Mehr Freiheiten für Unternehmer

Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion lud zur Podiumsdiskussion zum Thema Franchising. DFV-Geschäftsführer Brodersen forderte als Podiumsteilnehmer mehr Engagement von der Politik.

Von den Erfolgsfaktoren des Franchisings über die Bedeutung einer Franchisemarke bis hin zu den Herausforderungen der Zukunft – die Bandbreite der Themen auf der Podiumsdiskussion des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch, 12. Juni war groß. Der PKM hat es sich zur Aufgabe gemacht, Deutschland als attraktiven Unternehmensstandort weiterzuentwickeln und den Mittelstand zu stärken. Unter dem Titel „Moderne Franchise-Systeme – Zukunftsmodell für den Mittelstand in Deutschland?“ diskutierten nun neben DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.), Viola Christophel (Geschäftsführerin Town & Country Franchise-Partner HS-Solid) und Dr. h.c. Hans Michelbach MdB (Mitglied des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag und Vorsitzender der Mittelstandsunion).

Zunächst standen die Prinzipien des Franchisings im Mittelpunkt: Die Vertreter aus der Franchisepraxis erklärten, dass vor allem die Partnerschaft auf Augenhöhe und das gegenseitige Vertrauen von Franchisegeber und Franchisenehmer für einen Erfolg entscheidend sind. Holger Beeck ergänzte, dass sich ein Franchisenehmer zudem absolut mit dem System identifizieren muss. Weiter erklärte er, dass in jeder funktionierenden Franchisepartnerschaft der Franchisenehmer den gewählten Standort immer erfolgreicher führt, als der Franchisegeber hierzu selbst in der Lage wäre.
Auf die sich anschließende Frage, warum die Marke im Franchising so wichtig ist, brachte es Viola Christophel auf den Punkt, dass die Marke gleichzusetzen sei mit dem Miteinander der Franchisepartner: Von dem guten Miteinander aller Franchisepartner entsteht eine große Strahlkraft auf die Marke, von der sich der Verbraucher auch angesprochen fühlt.
Als Qualitätsgemeinschaft leistet der DFV bei der praktischen Umsetzung dieser Prinzipien seinen Anteil, so Brodersen. Denn entsprechend des Ethikkodexes des europäi¬schen Franchisings und des DFV-System-Checks fühlen sich alle DFV-Mitglieder dem professionellen und seriösen Franchising verpflichtet.

Im weiteren Verlauf erhielt das Gespräch eine politische Dimension: Beim Stichwort Unternehmensgründungen forderte Brodersen die Politik auf, sich mehr zu engagieren, um die Gründungsquote zu erhöhen. Dr. h.c. Hans Michelbach MdB stimmte Brodersen zu, dass die Zahl der Existenzgründungen nicht zufriedenstellend sei und stellte die Überlegung an, ob Patronatserklärungen eine Möglichkeit wären, dies zu ändern. Hierbei verpflichtet sich eine Muttergesellschaft gegenüber einem Kreditgeber, für die Tochtergesellschaften einzuspringen, wenn es darum geht, Verpflichtungen aus einem Kreditverhältnis nachzukommen. Auf das Franchising bezogen, hieße das, dass der Franchisegeber jederzeit als eine Art Bürge für seine Partner fungiert. Dieser Vorschlag wurde allerdings von allen Seiten abgelehnt.
Viel wichtiger sei es, dass Unternehmer in der Öffentlichkeit positiver wahrgenommen werden müssen. Gerade die Medien vermitteln oftmals ein kritisches Unternehmerbild. Mit Blick auf das Franchising wurde ergänzt, dass Franchisenehmer wie jeder andere Unternehmer angesehen und behandelt werden sollten. Denn, so eine Franchise-nehmerin aus dem Plenum, das sei immer noch kein Standard: Sie bemerkte, dass etliche Geldinstitute und Banken Franchisevorhaben nicht finanzierten. Brodersen konnte diese Aussage relativieren und verwies auf die DFV-Kooperationen und Erfahrungen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Beide Institutionen betrachten die DFV-Mitglieder als Bestandteil der Qualitätsgemeinschaft des Franchisings und prüfen Finanzierungsvorhaben von bestehenden und neuen Franchisepartnern dieser Systeme grundsätzlich wohlwollend.

