5. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Glauben Sie, Existenzgründer bzw. Gründungsinteressenten erhalten bei ihren Vorhaben ausreichend Unterstützung von Arbeitsagenturen?

Transparenz-Fördermöglichkeiten

Zusammenfassung:
• Die oben erwähnte Veränderung beim Gründungszuschuss spielt bei dieser Auswertung eine entscheidende Rolle: Dieser ist Anfang 2012 von einer Ist-Leistung in eine Ermessens-Leistung umgewandelt worden für deren Vergabe die Betreuer in den Arbeitsagenturen verantwortlich zeichnen.
• In dieser Zeit ist ein Rückgang bei der Vergabe des Zuschusses von 80 Prozent festzustellen.
• Auch wenn es sich hierbei um einen sehr zentralen Einzelaspekt bei den Aktivitäten der Arbeitsagenturen handelt, erlaubt dieser doch – mit Blick auf das Ergebnis – Rückschlüsse auf die gesamte Leistung der Arbeitsagenturen beim Thema Existenzgründungen.

Der Franchisegeber kündigt dem Franchisenehmer ungerechtfertigt: Was sind die Folgen?

In einer Entscheidung des OLG München musste der Sachverhalt geklärt werden, welche Ansprüche einem Franchisenehmer gegen den Franchisegeber zustehen, wenn zu Unrecht eine außerordentliche Kündigung des Franchisevertrages ausgesprochen wurde.

Das Gericht sprach einen Schadensersatz für z.B. Neuanschaffungen von Geräten im Geschäftslokal oder anteilig gezahlte Franchisegebühren dem Franchisenehmer zu. Weiterhin musste die Frage einer möglichen Auskunftsverpflichtung von Seiten des Franchisegebers hinsichtlich gemachter Umsätze und Gewinne beantwortet werden. Nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gem. § 242 BGB abzuleiten und kann aufgrund der Rechtsbeziehung des Franchisevertrages geltend gemacht werden. Weiterhin gehört auch zum Schaden der entgangene Gewinn. Komplexer gestaltet sich hier die Klärung des Zeitraumes, welcher für den entgangenen Gewinn festgesetzt werden sollte. Zu klären war, ob nur die Restlaufzeit des ersten festen Franchisevertrages oder aber eine mögliche Ausdehnung des Zeitraumes auf eine Vertragsverlängerungsoption mit einbezogen wird. Wäre der Franchisenehmer nicht durch die unberechtigten Kündigungen ausgesperrt und der Franchisevertrag zwischen den Parteien fortgeführt worden, dann hätte der Franchisegeber weder einem anderen Franchisenehmer gestatten dürfen, ein Geschäftslokal zu eröffnen, noch hätte für den Franchisegeber ein Anlass bestanden, eine solche vertragswidrige Gestattung vorzunehmen. Als Berechnungsgrundlage für den entgangenen Gewinn wird der Franchisenehmer so gestellt, als wenn der Franchisevertrag weiter fortgeführt werden würde und der Franchisegeber ordnungsgemäß seinen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nachgekommen wäre. Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge ist davon auszugehen, dass ein Franchisenehmer – im Hinblick auf den Umfang der bei Eintritt in das Franchisesystem getätigten Investitionen und der mit einem Ausscheiden aus diesem Franchisesystem verbundenen Schwierigkeiten einer neuen Wettbewerbspositionierung auf dem Markt – von einer ihm einseitig zustehenden Verlängerungsoption eines zunächst über fünf Jahre laufenden Franchisevertrages um weitere fünf Jahre Gebrauch machen wird. Nach Ansicht des Gerichts war von einem solchen gewöhnlichen Verlauf zu Beginn des Franchiseverhältnisses auszugehen.

FAZIT

Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, muss der Kündigungsgrund auf die Wirksamkeit hin genau überprüft werden. Die Rechtsfolgen können sonst hohe Kosten mit sich bringen:

– Bei einer nicht gerechtfertigten Kündigung sind alle Schäden zu ersetzen, welche auf Grund der unbegründeten Kündigung anfallen.
– Es besteht eine Auskunftsverpflichtung von Seiten des Franchisegebers, welche Umsätze er in dem gekündigten Vertragsgebiet erzielt hat.
– Bei einer bestehenden Option der Verlängerung des Franchisevertrages ist eine mögliche Wahrnehmung dieser Option mit in die Schadensberechnung einzubeziehen.

4. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Glauben Sie, Existenzgründer bzw. Gründungsinteressenten erhalten bei ihren Vorhaben ausreichend Unterstützung durch finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ausreichend-Fördermöglichkeiten

Zusammenfassung:
• Auch bei dieser Frage zeichnet sich nach der Einstellung der Teilnehmer Optimierungsbedarf ab.
• Finanzielle Unterstützung in Form von finanziellen Fördermöglichkeiten ist notwendig für die allermeisten Existenzgründer.
• Wenn transparent und offensiv über Unterstützungen durch Fördermöglichkeiten informiert würde (siehe III), würde sich auch dieser Wert positiv verändern.
• Einen Beitrag zu diesem Ergebnis wird auch die drastische Kürzung beim Gründungszuschuss seit Anfang 2012 haben.

DFV lehnt Überlegungen zur gesetzlichen Regelung des Franchisings ab

Die Anfrage des BMJ, die eine im Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages geführte Diskussion aufgegriffen hat, würde zusätzliche
bürokratische Hürden aufbauen und sich hemmend auf das Wachstum
der Franchisewirtschaft auswirken. DFV trägt als Qualitätsgemeinschaft
bereits zur Selbstregulierung bei.

Braucht es eine gesetzliche Regelung des Franchisevertrages
sowie der vorvertraglichen Aufklärungspflicht fragte das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühsommer unter anderem den
Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV)? Die Antwort des DFV fällt
eindeutig aus: Aus Verbandssicht ist eine spezialgesetzliche Regelung des
Franchisevertrages weder erforderlich noch sinnvoll. Ein solches Vorgehen
würde ohnehin nur an das anknüpfen, was im Wesentlichen die Rechtsprechung
und die Literatur zur Rechtsnatur und zum Vertragsinhalt des
Franchisevertrages seit Mitte der achtziger Jahre entwickelt hat. Ähnlich
verhält es sich mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht, die keiner
gesetzlichen Regelung bedarf, da sie seit der Schuldrechtsreform im Jahr
2002 bereits im BGB geregelt ist. Der DFV hat insgesamt die Sorge, dass
mit einer entsprechenden Einflussnahme des Gesetzgebers unnötigerweise
zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden, die sich hemmend auf
das Wachstum der Franchisewirtschaft auswirken.

Der DFV stützt seine Position auch aus den Erfahrungen, die unter
anderem im europäischen Ausland zu beobachten sind: So zeigen
derartige Spezialgesetze beispielsweise in Belgien, Italien, Schweden oder
Spanien, dass ein umfangreicher und teurer bürokratischer Aufwand
erzeugt wurde. Gleichzeitig wird die Expansion deutscher Franchisesysteme
in diese Länder durch den damit verbundenen Aufwand oft nicht
mehr rentabel.

Torben L. Brodersen, DFV-Geschäftsführer erklärt: „Als Qualitätsgemeinschaft
der Franchisewirtschaft in Deutschland trägt der DFV bereits
maßgeblich zur Selbstregulierung bei. Denn durch unser Qualitätsmanagement,
unter anderem mit dem DFV-System-Check, leistet der
Verband einen großen Anteil für ein professionelles, transparentes und
seriöses Franchising. Auch mit unserer Richtlinie zur vorvertraglichen
Aufklärungspflicht helfen wir der Franchisewirtschaft – also Franchisegeber
wie Franchisenehmer gleichermaßen – sich professionell aufzustellen.“
Bei der Entwicklung der aktuellen Stellungnahme stützt sich der DFV auf
ein mehrheitliches Votum des Vorstandes. Gleichzeitig wurden intensive
interne Diskussionen geführt, darunter auch mit dem Rechtsausschuss,
und mehrere Mitgliederbefragungen durchgeführt. So haben sich allein die
Mitglieder mehrheitlich, mit über 72 Prozent, gegen eine gesetzliche
Regelung ausgesprochen. Letztlich sind sich auch alle Diskussionsparteien
einig: Wer Vertragspartner täuschen und betrügen will, wird auch nicht
durch ein Spezialgesetz gehindert.

Zum Hintergrund: Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag vom 26.
April 2011 ist die Frage diskutiert worden, inwieweit es sich empfehlen
würde, den Franchisevertrag spezialgesetzlich zu regeln. Der Bundestag
hat die Petition am 22. November 2012 abschließend beraten und dem
BMJ zur weiteren Verwendung übergeben. Das BMJ bat um
Stellungnahme der verantwortlichen Akteure bis zum 15. Juli 2013.

