Im Herbst 2018 nutzten wir, der Deutsche Franchiseverband, die Möglichkeit, im Rahmen der Verbändebeteiligung zu den Fragen der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 Stellung zu nehmen. Dabei fokussierten sich unsere Ausführungen auf die aktuell unzureichenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bei den Möglichkeiten und Ausgestaltungen von Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Digitalwirtschaft.
Unsere Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung können Sie hier nachlesen: Stellungnahme_Wettbewerbsrecht_4.0_Deutscher_Franchiseverband_09.11.2018
Eine vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eingesetzte Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat nun ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft vorgestellt und veröffentlicht. Was uns sehr freut – unsere Forderungen finden sich in der Positionierung, gerade im Hinblick der Besonderheiten von kooperierenden Unternehmen, wieder.
Nach Auffassung der Kommission müssen
- die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten über ihre eigenen Daten verbessert,
- klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt,
- die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie
- die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission 22 Empfehlungen mit Blick auf Plattformen, Datenzugang und digitale Ökosysteme ausgearbeitet.
Den Bericht für einen neuen Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft können Sie hier nachlesen: Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht_Zusammenfassung
Die Bundesregierung wird die Empfehlungen im Detail prüfen und sich auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts einsetzen. Die Arbeit der Kommission findet zudem Eingang in die laufenden Arbeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Modernisierung des nationalen Wettbewerbsrechts. BMWi wird in Kürze einen Referentenentwurf für ein digitales Wettbewerbsrecht vorlegen (GWB-Digitalisierungsgesetz).