Verbindlicher KMU-Test-Leitfaden tritt in Kraft: richtiger Ansatz, aber nur ein kleiner Baustein auf der Großbaustelle Mittelstandspolitik

Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vor allem aber auch Franchisesysteme durch die Umsetzung rechtlicher Regelungen oftmals besonders belastet sind. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2014 und den Eckpunkten zum Bürokratieabbau hat nun die Bundesregierung u.a. beschlossen, ein systematisches Verfahren zur Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vorbereitung des Bundesrechts (sog. KMU-Test) einzuführen.

Der KMU-Leitfaden

Der KMU-Leitfaden gilt ab 1. Januar 2016. Ab dem Jahreswechsel führen die Bundesressorts somit die verbindliche, systematische Gesetzesfolgenabschätzung für alle neuen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit signifikanter Bürokratiekostenrelevanz für KMU durch. Mit dem KMU-Test-Leitfaden versucht die Bundesregierung eine Doppelstrategie zu verfolgen. Einerseits soll die Kostentransparenz im Rechtsetzungsprozess gestärkt werden, andererseits sollen unnötige bürokratische Lasten für die mehr als drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland vermieden werden.

Der Leitfaden wurde auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und anhand der vom Statistischen Bundesamt analysierten Daten entwickelt. Das leicht handhabbare Instrument wird die mit dem Rechtsetzungsentwurf betrauten Referenten noch früher als bisher für die Bürokratiekostenbelastung kleiner und mittlerer Unternehmen sensibilisieren. Der Leitfaden bietet durch eine standardisierte Prüfung von Regelungsalternativen zugleich eine einfache wie effektive Möglichkeit, die Bürokratiekostenbelastung für KMU so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung setzt damit eine weitere Maßnahme aus dem „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ vom Dezember 2014 um.

Fazit des DFV

Der Mittelstand und damit auch die Franchisewirtschaft sind im Verhältnis zu großen Unternehmen besonders von Bürokratiekosten betroffen und profitieren daher in besonderem Maße von Deregulierung und der Senkung der Bürokratiekosten. Das „Eckpunktepapier Bürokratieabbau“ und in diesem Zusammenhang stehend auch der KMU-Leitfaden kann nur als erster Schritt einer mittelstandsfreundlicheren Politik begriffen werden. Nichts desto trotz fällt nach gut zwei Jahren der Arbeit der großen Koalition die wirtschaftspolitische Zwischenbilanz ernüchternd aus. Das beschlossene nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand geht nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die gezielte Förderung von Unternehmensgründern oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Zweifel kommen auch bei der ernsthaften Durchsetzung des „One in, one out“ Prinzips auf, wenn man die Anzeigen- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes als Beispiel berücksichtigt. Die Große Koalition hätte gerade die ersten zwei Jahre ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden knappen zwei Jahren umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Keine ermutigenden Signale an den Mittelstand.

DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Verbesserung der Insolvenzanfechtung

Der DFV sowie elf weitere Verbände begrüßen, dass das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ beschlossen hat. Dieser hat das Ziel, den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Einige der vom DFV geäußerten Kritikpunkte werden darin aufgegriffen.

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben.

Aktivitäten des DFV

Der DFV und elf weitere Verbände haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben die Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet. Außerdem hat der DFV in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden vom 8. Juni 2015 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2015 Stellung bezogen.

Die Stellungnahme können Sie hier in Gänze nachlesen: Verbändeübergreifende Stellungnahme Regierungsenwurf Insolvenzanfechtung

Bericht aus Berlin: Digitalisierung und Vernetzung bieten große Chancen für den Mittelstand

Neue Herausforderungen bieten neuen Chancen – auch für die Franchisewirtschaft

Diese Woche tagte die 14. Netzwerkjahrestagung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Unter dem Titel „Intelligente Vernetzung – Chancen für den Mittelstand“ diskutieren über 200 Netzwerkmanager, Unternehmensvertreter und Multiplikatoren im Bundeswirtschaftsministerium über praxistaugliche Lösungen und nationale und internationale Kooperationsprojekte, mit denen mittelständische Unternehmen für die Chancen des digitalen Wandels fit gemacht werden.