Franchise im Einzelhandel: Optische Gestaltung von Preisen

Aktuelles Urteil zur Grundpreisangabe im Supermarkt

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe grundsätzlich stärken. Die Preisangabenverordnung soll hierzu sachlich zutreffende und vollständige Informationen hinsichtlich der Preise gewährleisten. Nach § 1 Abs.6 Satz 2 PAngV müssen die in der Preisangabenverordnung vorgesehenen Angaben eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Diese Anforderungen können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Deutliche und gute Lesbarkeit liegt dann vor, wenn sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe gelesen werden kann (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisan-gabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG)). Diese Kriterien müssen immer im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Dabei kann es auf die Schriftgröße sowie das Druckbild ankommen. Von Bedeutung sind hierbei:
– Wort- und Zahlenanordnung
– die Gliederung
– Farbe
– Hintergrund
– Abstand

Der BGH hat nun in dem Urteil vom 07.03.2013 – I ZR 30/12 entschieden, dass eine Grund-preisangabe für in Supermärkten angebotene Waren auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein kann, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Als „Franchise-Betriebswirt“ beruflich durchstarten

Das vom DFV mit initiierte und staatlich geförderte Vollzeitstudium an der Fachschule für Franchising in Weilburg an der Lahn eröffnet zahlreiche Karrieremöglichkeiten. Die Anmeldefrist für das neue Semester, das Mitte August 2013 startet, ist noch nicht abgelaufen.

Zu einer guten Ausbildung gehören eine gelungene Mischung aus Theorie und Praxis sowie nachhaltige Zukunftsperspektiven. All dies bietet das 4-semestrige Studium zum „Franchise-Betriebswirt“, das die Fachschule für Franchising in Weilburg an der Lahn seit 2006 anbietet und Mitte August 2013 in das neue Semester startet. Denn neben der Vermittlung des theoretischen Fachwissens durch Franchise-Experten ist der hohe Praxisbezug während des Studiums für die Bildungseinrichtung maßgeblich: Es gibt unter anderem Workshops und Seminare mit Branchenvertretern, Studienreisen zu Systemzentralen oder auch Rhetorik- und Führungsseminare. Dieses theoretisch und praktisch vermittelte Wissen können die Absolventen in einem dynamischen und zukunftsstarken Wirtschaftszweig einbringen: dem Franchising. Für das kommende Semester können sich Interessenten nach wie vor anmelden. Mit Abschluss des Kompaktstudiums sind die Absolventen für die speziellen Tätigkeiten als Mitarbeiter im Management einer Franchisezentrale qualifiziert und sie besitzen grundlegendes Know-how für den Weg in die Selbstständigkeit als Franchisenehmer oder -geber. Weitere Informationen zu den Inhalten und Voraussetzungen sowie Kontaktdaten unter http://www.fachschule-franchising.de.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e. V., dem Mitinitiator der Ausbildung, betont. „Ein weiterer Pluspunkt des „Franchise-Betriebswirts“ ist, dass es sich nicht nur um eine rein begleitende Ausbildung handelt. Vielmehr können auch Personen, die bereits in einem Franchisesystem arbeiten und ihr Wissen nachhaltig ausbauen wollen, das Studium absolvieren. Es stellt somit ein Werkstudentenmodell dar, von dem gerade auch die Franchisesysteme direkt und unmittelbar profitieren können.“ Denn innerhalb der vier Semester gibt es ein Zeitfenster von 22 Wochen vorlesungsfreier Zeit, die eine optimale Grundlage für Werkstudenten bilden. Da der Unterricht von Montag bis Freitag am Vormittag stattfindet, besteht für die Studierenden die Möglichkeit, neben den Vorlesungen und Gastvorträgen unter professioneller Begleitung an Projekten oder Konzeptionen für das Muttersystem zu arbeiten. Dadurch wird der ohnehin gegebene Praxisbezug noch einmal intensiviert.
Martin Petzsche, Studienleiter an der Fachschule für Franchising, ergänzt: „Mit dem Abschluss des Studiums zum Franchise-Betriebswirt muss die Mitarbeiter-Qualifizierung allerdings nicht enden. In vier weiteren Semestern können die Absolventen einen international anerkannten Bachelor-Abschluss an der Fachschule für Franchising erwerben.“ Damit die Verzahnung von Beruf und Studium in diesem Fall auch weiterhin optimal realisiert werden kann, wird das Bachelor-Studium berufsbegleitend als Fernstudium angeboten.

