DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene

Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.

Die EFF ist Autorin des „European Code of Ethics for Franchising“, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.

Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird „Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung“ sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.

Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.

Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.

Pauschalkritik der Gewerkschaften am Franchisemodell ungerechtfertigt und falsch

In den vergangenen Tagen wurde seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharfe Kritik an Lohnbedingungen in Franchisebetrieben geäußert. Schlagworte wie „Billiglohnfalle Franchise“ und „Lohndrückerei“ fielen dabei in diesem Zusammenhang.

Kernbestandteil der Kritik der NGG
Durch die zwei unterschiedlichen Ebenen der selbstständigen Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) werde „Profit auf Kosten der Beschäftigten“ betrieben. Lizenzgeber wollten durch die Franchise-Vergabe Geld sparen, ihre Marke „zu Geld machen“ sowie die Arbeit innerhalb der „harten Fast-Food-Branche“ auf andere abwälzen. Das Franchise-Prinzip sei problematisch, da es die Kette um ein Glied ergänze; Franchisegeber und Franchisenehmer wollten „Profit machen“, was zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Qualität ginge.

Die Substanzlosigkeit der Kritik
Diese Kritik ist sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Pauschalität, aus folgenden Gründen unzutreffend und substanzlos:

* Generell gilt: Ein Franchisesystem würde in der hier dargestellten Art und Weise nicht funktionieren.

* Falsch ist, dass Unternehmen durch die Umstellung auf Franchise Geld sparen wollten. Im Gegenteil, der Aufbau und die Organisation eines Franchisesystems ist überaus kosten- und personalintensiv. Franchisesysteme sind – gerade in der Systemgastronomie – zu sehr komplexen Gebilden geworden.

* Franchise lebt von einheitlichen Standards und einem konformen Marktauftritt. Franchisegeber und Franchisenehmer verpflichten sich, diese Standards anzuwenden. Das gilt insbesondere in der Gastronomie für Qualitätsstandards.

* Richtig ist, dass Franchise-Unternehmen (-geber und -nehmer) an sich Geld verdienen wollen. Gerade dieser Umstand wird dafür sorgen, dass in den Betrieben vor Ort Mitarbeiter fair und gerecht entlohnt werden. Alles andere würde Imageschaden verursachen – diesen wiederum werden sich gerade große Systeme aus der Gastronomie nicht leisten können. Marken und Image würden beeinträchtigt.

* Bei der Kritik wird seitens der Gewerkschaften offenkundig auf Einzelfälle abgestellt. Es ist irreführend und falsch, diese auf die gesamte Gastronomie, wie auf die gesamte Franchisewirtschaft anzuwenden.

Der DFV wird proaktiv auf die Gewerkschaften zugehen, um einen Dialog zur Aufklärung anzustoßen.

Burger King und kein Ende (Teil 3) – klare Verhältnisse sind noch immer nicht in Sicht

Nach der Insolvenz der ehemaligen Yi-Ko-Holding sowie deren Rücknahme vor wenigen Wochen ist die Zukunft der (Ende 2014 vorerst wieder geöffneten) 89 Restaurants weiterhin ungewiss. Mehr noch – die Gemengelage ist in den vergangenen Tagen noch undurchsichtiger geworden. Grund genug, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, die Verhältnisse zu sortieren sowie eine kurze Bestandaufnahme vorzunehmen:

– Juristisch gesehen wurde der Franchisevertrag mit dem ehemaligen Franchisenehmer Yi-Ko seitens des Franchisegebers außerordentlich gekündigt. Das bedeutet, die Lizenz zum Betrieb der Restaurants unter der Marke „Burger King“ wurde entzogen.

– Seitens der Gerichte wurde diese Kündigung bisher nicht als unwirksam erklärt. Damit darf der Franchisenehmer zwar die Restaurants weiterbetreiben – die Marke „Burger King“ müsste er allerdings entfernen. Das ist bislang nicht erfolgt.

– Das Insolvenzverfahren wurde beendet, damit ist auch der Insolvenzverwalter seiner Aufgabe entbunden.

– Die Struktur der Eigentümergesellschaft des (ehemaligen) Franchisenehmers hat sich geändert. Nachdem bis zur Insolvenz zwei Eigentümer vorhanden waren, ist es nunmehr nur noch einer. Parallel ist dieser der größte Franchisenehmer von Burger King in Russland. Die Restaurants werden nach wie vor von ihm betrieben.

– Offenbar verhandelt die Franchisezentrale parallel mit anderen potentiellen Franchisenehmern, die die ehemaligen Yi-Ko-Restaurants übernehmen sollen.

Es bleibt dabei, dass dieser gesamte Vorgang in der Geschichte der deutschen Franchisewirtschaft einmalig ist. Das macht die Entwicklung jedoch nicht besser, im Gegenteil. Vor allem ist der Franchisezentrale einmal mehr vorzuwerfen, dass sie sich in der jetzigen Situation nicht konsequent verhält, die Zügel nicht in der Hand hat sowie ihre eigenen (!) Entscheidungen nicht umsetzt (hier: außerordentlich Kündigung des Franchisevertrages). Und sie wird weiter lavieren. Zu groß wäre der Schaden, würden auf einen Schlag knapp 90 Restaurants geschlossen, stünden 3000 Mitarbeiter auf der Straße – ein weiterer Imageschaden zu Lasten aller anderen Franchisepartner und deren Mitarbeiter mit eingeschlossen. Zugrunde liegt ein klarer Managementfehler, der in der Auswahl eines falschen Franchisenehmers sowie die Übertragung von 90 Restaurants auf dessen Gesellschaft zu suchen ist.

Fazit
Das Franchiseprinzip wird mit dem jetzigen Verhalten der Franchisezentrale von Burger King pervertiert. Nahezu undenkbar ist es in der „normalen“ Franchisewelt, dass – kündigt eine Vertragspartei den Franchisevertrag – weitergemacht wird, als sei nichts geschehen. Der Lerneffekt für alle Franchisezentralen wird einmal mehr sein, mehrere Unternehmen nur dann einem Franchisepartner anzuvertrauen, wenn sie in der Lage ist, dieses auch zu organisieren. Das ist bei Burger King – und das zeigen die letzten Jahre – nicht der Fall. Fatal für eine Marke mit diesem Stellenwert.