Leistungen des DFV: die Mediation, ein Angebot zur Konfliktlösung

Das richtige Management bei Krisen in einer Franchisepartnerschaft

In jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen – da bildet die Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer keine Ausnahme.
Auftretende Krisen sollten schon frühzeitig erkannt und vor allem angesprochen werden. Denn der Austausch und die Kommunikation ist entscheidend, um rechtzeitig einen möglichen Weg zur konstruktiven Lösung aufzeigen zu können. Dabei gibt es eine goldene Regel: je früher die Ansprache von Unzufriedenheit und Missstand erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Einigung. Ein Instrument hierfür ist die regelmäßige Zufriedenheitsbefragung der Franchisepartner, die bspw. über den DFV-System-Check erfolgt.

Alternative zum Gerichtsverfahren

Gerichtsprozesse können sehr langwierig sein, verbrauchen viele Ressourcen, wie Zeit, Energie und Geld. Auch mit dem Gang zum Gericht ist es meistens schon zu spät, um ein bereits schon erschüttertes Vertrauen wieder aufbauen zu können. Denn eine geglückte Krisenkommunikation kann nur das Ziel verfolgen die Franchisepartnerschaft für eine gemeinsame Zukunft zu rüsten und weiter auszubauen.

Die Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Was bedeutet die Mediation im Einzelnen

DFV-Mitglieder können Mediationsverfahren in Anspruch nehmen, wenn Franchisegeber und einem Franchisenehmer bei Streitigkeiten eine gütliche, außergerichtliche Einigung wünschen.

Mediation ist…

  • ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren,
  • in dem alle am Konflikt Beteiligten gleichermaßen akzeptiert, offen und vertraulich
  • mit Unterstützung eines externen, unparteilichen Dritten (dem Mediator)
  • freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
  • eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten.

Ziele von Mediation sind…

  • konstruktive,
  • individuelle,
  • zukunftsorientierte,
  • kooperative,
  • tragfähige, das heißt
  • dauerhafte
  • Konfliktregelungen – nach Möglichkeit mit Gewinn für alle Beteiligten.

Mediation ist nur der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren wollen!

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Bericht aus Berlin: DFV beteiligt sich am EU-Mittelstandsmonitor für 2016

28 von insgesamt 89 Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sind für den Mittelstand besonders wichtig. Dies geht aus dem aktuellen EU-Mittelstandsmonitor hervor, der gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Wirtschaftsverbände, darunter auch dem DFV, erstellt wurde. Die Vorhaben in 2016 betreffen insbesondere Maßnahmen, die zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie, der Handels- und Investitionsstrategie und des Aktionsplans zur Mehrwertsteuer vorgesehen sind.

Hintergrund

Häufig verfügen kleine und mittlere Unternehmen, dabei eben auch Franchisesysteme, nur über beschränkte Möglichkeiten, sich ausreichend und frühzeitig über die Vorhaben der EU zu informieren. Der Mittelstandsmonitor soll genau hier ansetzten und Abhilfe schaffen, indem er für mehr Transparenz und eine bessere Übersicht über EU-Regelungsvorhaben sorgen soll. Auf dieser Basis soll die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen werden ihre Mitsprachemöglichkeiten auf europäischer Ebene gezielter zu nutzen und sich in Brüssel besser Gehör zu verschaffen. Der Monitor wird stets aktualisiert und erleichtert das Auffinden aller mit den aktuellen EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente durch direkten Zugriff auf Fahrpläne („Roadmaps“), Folgenabschätzungen und öffentliche Konsultationen zu Vorhaben der EU-Kommission,

  • EU-Verordnungen und -Richtlinien, die in Zusammenhang mit den jeweiligen Vorhaben stehen, und
  • weitere Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben.