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Mehr Freiheiten für Unternehmer

Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion lud zur Podiumsdiskussion zum Thema Franchising. DFV-Geschäftsführer Brodersen forderte als Podiumsteilnehmer mehr Engagement von der Politik.

Von den Erfolgsfaktoren des Franchisings über die Bedeutung einer Franchisemarke bis hin zu den Herausforderungen der Zukunft – die Bandbreite der Themen auf der Podiumsdiskussion des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am vergangenen Mittwoch, 12. Juni war groß. Der PKM hat es sich zur Aufgabe gemacht, Deutschland als attraktiven Unternehmensstandort weiterzuentwickeln und den Mittelstand zu stärken. Unter dem Titel „Moderne Franchise-Systeme – Zukunftsmodell für den Mittelstand in Deutschland?“ diskutierten nun neben DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.), Viola Christophel (Geschäftsführerin Town & Country Franchise-Partner HS-Solid) und Dr. h.c. Hans Michelbach MdB (Mitglied des Vorstands der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag und Vorsitzender der Mittelstandsunion).

Zunächst standen die Prinzipien des Franchisings im Mittelpunkt: Die Vertreter aus der Franchisepraxis erklärten, dass vor allem die Partnerschaft auf Augenhöhe und das gegenseitige Vertrauen von Franchisegeber und Franchisenehmer für einen Erfolg entscheidend sind. Holger Beeck ergänzte, dass sich ein Franchisenehmer zudem absolut mit dem System identifizieren muss. Weiter erklärte er, dass in jeder funktionierenden Franchisepartnerschaft der Franchisenehmer den gewählten Standort immer erfolgreicher führt, als der Franchisegeber hierzu selbst in der Lage wäre.
Auf die sich anschließende Frage, warum die Marke im Franchising so wichtig ist, brachte es Viola Christophel auf den Punkt, dass die Marke gleichzusetzen sei mit dem Miteinander der Franchisepartner: Von dem guten Miteinander aller Franchisepartner entsteht eine große Strahlkraft auf die Marke, von der sich der Verbraucher auch angesprochen fühlt.
Als Qualitätsgemeinschaft leistet der DFV bei der praktischen Umsetzung dieser Prinzipien seinen Anteil, so Brodersen. Denn entsprechend des Ethikkodexes des europäi¬schen Franchisings und des DFV-System-Checks fühlen sich alle DFV-Mitglieder dem professionellen und seriösen Franchising verpflichtet.

Im weiteren Verlauf erhielt das Gespräch eine politische Dimension: Beim Stichwort Unternehmensgründungen forderte Brodersen die Politik auf, sich mehr zu engagieren, um die Gründungsquote zu erhöhen. Dr. h.c. Hans Michelbach MdB stimmte Brodersen zu, dass die Zahl der Existenzgründungen nicht zufriedenstellend sei und stellte die Überlegung an, ob Patronatserklärungen eine Möglichkeit wären, dies zu ändern. Hierbei verpflichtet sich eine Muttergesellschaft gegenüber einem Kreditgeber, für die Tochtergesellschaften einzuspringen, wenn es darum geht, Verpflichtungen aus einem Kreditverhältnis nachzukommen. Auf das Franchising bezogen, hieße das, dass der Franchisegeber jederzeit als eine Art Bürge für seine Partner fungiert. Dieser Vorschlag wurde allerdings von allen Seiten abgelehnt.
Viel wichtiger sei es, dass Unternehmer in der Öffentlichkeit positiver wahrgenommen werden müssen. Gerade die Medien vermitteln oftmals ein kritisches Unternehmerbild. Mit Blick auf das Franchising wurde ergänzt, dass Franchisenehmer wie jeder andere Unternehmer angesehen und behandelt werden sollten. Denn, so eine Franchise-nehmerin aus dem Plenum, das sei immer noch kein Standard: Sie bemerkte, dass etliche Geldinstitute und Banken Franchisevorhaben nicht finanzierten. Brodersen konnte diese Aussage relativieren und verwies auf die DFV-Kooperationen und Erfahrungen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Beide Institutionen betrachten die DFV-Mitglieder als Bestandteil der Qualitätsgemeinschaft des Franchisings und prüfen Finanzierungsvorhaben von bestehenden und neuen Franchisepartnern dieser Systeme grundsätzlich wohlwollend.