Abschließend wurde noch einmal betont, wie wichtig Unternehmensgründungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland seien. Die Franchise-Experten wie die Politik waren sich einig darin, dass hierfür Anreize aus der Politik notwendig seien. Als Stichworte wurden Bürokratieabbau und eine bessere Lobby für den Mittelstand genannt.
Die Moderatorin der Veranstaltung und stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand Marie-Luise Dött MdB, schloss die Diskussion mit den Worten, dass es „mehr Freiheiten für Unternehmer“ brauche. Dem stimmten alle Anwesenden zu.

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PKM-Diskussion zum Thema Franchising u.a. (Foto links v.r.n.l.) mit Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Marie-Luise Dött (stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand und Moderatorin der Veranstaltung) und Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.) sowie Christian Freiherr von Stetten MdB, dem Vorsitzenden Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Foto rechts; r.).

Jahrbuch Franchising: Wissen teilen – Erkenntnisse multiplizieren

Jahrbuch 2013 mit Schwerpunktthemen „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“. Erstmals stehen Inhalte auch online zur Verfügung.

Mit dem Jahrbuch Franchising hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. als Gesamt-Herausgeber eine Reihe etabliert, die sich mit wichtigen, grundsätzlichen und auch konkreten Fragestellungen der Franchisewirtschaft aus¬einandersetzt. Von den Erkenntnissen profitieren Franchisegeber genauso wie Franchisenehmer, Franchise-Interessenten und Lehrende und Lernende aus Universitäten und (Hoch-) Schulen.
Ab sofort ist das Jahrbuch Franchising 2013 mit seinen 23 Beiträgen über den DFV zu beziehen. Herausgeber des aktuellen Werkes sind RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff und RA Reinhard Böhner, die bei der Themenfindung ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“ gelegt haben. Weiteres Plus der aktuellen Ausgabe: Wer das Jahrbuch kauft, kann die Inhalte auch kostenlos online nachlesen und nutzen. Hierfür ist jedem Jahrbuch ein individueller Zugangs- und Freischaltcode beigefügt. Das Fachbuch ist unter http://www.franchiseverband.com/jahrbuch-franchising.html zu bestellen. Der Preis beträgt 54,00 Euro zzgl. 4,50 Euro Versandkosten.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes: „Die Buchreihe Jahrbuch Franchising lebt den Kerngedanken der Wirtschaftsform vor: Wissen einzelner Experten wird geteilt zum Vorteil und Nutzen des gesamten Wirtschaftszweiges. Denn im Tagesgeschäft fällt es manchmal schwer, sich tiefergehend mit strategischen Themen zu beschäftigen oder sich mit neuen Fachgebieten auseinanderzusetzen. Die Expertenbeiträge in der Jahrbuch-Reihe geben einerseits Antworten und unterstützen die im Franchising aktiv Handelnden. Andererseits ist das Jahrbuch Franchising auch eine Bereicherung für die Wissenschaft, da die Fachartikel dazu beitragen, den Wirtschaftszweig noch besser zu erforschen.“