Maßnahmen der Politik

Die Digitalisierung trägt entscheidend dazu bei, wer die smarten Produktionsanlagen, Plattformen und Dienstleistungen schafft, in denen die Wertschöpfung der Zukunft entsteht. Mit dem ZIM möchte die Politik die Innovationskraft unterstützen, insbesondere die in den mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der Volkswirtschaft bilden. 2015 wurde das Budget dafür um 30 Mio. Euro auf 543 Mio um die Wichtigkeit zu unterstreichen. Das ZIM soll Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen fördern und dabei gezielt auf Forschungszusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft setzten. Seit Start des Programms Mitte 2008 wurden für über 30.000 Vorhaben Fördermittel in Höhe von über vier Milliarden Euro bewilligt. Die ZIM-Netzwerke sind das Herzstück der Förderung. Überwiegend kleine Unternehmen vernetzen sich miteinander und holen häufig eine oder mehrere Forschungseinrichtungen mit an Bord. Gemeinsam bringen sie ihre Stärken zur Geltung. Viele kleine und mittlere Unternehmen gestalten aktiv den digitalen Wandel mit. Deshalb greifen auch im ZIM die Unternehmen zunehmend das Thema Digitalisierung oder Industrie 4.0 auf und machen es zum Inhalt ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Aktivitäten des DFV

Dialogplattform Einzelhandel

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums aktiver Part vieler Veranstaltungsreihen. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat des Einzelhandels benannt, welcher innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

Mehr Informationen über die Arbeit der Dialogplattform erfahren Sie hier:

Der Digitalisierungsgipfel der Franchisewirtschaft

Die fortschreitende digitale Ära verändert nachhaltig Strategien und Prozesse, Geschäftsbeziehungen und -modelle auch oder gerade in Franchisesystemen. Die Jubiläumsveranstaltung des DFI widmet sich wichtigen Aspekten der digitalen Transformation. Für Franchisesysteme geht es jetzt darum, sich neuen Anforderungen anzupassen und sich für Zukunftstrends strategisch gut aufzustellen.

Programm

Folgende Themen werden näher beleuchtet:

  • Auswirkungen des digitalen Wandels auf Franchisesysteme: Branchen, Kundenverhalten und regionale Unterschiede / Boris Hedde, Geschäftsführer Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln
  • Online Marketing: Entwicklungen, Trends und Bedeutung lokaler Strategien /
    Michael Jäschke, Head of Channel Sales DACH, Google Germany GmbH
  • „Online“ und „Stationär“ im erfolgreichen Einklang: Vertrieb und Markenpositionierung auf integrierten Kanälen / Thomas Quibeldey, Leiter IT-Services & Organisation, BabyOne GmbH
  • Rechtssichere Ausgestaltung digitaler Trends im Franchising / RA Dr. Hermann Lindhorst, SCHLARMANNvonGEYSO
  • Kommunikation zwischen Franchisegeber und -nehmer: Digitale Lösungen für mehr Effizienz und Wachstum / Sebastian Grote, Geschäftsführer Gecco Media GmbH
  • Soziale Medien: Wirksame Kundenkommunikation bei Erfolg und in der Krise /
    Florian Schneider, Geschäftsführer Vapiano Franchising GmbH & Co. KG
  • Ausblick: Die richtige Strategie für die Trends der Zukunft / Dr. Eva Stüber, Leiterin Research und Consulting, Institut für Handelsforschung GmbH (IFH), Köln

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 17. Februar 2016 in Köln statt. Weitergehende Informationen finden Sie hier: www.franchise-institut.de

Der optimale Franchisevertrag: seit über zwanzig Jahren das Rechtsseminar in der Franchisewirtschaft

Von Freitag, den 27. bis Samstag, den 28. November fand in München das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes Optimale Franchiseverträge“ statt.

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Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.

Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags:
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• • Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2016 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 56. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 24 neue Absolventen

Die 56. Schule des Franchising fand vom 23. bis 26. November 2015 in Köln statt.

Seit nunmehr 28 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.
In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

56. Schule des Franchising

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Reinhard Böhner, SDF)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Thomas von Wichert, franchisewerk GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Markus Marx, Sparkasse KölnBonn)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 57. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 13.06.2016 bis Donnerstag, den 16.06.2016 in München statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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Bericht aus Berlin: IT-Gipfel-Prozess muss konkrete Ergebnisse liefern

Die Deutsche Franchisewirtschaft stellt sich der Herausforderung der Digitalisierung

Am 18. und 19. November findet in Berlin der 9. nationale IT-Gipfel unter dem Motto „Digitale Zukunft gestalten – innovativ_sicher_ leistungsstark“ statt.