Der EU-Mittelstandsmonitor

Die in dem Monitor zusammengestellten Vorhaben sind nach dem „Ampelprinzip“ gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz. Diese Kennzeichnung sollte Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit dem betreffenden Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht. Ergänzend zu den Stellungnahmen aus der Wirtschaft, die durch den Mittelstandsmonitor angestoßen werden sollen, treten auch die zuständigen Bundesministerien in eine Prüfung der voraussichtlichen Kosten und Nutzen der einzelnen EU-Vorhaben ein. Diese Prüfung erfolgt im Wege des so genannten „EU-ex-ante-Verfahrens“, das gerade aktualisiert wurde und das besonders die Qualität der Folgenabschätzungen der Kommission in den Blick nimmt. Die Bundesregierung will damit insbesondere erreichen, dass die Kommission qualitativ hochwertige Folgenabschätzungen vorlegt, und ihre Vorschläge so wenig Aufwand wie möglich verursachen.

Den Mittelstandsmonitor können Sie hier abrufen: EU-Mittelstandsmonitor

DFV diskutiert im BMWi mit Stakeholdern zum Thema Wettbewerbspolitik

Vertikale Preisbindung, Doppelpreisstrategie, Plattformverbote und selektive Vertriebssysteme waren Themen, die bei einem Treffen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) intensiv diskutiert wurden.

Impressumspflicht und Medienbruch

Ausdrücklich begrüßte dabei der DFV die klarstellende Regelung in § 5 a Abs. 3 UWG in Bezug auf die Impressumspflicht in der UWG-Novelle 2015.

Im neu strukturierten § 5a UWG übernimmt der Gesetzgeber die Vorgaben an das Vorenthalten, Verheimlichen sowie das unverständliche, zweideutige oder nicht rechtzeitige Bereitstellen wesentlicher Informationen und orientiert sich damit stärker am Wortlaut der UGP-Richtlinie. Die zu berücksichtigenden Umstände des Kommunikationsmittels (bspw. räumliche Beschränkungen, Ersatzmaßnahmen des Unternehmers), die das Vorenthalten der Informationen im Einzelfall rechtfertigen können, finden sich in § 5a Abs. 5 UWG.

Nach der Begründung des Gesetzes wird das Kriterium der Beschränkungen des Kommunikationsmittels aufgegriffen und um einen weiteren Aspekt entsprechend der UGP-Richtlinie ergänzt. Nun sind auch alle Maßnahmen des Unternehmers zu berücksichtigen, die dieser getroffen hat, um dem Verbraucher die (wesentlichen) Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, wie der vom DFV geforderter sogenannter „Medienbruch.

Widerspruch Kartellrecht vs. Wettbewerbsrecht

Nichtdestotrotz bleibt der Widerspruch in der Vereinbarkeit von Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Diese beiden Rechtsgebiete zusammenzubringen bleibt eine Mammutaufgabe, denn – so waren sich alle Beteiligten einig – ist das Kartellrecht größtenteils auf europäischer Ebene zu verordnen.

Fazit

Diese Treffen sind wichtig, um den Austausch mit der Politik, der Wirtschaft und den entsprechenden Verbänden zu pflegen. Hierbei ist der DFV das Sprachrohr der Franchisewirtschaft. Der Ausbau eines Netzwerkes ist dabei unumgänglich, um politische, gesetzgeberische, wie auch wirtschaftliche Anliegen der Franchisewirtschaft vorzubringen, wie auch die Politik dafür zu sensibilisieren.

Konsequente Leitbildentwicklung für das Franchising in Deutschland: DFV Ausschuss Qualität und Ethik einen wesentlichen Schritt weiter

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ tagte in der vergangenen Woche in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin, um seine Arbeit in der Entwicklung eines Leitbildes für das Franchising in Deutschland fortzusetzen. Im Leitbild werden die Leitsätze die Kernaussagen über grundlegende Werte, Ziele und Erfolgskritierien des DFV treffen. Sie bestimmen das Verhältnis zu den Mitgliedern, zu den Franchisenehmern und deren Mitarbeitern und formulieren die spezifische Kompetenz des DFV.