Im Schwerpunkt „Internationales“ steht das Thema Expansion ins Ausland sowie internationale Franchiseverträge im Mittelpunkt. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge von RA Günter Erdmann und RA Dr. Hermann Lindhorst („Die Verhandlung internationaler Master-Franchise-Verträge – Praxiserfahrun¬gen aus anwaltlicher Sicht“), der selbstständigen Franchise-Beraterin Maga. Waltraud Martius („Strategien der Internationalisierung“) oder RA Albrecht Schulz („Grenzüberschreitendes Franchising – 100 praktische Überlegungen für die internationale Expansion eines Franchisesystems“). Albrecht Schulz, der im August 2012 verstorben ist, ist das aktuelle Jahrbuch aufgrund seiner Verdienste für den DFV auch gewidmet.
Die Fachbeiträge im Bereich Betriebswirtschaft haben beispielsweise Guy Selbherr und Nina Gosslau („Franchise-Gründer starten sicherer – begleitet von den deutschen Bürgschaftsbanken“) von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken beigesteuert; ebenso wie der Geschäftsführer der ETL-Gruppe Dr. Jürgen Karsten („Wachstumsalternativen und Wachstumspfade – Wohin kann der Weg gehen?“). Zahlreiche Themen aus dem Gebieten Franchise-Recht und Franchising allgemein ergänzen das wissenschaftliche Werk.

Jahrbuch-Franchising2013

Ein Institut für die Franchise-Elite von morgen: Bodystreet sieht für Absolventen der Fachschule in Weilburg beste Zukunftschancen

Bodystreet setzt auf starke Partner. Die Fitnessstudio-Marke, bei der Elektro-Muskel-Stimulation im Mikro-Fitness-Studio im Vordergrund stehen, gilt auch nach sechs Jahren als Innovationstreiber der Branche. Doch die Gründer Emma und Matthias Lehner betonen: „Unser Franchise-Erfolg ist auch der Erfolg einer guten Kooperation mit der Fachschule für Franchising und Betriebswirtschaft.“ Gerade in puncto Nachwuchsarbeit setzt das Ehepaar Maßstäbe. Denn von Anfang an legten die beiden Wert auf eine hohe Qualifizierung der Mitarbeiter und Partner. Die Franchise Fachschule in Weilburg ist für sie deshalb eine wichtige Adresse für alle, die sich in Richtung Betriebswirtschaft und Franchising orientieren möchten.

Einfach gut informiert: Neuer Franchise-Ratgeber erschienen

Etablierte DFV-Publikation mit Kurzportraits von Mitgliedsunternehmen kostenlos bestellen oder als E-Paper unter www.franchiseverband.com
lesen.

Wer sich umfassend über das Franchising und über erfolgreiche Franchisekonzepte informieren möchte, für den ist der Franchise-Ratgeber des DFV ein etablierter Service. Ab sofort steht die neue Ausgabe des Nachschlagewerks zur Verfügung. Diese ist als Printversion kostenlos über die Geschäftsstelle in Berlin zu beziehen oder kann im Internet hier gelesen werden.
Der Ratgeber, der in diesem Jahr in der 10. Auflage erscheint, beinhaltet als zentrales Element die Kurzportraits der Vollmitglieder mit Angaben zu Einstiegsbedingungen, der Investitionssumme und der Gebührenhöhe. Hintergrundinformationen zu wichtigen Themen wie Franchisevertrag und Finanzierung sowie hilfreiche Checklisten und Kontaktdaten zu unabhängigen Franchise-Experten ergänzen das Informationsangebot.

Beide Formen des Franchise-Ratgebers, Print und Online, sind im vergangenen Jahr gleichberechtigt angenommen worden. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Das Feedback, das wir erhalten haben, zeigt, dass die Onlineversion vor allem dazu genutzt wird, sich einen ersten Überblick zu verschaffen oder sich konkret über ein System oder ein Thema zu informieren. Wer sich ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzen und immer wieder nachschauen und blättern möchte, der nutzt eher die Printausgabe. Beide Darstellungsformen ergänzen sich somit prima und sprechen verschiedene Zielgruppen an. Diese Umsetzungsweise werden wir auch in Zukunft beibehalten.