Der IT-Gipfel ist ein wichtiger Faktor der Digitalpolitik der Bundesregierung. In seiner Neuausrichtung begleitet der Gipfel konkret die Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Mit der vor kurzem veröffentlichten Breitbandförderrichtlinie oder dem IT-Sicherheitsgesetz sind in diesem Jahr daneben wichtige Projekte der Digitalen Agenda der Regierung umgesetzt worden. Im Ausschuss Digitale Agenda werden wir die Ergebnisse des Gipfels aber auch einem ehrlichen Blick unterziehen: Deutschland darf im internationalen Wettbewerb nicht zurückfallen. Das erfordert eine Digitalpolitik aus einem Guss. Daher müssen alle Anstrengungen genutzt werden, um die Anschlussfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Große Chance ist dabei die Umstellung auf Industrie 4.0, die insbesondere dem produzierenden Mittelstand durch die Digitalisierung den Anschluss an den globalen Wettbewerb ermöglicht. Hier bedarf es jeder möglichen Unterstützung – einen wichtigen Beitrag dazu muss auch der IT-Gipfel als Leuchtturmprojekt der Bundesregierung leisten.

Ankündigung

Zeitenwende Digitalisierung – Aus Chancen Erfolge machen.
Herausforderungen, Strategien & Handlungsansätze für Franchisesysteme

Unter diesem Titel veranstaltet das Deutsche Franchise-Institut am 17. Februar 2016 in Bonn den Digitalisierungsgipfel der Franchisewirtschaft in Deutschland.

Einzelheiten hierzu erfahren Sie in Kürze.

Bericht aus Berlin: ERP-Mittelstandsförderung vom Deutschen Bundestag verabschiedet

760 Millionen Euro für 2016 eingeplant

Vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 abschließend beraten.

Mit der Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 werden Mittel für die Förderung der mittelständischen Wirtschaft bereitgestellt. Insgesamt sind Mittel für 2016 in Höhe von 760,5 Millionen Euro verfügbar. Das Geld fließt unter anderem in die Förderung von Existenzgründungen, in Wachstumsfinanzierungen, in die Innovationsförderung, in Exportfinanzierungen und in die Beteiligungskapitalförderung. Zudem stehen die Mittel auch für den Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen im Osten und in regionalen Fördergebieten im Westen zur Verfügung.

Unternehmen der gewerblichen mittelständischen Wirtschaft und die Freien Berufe erhalten die Möglichkeit für zinsgünstige Finanzierungen aus den ERP-Programmen. Durch die Hebelwirkung wird ein Volumen von insgesamt rund 6,03 Milliarden Euro erzielt.
Hervorzuheben ist für die Franchisewirtschaft in diesem Zusammenhang auch, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem neuen Instrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ die Förderung von technologieorientierten Start-ups und innovativen Unternehmen verbessern will. Hiermit sollen in den nächsten fünf Jahren Investitionen von bis zu 400 Millionen Euro eingegangen werden. Damit hebelt die KfW ein Fondsvolumen von rund 2 Milliarden Euro für den Venture Capital-Markt. Das ist ein erheblicher Impuls, der insbesondere den KMU zugutekommen wird.

Hintergrund

Das ERP-Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem European Recovery Program (ERP). Das Sondervermögen wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans bereitgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Der Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, im Zusammenspiel mit den Hausbanken durchgeführt.

Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand! Informieren Sie sich über Franchising auf dem Franchise Matching Day in Köln!

Ein informatives Programm erwartet Sie:

12:00 – 13:00 Uhr Living Pages

Erfahrene Franchisegeber und erfolgreiche Franchisepartner berichten und beantworten Ihre Fragen. Moderiert werden die Gesprächsrunden von Journalisten. Verpassen Sie nicht die Chance, mehr über den Erfolgsfaktor Franchising von diesen Profis aus der Praxis zu erfahren.

13:00 – 14:00 Uhr Impulsvorträge Franchising

Franchise-Experten halten kurze Vorträge zu verschiedenen Bereichen des Franchisings: z.B. Auswahl des Franchisgebers, Rechtssprechung, Benchmark. Diese Vorträge sind für Franchisegeber und -nehmer-Interessenten wertvoll und Sie können die Themen am Stand der Experten gerne weiter vertiefen.