Leitbild für das Franchising in Deutschland

Die Kultur einer Wirtschaftswertegemeinschaft, organisiert im Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV), ist geprägt von:

• Verhaltensnormen, Regeln
• Denk- und Handlungsweisen
• Wertevorstellungen (Überzeugungen)
• Geschichten/Legenden (Was macht die Einzigartigkeit von Franchising aus?)

Dabei unterscheidet sich die Verbands- bzw. Wirtschaftskultur zu anderen Wirtschaftsbereichen, Gruppen, Unternehmen oder Geschäftsmodellen. Die klare und eindeutige Vorbildfunktion der Franchisegeber ist dabei eine zentrale Rolle bei der Förderung / Herausbildung der Gemeinschaftskultur des DFV und hat prägenden Einfluss auf die Wirtschaftskultur des Franchisings insgesamt. Je größer der DFV ist, je mehr Unternehmen und Personen dieser Wirtschaftswertegemeinschaft angehören, desto größer ist die Eigendynamik in der Wirtschaftskultur des Franchisings und umso wichtiger ist die Übereinstimmung der Corporate Identity und der Gemeinschaftsphilosophie.

Ausgangspunkt des wirtschaftlichen Handelns der Verbandsmitglieder ist die Gemeinschaftsphilosophie, welche Einfluss auf die Unternehmenskultur der einzelnen Mitglieder hat. Die Gemeinschaftsphilosophie kann als eine globale Weltanschauung der Mitglieder gesehen werden.

Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ hat sich nunmehr zu Aufgabe gemacht die Werte der Franchisewirtschaft herauszuarbeiten und zu definieren.

Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Martin Ahlert (Institut für Franchising & Cooperation), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Waltraud Martius (SYNCON GmbH), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

Verbindlicher KMU-Test-Leitfaden tritt in Kraft: richtiger Ansatz, aber nur ein kleiner Baustein auf der Großbaustelle Mittelstandspolitik

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem aber auch Franchisesysteme durch die Umsetzung rechtlicher Regelungen oftmals besonders belastet sind. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014 und den Eckpunkten zum Bürokratieabbau hat nun die Bundesregierung u.a. beschlossen, ein systematisches Verfahren zur Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vorbereitung des Bundesrechts (sog. KMU-Test) einzuführen.

Der KMU-Leitfaden

Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch. Mit dem KMU-Test-Leitfaden versucht die Bundesregierung eine Doppelstrategie zu verfolgen. Einerseits soll die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess gestärkt werden, andererseits sollen unnötige bürokratische Lasten für die mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vermieden werden.

Der Leitfaden wurde auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand der vom Statistischen Bundesamt analysierten Daten entwickelt. Das leicht handhabbare Instrument wird die mit dem Rechtsetzungsentwurf betrauten Referenten noch früher als bisher für die Bürokratiekostenbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisieren. Der Leitfaden bietet durch eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen zugleich eine einfache wie effektive Möglichkeit, die Bürokratiekostenbelastung für KMU so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ vom Dezember 2014 um.

Fazit des DFV

Der Mittelstand und damit auch die Franchisewirtschaft sind im Verhältnis zu großen Unternehmen besonders von Bürokratiekosten betroffen und profitieren daher in besonderem Maße von Deregulierung und der Senkung der Bürokratiekosten. Das „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ und in diesem Zusammenhang stehend auch der KMU-Leitfaden kann nur als erster Schritt einer mittelstandsfreundlicheren Politik begriffen werden. Nichts desto trotz fällt nach gut zwei Jahren der Arbeit der großen Koalition die wirtschaftspolitische Zwischenbilanz ernüchternd aus. Das beschlossene nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand geht nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die gezielte Förderung von Unternehmensgründern oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Zweifel kommen auch bei der ernsthaften Durchsetzung des „One in, one out“ Prinzips auf, wenn man die Anzeigen- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes als Beispiel berücksichtigt. Die Große Koalition hätte gerade die ersten zwei Jahre ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden knappen zwei Jahren umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Keine ermutigenden Signale an den Mittelstand.