Transparenz bei der Verwendung von Werbegebühren

Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchisenehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchisenehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchisenehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchisenehmer erweitert werden kann. Der Franchisenehmer kann in diesem Fall daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchisevertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchisenehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchisegeber davon ausgegangen ist, dass der Franchisenehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchisesystemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchisegebers müssen dem Franchisenehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, für den Franchisegeber Prozesse und Entscheidungen in Franchisesystemen zu dokumentieren, um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchisenehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.

1. DFV-Franchise Matching Day am 16. November 2013

Neues Eventformat für die deutsche Franchisewirtschaft in Mainz. Im Rahmen der Gründerwoche veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband gemeinsam mit der Agentur Cox Orange den „Franchise Matching Day“ am 16.11.13 in Mainz in der Alten Lokhalle.

Franchising ist eines der Top-Wirtschaftsthemen, die entgegen vieler anderer Wirtschaftszweige euphorisch stimmen – mehr als 72.700 Franchisenehmer beschäftigen im vergangenen Jahr 546.200 Mitarbeiter. Der Gesamtumsatz des Wirtschaftszweigs betrug 2012 immerhin 61,2 Milliarden Euro in Deutschland.

Der DFV, offizieller Repräsentant von Franchisegeber und Franchisenehmer weiß, was seine Mitglieder, die mit ihren Franchisesystemen aus allen Bereichen kommen, vereint: die Suche nach weiteren Franchisenehmern. „Die Dynamik des Wachstums, die sich in den aktuellen Zahlen widerspiegelt, fordert neue Wege“ so Torben Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Daher wurde gemeinsam mit der österreichischen Agentur Cox Orange ein neues Eventformat für die Franchisewirtschaft entwickelt.

Am Samstag, 16. November 2013 findet erstmals der „Franchise Matching Day“ in der „Lokhalle Mainz“ statt. Das Besondere dieser Veranstaltung in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz sind der ausschließliche Franchise-Bezug sowie die innovative Vermittlung von Know-how. Im Zentrum steht das „matchen“ von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern. Ergänzt wird durch „living pages“ und „world cafés“. Die „living pages“ sind Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme, die ihre Sichtweise zum Erfolg im Franchising darlegen, bei den „world cafés“ durchläuft der Interessierte den Weg zum Franchisenehmer.

Somit hebt sich der „Franchise Matching Day“ positiv von klassischen Messen ab. Zur Wahrung der Qualität nach außen (für die Besucher) und innen (für die teilnehmenden Systeme) ist der „Matching room“ auf bis zu 30 Franchise-Unternehmen beschränkt. Große Anbieter haben bereits ihr Interesse bekundet.

Die Umsetzung der Veranstaltung erfolgt mit der Cox Orange GmbH, der Marketing- und PR-Agentur, die für Österreich erfolgreich eine neue Franchisemesse entwickelte und damit zum Österreichischen Staatspreis für Marketing nominiert wurde.

FranchiseMatchingDay

Beruf Hochzeitsplaner: 21 angehende Weddingplaner haben die IHK Prüfung bestanden

Am vergangenen Freitag, den 24.5.2013 konnten die Teilnehmer unserer 4. Staffel der Qualifizierung zum Eventmager-Hochzeit (IHK) jubeln: Die aus dem gesamten Bundesgebiet und sogar aus Österreich und der Schweiz angereisten Teilnehmer bestanden allesamt die lehrgangsinterne Prüfung vor der IHK.
In 4 Wochenendkursen, welche durch umfangreiche Onlinemodule ergänzt wurden, lernten die angehenden Hochzeitsplaner alles, was es um eine Selbstständigkeit als sogenannter „Wedding Planner“ (Originalschreibweise aus dem Englischen) zu wissen gilt.