Abschließend wurde noch einmal betont, wie wichtig Unternehmensgründungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland seien. Die Franchise-Experten wie die Politik waren sich einig darin, dass hierfür Anreize aus der Politik notwendig seien. Als Stichworte wurden Bürokratieabbau und eine bessere Lobby für den Mittelstand genannt.
Die Moderatorin der Veranstaltung und stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand Marie-Luise Dött MdB, schloss die Diskussion mit den Worten, dass es „mehr Freiheiten für Unternehmer“ brauche. Dem stimmten alle Anwesenden zu.

PKM-1PKM-2

PKM-Diskussion zum Thema Franchising u.a. (Foto links v.r.n.l.) mit Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Marie-Luise Dött (stellvertretende Vorsitzende Parlamentskreis Mittelstand und Moderatorin der Veranstaltung) und Holger Beeck (COO / Managing Director McDonald‘s Deutschland Inc.) sowie Christian Freiherr von Stetten MdB, dem Vorsitzenden Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (Foto rechts; r.).

Jahrbuch Franchising: Wissen teilen – Erkenntnisse multiplizieren

Jahrbuch 2013 mit Schwerpunktthemen „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“. Erstmals stehen Inhalte auch online zur Verfügung.

Mit dem Jahrbuch Franchising hat der Deutsche Franchise-Verband e. V. als Gesamt-Herausgeber eine Reihe etabliert, die sich mit wichtigen, grundsätzlichen und auch konkreten Fragestellungen der Franchisewirtschaft aus¬einandersetzt. Von den Erkenntnissen profitieren Franchisegeber genauso wie Franchisenehmer, Franchise-Interessenten und Lehrende und Lernende aus Universitäten und (Hoch-) Schulen.
Ab sofort ist das Jahrbuch Franchising 2013 mit seinen 23 Beiträgen über den DFV zu beziehen. Herausgeber des aktuellen Werkes sind RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff und RA Reinhard Böhner, die bei der Themenfindung ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche „Internationales“ und „Betriebswirtschaft“ gelegt haben. Weiteres Plus der aktuellen Ausgabe: Wer das Jahrbuch kauft, kann die Inhalte auch kostenlos online nachlesen und nutzen. Hierfür ist jedem Jahrbuch ein individueller Zugangs- und Freischaltcode beigefügt. Das Fachbuch ist unter http://www.franchiseverband.com/jahrbuch-franchising.html zu bestellen. Der Preis beträgt 54,00 Euro zzgl. 4,50 Euro Versandkosten.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes: „Die Buchreihe Jahrbuch Franchising lebt den Kerngedanken der Wirtschaftsform vor: Wissen einzelner Experten wird geteilt zum Vorteil und Nutzen des gesamten Wirtschaftszweiges. Denn im Tagesgeschäft fällt es manchmal schwer, sich tiefergehend mit strategischen Themen zu beschäftigen oder sich mit neuen Fachgebieten auseinanderzusetzen. Die Expertenbeiträge in der Jahrbuch-Reihe geben einerseits Antworten und unterstützen die im Franchising aktiv Handelnden. Andererseits ist das Jahrbuch Franchising auch eine Bereicherung für die Wissenschaft, da die Fachartikel dazu beitragen, den Wirtschaftszweig noch besser zu erforschen.“

Im Schwerpunkt „Internationales“ steht das Thema Expansion ins Ausland sowie internationale Franchiseverträge im Mittelpunkt. Hierzu zählen unter anderem die Beiträge von RA Günter Erdmann und RA Dr. Hermann Lindhorst („Die Verhandlung internationaler Master-Franchise-Verträge – Praxiserfahrun¬gen aus anwaltlicher Sicht“), der selbstständigen Franchise-Beraterin Maga. Waltraud Martius („Strategien der Internationalisierung“) oder RA Albrecht Schulz („Grenzüberschreitendes Franchising – 100 praktische Überlegungen für die internationale Expansion eines Franchisesystems“). Albrecht Schulz, der im August 2012 verstorben ist, ist das aktuelle Jahrbuch aufgrund seiner Verdienste für den DFV auch gewidmet.
Die Fachbeiträge im Bereich Betriebswirtschaft haben beispielsweise Guy Selbherr und Nina Gosslau („Franchise-Gründer starten sicherer – begleitet von den deutschen Bürgschaftsbanken“) von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bzw. dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken beigesteuert; ebenso wie der Geschäftsführer der ETL-Gruppe Dr. Jürgen Karsten („Wachstumsalternativen und Wachstumspfade – Wohin kann der Weg gehen?“). Zahlreiche Themen aus dem Gebieten Franchise-Recht und Franchising allgemein ergänzen das wissenschaftliche Werk.