Erster Round-table für Berater im DFV: Experten sprechen sich für eigenes Zertifizierungsverfahren aus

Im Rahmen eines ersten Round-tables kamen vor wenigen Tagen rund 15 assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) zusammen. Dieses waren sowohl Franchise-Berater, als auch Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert haben.

Innerhalb des sehr intensiven Erfahrungsaustausches wurden dabei u.a. folgende Themen erörtert:

• Wie können gerade jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden? Viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert, benötigen Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.

• Gerade jungen Franchisegebern muss stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen. D.h., den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.

• Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten. Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.

Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Dieser ist bereits in dem vom DFV soeben verabschiedeten Beraterkodex des DFV vorgesehen, muss allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV (Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt) wird dieser Schritt als konsequent sowie als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.

Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Denn gerade an dieser Stelle ist wertvolles Know-how vorhanden, welches auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.

DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene

Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.

Die EFF ist Autorin des „European Code of Ethics for Franchising“, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.

Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird „Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung“ sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.

Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.

Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.

Pauschalkritik der Gewerkschaften am Franchisemodell ungerechtfertigt und falsch

In den vergangenen Tagen wurde seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharfe Kritik an Lohnbedingungen in Franchisebetrieben geäußert. Schlagworte wie „Billiglohnfalle Franchise“ und „Lohndrückerei“ fielen dabei in diesem Zusammenhang.

Kernbestandteil der Kritik der NGG
Durch die zwei unterschiedlichen Ebenen der selbstständigen Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) werde „Profit auf Kosten der Beschäftigten“ betrieben. Lizenzgeber wollten durch die Franchise-Vergabe Geld sparen, ihre Marke „zu Geld machen“ sowie die Arbeit innerhalb der „harten Fast-Food-Branche“ auf andere abwälzen. Das Franchise-Prinzip sei problematisch, da es die Kette um ein Glied ergänze; Franchisegeber und Franchisenehmer wollten „Profit machen“, was zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Qualität ginge.

Die Substanzlosigkeit der Kritik
Diese Kritik ist sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Pauschalität, aus folgenden Gründen unzutreffend und substanzlos:

* Generell gilt: Ein Franchisesystem würde in der hier dargestellten Art und Weise nicht funktionieren.

* Falsch ist, dass Unternehmen durch die Umstellung auf Franchise Geld sparen wollten. Im Gegenteil, der Aufbau und die Organisation eines Franchisesystems ist überaus kosten- und personalintensiv. Franchisesysteme sind – gerade in der Systemgastronomie – zu sehr komplexen Gebilden geworden.

* Franchise lebt von einheitlichen Standards und einem konformen Marktauftritt. Franchisegeber und Franchisenehmer verpflichten sich, diese Standards anzuwenden. Das gilt insbesondere in der Gastronomie für Qualitätsstandards.

* Richtig ist, dass Franchise-Unternehmen (-geber und -nehmer) an sich Geld verdienen wollen. Gerade dieser Umstand wird dafür sorgen, dass in den Betrieben vor Ort Mitarbeiter fair und gerecht entlohnt werden. Alles andere würde Imageschaden verursachen – diesen wiederum werden sich gerade große Systeme aus der Gastronomie nicht leisten können. Marken und Image würden beeinträchtigt.

* Bei der Kritik wird seitens der Gewerkschaften offenkundig auf Einzelfälle abgestellt. Es ist irreführend und falsch, diese auf die gesamte Gastronomie, wie auf die gesamte Franchisewirtschaft anzuwenden.

Der DFV wird proaktiv auf die Gewerkschaften zugehen, um einen Dialog zur Aufklärung anzustoßen.