Dem Ausbildungsträger, der EKA – Europäische Kommunikationsakademie, war es besonders wichtig, zusätzlich zum Fach-Know-How auch grundlegendes Wissen rund um eine Existenzgründung sowie Marketingaspekte zu vermitteln. So lernten die Teilnehmer nicht nur wie eine gut strukturierte Hochzeitsplanung aussehen würde, sondern auch, wie sie es schaffen, sich am Markt der Hochzeitsplaner zu behaupten, wie sie überhaupt ihre eigene Agentur für Hochzeitsplanung von der ersten Idee bis hin zur Markeneintragung und den ersten Hochzeitsmessen auf wirklich sichere Füße stellen.
Den aufregenden Abschluss nahm der Kurs für die angehenden Weddingplaner dann mit der Prüfung vor der IHK in Thüringen.

Da es in diesem Frühjahr ganz besonders viele Interessenten gab und trotzdem ein hoher Standard gewährleistet sein sollte, wurden direkt 2 Ausbilder von der EKA verpflichtet.
Auch für den anstehenden Herbstkurs, bei dem nun wieder strikt die maximale Teilnehmerzahl von 12-15 angehenden Hochzeitsplanern eingehalten werden soll, gibt es bereits 8 Anmeldungen. Um trotzdem alle Interessenten professionell bedienen zu können, plant die EKA für das Jahr 2014 nun drei Kurse pro Jahr.

Auch hierfür werden wieder erstklassige Referenten engagiert, die alle Aspekte der Selbstständigkeit, aber auch der Hochzeitsplanung, abdecken können:

Daniela Jost, Gründerin und Inhaberin des Franchisesystems Agentur Traumhochzeit, seit 8 Jahren größte Agentur für Hochzeitsplanung im deutschsprachigen Raum zu Themen der Gründung, Marketing, Kundenakquise und Selbstständigkeit

Sabine Greiff-Heberle, ehem. Unternehmensberaterin und nun Hochzeitsplanerin, die in 5 Jahren über 100 Paaren eine unvergessliche Hochzeit geplant hat

Jürgen Dawo, Inhaber und Gründer des größten deutschen Fertighausanbieters „Town & Country“ zu Themen des Zeit – und Prioritätenmanagements als Unternehmer

Warum haben sich Teilnehmer ausgerechnet für diesen Kurs als Hochzeitsplaner entschieden, nun da es mittlerweile einige Nachahmer gibt?
Elaine Kelly, angehende Hochzeitsplanerin in Osnabrück/ Bielefeld (OWL): „ Für mich war ausschlaggebend, dass es sich nicht nur um irgendein selbst ausgestelltes Zertifikat eines Anbieters handelt sondern dass ich meine Brautpaare zukünftig mit einem offiziellen Zertifikat der IHK überzeugen kann. Außerdem fand ich den Referentenmix perfekt, da ist wirklich Know How dahinter. Man spürt, dass den Referenten unser Erfolg wichtig ist denn es gibt sogar ein Nachtreffen nach einem halben Jahr um Fragen, die nun im täglichen Geschäft entstehen noch einmal aufzugreifen!“

Anmeldungen für den Herbstkurs werden derzeit noch unter www.hochzeitsplaner-zertifikat.de oder http://www.agentur-traumhochzeit.de/eventmanager-hochzeit-ihk.html entgegen genommen.
In der Kursgebühr von 1990.- ist bereits die Prüfungsgebühr der IHK enthalten.
Es gibt keine weiteren Zahlungsverpflichtungen oder sonstige Bindungen.

Mit Franchise können Unternehmer mehr richtig machen

Bei rund 60 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland handelt es sich um schlüsselfertige Häuser, die nach einer standardisierten Bauweise erstellt und dem Kunden fertig übergeben werden. Bei Spiegel Online war vor wenigen Tagen zu lesen:

Die größten Vorteile des Hausbaus mit System sind nicht etwa in einer Serienproduktion und sich dadurch ergebenen höheren Produktionsgeschwindigkeit zu sehen. Führende Hausanbieter wie Town & Country Haus zielten hier vielmehr auf die Qualitätsführerschaft ab. Eine zentrale, IT-gestützte Planung der Häuser, standardisierte Prozesse auf der Baustelle, zentraler Einkauf und Vorgaben für Baumaterialien – das alles diene der Qualitätssicherung und helfe, Fehler am Bau zu vermeiden.