Jahrbuch-Franchising2013

Einfach gut informiert: Neuer Franchise-Ratgeber erschienen

Etablierte DFV-Publikation mit Kurzportraits von Mitgliedsunternehmen kostenlos bestellen oder als E-Paper unter www.franchiseverband.com
lesen.

Wer sich umfassend über das Franchising und über erfolgreiche Franchisekonzepte informieren möchte, für den ist der Franchise-Ratgeber des DFV ein etablierter Service. Ab sofort steht die neue Ausgabe des Nachschlagewerks zur Verfügung. Diese ist als Printversion kostenlos über die Geschäftsstelle in Berlin zu beziehen oder kann im Internet hier gelesen werden.
Der Ratgeber, der in diesem Jahr in der 10. Auflage erscheint, beinhaltet als zentrales Element die Kurzportraits der Vollmitglieder mit Angaben zu Einstiegsbedingungen, der Investitionssumme und der Gebührenhöhe. Hintergrundinformationen zu wichtigen Themen wie Franchisevertrag und Finanzierung sowie hilfreiche Checklisten und Kontaktdaten zu unabhängigen Franchise-Experten ergänzen das Informationsangebot.

Beide Formen des Franchise-Ratgebers, Print und Online, sind im vergangenen Jahr gleichberechtigt angenommen worden. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Das Feedback, das wir erhalten haben, zeigt, dass die Onlineversion vor allem dazu genutzt wird, sich einen ersten Überblick zu verschaffen oder sich konkret über ein System oder ein Thema zu informieren. Wer sich ausführlicher mit dem Thema auseinandersetzen und immer wieder nachschauen und blättern möchte, der nutzt eher die Printausgabe. Beide Darstellungsformen ergänzen sich somit prima und sprechen verschiedene Zielgruppen an. Diese Umsetzungsweise werden wir auch in Zukunft beibehalten.

Transparenz bei der Verwendung von Werbegebühren

Auskunftserteilung über Werbekostenbeiträge

Der Franchisenehmer hat generell einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung bezüglich der von ihm gezahlten Werbekostenpauschale.

Zu beachten ist, dass der einzelne Franchisenehmer diesen Anspruch nur für seine eigenen Zahlungen geltend machen darf. Er hat kein Recht darauf zu erfragen, ob die von anderen Franchisenehmern gezahlten Werbekostenbeiträge auch vertragsgemäß verwendet worden sind. Dies bedeutet, dass das Recht auf Auskunftserteilung nicht pauschal auf Leistungen anderer Franchisenehmer erweitert werden kann. Der Franchisenehmer kann in diesem Fall daher nur Auskunft für die Verwendung persönlicher und eigener Zahlungen verlangen.

Weiterhin ist der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zeitlich auf die Laufzeit des Franchisevertrages beschränkt. Eine spätere Geltendmachung ist nicht mehr möglich.

Der Anspruch auf Auskunftserteilung kann hingegen für den Franchisenehmer auch ausgeschlossen werden, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Seine nachträgliche Geltendmachung kann dann unter Umständen vielmehr gegen Treu und Glauben verstoßen. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre gegeben, wenn der Franchisegeber davon ausgegangen ist, dass der Franchisenehmer das Recht auf Auskunftserteilung während der Vertragslaufzeit nicht mehr geltend macht. Das Vertrauen darauf und die verspätete Geltendmachung des Rechts würde somit eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellen.

Diese Entscheidung bestätigt einmal mehr das notwendige Transparenzgebot in Franchisesystemen. Handlungen und Entscheidungen des Franchisegebers müssen dem Franchisenehmer auf Nachfrage zugänglich und für ihn nachvollziehbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, für den Franchisegeber Prozesse und Entscheidungen in Franchisesystemen zu dokumentieren, um bei eventuell später doch eintretenden Auskunftsverpflichtungen diese für den Franchisenehmer genau darzustellen und nachvollziehbar offenzulegen.

Dieses Urteil ist durch das OLG Düsseldorf ergangen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Nachfrage beim Deutschen Franchise-Verband.