Förderung von Innovationsaktivitäten in Franchisesystemen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten.

Am 15.04.2015 ist die neue ZIM-Richtlinie in Kraft getreten. Die Fortsetzung des ZIM wurde im Koalitionsvertrag beschlossen. Mit der neuen Richtlinie bleibt die grundsätzliche Ausrichtung des Programms bestehen.

Fördervoraussetzungen

Gefördert werden einzelbetriebliche Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zusätzlich zu den Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.

• Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
• Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
• Das Projekt ist mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet.
• Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird nachhaltig erhöht, es eröffnen sich neue Marktchancen und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert.
• Das Projekt ist ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar.

Das Projekt darf nicht

• im Rahmen anderer Förderungen unterstützt,
• vor bestätigtem Antragseingang begonnen oder
• im Auftrag Dritter durchgeführt werden.

Anforderungen an das Personal

Am Projekt mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann.

Anforderungen an die Unternehmen und Einrichtungen

Die Unternehmen und Einrichtungen müssen
• über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich technisches Personal verfügen oder zeitweilige Personalaufnahmen oder entsprechende Neueinstellungen vorsehen,
• nach Abzug des Personals für das Projekt durch die verbleibende Personalkapazität (einschließlich der Geschäftsführung) den weiteren Geschäftsgang sicherstellen können,
• etwaige vorausgegangene Förderprojekte ordnungsgemäß abgeschlossen haben und
• über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

Die Unternehmen

• sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und
• müssen den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.

Fazit

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte), die zu neuen marktreifen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktverwertungschancen der geförderten FuE-Projekte. Das ZIM ist themen- und technologieoffen und hat verständliche, unbürokratische Antrags-, Durchführungs- und Abrechnungsverfahren. Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus wird das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken, wie bspw. Franchisesystemen, gefördert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
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