So wie der Verbraucher vom schlüsselfertigen Haus, können Franchise-Unternehmer auch von einem schlüsselfertigen Geschäftskonzept profitieren. Denn wer sich für eine Selbstständigkeit als Franchise-Partner entscheidet, setzt ein bereits am Markt erprobtes Unternehmenskonzept an seinem regionalen Marktplatz um. Von Anfang an können Franchise-Partner so von den Erfahrungen und dem Wissen des Franchise-Gebers profitieren. Standards und Unterstützungsleistungen des Franchise-Gebers wie etwa Schulungen und eine persönliche Beratung können für den Franchise-Partner dabei den Markteinstieg und die darauffolgende Expansion erleichtern.

Die meisten Fehler sind bekannt

„Etablierte Franchise-Systeme kennen die gängigen Fehler, die bei der Konzeptumsetzung vom Unternehmer vor Ort gemacht werden. Überraschungen gibt es hier eher selten“, sagt Felix Peckert, ein auf Franchise spezialisierter Unternehmensberater. So sind die Unterstützungsleistungen, die Franchise-Zentralen für ihre Franchise-Partner anbieten, darauf ausgerichtet, dass diese möglichst schnell und nachhaltig ihr Unternehmen auf- und ausbauen. Mithilfe eines kennzahlengestützten Controllings und einem breiten Erfahrungswissen können sie zudem meist schon früh eingreifen und den Franchise-Partner beraten, wenn ein Partnerbetrieb sich nicht nach Plan entwickelt oder gar in Schieflage zu geraten droht.

Beispiel:

Town & Country Haus, mit über 300 Franchise-Partnern am Markt aktiv, stellt neuen Franchise-Partnern in der Anfangsphase einen eigenen Berater zur Seite, der den Markteinstieg begleitet. „Nicht nur durch die eigentliche Unternehmensgründung, sondern auch in Vertrieb und Marketing sowie der Hauserstellung kommen auf neue Franchise-Partner vielfältige Aufgaben zu“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer und Franchise-Geber von Town & Country Haus.
„Durch die intensive Beratung zu Beginn der Partnerschaft ermöglichen wir neuen Partnern einen noch besseren Zugang zu unserem Erfahrungswissen und stellen dabei gleichzeitig sicher, dass die Marken- und Systemstandards auch eingehalten werden.“

Executives Online, eine international tätige Personalberatung für die Vermittlung von Interim-Managern und festangestellten Führungskräften, setzt auf eine stärkenorientierte Beratung seiner Partner. „Wir wollen, dass unsere Franchise-Partner ihre individuellen Stärken und Talente insbesondere in Bezug den Vertrieb optimal einsetzen. Auf Basis einer individuellen Stärken-Analyse unterstützen wir sie bei der Wahl der geeigneten Vertriebsmaßnahmen und richten danach auch die persönliche Betriebsberatung aus“, sagt Stephan H. Aschenbrenner, Franchise-Geber von Executives Online.

Volle Kraft des Unternehmers

Die Selbstständigkeit mit System bietet aber auch noch andere Vorteile. So profitieren Franchise-Partner meist bereits vom ersten Tag an von einem klar definierten Qualitätsmanagement. Dieses umfasst nicht nur Vorgaben zum Beispiel hinsichtlich der Warenqualität und/oder ihrer Lieferanten. Viele Systeme verfügen auch über standardisierte Prozesse im Umgang mit den Kunden – vom ersten Kontakt bis zum Reklamationsmanagement. Franchise-Partner von Morgengold Frühstücksdienste bekommen hier beispielsweise neben Schulungen auch Gesprächsleitfäden an die Hand; die Kundenverwaltung erfolgt über ein systemeigenes Web-System, das zusätzlich den administrativen Aufwand verringert.

