Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass staatliche Überbrückungshilfen aufgrund von Lockdown-Maßnahmen nicht als Umsatz im Sinne der vertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern betrachtet werden können.
Die Entscheidung betraf eine Franchisenehmerin, die monatlich eine Gebühr von 3 Prozent ihres Nettoumsatzes zu zahlen hatte. Während des Lockdowns erhielt die Franchisenehmerin Überbrückungshilfen vom Staat in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats. In dem Rechtsstreit zwischen den Parteien ging es darum, ob die staatliche Unterstützungsleistung bei der Berechnung der Franchisegebühr berücksichtigt werden sollte. Weiterlesen “Aktuelles Urteil bestätigt Leitfaden „Franchiserecht in der Corona-Krise”!”