Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: DFV trifft Staatssekretär Laumann

Zu Beginn der Woche trafen die Vertreter des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle den Staatssekretär Karl-Josef Laumann, der unter anderem mit dem Finanzstaatsekretär Jens Spahn für die CDU die Erarbeitung eines Reformpapiers der Altersvorsorge in Deutschland verantwortet.

Selbständige sollen besser für das Alter vorsorgen

Im Kampf gegen Altersarmut will die Koalition dafür sorgen, dass Selbständige besser für das Alter vorsorgen. Allerdings sind CDU, CSU und SPD uneins darüber, wie eine Pflicht zur Altersvorsorge aussehen könnte. Die SPD hegt Sympathie für den Vorschlag, die Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Für sie wäre das ein Schritt in Richtung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Bürger einzahlen.

Das gemeinsame Treffen zwischen dem DFV und Staatsekretär Laumann sollte demnach dem Austausch der gegenseitigen Positionen und des aktuellen Verhandlungsstandes dienen.

Die Union will eine Versicherungspflicht mit einem Wahlrecht verbinden: Selbständige sollen sich entscheiden können zwischen der gesetzlichen Alterssicherung und verschiedenen Formen der privaten Vorsorge. Weiterhin sollen bestimmte Befreiungsregeln für Existenzgründer gelten, wie bspw. die Befreiung von der Pflicht zur Altersvorsorge in den ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung.

Die Position des DFV

Im Rahmen der politischen Gemengelagen zeichnet sich eine klare Mehrheit für eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ab. Es geht nur noch um die Frage des „Wies“ bzw. der genauen Ausgestaltung. In diesem Kontext positioniert sich der der DFV im Sinne einer Notwendigkeit, auch diejenigen Selbständigen vor einer Verarmung im Alter schützen zu müssen, die nicht bereits schon heute obligatorisch oder aus freien Stücken für das Alter vorsorgen. Daher gilt es wirksame Maßnahmen zu treffen, die das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen reduzieren können. Wichtig ist aber auch, dass die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen besondere Berücksichtigung finden. Das Wahlrecht ist demnach eine Kernforderung des DFV.

Daher begrüßt der DFV die Überlegungen von CDU/CSU und übermittelte Staatssekretär Laumann u.a. das gemeinsame Positionspapier von BDD, CDH und DFV zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige, welches Sie sich hier herunterladen können: BDD_DFV_CDH_Positionspapier_Vorsorgepflicht 05 07 2012

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in unserem Blog auf dem Laufenden halten.

Digitalisierung im Mittelstand: Wettbewerbsnachteile durch unterschiedliche Ausprägungen?

Gut 3.000 Mittelständler wurden in einer repräsentativen Umfrage von der Ernst & Young GmbH zur Digitalisierung in Unternehmen befragt. Es wurde analysiert, welche Rolle digitale Technologien in mittelständischen Unternehmen in Deutschland spielen und in welchen Bereichen sie eingesetzt werden. Auch beleuchtet die Studie die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Jahre. Zudem wurden auch Hemmnisse auf dem Weg zur Digitalisierung, wie beispielsweise begrenzte finanzielle Mittel oder fehlendes Personal, ermittelt. Unter den Teilnehmern waren mehr als ein Drittel kleine und mittlere Unternehmen. Die Ergebnisse zeigen einen Unterschied zwischen kleinen (Umsatz < 30 Mio. Euro) und großen Unternehmen (> 100 Mio. Euro): Digitale Technologien spielen bei gut 40 Prozent der kleineren und bei schon mehr als 60 Prozent der großen Unternehmen eine Rolle. Auch weisen verschiedene Branchen unterschiedliche Resultate auf: So spielen digitale Technologien im Handel- und Dienstleistungsbereich schon heute eine deutlich größere Rolle als beispielweise im Bau- oder Energiesektor.