„Je bekannter eine Marke, desto wichtiger ein einheitlicher Auftritt am Markt. Das gilt auch für Franchise-Systeme“, erläutert Peckert. „Wer sich als Franchise-Partner selbstständig macht, muss also grundsätzlich auch dazu bereit sein, sich an Marken- und Systemstandards zu halten und diese aktiv umzusetzen.“ Die Selbstständigkeit als Unternehmer werde dadurch keinesfalls eingeschränkt. Unternehmensführung und die weitere Expansion, Personalmanagement, Kundengewinnung und -bindung – all dies erfordere die volle Kraft des Unternehmers.

Unterschätzter Aufwand

Im Gegensatz zu Franchise-Partnern müssen Einzelkämpfer in vielerlei Hinsicht wahre Pionierarbeit leisten und vor allem auch die dafür erforderlichen Ressourcen bereitstellen können. Egal ob Einkauf, Verhandlungen mit Lieferanten, Ladenbau, Marketingkonzept oder Schulungskonzepte für Mitarbeiter – Einzelunternehmer können hier nicht auf ein erprobtes Unternehmenskonzept wie im Franchise zurückgreifen. „Die Erfahrung zeigt, dass der tatsächliche Aufwand häufig unterschätzt wird. So scheitern ehemalige Franchise-Partner in der Regel auch bei dem Versuch, ein etabliertes Franchise-Konzept durch eine eigene Kopie zu verbessern“, so Peckert.

Erfolgsstory DATAC Buchführungsbüro Sabrina Zisler

Nach dem Sprung in die Selbständigkeit richtig erfolgreich zu sein, bedeutet viel Engagement und Herzblut. Aber für viele bleibt die berufliche Selbständigkeit ein Traum, die Möglichkeit ein eigenes Unternehmen zu führen und viel zu bewegen zerplatzt oftmals, wie eine Seifenblase. So ging es auch der DATAC Franchisepartnerin Sabrina Zisler. Aber nach einigen Tiefen folgen nun wieder die Höhen.

Schon 2000, kurz nach Ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau, weiß Frau Zisler, dass sie sich selbständig machen wird. Eigenverantwortlich zu handeln und selbständig zu entscheiden ist ihr in die Wiege gelegt, sie kennt es nicht anders von Eltern und Großeltern. Aber nach einer fundierten Ausbildung bei BMW, fehlt ihr einfach die Berufserfahrung. Um ihr berufliches Wissen, den Grundstock für die Selbständigkeit, zu festigen, nimmt sich Sabrina Zisler ein paar Jahre Zeit und sammelt Erfahrung im Angestelltenbereich in der freien Wirtschaft/Maschinenbau.

2011 ergibt sich dann für die junge Unternehmerin aus der Nähe von Regensburg die Möglichkeit sich endlich selbständig zu machen. Ein größerer Auftrag hilft ihr, den Start zu finanzieren. Um mit dem richtigen Partner zu starten, hat sich Frau Zisler bereits vor 10 Jahren umgesehen und war auf DATAC aufmerksam geworden. Jetzt, da es endlich soweit ist, sieht sie sich noch andere Systeme und Programme am Markt an.
S.Z: „Gut, dass ich das gemacht habe. Dadurch wurde ich nochmals in meiner Entscheidung, mit DATAC zusammen zu arbeiten, bestätigt. Die kompetenten Ansprechpartner und das System an sich, in dem man sehr frei arbeiten kann, haben mich voll und ganz überzeugt.“
Die Gründung ihres eigenen Buchführungsbüros ist geschafft.

Anfang 2012 folgt nach dem sehr Erfolg versprechenden Start leider dann der große Rückschlag. Der größte Mandant, der welcher ihr den Start überhaupt erst ermöglicht hat, bricht von heute auf morgen weg. Dem entsprechend reduziert sich der Umsatz über Nacht auf nahezu Null. Aus der Traum, zerplatzt die Seifenblase, Frau Zisler steht plötzlich mit leeren Händen da.

