Die EU-Kommission hat am 9.7.2021 den Entwurf einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung (VGVO-E) nebst ergänzenden Leitlinien (LL-E) zur Beurteilung von Vertriebsverträgen vorgelegt. Der Deutsche Franchiseverband begrüßt die meisten vorgelegten Regeln; sie enthalten viele gute Änderungen bzw. Klarstellungen. Sorge bereitet jedoch die geplante Behandlung des Informationsaustausches zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Darüber hinaus sieht der Deutsche Franchiseverband weiterhin Änderungsbedarf bei der Know-how-Definition, den nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie bei Preisbindungen.
Die Stellungnahme des Deutschen Franchiseverbandes zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission ist hier in Gänze zu lesen: Deutscher Franchiseverband_Stellungnahme zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission_16.09.2021. Weiterlesen “Stellungnahme zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission”