigt.

Die Chance für die Franchisewirtschaft

Sind frauengeführte Unternehmen innovativ? Betrachtet man die Branchen, in denen frauengeführte Unternehmen tätig sind, zeigt sich laut IfM Studie ein altbekanntes Bild: Unternehmerinnen sind deutlich seltener in den Branchen tätig, die traditionell als besonders innovativ gelten. In der Elektroindustrie beispielsweise, in der der Anteil der Unternehmen mit Produkt- und Prozessinnovation bei 78,7 % liegt, sind lediglich 8,3 % der Selbstständigen weiblich. Jedoch: Frauen sind generell nicht weniger innovativ als Männer. Vielmehr erscheint der Innovationsbegriff bislang zu eng zugeschnitten: Vorrangig werden hierunter Produkt- und Prozessinnovationen im technologischen Bereich erfasst – nicht aber andere Inno¬vations¬arten, wie zum Beispiel organisatorische, Dienstleistungs- oder gesellschaftliche Inno¬vationen. Hinzu kommt – und damit schließt sich der Kreis zu der eingangs erwähnten Mediendarstellung von berufstätigen und selbstständigen Frauen – das immer noch vorherrschende gesellschaftliche Rollenverständnis: Innovativität wird mit Technik verbunden und damit vorrangig als eine männliche Eigenschaft wahrgenommen, weil Frauen in den technischen Bereichen unterrepräsentiert sind. Fazit: Ein breiteres Verständnis von Innovation ist erforderlich. Schließlich gehen von jeder innovativen Unternehmensaktivität wichtige Impulse für die Volkswirtschaft aus – nicht nur in Deutschland.

Fazit

Hierzulande ist mittlerweile erkannt, dass das lange Zeit unausgeschöpfte Potenzial von Frauen genutzt werden kann und muss – nicht zuletzt, um dem Fachkräftemangel in den Unternehmen zu begegnen und unternehmerische Selbstständigkeit auszuweiten, auch in der Franchisewirtschaft. Trotzdem klafft in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern dieser Welt das Niveau beruflicher Selbstständigkeit von Frauen und Männer immer noch auseinander. Aber genau dies birgt auch eine Chance für die Franchisewirtschaft das Potenzial von hochmotivierten und gut qualifizierten Frauen anzuzapfen und für den Weg in die Selbstständigkeit als Franchisenehmerin zu gewinnen – wünschenswert wäre dies allemal.

Förderung von Innovationsaktivitäten in Franchisesystemen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten.

Am 15.04.2015 ist die neue ZIM-Richtlinie in Kraft getreten. Die Fortsetzung des ZIM wurde im Koalitionsvertrag beschlossen. Mit der neuen Richtlinie bleibt die grundsätzliche Ausrichtung des Programms bestehen.

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden einzelbetriebliche Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zusätzlich zu den Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

• Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
• Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
• Das Projekt ist mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet.
• Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird nachhaltig erhöht, es eröffnen sich neue Marktchancen und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert.
• Das Projekt ist ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar.

Das Projekt darf nicht

• im Rahmen anderer Förderungen unterstützt,
• vor bestätigtem Antragseingang begonnen oder
• im Auftrag Dritter durchgeführt werden.

Anforderungen an das Personal

Am Projekt mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann.

Anforderungen an die Unternehmen und Einrichtungen

Die Unternehmen und Einrichtungen müssen
• über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich technisches Personal verfügen oder zeitweilige Personalaufnahmen oder entsprechende Neueinstellungen vorsehen,
• nach Abzug des Personals für das Projekt durch die verbleibende Personalkapazität (einschließlich der Geschäftsführung) den weiteren Geschäftsgang sicherstellen können,
• etwaige vorausgegangene Förderprojekte ordnungsgemäß abgeschlossen haben und
• über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

Die Unternehmen

• sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und
• müssen den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.

Fazit

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte), die zu neuen marktreifen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktverwertungschancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM ist themen- und technologieoffen und hat verständliche, unbürokratische Antrags-, Durchführungs- und Abrechnungsverfahren. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus wird das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken, wie bspw. Franchisesystemen, gefördert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
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Aktuelles zum Franchiserecht: hohe Anforderungen an die Rentabilitätsprognose

Sachverhalt

Der Franchisegeber stellte dem Franchisenehmer vor Vertragsschluss ein Businesskonzept zur Verfügung, indem für die ersten Jahre eine explizite Umsatzprognose aufgestellt wurde. In den ersten vier Monaten erreichte der Franchisenehmer jedoch lediglich ca. 4,5% des „vorausgesagten“ Umsatzes, woraufhin dieser Klage erhob.

Begründung des Gerichts

Der Franchisegeber muss vor Vertragsschluss eine insgesamt wahrheitsgemäße Rentabilitätsprognose für den Standort aufstellen. Diese ist regelmäßig von entscheidender Bedeutung für den Franchisenehmer und muss daher auf „zutreffender Tatsachenbasis“ aufbauen. Entsprechend müssen sowohl die Eigenheiten der Branche sowie der konkrete Standort Grundlage für die Untersuchungen sein. Es darf eben nicht nur eine Schätzung sein.

Wie auch später im Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg (Urteil vom 05.09.2014 – 4 U 10/14) wurde hier festgestellt, dass der Franchisegeber kein Existenzgründerberater ist, aber aufgrund seiner Position und des vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses ggü. dem Franchisenehmer eine besondere Verantwortung hat.

Das OLG Düsseldorf entschied im vorliegenden Fall, dass der Franchisegeber zur Rückzahlung der Einstiegsgebühr verpflichtet ist und dies sowohl wegen der fehlerhaften vorvertraglichen Aufklärung (§§ 280 Abs.1, 311 Abs. 2, 249 BGB), als auch wegen arglistiger Täuschung und der daraus resultierenden Anfechtung des Vertrages (§§ 812, 123, 142 BGB).

OLG Düsseldorf 22. Zivilsenat 25.10.2013 – Az. 1-22 U 62/13

Fazit

Der Franchisegeber darf im Bereich der Rentabilitätsprognose nicht bloß Schätzungen abgeben. Ebenfalls kann durch AGBs wie: „Für etwaige nicht zutreffende Prognosen wird keine Haftung übernommen“ die Haftung nicht entfallen. Der Franchisenehmer muss darauf vertrauen können, dass der Franchisegeber mit fundierten Zahlen agiert.

Das OLG Düsseldorf stellte wörtlich fest: „Insbesondere solche Franchisegeber, die schon länger am Markt operieren, und daher umfassende Erfahrungen über die Rentabilität eines Franchiseunternehmens beeinflussende Fakten- und Zahlenmaterial haben, sind verpflichtet, diese Erkenntnisse einem angehenden Franchisenehmer in insgesamt zutreffender Weise und ausnahmslos wahrhaftiger Art und Weise mitzuteilen. Fakten und Zahlen dürfen dabei in keiner Wiese geschönt werden und müssen die Realitäten des fraglichen Franchisesystems – als notwendige Anschlusstatsachen bzw. Basis jedweder tauglichen Rentabilitätsprognose – insgesamt zutreffend wiedergeben.“