Doch Sabrina Zisler gibt ihren Traum von der Selbständigkeit nicht auf.
Um möglichst schnell neue Mandanten zu gewinnen besucht sie Workshops zu Vertriebsfragen, Kundengewinnung und Kundenakquise. Auf einem dieser Workshops lernt sie den Gründercoach Alex Müller (Bureau 2+) kennen und bekommt von ihm viele hilfreiche Tipps zur Kundengewinnung über neue innovative Wege.
Sie lernt von ihm, wie ein Netzwerk funktioniert, wie man es aufbaut und vor allem wie man die daraus resultierenden Kontakte pflegt.
Mit geringen, aber effektiven finanziellen Mitteln kann sie sich in kürzester Zeit einen neuen Kundenstamm auf- und ausbauen. Innerhalb weniger Monate kommen zwölf neue Mandanten hinzu und ihr Unternehmen rechnet sich wieder.
Frau Zisler merkt schnell, dass man immer aktiv und präsent sein muss um neue Kontakte zu gewinnen und zu halten. Sie besucht unter anderem Gruppen der Netzwerke BNI, WIN Women, dem Gewerbeverband etc. und zahlreichen Veranstaltungen ihres Coaches Alex Müller und legt viel Wert auf den persönlichen Kontakt – mit Erfolg, wie man sieht!

Momentan kann sie die Arbeit gerade noch alleine bewältigen, aber da ihr Buchführungsbüro in jedem Fall weiter wachsen soll, überlegt die Jungunternehmerin bereits, einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu engagieren.

Mit dieser positiven Entwicklung hatte Sabrina Zisler vor knapp einem Jahr nicht gerechnet. Sie ruht sich trotzdem nicht auf dem Erreichten aus. Die Situation, dass ein großer Mandant wegbricht und man vor dem plötzlichen Aus steht, möchte sie nie mehr wieder erleben.

Alle Arbeiten werden von Frau Zisler gem. § 6 Steuerberatungsgesetz erledigt, die lfd. Finanz- und die lfd. Lohnbuchhaltung ohne Rechts- und Steuerberatung.

Zugesicherte, aber nicht erbrachte Leistungen durch den Franchisegeber vor Vertragsschluss: ein Franchisenehmer ficht den Franchisevertrag wegen arglistiger Täuschung an!

Ein aktuelles Urteil zeigt einmal wieder, wie wichtig und ernst die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen zu nehmen ist. Denn die Rechtsfolgen können gravierend sein.

Im vorliegenden Fall wurde dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag das Recht eingeräumt, über ein vom Franchisegeber entwickeltes System, Leistungen in Form von Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen anzubieten. Vor Vertragsschluss sicherte der Franchisegeber dem Franchisenehmer zu, ein eigenes Call-Center zu betreiben, welches Kundentermine und Kundenkontakte vermitteln würde. Das Betreiben des Call-Centers war für den Franchisenehmer ein wesentlicher Beweggrund für den Abschluss des Vertrages.

Nach Kenntnisnahme über ein nichtexistierendes Call-Center ficht der Franchisenehmer den Franchisevertrag an. Das Gericht sieht die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung erfüllt. Das Amtsgericht geht davon aus, dass der Franchisegeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mangels eigener Ressourcen bzw. entsprechender vertraglicher Beziehungen zu Drittfirmen über kein Call-Center verfügte. Als Rechtsfolge ist der Franchisevertrag daher gem. §§ 142, 123 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen. Auf Grund der Tatsache, dass die geleistete Franchisegebühr als rechtsgrundlos erfolgte, hat der Franchisenehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Gebühr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

FAZIT

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber vom Franchisevertrag zurücktreten oder auch anfechten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten bzw. anfechten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.