Relevanz für die Franchisewirtschaft: die Kernbotschaften aus der Studie

„Bei mehr als jedem zweiten Mittelständler spielen digitale Technologien für das eigene Geschäftsmodell inzwischen eine mittelgroße bis sehr große Rolle. Ihre Bedeutung steigt dabei mit zunehmender Unternehmensgröße.“

„Bei mehr als jedem fünften Mittelständler, der derzeit eine gute Geschäftslage aufweist, spielen digitale Technologien eine sehr große Rolle für das eigene Geschäftsmodell. Bei Unternehmen, die aktuell eine schlechte oder eher schlechte Geschäftslage berichten, liegt der Anteil bei 17 Prozent.“

„Gut jeder dritte Mittelständler rechnet damit, dass die Bedeutung digitaler Technologien mittelfristig deutlich steigen wird. Bei großen Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als 100 Millionen Euro, geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Im Handel rechnen 4 von 5 Befragten mit einer steigenden Bedeutung digitaler Technologien im Laufe der nächsten 5 Jahre. Bei Dienstleistern geht sogar fast jeder zweite Befragte von einem deutlichen Bedeutungszuwachs aus.“

„Unternehmen, die sich aktuell in einer schwierigen Lage befinden, setzen deutlich seltener auf eine weitere Digitalisierung ihres Geschäftsmodells als Unternehmen mit guter Geschäftslage.“

Die gesamte Studie finden Sie hier: EY-Mittelstandsbarometer-Digitalisierung-2016

Bei Kai Enders nachgefragt…

DFV-Präsident Kai Enders (Foto: Engel & Völkers)
DFV-Präsident Kai Enders (Foto: Engel & Völkers)

Seit Mai diesen Jahres hat der Deutsche Franchise-Verband e.V (DFV) einen neuen Vorstand. An seiner Spitze steht Präsident Kai Enders, Mitglied des Vorstands-Franchise der Engel & Völkers AG. Lesen Sie nun im Interview mit ihm, was Mitglieder von der neuen Verbandsführung zu erwarten haben. Fest steht schon jetzt, auch künftig wird zu aktuellen Themen der Franchise-Wirtschaft beim DFV-Vorstand nachgefragt… Weiterlesen „Bei Kai Enders nachgefragt…“

Digitalisierungsstrategie entwickeln – Potentiale erkennen!

Wo steht mein Unternehmen im Prozess des digitalen Wandels? Nutzen wir unsere Potentiale und Möglichkeiten richtig? Werden wir auch ohne Digitalisierungsstrategie erfolgreich am Markt bestehen können? Das sind Fragen, die derzeit viele beschäftigen und gleichzeitig verdeutlichen, welche Unsicherheiten in Bezug auf den digitalen Wandel in KMUs und Franchisesystemen bestehen. Weiterlesen „Digitalisierungsstrategie entwickeln – Potentiale erkennen!“

Franchisenehmergewinnung, aber wie? Intensiver Dialog zwischen DFV-Mitgliedern zur professionellen Partnerakquise

In Zeiten des „War for Talents“ werden qualifizierte Arbeitnehmer immer stärker umworben. Viele Franchisesysteme sehen in der guten Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung daher einen entscheidenden Grund dafür, dass die Nachfrage nach einer Selbstständigkeit als Franchisepartner gesunken ist. Dabei bietet eine Franchisepartnerschaft vielen Arbeitnehmern genau das, was sie heute suchen: mehr Wertschätzung, mehr Einkommen und größere Karriereperspektiven. Franchisegeber sind vielen Arbeitgebern damit überlegen – die Frage ist: Wie können sie diese Stärke mit einem relativ kleinen Werbebudget ausspielen?

Um sich über dieses Thema intensiv austauschen zu können lud die Peckert Gruppe in Kooperation mit dem DFV zu einem praxisnahen Dialog unter Franchisegebern des DFV in die McDonald’s Deutschland in München ein.

Dialog Partnergewinnung
Dialog Partnergewinnung

Nach der Sommerpause geht’s weiter

Die nächste Veranstaltung zum Thema Partnergewinnung findet am 28. September 2016 bei Nordsee in Düsseldorf statt. In Kürze werden hierzu die Einladungen und Details versendet.