Franchisewirtschaft wächst 2012 deutlicher als in Vorjahren

Rund 6.000 neue Franchisenehmer und etwa 50.000 neue Beschäftigungsverhältnisse belegen eine eindeutig positivere Entwicklung als in den Vorjahren. Potenzial konnte dennoch nicht ausgeschöpft werden.

Fast 9 Prozent mehr Franchisenehmer als 2011 und sogar über 10 Prozent mehr Beschäftigungsverhältnisse im Franchising gegenüber dem Vorjahr – so lauten die wesentlichen Ergebnisse der aktuellen Statistik zur Entwicklung der Franchisewirtschaft in Deutschland 2012. Damit fällt das Wachstum deutlich stärker aus als in den Jahren zuvor. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass im vergangenen Jahr mehr als 72.700 Franchisenehmer (2011: 66.900) 546.200 Mitarbeiter (2011: 496.300) beschäftigten. Diese sehr positive Entwicklung wird komplettiert durch ein leichtes Plus beim Gesamtumsatz des Wirtschaftszweigs von etwas über einem Prozent auf 61,2 Milliarden Euro. Einzig bei der Zahl der Franchisegeber ist ein marginaler Rückgang von 990 auf 985 Systeme festzustellen.
Nach Branchen ist der Dienstleistungssektor mit einem deutlichen Zuwachs auf 48 Prozent der größte Bereich (plus 8 % gegenüber 2011). Hierauf folgt der Handel, in dem 27 Prozent aller Systeme angesiedelt sind (minus 5 % gegenüber 2011). Leicht hinzugewonnen hat das Gastgewerbe mit 17 Prozent (plus 1 % gegenüber 2011). Das Handwerk konnte den Zuwachs aus dem Vorjahr nicht halten und liegt nun bei 8 Prozent (minus 4 % gegenüber 2011).

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes e. V. (DFV), der die Untersuchung in Auftrag gegeben hat, zeigt sich zufrieden: „Während allgemein 2012 historisch wenig Existenzgründungen stattfanden, bildet die Franchisewirtschaft einen Gegentrend. Wer sich bei allen aktuellen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten für den Weg in die Selbstständigkeit entscheidet, entscheidet sich offensichtlich immer häufiger für eine Gründung im Rahmen eines Netzwerkes und mit Unterstützung eines starken Partners.“ Gleichzeitig gibt sich Brodersen aber auch kritisch und stellt fest: „Wie erfreulich wir die positive Entwicklung beurteilen, wissen wir doch auch aus zahlreichen Gesprächen mit Franchisegebern, dass sie ihre Wachstumsziele 2012 nicht erreichen konnten.“ Diese Aussagen spiegeln sich auch in Ergebnissen einer internen Umfrage unter den DFV-Mitgliedern Ende 2012 wider. So konnten laut dieses Stimmungsbildes rund 37 Prozent der befragten Franchise-Unternehmen „nur“ mit bis fünf neuen Partnern wachsen. Hinzu kommen rund 10 Prozent, die überhaupt keine Franchisenehmer hinzugewonnen haben. „Die meisten Franchisegründungen gab es zudem bei den Zugpferden im Franchising, also bei den etablierteren und größeren Netzwerken“, erläutert Brodersen. „Grundsätzlich bleibt die Franchisenehmer-Gewinnung eine der herausforderndsten Aufgaben in der nächsten Zeit. Hier werden wir vom DFV tatkräftige Unterstützung anbieten, damit alle Systeme in Zukunft wachsen können.“
Ein zusätzliches Ergebnis aus der Erhebung, für die das Internationale Centrum für Franchising & Cooperation aus Münster im Auftrag des DFV verantwortlich zeichnet: Der Frauenanteil im Franchising liegt bei 32,7 Prozent. „Auch hier sehen wir noch viel Potenzial und wollen das Ergebnis zum Anlass nehmen, um mit geeigneten Partnern mehr Frauen für das Franchising zu begeistern“, betont der DFV-Geschäftsführer.

Franchise-Entwicklung 2012