15:00 – 16:30 Uhr World Café – Ihr Weg zum Franchisenehmer

Im World Café, können Sie an den Thementischen Systemwahl, Gründung/Recht, Finanzen, Startphase Ihren drängenden Fragen loswerden und sich mit Franchise-Experten, Bankern, Anwälten austauschen. Notieren Sie sich Ihre Fragen, kommen Sie zum Matching Day und Sie erhalten Antworten!

Nähere Infos zu den Programmpunkten können Sie hier abrufen: www.franchise-matchingday.de/programm/

Ganztägig stehen Ihnen natürlich alle Aussteller (Franchisegeber und Experten) an Ihren Ständen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, beim Franchise Matching Day, am Samstag, den 14.11.2015 im RheinEnergieStadion in Köln!

www.franchise-matchingday.de

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Regeln für ein faires Franchising: die Franchise-Compliance Deutschland

Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner sind ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich dem sogenannten Ethik-Kodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen. In der Franchise-Compliance-Deutschland (FCD) finden sich alle Empfehlungen und Richtlinien die Franchisegeber und Franchisenehmer für eine erfolgreiche Arbeit und eine dauerhafte Partnerschaft benötigen. Um eine entsprechende Handhabung der FCD zu gewährleisten ist diese in die Vorschriften „Muss“ (Richtlinie) und „Kann“ (Empfehlung) eingeteilt. Dies stärkt die Kräfte der Selbstregulierung der Franchisewirtschaft. Die Durchsetzungsmöglichkeit der FCD wird demnach gewährleistet, da bei Verstoß gegen die Richtlinien („Muss“) der FCD Sanktionsmöglichkeiten des DFV gegenüber seinen Mitgliedern bestehen. Damit baut der DFV seine Rolle als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft weiter aus. Franchisegeber und Franchisenehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.

Der System-Check, welcher alle drei Jahre bei den Vollmitgliedern des DFV durchgeführt wird, stellt die Qualität für ein faires und nachhaltiges Franchising jedes einzelnen Franchisesystems sicher. Zur Mitgliederversammlung 2016 wird die FCD finalisiert und vorgestellt werden. Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ abreitet gerade mit Hochdruck daran und setzt sich schon im Januar 2016 mit der Fortentwicklung auseinander.

Bericht aus Berlin: DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Insolvenzanfechtung

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben. Elf Verbände, darunter auch der DFV, haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben mehrere Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet.

Die Stellungnahme zum Nachlesen finden Sie hier:
Korrekturen Insolvenzanfechtung

Der Regierungsentwurf

§ 133 InsO Vorsätzliche Benachteiligung

Die Streichung des Begriffs der „Unangemessenheit“ wird begrüßt. Die Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs war in der gemeinsamen Stellungnahme kritisiert worden. Dass die besonderen Regelungen des Negativkatalogs des Referentenentwurfs (dort § 133 Abs. 1 S. 2 Ziffern 1 und 2 InsO-E) damit ebenso wegfallen, ist unschädlich. Weiterhin trägt die Verkürzung des Anfechtungszeitraums auf vier Jahre zu einer besseren Kalkulierbarkeit von Vorsatzanfechtungen bei. An der gemeinsamen Forderung, den Zeitraum gerade mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen, auf zwei Jahre zu reduzieren, wird festgehalten. Befürwortet wird auch das Abstellen auf die Kenntnis der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für kongruente Deckungen.
Mit der expliziten Aufnahme der Gewährung von Zahlungserleichterungen mit Wirkung zugunsten des Anfechtungsgegners in den Gesetzestext – und nicht nur in die Gesetzesbegründung – wird Fehlentwicklungen in der Praxis von Insolvenzverwaltern entgegengewirkt und eine wichtige Korrektur der Vorschriften zur Vorsatzanfechtung vorgenommen. Die weitergehende Formulierung im Regierungsentwurf sind zu befürworten. Ferner ist es ausreichend, dass in der Gesetzesbegründung (Seite 17) klargestellt ist, dass Zahlungserleichterungen, die auf Grundlage gesetzlicher Regelungen ergangen sind (u.a. § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO) von der Vorschrift des § 133 Abs. 3 S. 2 InsO-E erfasst sind.

Den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz können Sie hier nachlesen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung

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