Ausschuss „Franchisenehmer-Gewinnung“

Auch der Vorstand des DFV wird sich diesem Thema verstärkt zuwenden und hat hierzu den Ausschuss „Franchisenehmer-Gewinnung“ ins Leben gerufen, welcher Handlungsempfehlungen und entsprechende Werkzeuge für eine effiziente und effektive Partnergewinnung entwickeln wird. Näheres dazu erfahren Sie in Kürze.

DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels

„Quo vadis Einzelhandel“ – unter diesem Leitmotto hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vor knapp zwei Jahren eine Dialogplattform Einzelhandel in Leben gerufen, und u.a. auch DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen für dessen Beirat ernannt. Die Plattform beschäftigt sich in 16 Workshops mit den immensen Herausforderungen, die auf den Einzelhandel zukommen: der Fokus liegt dabei auf Digitalisierung, Entwicklung in den Innenstädten und im ländlichen Raum sowie auf Fachkräftegewinnung im digitalen Zeitalter. Weiterlesen „DFV berät im Wirtschaftsministerium zur Zukunft des Einzelhandels“

Unternehmensplanung und Steuerung in Franchisesystemen

Ist unser Umsatz hoch genug? Können wir damit alle unsere Kosten decken? Welche Kosten haben wir eigentlich? Ist unsere Liquidität ausreichend, um alle Forderungen bedienen zu können?

Antworten auf diese und weitere Fragen kann man sich durch sein Controlling verschaffen. In diesem englischen Fachbegriff steckt unverkennbar das deutsche Wort Kontrolle. Doch vielmehr ist darunter die Steuerung oder Lenkung zu verstehen. Damit soll gewährleistet werden, ob gesteckte Ziele erreicht wurden oder nicht: eine bestimmte Umsatz- und Kostenhöhe, ein bestimmter Liquiditätsumfang usw. Aufgabe dieser Steuerung ist außerdem, zu ermitteln, warum Ziele ggf. nicht erreicht wurden. Diese Ziele vorher zu planen, ist der wichtige zweite Teil des Controllings. Beides zusammen, Planung (meist im Rahmen von Marketing-Überlegungen) und Lenkung, machen Controlling aus.

BMWi veröffentlicht GründerZeiten-Ausgabe zum Thema Controlling

Die beigefügte GründerZeiten-Ausgabe, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vermittelt, welche Unternehmensbereiche geplant und kontrolliert werden sollten. Sie zeigt, welche Controlling-Instrumente dafür zur Verfügung stehen. Sie bietet außerdem eine Übersicht der gängigsten Controlling-Kennzahlen an und macht deutlich, welch wichtige Rolle das Controlling bei der Krisenprävention spielt.

Unternehmensdaten auswerten

Ein systematisches Controlling ist für eine erfolgreiche Unternehmensführung unerlässlich. In der Praxis bedeutet das für den Unternehmer, regelmäßig Daten zu verschiedenen Bereichen des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen und aktuelle und zurückliegende Daten zu vergleichen. Welche Entwicklung ist hier abzulesen? Welches sind die Gründe dafür? Diese Daten und die Ergebnisse dieser Vergleiche liefern die Grundlage dafür, systematisch zu planen und zu entscheiden.

Grundlage: Buchführung

Controlling ist keine Geheimwissenschaft und nicht unbedingt nur Sache für ausgewiesene Controller. Die für Planung und Kontrolle benötigten Daten findet man in jeder (guten) Buchführung. Diese ist das Kernstück für das Controlling von Unternehmen, denn sie dient der Dokumentation aller Geschäftsvorfälle und ist damit ein entscheidendes betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument. Je schneller sich geschäftliche Transaktionen in den „Büchern“ niederschlagen, desto besser für das Controlling und die Unternehmensführung.

Lotse und Kapitän 

In größeren Unternehmen gibt es eigene Controller. Sie sind die Lotsen im Unternehmen, eine Art interne Unternehmensberater. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer ist der verantwortliche Kapitän. In Kleinunternehmen sind sie Kapitän und Lotse in einer Person.

Die GründerZeiten-Ausgabe Controlling können Sie hier herunterladen: GründerZeiten-Ausgabe Controlling

 

Tipps für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit: Erlaubnis, Zulassung, Anmeldung & Co.

Bevor ein Franchisenehmer selbständig oder freiberuflich arbeiten kann, muss er sein Gewerbe anmelden. Manchmal reicht es, die neue Tätigkeit beim Finanzamt bekannt zu machen, oft jedoch führt der erste Weg zum Gewerbeamt. Eine neue Ausgabe der GründerZeiten – herausgegeben vom  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – gibt einen Überblick über Formaliltäten, Zuständigkeiten und Anlaufstellen und zeigt Schritt für Schritt, welche Anmeldungen und Erlaubnisse notwendig sind.

Erlaubnis oder Zulassung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich darf jeder eine gewerbliche Tätigkeit starten. Wenn der Franchisevertrag unterschrieben ist, heißt es als Franchisenehmer ein in der Zukunft als Unternehmer zu agieren, wie jeder andere Gründer auch. Die meisten Gründer können ihre selbständige Tätigkeit dabei ohne Weiteres beginnen. Man benötigt dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Es gibt allerdings ein paar erlaubnispflichtige Gewerbe. Informationen darüber erhalten Sie beim Franchisegeber oder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort. Bei der Handwerkskammer erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk mit oder ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen.

Anmeldungen

Trotz der genannten Gewerbefreiheit muss jede Franchisenehmer respektive Gründer die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bekanntmachen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Da die meisten ein Gewerbe ausüben wollen, führt ihr erster Weg daher zum Gewerbeamt vor Ort. Freiberufler müssen zum Finanzamt. Dazu kommen für Gewerbetreibende und Freiberufler ein paar weitere Behörden und Institutionen, bei denen man sich anmelden muss, wenn man ein Unternehmen gründet.

Schritt für Schritt

Unter dem Strich sind die Formalitäten vor der Gründung „halb so wild“, vor allem dann, wenn man sich dabei helfen lässt. Wenn Sie unsicher sind, welche behördlichen Anforderungen Sie für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen müssen, können Sie sich an den Franchisegeber, IHK, HWK, Wirtschaftsfördergesellschaften oder ggf. eigens dafür eingerichtete Stellen wie Startercenter wenden. Außerdem gibt es überall den einheitlichen Ansprechpartner: Er berät Sie und koordiniert Ihr Anmeldeverfahren zwischen den beteiligten Behörden. Eine Liste der einheitlichen Ansprechpartner finden Sie auf www.existenzgruender.de. Dazu kommt: Sie können über 300 Kommunen, die Bundesverwaltung und fast 100 Behörden über die zentrale Rufnummer 115 erreichen.

Finanzierung: die De-minimis-Verordnung und die Bedeutung für die Franchisewirtschaft

Ausgangslage

Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen können nach Ansicht der EU können den Wettbewerb beeinträchtigen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher überprüft die Kommission fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen.

Die sogenannte De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden und damit einem Verbot unterliegen.

Die nun neue De-minimis-Verordnung begrenzt weiterhin die an ein Unternehmen gewährte Beihilfe auf 200.000 EUR. Diese muss im zeitlichen Rahmen innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre  bewilligt worden sein.

In der Praxis

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich auch für Beihilfen an Franchise-Unternehmen, sprich Franchisenehmer, wie auch Franchisegeber sind davon betroffen. Beihilfen an Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage fallen nicht darunter.

Die Höchstbeträge gelten für De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung und unabhängig davon, ob die von dem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe ganz oder teilweise aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird.

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für so genannte „transparente“ Beihilfen. Hierunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse, Darlehen bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EUR je Unternehmen und Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EUR je Unternehmen.

Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat.

Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden drei-Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird. Das begünstigte Unternehmen wird dann mit Bewilligung der De-minimis-Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert.

Fazit

Unser Kooperationspartner der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. muss diese Regelung bei der Prüfung einer Finanzierung im Besonderen berücksichtigen. Hierbei ist zu nennen:

  • Die zwingende Anwendung bei Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierung sowie Share-deals (der Käufer erwirbt vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft)
  • Die optionale Anwendung bei Investitions- bzw. Mischfinanzierungen
  • Grundsätzliche Anwendung für Garantien der Bürgschaftsbanken

Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung

Unsere Blog-Reihe „Tipps und Tricks bei der Unternehmensgründung“ geht nun in die dritte Runde.

Eine Unternehmensgründung will gut vorbereitet sein. Wer vor dieser Herausforderung steht, sollte wissen: Einen Berg zu bewältigen, fällt oft schwer. Leichter ist es, aus dem Berg viele kleine Hügel zu machen.

I. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Für die meisten Gründer geht ein Traum in Erfüllung: den eigenen Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen, den eigenen Erfolg erleben. Dieser Erfolg kommt allerdings nicht von allein. Dafür muss man sich als Selbständiger ins Zeug legen. Und dafür, dass der Erfolg kommt, gibt es keine Garantie.

Zu tun: Darum sollten Sie in sich gehen und sich die Frage beantworten, ob Sie wirklich der Richtige sind, um ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag eines Unternehmers zu machen. Sprechen Sie mit Selbständigen. Sprechen Sie vor allem auch mit Ihrer Familie. Sie muss Ihr Vorhaben unterstützen.

II. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Was genau haben Sie vor?

Zu tun: Gibt es Kunden? Wer sind Ihre Kunden? Stellen Sie fest, was genau diese zukünftigen Kunden von Ihnen erwarten. Können Sie alle Erwartungen erfüllen oder müssen Sie Ihre Idee „nachbessern“? Recherchieren Sie außerdem, wer Ihre Wettbewerber sind. Wer bietet bereits Ähnliches an? Vor allem: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

Sie müssen das Rad übrigens nicht unbedingt neu erfinden: Erkundigen Sie sich, ob eventuell eine Franchisepartnerschaft. Mit einer bereits erprobt erfolgreichen Geschäftsidee und einem starken Partner den Weg in die Selbstständigkeit wagen. in Frage kommt, das eine ähnliche Idee „verkauft“ und das Sie als Lizenz-Unternehmerin oder -Unternehmer führen können. Möglicherweise können Sie auch ein bestehendes Unternehmen übernehmen, weil der Besitzer aufhört und eine/-n Nachfolger/-in sucht.

Weiterführende Informationen:

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

III. Vor dem Start: Informieren und beraten lassen

Je mehr Sie wissen, desto besser wird Ihre Gründung funktionieren. Es gibt eine ganze Reihe von Experten, die Ihnen eine Menge über das Thema Gründung vermitteln können.

Weiterführende Informationen:

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative vor Ort, eutscher Franchise-Verband

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

IV. Startkapital beschaffen

Stellen Sie fest, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben.

Zu tun: Überlegen Sie, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht: Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Informieren Sie sich bei Banken und Sparkassen nach deren Kreditkonditionen. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch die Förderprogramme für Existenzgründungen, die vom Bund und den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Alle genutzten Geldquellen ergeben zusammen Ihren Finanzierungsplan.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 6 „Existenzgründungsfinanzierung“

www.existenzgruender.de

Förderdatenbank: alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU, Bürgschaftsbanken

V. Selbständigkeit anmelden

Die meisten Gründer können Ihre selbständige Tätigkeit ohne Weiteres beginnen. Sie benötigen dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist diese lediglich bekannt zu machen, unabhängig davon, ob sie haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Es gibt allerdings ein paar Gewerbe, für die man eine besondere Erlaubnis braucht.

Zu tun: Klären Sie im Zweifelsfall, ob Sie zu den Gewerbetreibenden oder freien Berufe gehören: entweder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder beim Institut für Freie Berufe. Fragen Sie wegen einer Erlaubnis bei der IHK oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort nach. Bei der HWK erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen. Da die meisten Gründer ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Freiberufler erledigen das beim Finanzamt. Dazu kommen für beide ein paar weitere Behörden und Institutionen, mit denen man Kontakt aufnehmen muss, wenn man ein Unternehmen startet.

Besondere Herausforderung: Viele Formalitäten vor der Gründung bauen aufeinander auf und können nicht parallel bearbeitet werden. Also: rechtzeitig beginnen.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 26 „Erlaubnisse und Anmeldungen“

www.existenzgruender.de